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Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2020/852) klassifiziert sämtliche Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihres Beitrages zur ökologisch nachhaltigen Entwicklung. Im Versicherungssektor wird zwischen dem Bereich Anlagen und dem Bereich der Nicht-Leben-Versicherung bzw. Rückversicherung unterschieden. Helvetia veröffentlicht in ihrer jährlichen Berichterstattung seit 2021 die Taxonomiefähigkeit und seit 2023 auch Angaben zur Taxonomiekonformität.

Anlagetätigkeit

Bezüglich Anlagetätigkeit wurden alle verwalteten Vermögenswerte analysiert, wobei die Datenverfügbarkeit zwischen den Anlageklassen erheblich variiert. Fondsgebundene Vermögenswerte, die den Policen der Versicherungskundinnen und -kunden zuzuordnen sind, wie auch selbstgenutzte Immobilien wurden in die Analyse einbezogen.

Die EU-Taxonomie-Kennzahlen zu unseren Anlagen und Erklärungen dazu finden sich in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Nicht-Leben-Versicherung

Zur Prüfung und Festlegung der Taxonomiefähigkeit in der Nicht-Leben-Versicherung haben wir für die Nicht-Leben-Portfolien der Markteinheiten geprüft, ob das durch die Taxonomie-Verordnung vorgegebene Kriterium einer Deckung von Risiken im Zusammenhang mit Klimagefahren erfüllt wird. Produkte bzw. Umsätze mit Deckungen, welche dieses Kriterium nicht erfüllen, wurden in Abzug gebracht. Zur Berechnung wurden entweder die Prämie für die Deckungen konkreter Naturgefahren herangezogen oder der Umsatzanteil wurde aus der Schadenerwartung für Naturgefahren geschätzt. Das Ergebnis sind die taxonomiefähigen Umsätze pro Geschäftszweig, die auf Basis des angewendeten Kriteriums und der Methode ihrer Berechnung sehr stark vom Ausmass der Deckung von Elementarschäden durch den jeweiligen Geschäftszweig abhängig sind.

Die Taxonomiekonformität ist abhängig von der Erfüllung weiterer Kriterien, welche die Taxonomie-Verordnung vorgibt und welche bestimmen, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Helvetia hat die Kriterien geprüft, weist aber derzeit gruppenweit keine taxonomiekonformen Produkte aus, da noch Unsicherheiten in Bezug auf die Interpretation der Kriterien bestehen und sich die interne Dokumentation dazu im Aufbau befindet.

Die EU-Taxonomie-Kennzahlen für unser Nicht-Leben-Geschäft pro Markteinheit auf Ebene IFRS Produktlinien und Erklärungen dazu finden sich in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Zur Verfügungstellung von Schadendaten

Eines der Kriterien zu Taxonomiekonformität besagt, dass Schadendaten kostenlos und in der notwendigen Granularität zu Analysezwecken an Behörden zur Verfügung gestellt werden, damit diese Daten für die Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel genutzt werden können. Helvetia stellt solche Daten über die jeweiligen Verbände und die Aufsichtsbehörden zur Verfügung und ist bereit, Daten, welche derzeit möglicherweise nicht weitergegeben werden und für die Behörden in diesem Zusammenhang nützlich sind, diesen zur Verfügung zu stellen.

Umgang mit Klimawandelrisiken

Ein weiteres Kriterium ist die öffentliche Bekanntgabe, wie Klimawandelrisiken bei der Versicherungstätigkeit berücksichtigt werden. Details zum Umgang mit Klimawandelrisiken finden sich unter Nachhaltigkeitsrisiko-Management und in unserem Nachhaltigkeitsbericht.