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Kleinkrafträder
Moped, Roller & Co.

Kleinkraft­räder bis 50ccm: Wie unterscheiden sich Mofa, Moped, Mokick & Roller

Sie verbrauchen wenig Sprit, passen in jede Parklücke und sind damit das perfekte Fortbewegungsmittel für die Stadt. Auch bei Jugendlichen, die noch keinen Autoführerschein haben, sind Sie besonders beliebt – Roller, Mofas, Mopeds und Mokicks.
Die Kleinkrafträder Mofa, Moped und Roller.

Zweirädrige Kleinkrafträder in unterschiedlichen Ausführungen begegnen uns meist jeden Tag auf der Straße. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Mofa, Moped, Roller und Mokick? Finden Sie heraus, wie Sie die Kleinkrafträder auseinanderhalten können, was die unterschiedlichen Bauweisen für die Versicherung und den benötigten Führerschein bedeuten und mehr.  

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema »Kleinkrafträder«. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite Roller-Versicherung.

Wissen Sie’s?

Ein Moped kann zur Not auch mit den Pedalen angetrieben werden.

Was versteht man unter Kleinkrafträdern?

Der Begriff Kleinkraftrad umfasst mehrere unterschiedliche Klassen und Bauweisen motorisierter Zweiräder oder Dreiräder mit Beschränkungen bei Höchstgeschwindigkeit, Hubraum und Leistung. Zu den Kleinkrafträdern zählen Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, einem maximalen Hubraum von 50 cm3 beziehungsweise einer maximalen Leistung von 4 kW (6 PS).

Unterschied Mofa, Moped, Mokick und Roller

Die Unterschiede in der Bauweise lassen sich bereits in den Bezeichnungen der verschiedenen Kleinkrafträder erkennen. Mofa setzt sich aus den Begriffen Motorrad und Fahrrad zusammen, ist also ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Moped ist eine Zusammensetzung aus den Begriffen Motorrad und Pedale, hinter Mokick verbergen sich die beiden Wörter Motorrad und Kickstarter. Roller ist eine neuere Bezeichnung, die zunächst keinen Aufschluss über die Bauart gibt. Roller werden auch oft als Motorroller bezeichnet.

Mofa

Bei den Fahrrädern mit Hilfsmotor unterscheidet man grundsätzlich zwischen Leichtmofas, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen und Mofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit dürfen Mofafahrer mit ihrem Zweirad auch Radwege benutzen. Mit entsprechender Fahrerlaubnis beziehungsweise Prüfbescheinigung sind Jugendliche ab 15 Jahren zum Führen eines Mofas berechtigt. Mofas sind immer einsitzig, es darf keine zweite Person als Mitfahrer auf dem Kleinkraftrad transportiert werden.

Moped

Genau wie Mofas haben Mopeds Pedale zum Starten des Motors, auf denen der Fahrer während der Fahrt die Füße abstellen kann. Neben dieser praktischen Funktion als Fußstütze können die Pedale eines Mopeds aber auch als Antriebsunterstützung zum Einsatz kommen, beispielsweise wenn der Motor unerwartet ausfällt oder das Kleinkraftrad bei erhöhter Steigung Schwierigkeiten hat, volle Leistung zu bringen. Darüber hinaus kann bei Mopeds auch über die Pedale gebremst werden.

Optisch unterscheiden sich Mofa und Moped also nicht stark voneinander, der wesentliche Unterschied liegt in der Motorleistung. Während Mofas eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen, fahren Mopeds bis zu 45 km/h schnell. Zweiradbegeisterte, die ein Moped fahren möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können.

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Mokick

Vergleicht man ein Mokick mit einem Moped oder Mofa, fallen die fehlenden Pedale am Mokick auf. Statt der Pedale sind Mokicks mit Fußrasten ausgestattet, zum Starten des Motors muss der Fahrer den Kickstarter mit dem Fuß betätigen. Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind meist mit einer Sitzfläche ausgestattet, auf der zwei Personen Platz haben.

Um das Kleinkraftrad fahren zu dürfen, muss ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht sein. Trotz der Unterschiede in der Bauart der Fahrzeuge sind die Bezeichnungen Mokick und Moped heutzutage gleichbedeutend.

