In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob es eine Art Kfz-Steuer für Boote gibt, wie hoch diese ist, wer sie zahlen muss und welche weiteren Steuern beim Bootskauf anfallen können.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es eine allgemeine Bootsteuer?
Welche Steuern fallen beim Bootskauf an?
Wer muss die Steuer für das Boot zahlen?
Das Problem mit dem Nachweis der Mehrwertsteuer beim Bootskauf
» Wann muss ich nachweisen, dass die Mehrwertsteuer für mein Boot bereits bezahlt wurde?
» Warum muss ich die Mehrwertsteuer nachweisen?
» Wie kann ich die Zahlung der Mehrwertsteuer nachweisen?
» Aber das betrifft ja nur Boote, die ab 1985 gebaut wurden, oder?
Nein, eine allgemeine Bootsteuer, die mit der Kfz-Steuer für Fahrzeuge vergleichbar wäre, gibt es in Deutschland nicht. Steuern fallen für den Unterhalt eines privat genutzten Bootes nicht an – egal, ob es sich beim Bootstyp um ein Segelboot, ein Motorboot, eine Yacht oder ein Ruderboot handelt.
Möchten Sie ein Boot kaufen, können allerdings andere Abgaben und Gebühren entstehen. Folgende Kostenpunkte sollten Sie kennen:
In manchen Ländern wie Italien muss für dort registrierte Motorboote eine Art Bootssteuer geleistet werden. In Deutschland fällt diese allerdings nicht an: Hier sind Boote im Gegensatz zu Autos steuerfrei.
Beim Kauf eines Bootes – z. B. eines Motorbootes oder Segelbootes – können in Deutschland Steuern anfallen. In erster Linie betrifft das den Kauf von einem gewerblichen Händler. Da Verbraucher keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) erheben, fällt diese bei Bootskäufen zwischen zwei Privatpersonen auch nicht an. Entsprechend klar sollte darauf der Kaufvertrag hinweisen: „Verkauf von Privat, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG“.
Findet der Bootskauf nicht in Deutschland, sondern einem anderen Land innerhalb der EU statt, wird in der Regel keine Mehrwertsteuer fällig – sofern die Steuer im Ursprungsland korrekt entrichtet wurde. Ein Nachweis darüber ist zwingend erforderlich, insbesondere für die legale Nutzung in EU-Gewässern. Dazu mehr im Kapitel „Das Problem mit dem Nachweis der Mehrwertsteuer beim Bootskauf “.
Möchten Sie ein Boot oder Schiff aus dem Nicht-EU-Ausland importieren – beispielsweise aus Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder der Türkei – wird eine Art Bootssteuer fällig: Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Hinzu können Zollgebühren kommen. Diese sind abhängig von der Art des Bootes, dem Material und dem Baujahr. Der Zollsatz beträgt maximal 1,7 Prozent.
Die Zollgebühren können entfallen, wenn das Boot in einem Land hergestellt wurde, mit dem die EU Vereinbarungen über Zollerleichterungen beschlossen hat. Für den Erlass der Zollgebühren braucht es die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und einen Nachweis des Bootsherstellers aus der entsprechenden Bauwerft. Zu verzollen ist das Boot in dem Land, in dem es sich befindet bzw. bei kürzeren Auslandsaufenthalten in dem Land der Registrierung (Flagge).
Auch wenn es eine allgemeine Bootssteuer für die Nutzung eines Bootes ähnlich der Kfz-Steuer in Deutschland nicht gibt, fallen unter bestimmten Bedingungen Steuern beim Bootskauf an – und zwar in Form der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. Ob die Steuerpflicht Sie als Käufer betrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Stellen Sie im Rahmen Ihrer Checkliste zum Bootskauf sicher, dass die Mehrwertsteuer für das Boot bezahlt ist, denn sonst kann es bei Kontrollen (z. B. im Ausland) zu Problemen kommen. Am einfachsten geht das mit der Originalrechnung des Bootkaufs.
Beim Kauf eines Bootes oder Schiffes im Ausland ist zu empfehlen, vorab zu prüfen, ob für das Boot bereits Mehrwertsteuer innerhalb der EU entrichtet wurde. Ein entsprechender Nachweis sollte immer mitgeführt werden, da es sonst bei Kontrollen im Ausland zu zusätzlichen Abgaben oder Problemen bei der Nutzung kommen kann.
Das Problem mit dem Nachweis der gezahlten Mehrwertsteuer beschäftigt Kaufinteressierte, Bootsliebhaber, Schiffsführer und Eigner immer wieder. Auch, weil sich im Netz sehr widersprüchliche Aussagen dazu finden lassen. Muss man also nach dem Bootskauf immer einen Mehrwertsteuer-Nachweis an Bord haben oder geht das auch anders? Wir klären auf.
Eine Bootsversicherung ist sinnvoll – verpflichtet, eine abzuschließen, sind Sie aber nicht. Das gilt allerdings nur für Deutschland. Sind Sie mit Ihrem Boot oder Schiff in Gewässern in Italien, Spanien oder der Schweiz unterwegs, ist eine Bootshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Da es sich bei Booten und Schiffe um wertvolle Objekte handelt, die auch nach vielen Jahren der Nutzung einen hohen Zeitwert haben, ist eine Versicherung auch dann sinnvoll, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Eine Bootsversicherung sichert Sie bei der Nutzung gegen vielfältige Schäden ab. Dazu zählen z. B. Schäden durch:
Wie bei Fahrzeugen können Sie bei einer Bootsversicherung zwischen einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung wählen. Eine Bootshaftpflichtversicherung versichert Sie bei der Nutzung gegen Schäden, die Sie Dritten durch den Gebrauch Ihres Bootes zufügen – sei es an anderen Booten, Anlagen oder der Umwelt (Gewässer- und Umweltschäden). Eine Kaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Schäden an Ihrem eigenen Boot, wenn dieses beispielsweise gerammt wird.