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Mopedversicherung mit Teilkasko inklusive Haftpflicht und Schadensservice

Ist eine Mopedversicherung Pflicht? 

Ob Moped, Mofa, Roller oder Mokick: Um mit einem Kleinkraftrad auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen – auch Mopedkennzeichen genannt. Dieses weist nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Versicherung für Moped, Mofa, Roller & Co. sichert alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Fahrzeug an Dritten verursacht.

Um einen optimalen Versicherungsschutz im Straßenverkehr mit Ihrem Kleinkraftrad zu genießen, schließen Sie am besten eine Mopedversicherung mit Haftpflicht und Teilkasko ab. Wir von Helvetia haben einen individuellen sowie umfangreichen Versicherungsschutz für Sie entwickelt, mit dessen Hilfe Sie bei Schäden, Diebstahl oder Unfällen nicht alleine dastehen, sondern einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben.

Ab wann und wie lange gilt die Mopedversicherung?

Der Schutz der Mopedversicherung ist auf eine Laufzeit von maximal einem Jahr begrenzt und wird nicht automatisch verlängert. Der Zeitraum der Gültigkeit der Mopedversicherung entspricht dem Versicherungsjahr, das am 1. März beginnt und am letzten Februartag des Folgejahres endet.

Schließen Sie erst während des Versicherungsjahres eine Mofa-Versicherung ab, z. B. am 1. Juli, zahlen sie eine vergünstigte Prämie. Die Versicherung für Ihr Fahrzeug läuft aber dennoch am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres aus.

Gültiges Versicherungskennzeichen für Moped, Roller und Co. anhand der Farbe erkennen

Ob ein Kleinkraftrad über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügt, ist ganz einfach an der Farbe des Kennzeichens zu erkennen. Die Farbe der Mopedkennzeichen wechselt jährlich zwischen drei Farben in der Reihenfolge: Grün, Schwarz und Blau. Ab. 1. März 2025 ist ein grünes Kennzeichen gültig. Im Folgejahr ab 1. März 2026 ein schwarzes und ab 1. März 2027 ein blaues Kennzeichen.

Optimaler Versicherungsschutz mit der Mopedversicherung von Helvetia

Auch wenn für das Fahren auf den Straßen nur eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben wird, ist es sinnvoll, als Versicherungsnehmer den Schutz für den Roller um eine Teilkasko zu ergänzen. So erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Moped. 

Versicherungsschutz der Haftpflicht

Mit dem Roller oder Moped kann es schnell zum Unfall kommen, selbst bei einer geringen Geschwindigkeit. Mit der Haftpflichtversicherung für Roller, Mopeds, Mofas und Mokicks sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert:

  • Hohe Versicherungssumme: Pauschal 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden.
  • Schutz vor unberechtigten Forderungen: Stellen Dritte unberechtigte Forderungen an Sie, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab.
  • Mopedkennzeichen inklusive: Mit Abschluss der Versicherung schicken wir Ihnen Ihr Versicherungskennzeichen kostenlos per Post zu.
  • Günstige Versicherungsprämien: Profitieren Sie mit unserer Mopedversicherung von günstigen Prämien.

Versicherungs­schutz der Teilkasko

Mit der Teilkaskoversicherung sichern Sie sich zusätzlich vor Gefahren ab, die von der Haftpflicht nicht abgedeckt werden:

  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
  • Entwendung, insbesondere durch Diebstahl
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Kurzschluss an der Verkabelung

Die wichtigsten Leistungen der Helvetia Moped­versicherung

Was kostet eine Rollerversicherung?

Die Kosten einer Rollerversicherung variieren je nach Umfang des Versicherungsschutzes. Eine reine Haftpflichtversicherung für das Kleinkraftrad ist günstiger als eine Mopedversicherung mit Teilkasko. Dementsprechend sind Versicherungsnehmer mit der Teilkasko aber auch umfassender abgesichert.

Welche Kosten bei der Versicherung für Moped, Mofa, Roller etc. von Helvetia für Sie anfallen, können Sie ganz einfach online berechnen – natürlich kostenlos und unverbindlich.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

  • Mopeds bis 60 km/h
  • Roller bis 60 km/h
  • Mokicks bis 60 km/h
  • Leichtmofas bis 20km/h
  • Mofas bis 25 km/h
  • E-Bikes und S-Pedelecs bis 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • Quads bis 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeuge und Microcars bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle bis 15 km/h  

Häufige Fragen zur Moped­versicherung