Roller

Roller beziehungsweise Motorroller haben weder Pedale noch Fußraster, ihre Bauweise zeichnet sich durch einen Durchstieg aus, auf dem während der Fahrt die Füße abgestellt werden können. Daher sind Roller sozusagen die modernsten Kleinkraftfahrzeuge und werden oft als weiterentwickelte Form ihrer Vorgänger Mofa, Moped und Mokick bezeichnet.

Besonders bei Jugendlichen sind Roller beziehungsweise in deren Sprachgebrauch Scooter ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit entsprechendem Führerschein ab 16 Jahren gefahren werden. Sofern eine Drosselung auf maximal 25 Stundenkilometer vorgenommen wurde, dürfen Jugendliche bereits ab 15 Jahren mit ihrem Roller auf der Straße fahren.

Neben der bequemen Sitzhaltung bieten Roller einen weiteren Vorteil: Fahrer können ihren Helm oder sonstige persönliche Gegenstände im Helmfach ihres motorisierten Kleinkraftrads unterbringen.

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Kleinkraftrad zu fahren?

Rollerfahrer mit Helm fragt sich, welchen Führerschein er zum Fahren seines Kleinkraftrads benötigt.

Kleinkrafträder bis 50ccm wie Mofas, Mopeds oder Roller dürfen mit Führerscheinen unterschiedlicher Klassen gefahren werden. Je nach Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs werden verschiedene Führerscheine benötigt beziehungsweise sind bereits bestandene Führerscheine ausreichend. Hier erfahren Sie, mit welchen Führerscheinen Sie welche Kleinkrafträder fahren dürfen.

Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas

Zum Führen von Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beziehungsweise Mofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h wird kein Führerschein im herkömmlichen Sinne, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis benötigt.

Um diese Fahrerlaubnis zu erlangen, sind nur einige wenige Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule nötig, die als Vorbereitung auf die Prüfung dienen. Die Prüfung selbst besteht nur aus einem theoretischen Teil, es wird keine zusätzliche praktische Prüfung abgenommen. Sobald Jugendliche 15 Jahre alt sind, können sie sich für die Erlangung dieser Prüfbescheinigung in der Fahrschule anmelden.  

Führerschein der Klasse AM

Den Führerschein der Klasse AM gibt es erst seit dem Jahr 2013. Früher wurde der Führerschein, der zum Führen von Kleinkrafträdern bis 50ccm berechtigt, als Führerschein der Klasse M bezeichnet.

Der Führerschein gilt für alle 50ccm Kleinkrafträder, also auch für Mokicks, Mopeds, Mofas und Roller. Im Gegensatz zur Betriebserlaubnis zum Führen von Mofas handelt es sich hierbei um einen Führerschein, der mehr Vorbereitungszeit im Sinne von Theorie- und Praxisunterricht in Anspruch nimmt. Um die Fahrerlaubnis ausgestellt zu bekommen, muss eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung bestanden werden. Darüber hinaus müssen Inhaber der Führerscheinklasse M mindestens 16 Jahre alt sein.

Darf ich mit einem Autoführerschein ein kleines Kraftrad fahren?

Wenn Sie bereits einen der folgenden Führerscheine in der Tasche haben, können Sie sich den erneuten Weg zur Fahrschule sparen und sofort mit ihrem Kleinkraftrad los düsen:

  • Führerschein der Klasse A1
  • Führerschein der Klasse A2
  • Führerschein der Klasse A
  • Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
  • Autoführerschein der Klasse B

Für alle Inhaber eines Führerscheins mit 17 gilt: Wenn Sie mit einem Kleinkraftrad bis 50ccm unterwegs sind, kann Ihre Begleitperson zuhause bleiben. Im Auto müssen Mutter oder Vater neben Ihnen sitzen, mit dem Moped oder Roller können Sie alleine losfahren.

Versicherungsschutz für Kleinkrafträder

Roller mit Kennzeichen als versicherungspflichtiges Kleinkraftrad

Auch wenn Mofa, Moped, Mokick und Roller sich in ihrer technischen Bauweise unterscheiden, können alle diese 50ccm Kleinkrafträder bei Helvetia abgesichert werden. Um ein Kleinkraftrad auf öffentliche Straßen zu bringen, muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die Sie im Falle eines Schadens gegen Ersatzansprüche Dritter absichert.

Mehr zum Haftpflichtschutz erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Moped-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz kann optional durch eine Teilkaskoversicherung erweitert werden, die auch für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Der Kaskoschutz einer Versicherung für Kleinkrafträder umfasst unter anderem Elementarschäden, Glasbruch und Diebstahl. Bei Abschluss einer Kleinkraftrad Versicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen, das Sie am Heck Ihres Zweirads anbringen müssen.  

Sind Mofas, Mokicks, Mopeds und Roller steuerpflichtig?

Da Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50ccm nicht zulassungspflichtig sind, muss für sie auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Denken Sie allerdings an die Versicherungspflicht, die dadurch nicht entfällt. Ohne Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf die Straße bringen.

Die wichtigsten Eckdaten zu Kleinkrafträdern bis 50ccm auf einen Blick

Wir haben die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale von Mofas, Mopeds, Mokicks und Rollern nochmals übersichtlich für Sie zusammengestellt. In unserer Tabelle finden Sie die einzelnen technischen Merkmale der Fahrzeuge, wichtige Informationen zu Rechtlichem und der Versicherung von Kleinkrafträdern, Wissenswertes zum Mindestalter der Fahrer und den Führerscheinklassen, die zum Führen der kleinen Krafträder berechtigen.

Versicherungskennzeichen Farbe

  Mofa
Moped Mokick
Roller
Technische Merkmale
Geschwindigkeit max. 25 km/h max. 45 km/h
max. 45 km/h
max. 45 km/h
Hubraum
- max. 50 cm3
max. 50 cm3
max. 50 cm3
Leistung - max. 4 kW max. 4 kW max. 4 kW
Rechtliches und Versicherung
Zulassungspflichtig - - - -
Steuerpflichtig - - - -
Haftpflichtversicherung Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht
Teilkaskoversicherung Optional Optional Optional Optional
Fahrer und Führerschein
Mindestalter 15 Jahre 16 Jahre 16 Jahre 16 Jahre
Führerscheinklasse Prüfbescheinigung,
Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B
Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B
Ausbildung Theorie & Praxis in Fahrschule Theorie & Praxis in Fahrschule Theorie & Praxis in Fahrschule Theorie & Praxis in Fahrschule
Prüfung Theoretische Prüfung Theoretische & praktische Prüfung Theoretische & praktische Prüfung Theoretische & praktische Prüfung

Ausnahmen bei der Geschwindigkeitsbegrenzung

Es gibt viele historische Modelle von Kleinkrafträdern aus der ehemaligen DDR, die schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Betroffen sind vor allem Mofas, Mokicks und Mopeds.

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten dennoch als 50ccm Kleinkrafträder, wenn sie bis zum 01.01.2002 in Verkehr gekommen sind. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die bis zu 60 km/h schnell fahren. Sofern sie bis zum 29.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sind, werden sie als Kleinkrafträder anerkannt.

Die gute Nachricht für alle Retro Liebhaber lautet also: Erfüllt Ihr Roller, Moped, Mofa oder Mokick diese Bestimmungen, benötigen Sie kein amtliches Kennzeichen, auch wenn die 45 km/h-Grenze überschritten wird.

Ab wann spricht man von einem Leichtkraftrad?

Leichtkrafträder sind Krafträder, deren Hubraum zwischen 50ccm und 125ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 11 kW. Aufgrund ihrer höheren Motorleistung und Geschwindigkeit ist zum Führen von Leichtkrafträdern, zu denen zum Beispiel 125ccm Motorräder zählen, ein Führerschein der Klasse A1 oder 1B erforderlich.

Unser Fazit: So halten Sie Moped, Roller, Mofa und Mokick auseinander

Fahrer mit Helm und Mofa, Moped und Roller

Mofa, Roller, Moped und Mokick unterscheiden sich also im Wesentlichen in ihrer technischen Ausstattung. Während man Mofa, Mokick und Moped auf den ersten Blick eher schwer auseinanderhalten kann, erkennt man den Roller meist sofort an seinem Aussehen.

Im Hinblick auf die technischen Merkmale lässt sich abschließend nochmals zusammenfassen, dass Mofas maximal 25 km/h schnell fahren, Mokicks, Mopeds und Roller hingegen Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten für alte Kleinkraftrad Modelle aus der ehemaligen DDR, die diese Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, besondere Regelungen. Egal ob Sie Mokick, Moped, Mofa oder Roller fahren, wir wünschen Ihnen stets eine gute Fahrt.

Alle Kleinkrafträder können Sie bei Helvetia leistungsstark versichern. Erfahren Sie jetzt mehr über die Helvetia Rollerversicherung.

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