E-Scooter gelten seither als Kleinstfahrzeuge, die neben anderen Fahrzeugen ihre Berechtigung im Straßenverkehr haben. Aus vielen Städten in Deutschland sind die Flitzer mit Haltestange schon nicht mehr wegzudenken. Neben großem Fahrspaß für Jung und Alt bieten die elektrisch betriebenen Tretroller Pendlern beispielsweise eine praktische und gleichzeitig umweltfreundliche Möglichkeit, um von A nach B zu kommen.
Damit sich die Elektroroller auch weiterhin nahtlos in das Verkehrsbild eingliedern können und nicht negativ auffallen, ist es an den Nutzern, ihren Roller entsprechend auszustatten und sich an alle Verkehrsregeln für E-Scooter zu halten. Von waghalsigen Manövern sollte immer abgesehen werden – im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen, ob Fußgänger, Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer.
Wissen Sie, worauf es im Verkehr ankommt, wenn Sie mit dem E-Scooter unterwegs sind? Damit Sie alle E-Scooter Regeln verinnerlichen können – am besten vor der ersten Fahrt mit Ihrer neuen Errungenschaft – haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen in diesem Ratgeber zusammengestellt. Welche E-Scooter Vorschriften gibt es? Eine E-Scooter-Versicherung ist nur eine davon. Drohen Fahrern von E-Scootern bei Nichteinhalten Strafen? Und wenn ja, wie streng fallen diese aus?
Inhaltsverzeichnis
Diese Vorschriften gibt es vor Fahrtantritt zu beachten
» Ist eine Betriebserlaubnis erforderlich?
» Benötige ich eine Versicherung?
» Wer darf die hippen E-Scooter fahren?
» Welche Ausstattung ist wichtig?
Regeln während jeder Fahrt mit dem Elektro-Roller
» Besteht eine Helmpflicht?
» Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
» Welche Verkehrsregeln gilt es zu beachten?
» Wo darf man parken?
» Gibt es eine Promillegrenze?
Welche Strafen drohen Fahrern, die sich nicht an die Regeln halten?
» Illegale Manöver
» Fahren unter Alkoholeinfluss
» Sonstige Regelverstöße
Wissen Sie, wie alt man sein muss, um mit einem E-Scooter durch die Straßen fahren zu dürfen? Bevor Sie die erste Fahrt mit Ihrem neuen E-Scooter im Straßenverkehr antreten, gibt es bereits einige Vorschriften zu beachten. Verfügt Ihr E-Tretroller über eine Betriebserlaubnis? Nur mit der Bescheinigung darüber, dass das Kleinstfahrzeug alle Voraussetzungen für eine Zulassung im Straßenverkehr erfüllt, können Sie sich an den Versicherer Ihrer Wahl wenden, um den Elektro-Roller zu versichern. Die E-Scooter Vorschriften sehen u. a. auch eine bestimmte Ausstattung des E-Tretrollers vor. Auf welche E-Scooter Regeln es bereits vor Fahrtantritt ankommt, haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt.
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter in Deutschland endlich legal am Straßenverkehr teilnehmen. Doch die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ bringt natürlich auch einige E-Scooter Regeln mit sich, die Besitzer der wendigen Roller beachten müssen. Als allererstes sollten Sie überprüfen, ob Ihr E-Tretroller über eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, verfügt. Diese wird vom Hersteller ausgestellt, sofern das Modell alle notwendigen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung erfüllt. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Roller nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen darf. Werden Sie im Verkehr mit einem E-Scooter ohne Straßenzulassung erwischt, ist eine Strafe die Konsequenz. Das Bußgeld in Höhe von 70 Euro können Sie sich sparen, wenn Sie sich vorher mit den E-Scooter Vorschriften beschäftigen.
Sie haben Ihren E-Scooter vor Juni 2019 gekauft? Keine Sorge, Sie müssen sich nicht zwangsläufig von Ihrem alltäglichen Begleiter trennen. Erfüllt das Kleinstfahrzeug die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung, können Sie sich eine Einzelbetriebserlaubnis, kurz EBE, ausstellen lassen. In unserem Ratgeber-Artikel E-Scooter mit Straßenzulassung erfahren Sie, wie Sie zu dieser Bescheinigung kommen und damit eine Strafe für einen E-Scooter ohne Zulassung umgehen.
»Es ist gesetzlich geregelt, dass der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren darf. Das heißt, dass der Motor den Scooter nicht schneller antreiben darf. Aber wenn ich jetzt bergab rolle und der E-Scooter schneller wird, dann ist das nicht strafbar. Wenn es zu schnell wird, einfach bremsen.«
E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Kleinstfahrzeuge werden als Kraftfahrzeuge eingeordnet und unterliegen somit laut Gesetz der Versicherungspflicht. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Entscheiden Sie sich für Helvetia, trennen Sie nur noch wenige Schritte von Ihrer leistungsstarken E-Scooter-Versicherung, die zugleich auch noch günstig ist. Die Haftpflichtversicherung schützt Scooterfahrer bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch das versicherte Elektrokleinstfahrzeug zugefügt wurden.
