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Steuern für Boote – das sollten Sie wissen

Ein eigenes Boot zu besitzen bedeutet Freiheit, Unabhängigkeit und Freizeitvergnügen auf dem Wasser. Der Bootskauf geht jedoch auch mit vielen Fragen einher. Nicht zuletzt spielt das Thema Steuern eine wichtige Rolle, wenn Sie sich ein Boot zulegen möchten. Doch gibt es so etwas wie eine Kfz-Steuer für Boote überhaupt? Wenn ja, wie hoch ist sie und wer muss sie zahlen? Und welche Steuern können beim Kauf eines Bootes überhaupt anfallen?
Die Grafik zeigt einen Eigner neben seinem Boot, der sich fragt, ob er Steuern dafür bezahlen muss.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob es eine Art Kfz-Steuer für Boote gibt, wie hoch diese ist, wer sie zahlen muss und welche weiteren Steuern beim Bootskauf anfallen können.

Einfacher als das komplexe Thema „Steuern für Boote“ ist in jedem Fall die Antwort auf die Frage, ob Sie Ihr Boot versichern sollten. Bei Helvetia finden Sie die passende Bootsversicherung – ob für Ruderboot, Motorboot, Yacht oder Segelboot.

Denken Sie, die folgende Aussage ist richtig?

Wie für Autos fällt auch für Schiffe und Boote eine allgemeine Steuer an.

Gibt es eine allgemeine Bootssteuer?

Nein, eine allgemeine Bootsteuer, die mit der Kfz-Steuer für Fahrzeuge vergleichbar wäre, gibt es in Deutschland nicht. Steuern fallen für den Unterhalt eines privat genutzten Bootes nicht an – egal, ob es sich beim Bootstyp um ein Segelboot, ein Motorboot, eine Yacht oder ein Ruderboot handelt.

Möchten Sie ein Boot kaufen, können allerdings andere Abgaben und Gebühren entstehen. Folgende Kostenpunkte sollten Sie kennen:

In manchen Ländern wie Italien muss für dort registrierte Motorboote eine Art Bootssteuer geleistet werden. In Deutschland fällt diese allerdings nicht an: Hier sind Boote im Gegensatz zu Autos steuerfrei.

Welche Steuern fallen beim Bootskauf an?

Die Grafik zeigt ein Motorboot neben einem Stapel Geld und einem Kaufvertrag sowie dem Eigner des Boots.

Beim Kauf eines Bootes – z. B. eines Motorbootes oder Segelbootes – können in Deutschland Steuern anfallen. In erster Linie betrifft das den Kauf von einem gewerblichen Händler. Da Verbraucher keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) erheben, fällt diese bei Bootskäufen zwischen zwei Privatpersonen auch nicht an. Entsprechend klar sollte darauf der Kaufvertrag hinweisen: „Verkauf von Privat, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG“.

Findet der Bootskauf nicht in Deutschland, sondern einem anderen Land innerhalb der EU statt, wird in der Regel keine Mehrwertsteuer fällig – sofern die Steuer im Ursprungsland korrekt entrichtet wurde. Ein Nachweis darüber ist zwingend erforderlich, insbesondere für die legale Nutzung in EU-Gewässern. Dazu mehr im Kapitel „Das Problem mit dem Nachweis der Mehrwertsteuer beim Bootskauf “.

Möchten Sie ein Boot oder Schiff aus dem Nicht-EU-Ausland importieren – beispielsweise aus Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder der Türkei – wird eine Art Bootssteuer fällig: Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Hinzu können Zollgebühren kommen. Diese sind abhängig von der Art des Bootes, dem Material und dem Baujahr. Der Zollsatz beträgt maximal 1,7 Prozent.

