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E-Car
Versicherung & Förderung

Steuern beim E-Auto: Förderung und Steuervorteile

Elektroautos sind als schadstoffarme Alternative zu Verbrennern ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaziele. Deshalb fördert der Bund den Kauf von E-Autos schon seit Jahren und ruft stetig Förderungen und Kaufprämien, wie z. B. den Umweltbonus, ins Leben.
Auf dem Bild ist ein E-Auto abgebildet, welches aufgeladen wird.

Doch nicht nur Fördermaßnahmen, sondern auch steuerliche Vorteile bieten einen Anreiz für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Zwar fallen für ein E-Auto ebenso Steuern und Versicherung an wie auch für einen Diesel oder Benziner. Doch im Gegensatz zum herkömmlichen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor kann man beim Kauf eines E-Autos fest mit einem Steuervorteil rechnen. In Paragraph 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wird die Besteuerung von E-Autos geregelt. Während die Steuer bei anderen Fahrzeugen anhand der Kriterien Fahrzeugart, Erstzulassungsdatum, Antriebsart, Hubraum, Emissionsklasse, CO2-Wert, Gesamtmasse und Zulassungszeitraum festgelegt wird, unterliegen E-Autos einer bewussten Steuervergünstigung oder sogar Steuerbefreiung. Neben den Steuervorteilen wird auch die Kfz-Versicherung etwas anders berechnet.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem E-Auto Steuern sparen können. Auf unserer Produktseite erhalten Sie darüber hinaus wichtige Informationen zur Versicherung Ihres Fahrzeugs.

Was denken Sie?

Sind die Steuern auf ein Elektrofahrzeug geringer als auf ein Auto mit Verbrennungsmotor?

Mit einem E-Auto sparen Sie Steuern

Zurzeit werden E-Autos für einen befristeten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 17. Mai 2011 galt eine Steuerbefreiung von 5 Jahren. E-Autos, deren Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 liegt, profitieren sogar von einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung über 10 Jahre.

Die Förderung der Elektromobilität hinsichtlich der Steuer grenzt sich somit stark von anderen PKW ab. Die Kfz-Steuervorteile werden allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. So möchte der Bund dafür sorgen, dass die Nutzung von Elektromobilität irgendwann normalisiert wird. Die Steuer für Elektrofahrzeuge fällt aber nicht nur aufgrund der Regelungen des KraftStG vorteilhaft aus. Allein aufgrund der verringerten CO2-Ausstöße, müsste für ein E-Auto schon weniger Kfz-Steuer gezahlt werden als für einen Diesel oder Benziner. Obgleich die Fahrzeuge teilweise höheren Anschaffungskosten unterliegen, werden die E-Auto Kosten im Bereich der Steuern somit wieder ins Gleichgewicht gebracht.

Warum ist ein E-Auto steuerfrei?

Ist ein E-Auto steuerfrei?

Die Bundesregierung möchte Elektromobilität nachhaltig fördern. Aus diesem Grund wurde die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für E-Autos ins Leben gerufen. Die Länge der Steuerbefreiung ist jedoch vom Erstzulassungsdatum des PKW abhängig. Die Förderung geschieht vor allem auf Grund des verringerten CO2-Ausstoßes.

Ewig bleibt das Elektroauto aber nicht von Steuern befreit. Die Steuervorteile sollen den Kauf von E-Autos lediglich interessanter machen. Hat sich der „Elektro-Markt“ in einigen Jahren stärker durchgesetzt, wird die Steuer für die Fahrzeuge angepasst werden. Ursprünglich wurden die Regelungen bezüglich der Steuer im KraftStG fixiert, um Interessenten und Käufern einerseits eine verbindliche E-Auto Förderung anzubieten und so andererseits das gesteckte Klimaziel besser erreichen zu können.

Nach Ende der Steuerbefreiung

Dargestellt ist ein E-Auto, für welches die Steuerbefreiung wieder abgebaut wird.

Nachdem E-Autos zu Beginn völlig steuerfrei am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wird die Steuerbefreiung oder -ermäßigung ab einem gewissen Zeitpunkt Schritt für Schritt wieder abgebaut. Doch auch wenn die Steuern für E-Autos wieder erhoben werden, profitieren Elektrofahrzeuge immer noch von einer generellen Ermäßigung. Die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer für E-Autos beschränkt sich lediglich auf das Gesamtgewicht des Autos. Das ermöglicht im Vergleich zu Verbrennern eine Ersparnis bei der Kfz-Steuer. Denn laut § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) müssen Besitzer von Elektroautos lediglich 50 % des Steuersatzes bezahlen, der für andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg fällig wäre. Besitzen Sie also ein E-Auto und möchten wissen, wie hoch die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ausfallen wird, können Sie das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugschein unter dem Punkt F.1 nachschauen und anhand dessen die steuerliche Einstufung herausfinden.  

Was kostet ein E-Auto an Steuern?

Zulässiges Gesamtgewicht des Autos (zGG) Satz je angefangene 200 Kilo zGG:
Bis zu 2.000 kg 5,625 Euro
2.001 – 3.000 kg 6,01 Euro
3.001 – 3.500 kg 6,39 Euro

Die Versteuerung von E-Autos wird anhand des zulässigen Gesamtgewichts festgelegt. Kennen Sie also das Gewicht Ihres Fahrzeugs laut Fahrzeugschein, können Sie den Steuersatz den Angaben im KraftStG entnehmen. Wichtig zu wissen: Die dort genannten Sätze sind gestaffelt. So fällt also z. B. für die ersten 2.000 kg pro 200 kg ein Steuersatz von 5,625 Euro an und für die weiteren Kilogramm dann entsprechend die gelisteten Steuersätze. Um krumme Cent-Beiträge zu vermeiden, werden die Werte der Elektroauto-Steuern in Deutschland stets aufgerundet.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern bei E-Autos

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