In vielen Großstädten sind bereits zahlreiche E-Scooter unterwegs und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das Elektromobil sorgt für eine bequeme Fortbewegung – und das im Sinne der Umwelt
Als E-Scooter werden Roller mit Elektroantrieb bezeichnet. Grundsätzlich gelten E-Scooter als Kleinfahrzeuge. Wer einen Elektroroller fährt, ist somit in den Straßenverkehr eingebunden und muss sich an die dort geltenden Regeln halten. Um gegen alle Gefahren im Verkehr abgesichert zu sein, ist eineE-Scooter-Versicherung von Nöten.
Doch darf man einen E-Scooter ohne Führerschein fahren? Unser Ratgeberartikel klärt auf.
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter Fahren ohne Führerschein?
» Fahrerlaubnis für E-Scooter mit Straßenzulassung
Wann benötige ich eine E-Scooter Fahrerlaubnis?
» Schnelle E-Scooter
E-Scooter Basics – Tipps zur Fahrpraxis
E-Scooter Fahren ohne Führerschein – das ist zu beachten!
Generell besteht für das Fahren eines E-Scooters keine Führerscheinpflicht. Um einen E-Tretroller ohne Führerschein fahren zu dürfen, müssen zwei Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: Zum einen darf der Elektroroller die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und zum anderen muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann man problemlos einen E-Scooter ohne Führerschein fahren. Auch beim Fahren auf dem Privatgelände ist kein Führerschein notwendig, da dort die Straßenverkehrsordnung nicht greift.
E-Scooter sind in vielen verschiedenen Formen erhältlich. Dabei werden unter anderem E-Scooter in Form eines Dreirades oder als Seniorenrad angeboten. Das sogenannte Seniorenrad ist meist mit vier Rädern ausgestattet und bietet allen Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung eine Erleichterung in der Fortbewegung an. Das Dreirad als auch das Seniorenrad in Form eines E-Scooters sind führerscheinfrei.
Die meisten Menschen verstehen unter einem E-Scooter mit Straßenzulassung Fahrzeuge mit Elektromotor, die zur Nutzung einen Führerschein voraussetzen. Dem ist allerdings nicht so. Eine Straßenzulassung bedeutet lediglich, dass eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette vorhanden sein müssen. Nur E-Scooter mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Einzelbetriebserlaubnis dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem besteht eine Versicherungspflicht für die Elektrofahrzeuge.
Da der E-Tretroller faktisch einem Fahrrad gleichgestellt ist, sind die gleichen Regeln zu beachten. Demnach dürfen keine Gehwege benutzt werden, sondern Radwege. Nur, wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf die Straße ausgewichen werden.
»Es sind übrigens nicht alle Roller auf der Straße erlaubt. Sie brauchen eine Betriebserlaubnis, sonst kostet es 70 Euro Strafe.«
Bei der Frage, ob ein E-Scooter mit Führerschein gefahren werden muss, sind einige Ausnahmen zu beachten. Anhand der Höchstgeschwindigkeit, die der E-Scooter fahren kann, wird festgelegt, ob ein Führerschein benötigt wird. Die Roller, die höchstens 20 km/h fahren, dürfen ohne Führerschein gefahren werden, da sogar mit einem Fahrrad höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können. Bei Überschreiten der 20 km/h-Grenze gibt es allerdings Unterschiede:
Ohne Ausnahme darf ein E-Scooter nur mit Führerschein gefahren werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern überschritten wird. Welcher Führerschein zum Fahren eines E-Scooters berechtigt, hängt von der genauen Geschwindigkeit ab, die der Roller erreichen kann.
Für E-Scooter ab 25 km/h reicht ein Mofa Führerschein aus, für E-Scooter ab 45 km/h ist ein Führerschein mindestens der Klasse AM unerlässlich. Wer eine Auto Fahrerlaubnis besitzt, erhält die Klasse AM und ist damit auch berechtigt, einen Elektroroller mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h zu fahren. Häufig handelt es sich dabei um Motoroller mit elektrischem Motor. Auch diese werden oft als E-Scooter bezeichnet, erreichen aber gegensätzlich zur eigentlichen Definition eine Geschwindigkeit von über 20 km/h.
Wird eine Geschwindigkeit zwischen 25km/h und 45 km/h erreicht, reicht für den E-Scooter der Mofa-Führerschein aus. Die Mofa-Führerscheinprüfung kann allerdings maximal drei Monate vor dem 15. Geburtstag durchgeführt werden.
Da die Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen, können auch mit dem E-Scooter Unfälle passieren. Um auch ohne Führerschein und Fahrpraxis sicher auf der Straße unterwegs zu sein, können sich Anfänger hier Tipps aus erster Hand einholen.
Wer mit einem elektrischen E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich auch ohne Prüfbescheinigung an bestimmte Regeln halten. Diese sind in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) festgeschrieben. In dieser Verordnung finden sich alle Regeln, die im Umgang mit dem E-Scooter zu beachten sind. Das sind auszugsweise:
Jede Art des Verstoßes wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, die ein Bußgeld nach sich zieht. Je nach Verstoß droht E-Scooter-Fahrern auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei kann die Strafe sich schnell im dreistelligem Bereich ansiedeln. In besonderen Fällen kann zudem eine Sperrfrist verhängt werden, in welcher der Fahrer an keiner Führerscheinprüfung teilnehmen darf.
Auch bei den elektrischen Tretrollern drohen beim Fahren unter Alkoholeinfluss Strafen. Dabei gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit und wird von der Polizei mit einem Bußgeld von 500 Euro und dem Führerscheinentzug für einen Monat bestraft. Gemeint ist damit der Autoführerschein. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen.
Doch bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille ist es der Polizei erlaubt, dem Fahrer eine Strafe auszusprechen, sollte einer der folgenden Tatbestände vorliegen: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Verursachung eines Unfalls oder Auffälligkeit durch Ausfallerscheinungen. Über 1,1 Promille werden sogar drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Fahrverbot von bis zu fünf Jahren veranlasst.
Für Elektro-Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze, die bei Nichtbeachtung mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.
Der E-Scooter gilt als Innovation der Elektromobilität und bringt die Menschen basierend auf nachhaltigen Energien umweltfreundlich zum Ziel. Doch nicht nur das. E-Scooter dürfen ohne Führerschein gefahren werden. Abgesehen davon sind dennoch einige Punkte für sicheres Fahren zu beachten:
• Mindestalter für das Fahren von E-Scootern beträgt 14 Jahre
• Betriebserlaubnis und Straßenzulassung notwendig
• Nutzen der Radwege vorgeschrieben – die Straße nur im Ausnahmefall zu benutzen
• Kein Alkohol am Lenker
• Versicherungspflicht
Für Elektroroller ab 12 km/h ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nur Elektroscooter, die ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden oder eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten, sind von der Pflicht ausgenommen. Die E-Scooter-Versicherung von Helvetia Helvetia bietet Ihnen in jedem Fall umfangreichen Versicherungsschutz, sodass dem Fahrspaß nichts mehr im Wege steht.
Tipp: Sie haben Bedenken in Bezug auf das Fahren mit einem E-Scooter? Machen Sie doch eine Probefahrt bei einem Händler und testen Sie, ob der Elektroroller für Sie das Richtige ist.