Die Zollgebühren können entfallen, wenn das Boot in einem Land hergestellt wurde, mit dem die EU Vereinbarungen über Zollerleichterungen beschlossen hat. Für den Erlass der Zollgebühren braucht es die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und einen Nachweis des Bootsherstellers aus der entsprechenden Bauwerft. Zu verzollen ist das Boot in dem Land, in dem es sich befindet bzw. bei kürzeren Auslandsaufenthalten in dem Land der Registrierung (Flagge).

Wichtig

Möchten Sie ein Boot aus einem Nicht-EU-Land importieren, müssen Sie es verzollen – unabhängig davon, wie alt es ist oder wann der erste Stapellauf war. Auch wenn man es im Netz häufig anders liest: Es gibt keine Anzahl an Jahren der Nutzung oder eine bestimmte Länge von Booten oder Schiffen, die diese automatisch von Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren befreien.

Wer muss die Steuer für das Boot zahlen?

Die Grafik zeigt einen Verkäufer und einen Käufer und in der Mitte das Boot sowie einen Münzstapel.

Auch wenn es eine allgemeine Bootssteuer für die Nutzung eines Bootes ähnlich der Kfz-Steuer in Deutschland nicht gibt, fallen unter bestimmten Bedingungen Steuern beim Bootskauf an – und zwar in Form der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. Ob die Steuerpflicht Sie als Käufer betrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Weder Käufer noch Verkäufer zahlen Steuern: Bei einem privaten Bootsverkauf innerhalb Deutschlands müssen in der Regel weder Käufer noch Verkäufer Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Geleistet wurde die Umsatzsteuer bereits bei Erwerb des Bootes durch den ersten Eigner.
  • Käufer zahlt Umsatzsteuer indirekt: Kaufen Sie ein (neues) Boot von einem gewerblichen Händler, fallen in Deutschland 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Diese ist üblicherweise im Kaufpreis enthalten. Der Händler muss die vereinnahmte Steuer für das Boot an das Finanzamt überweisen. Gleiches gilt für den Erwerb aus einem anderen EU-Land: Auch hier ist der Händler für die korrekte Versteuerung zuständig.
  • Käufer zahlt Umsatzsteuer direkt: Importieren Sie ein Boot oder Schiff aus dem Nicht-EU-Ausland, sind Sie als Käufer steuerpflichtig und müssen beim Zoll 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Zusätzlich können Zollgebühren anfallen. Zahlen Sie die Steuer nicht, dürfen Sie das Boot nicht legal einführen.

Stellen Sie im Rahmen Ihrer Checkliste zum Bootskauf sicher, dass die Mehrwertsteuer für das Boot bezahlt ist, denn sonst kann es bei Kontrollen (z. B. im Ausland) zu Problemen kommen. Am einfachsten geht das mit der Originalrechnung des Bootkaufs.  

Wichtig

Achten Sie bitte ohnehin darauf, dass Ihnen die Papiere des Bootes im Original vorlegt werden. Zum einen müssen diese nach dem Kauf auf Sie als neuen Eigner und Schiffsführer umgeschrieben werden und zum anderen reduzieren Sie so die Gefahr, dass es sich um ein gestohlenes Boot handelt.

Das Problem mit dem Nachweis der Mehrwertsteuer beim Bootskauf

Beim Kauf eines Bootes oder Schiffes im Ausland ist zu empfehlen, vorab zu prüfen, ob für das Boot bereits Mehrwertsteuer innerhalb der EU entrichtet wurde. Ein entsprechender Nachweis sollte immer mitgeführt werden, da es sonst bei Kontrollen im Ausland zu zusätzlichen Abgaben oder Problemen bei der Nutzung kommen kann.

Das Problem mit dem Nachweis der gezahlten Mehrwertsteuer beschäftigt Kaufinteressierte, Bootsliebhaber, Schiffsführer und Eigner immer wieder. Auch, weil sich im Netz sehr widersprüchliche Aussagen dazu finden lassen. Muss man also nach dem Bootskauf immer einen Mehrwertsteuer-Nachweis an Bord haben oder geht das auch anders? Wir klären auf.