Das Versicherungskennzeichen in Form einer farbigen Plakette wird dem Versicherungsnehmer umgehend nach Vertragsabschluss per Post zugeschickt. Sie können die Versicherungsplakette also ganz einfach selbst an Ihrem Elektroroller anbringen und direkt losrollen. Damit Ihnen keine Strafe für das Fahren mit dem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz droht, sollten Sie daran denken, die Versicherung jedes Jahr rechtzeitig zu erneuern. Auch dieser Service ist bei Helvetia online möglich.
Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Aber Achtung: Diese niedrige Altersgrenze gilt nur, wenn sich der Roller im Besitz des Jugendlichen bzw. dessen Eltern befindet. In den E-Scooter Bedingungen vieler Anbieter, welche die Roller in großen Städten verleihen, findet man nämlich im Kleingedruckten häufig ein vorgeschriebenes Mindestalter von 18 Jahren.
E-Scooter Fahren ist also theoretisch bereits mit 14 Jahren erlaubt – braucht man denn keinen Führerschein für die wendigen Roller? Um beispielsweise ein 25 km/h schnelles Mofa mit 15 Jahren zu fahren, ist eine Prüfbescheinigung erforderlich. Auf die kleineren E-Scooter mit Haltestange darf man jedoch ganz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung steigen, denn einen E-Scooter Führerschein gibt es nicht.
Um mit einem Elektro-Roller am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, gibt es Vorschriften für die Ausstattung, die jeder Rollerbesitzer beachten sollte. Werden Sie kontrolliert und Ihr E-Scooter besitzt keine zwei voneinander unabhängigen Bremsen, ihm fehlt an der Haltestange die Klingel oder eine helle Beleuchtungsanlage, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Das Anbringen der Bremsen, der Klingel und der Lampen sollten Sie dabei nicht nur als reine E-Scooter Vorschrift sehen – denken Sie auch an Ihre Gesundheit. Stellen Sie sich vor, Sie haben nur eine Bremse und diese fällt plötzlich aus, während Sie bergab fahren. Ohne Klingel können Sie auf dem Radweg vor Ihnen fahrende Fahrradfahrer zum Beispiel nicht auf sich aufmerksam machen und ohne Licht werden Sie bei Nacht von niemandem gesehen. Die E-Scooter Regel Nr. 1 sollte immer sein, an die eigene Sicherheit zu denken.
Sie haben zur Ausstattung und Versicherung Ihres E-Scooters alle Regeln beachtet und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen? Dann haben Sie alle Vorkehrungen getroffen, die vor dem ersten Fahrtantritt nötig sind. Mit Sicherheit können Sie es kaum abwarten, den Roller nun auch endlich im Verkehr zu nutzen. Doch auch im Straßenverkehr gibt es mit E-Scootern natürlich einige Regeln zu beachten. Denn nicht alle Straßen und Wege sind beispielsweise für die Durchfahrt mit dem fahrbaren Untersatz mit Elektro-Antrieb freigegeben. Verkehrsregeln, an die sich andere Verkehrsteilnehmer halten müssen, machen auch vor Elektrorollerfahrern keinen Halt und ein Nichtbeachten hat entsprechend Konsequenzen. Damit Sie stets legal unterwegs sind, haben wir alles Wichtige für Sie zusammengestellt, damit Sie sich die E-Scooter Regeln bei jeder Fahrt ins Gedächtnis rufen können.
Wer E-Scooter fahren möchte, muss dabei keinen Helm tragen. Im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch, immer einen Helm aufzusetzen, um Ihren Kopf bei einem Sturz zu schützen – auch, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Unser Tipp: Achten Sie bei Fahrrad-Helmen auf das CE-Prüfsiegel und passen Sie den Helm an Ihren Kopf an. Nur so sind Sie im Falle eines Sturzes effektiv geschützt.
»Ein Helm ist keine Pflicht, aber es macht wirklich Sinn, einen zu tragen. Die meisten Verletzungen zieht man sich am Kopf zu.«
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Die Fahrbahn darf nur benutzt werden, wenn alle diese Wege fehlen. Auf dem Gehweg, in Fußgängerzonen oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sollten Sie ebenfalls nicht fahren, wenn Sie sich an die E-Scooter Regeln im Straßenverkehr halten und kein Bußgeld riskieren möchten.
Auch wenn Sie sich viele Wege und Straßen mit Fahrradfahrern teilen, dürfen Sie mit dem E-Scooter nicht überall passieren, wo das Schild „Radfahrer frei“ die Durchfahrt für Fahrradfahrer anzeigt. Halten Sie Ausschau nach dem Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ – das ist für Sie gedacht.