Wann muss ich nachweisen, dass die Mehrwertsteuer für mein Boot bereits bezahlt wurde?

Kaufen Sie ein Boot im Ausland und führen dieses nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land ein, müssen Sie nachweisen können, dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Können Sie dies nicht – oder wurde eben noch keine Umsatzsteuer geleistet – fällt bei der Einfuhr des Bootes Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert des Bootes an.

Erfolgt der Import aus einem Nicht-EU-Land, fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den aktuellen Wert des Bootes an. Zusätzlich können Zollgebühren erhoben werden – je nach Bootstyp bis zu 1,7 Prozent.

Warum muss ich die Mehrwertsteuer nachweisen?

Werden Gegenstände – dazu zählen auch Schiffe und Boote – in der EU erstmalig eingeführt, fällt Einfuhrumsatzsteuer und (je nach Gegenstand) Zoll an. Zu prüfen, ob ein Produkt bereits versteuert wurde oder eben zum ersten Mal in die Europäische Union eingeführt wird, ist Aufgabe des Zolls. Das Besondere bei Schiffen und Booten ist, dass sie oft nicht nur einmal über die EU-Grenzen kommen, sondern mehrmals – schließlich kann das Boot zum Beispiel längere Zeit vor der Karibikküste gelegen oder sogar die Welt umsegelt haben.

Genau das macht Schiffe und Boote so interessant für den Zoll. Denn: Hat das Boot mehr als drei Jahre die EU verlassen, fällt erneut Einfuhrumsatzsteuer an. Der Grund: Es gilt dann nicht mehr als sogenannte Unionsware. Mit Verlassen der EU und der Fahrt in ein Nicht-EU-Land/Gewässer verliert das Boot seinen Unionswarencharakter.

Wird es allerdings innerhalb von drei Jahren wieder in die EU eingeführt, handelt es sich um eine sogenannte steuerfreie Rückware. In diesem Fall fällt keine erneute Einfuhrumsatzsteuer an, wenn Sie mit dem Boot wieder in ein EU-Gewässer segeln bzw. fahren.

Wie kann ich die Zahlung der Mehrwertsteuer nachweisen?

Als Nachweis für die gezahlte Mehrwertsteuer eignen sich folgende Unterlagen:

– Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
– Zollunterlagen über die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer (z. B. Zollbescheid)
– Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
– Bescheinigung des Herstellers über die Erstversteuerung

Wichtig: Eine Erklärung des Vorbesitzers oder eine Versicherungsbescheinigung reicht nicht aus, um die korrekte Versteuerung des Bootes nachzuweisen.

Um den sogenannten Unionswarencharakter nachzuweisen – also dass sich das Boot bereits im steuerlich freien Verkehr innerhalb der EU befindet – lohnt es sich, Nachweise über den Verbleib des Schiffes in den letzten Jahren aufzubewahren und während der Fahrten mitzuführen. Das können zum Beispiel Gebühren von Liegeplätzen in der EU, Reparaturrechnungen (von Werften in der EU), Logbücher und Zollformulare sein. Auch kann Ihnen der Zoll das sogenannte INF 3 Formular ausstellen, in dem das Aus- und Einreisedatum aus der EU festgehalten wird.

Während bis vor Kurzem noch Nachweise wie das Formular T2L anerkannt wurden, wird der Unionscharakter von Waren seit März 2024 vorrangig über das elektronische System "Proof of Union Status" (PoUS) nachgewiesen. Logbücher und Co. können den Nachweis also unterstützen, unter Umständen kann aber ein PoUS-Nachweis erforderlich sein, um Einfuhrumsatzsteuer zu vermeiden. Für Boote und Schiffe mit einem Warenwert bis 15.000 Euro können Ausnahmen bestehen.

Aber das betrifft ja nur Boote, die ab 1985 gebaut wurden, oder?

Diese Annahme hält sich hartnäckig – ist aber nicht korrekt. Oft wird behauptet, dass für Boote, die vor dem 1. Januar 1985 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, kein Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer erforderlich sei. Diese Vorstellung geht auf eine verbreitete Fehlinterpretation einer alten Verwaltungspraxis zurück – umgangssprachlich auch als „Besenrichtlinie“ bezeichnet.

Eine offizielle Steuerbefreiung für ältere Boote hat es jedoch nie gegeben. Vielmehr wurde dieses vereinfachte Verfahren in manchen EU-Staaten bis 2006 geduldet, bevor die EU-Kommission die einheitliche Anwendung des Mehrwertsteuerrechts forderte.

Seitdem gilt: Auch für Boote, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer erforderlich sein – insbesondere bei Grenzübertritten oder Zollkontrollen innerhalb der EU.

Wichtig

Das Thema Boote und Steuern ist insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer komplex und oft von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Da wir Ihnen in diesem Artikel nur einen ersten Einblick in die Thematik geben können, empfehlen wir Ihnen, sich bei spezifischen Fragen an Experten wie den Zoll oder eine spezialisierte Steuerberatung zu wenden.

Brauche ich eine Boots­versicherung?

Die Grafik symbolisiert den Versicherungsschutz für verschiedene Arten von Booten.

Eine Bootsversicherung ist sinnvoll – verpflichtet, eine abzuschließen, sind Sie aber nicht. Das gilt allerdings nur für Deutschland. Sind Sie mit Ihrem Boot oder Schiff in Gewässern in Italien, Spanien oder der Schweiz unterwegs, ist eine Bootshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Da es sich bei Booten und Schiffe um wertvolle Objekte handelt, die auch nach vielen Jahren der Nutzung einen hohen Zeitwert haben, ist eine Versicherung auch dann sinnvoll, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Eine Bootsversicherung sichert Sie bei der Nutzung gegen vielfältige Schäden ab. Dazu zählen z. B. Schäden durch:

  • Sturm
  • Brand
  • Unfall
  • Diebstahl
  • Vandalismus

Wie bei Fahrzeugen können Sie bei einer Bootsversicherung zwischen einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung wählen. Eine Bootshaftpflichtversicherung versichert Sie bei der Nutzung gegen Schäden, die Sie Dritten durch den Gebrauch Ihres Bootes zufügen – sei es an anderen Booten, Anlagen oder der Umwelt (Gewässer- und Umweltschäden). Eine Kaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Schäden an Ihrem eigenen Boot, wenn dieses beispielsweise gerammt wird.

Boots­versicherung von Helvetia
Ob Motorboot, Segelboot oder Yacht: Mit der Bootsversicherung von Helvetia sind Sie umfassend gegen Schäden an Ihrem wertvollen Wasserfahrzeug abgesichert.

Fazit: Steuern auf dem Wasser – kein leichtes Thema

Eine pauschale Bootssteuer gibt es in Deutschland zwar nicht, allerdings fallen beim Kauf eines Bootes (z. B. eines Motorbootes oder Segelbootes) oft Steuern an – insbesondere, wenn das Boot aus dem Ausland stammt. Grob gesagt sind hier die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zollgebühren entscheidend. Bei genauerem Hinblick stellt sich aber schnell heraus, dass das Thema Boote und Steuern ein komplexes ist. Fundierte Aussagen etwa im Hinblick auf die Mehrwertsteuer bei Einfuhr eines Bootes oder Schiffes in die EU können Ihnen der Zoll und spezialisierte Steuerberatungen geben.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Bootsversicherung, die Sie bei der Nutzung zuverlässig vor Schäden und Haftungsrisiken schützt. So sind Sie nicht nur steuerlich auf der sicheren Seite, sondern auch gut geschützt auf allen Fahrten.

Eine Frau entspannt in Ihrem Boot.
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