Gemeinsam mit der Rennfahrerin Cyndie Allemann waren wir einen Tag mit dem Elektro-Scooter im Straßenverkehr unterwegs. Cyndie hat verschiedene Fahrbahn-Beschaffenheiten mit ihrem zweirädrigen Roller getestet, woraus sich einige Tipps – für Anfänger als auch routinierte Scooterfahrer – ergeben haben. Möchten Sie sich diese Expertentipps nicht entgehen lassen, schauen Sie gerne das Video an. Cyndie geht auch auf mögliche Strafen für E-Scooter Fahrer ein.
Elektromobilität hat für Sie eine hohe Bedeutung zu und Sie sind daher für den täglichen Weg zur Arbeit oder um in der Freizeit von A nach B zu kommen auf einen E-Scooter umgestiegen? Auch wenn Sie nun beispielsweise nicht mehr im Auto sitzen, sollten Sie trotzdem darauf achten, sich an die Verkehrsregeln zu halten, die auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten. Nur so kann Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.
Auch sollten Sie nicht vergessen, dass Sie auf dem Roller im Falle eines Unfalls weniger geschützt sind als in einem Auto. Vorausschauendes Fahren zahlt sich auch mit dem E-Scooter aus. Haben Sie die Geschehnisse im Verkehr immer im Blick und seien Sie bremsbereit. Handeln Sie außerdem nie leichtsinnig. Gibt es beispielsweise auf dem Fahrradstreifen keine Fahrradampel, bedeutet das keineswegs freie Fahrt – in dem Fall ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, sofern durch das entsprechende Schild freigegeben, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Wenn Sie Ihren Elektroroller parken, achten Sie darauf, dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
Nicht jeder Befürworter von Elektromobilität besitzt einen eigenen E-Scooter. Viele Menschen, insbesondere Pendler, leihen sich die praktischen Roller bei einem der führenden Anbieter aus. Haben Sie Ihr Ziel erreicht, stellen Sie den Mietroller nicht einfach am nächstbesten Ort ab, sondern parken Sie ihn dort, wo andere Nutzer das Fahrzeug schnell finden.
Nach der Party betrunken mit dem E-Scooter nach Hause fahren? Keine Option! Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit jeglichen Fortbewegungsmitteln ein No-Go, auch mit E-Scootern. Für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Werden Fahrer auf dem E-Scooter mit bis zu 1,09 Promille erwischt, lässt der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten. 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. Je höher der Alkoholwert im Blut, desto drastischer fällt die Strafe aus. Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt auf dem E-Scooter die Regel: 0,0 Promille.
Wer sich im Straßenverkehr an alle Regeln hält, hat auch keine unangenehmen Folgen zu befürchten. Fahrer, die mit dem E-Scooter bewusst illegale Manöver wagen, müssen allerdings mit Konsequenzen rechnen. Wer zum Beispiel mit dem elektrischen Tretroller über eine rote Ampel oder verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Manche E-Scooter Regeln sind offensichtlich, über andere Vergehen beim E-Scooter Fahren, die eine Strafe nach sich ziehen, wissen nur die wenigsten Bescheid. Daher haben wir alle Tatbestände und Bußgelder in Verbindung mit Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahren > 0,0 Promille in der Probezeit oder unter 21 Jahren | 250 Euro |
1 | - |
Fahren ab 0,5 Promille |
500 Euro |
2 | 1 Monat |
Fahren ab 1,1 Promille |
- |
3 | Freiheits- oder Geldstrafe Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahren ab 0,3 Promille |
- |
3 | Freiheits- oder Geldstrafe Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
- |
3 | Freiheits- oder Geldstrafe Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
Verursachung eines Unfalls |
- |
3 | Freiheits- oder Geldstrafe Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
Stand: Februar 2020 |
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Fahren ohne Betriebserlaubnis |
70 Euro |
Fahren ohne Versicherungsplakette | 40 Euro |
Fahren mit abgelaufener Betriebserlaubnis | 30 Euro |
Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt | 25 Euro |
Fehlende oder nicht funktionierende Beleuchtung | 20 Euro |
Fehlender oder nicht funktionierende Klingel | 15 Euro |
Fehlende Fahrzeug-Identifikationsnummer | 10 Euro |
Stand: Februar 2020 |
»Es sind übrigens nicht alle Roller auf der Straße erlaubt. Sie brauchen eine Betriebserlaubnis, sonst kostet es 70 Euro Strafe.«
Dass immer mehr Menschen Elektromobilität als Alternative wählen, ist natürlich stark zu befürworten. Dennoch sollen Sie sich als Nutzer eines E-Scooters immer wieder vor Augen führen, dass Sie im Verkehr nicht alleine sind. Um sicher ans Ziel zu kommen, sollten Sie aufmerksam auf sich selbst und andere achten und sich mit dem E-Scooter an alle Verkehrsregeln halten. Damit Sie immer den Durchblick behalten, haben wir Ihnen alle wichtigen E-Scooter Regeln nochmals übersichtlich aufgeführt.
E-Scooter Vorschriften vor dem ersten Fahrtantritt:
E-Scooter Regeln während jeder Fahrt: