Anders als Autos und Motorräder beispielsweise müssen sie daher nicht bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden. Doch auch wenn Ihr Moped keine Zulassung oder Anmeldung benötigt, brauchen Sie einen gültigen Versicherungsschutz. Wie Sie einfach und unkompliziert zu einer leistungsstarken Versicherung kommen und welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten, erklären wir Ihnen im Ratgeber.
Im Vergleich zu anderen Kfz wie Autos und Motorrädern müssen Kleinkrafträder bis 50 ccm nicht bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden. Zu den Mopeds, die keine Zulassung benötigen, zählen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fallen auch Mopeds, die schneller fahren, unter diese Regelung und können eine Anmeldung umgehen. So müssen Mopeds bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die bis zum 01.01.2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nach den Bestimmungen der ehemaligen DDR, die bis zum 29.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Auch einsitzige Leichtmofas und Mofas bis 20 km/h beziehungsweise 25 km/h müssen Sie genau wie Mopeds nicht anmelden.
Ohne Zulassung müssen die Kleinkrafträder auch kein amtliches Kennzeichen führen. Ein Versicherungskennzeichen, das im Vergleich zu herkömmlichen Nummernschildern quadratisch ist, reicht bei Mopeds aus. Zulassungsfrei bedeutet allerdings nicht versicherungsfrei. Damit Sie mit einem Moped, Mofa oder Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Den Versicherungsschutz können Sie zusammen mit dem Versicherungskennzeichen ganz einfach online beantragen.
Um eine Mopedversicherung abzuschließen, werden nur wenige Unterlagen benötigt. Neben Ihren persönlichen Daten finden Sie alle Angaben in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Ihres Zweirads. Sie benötigen keine weiteren Dokumente.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Mopeds Pflicht. Nur wenn der Versicherungsschutz vorliegt, bekommen Sie ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug von Ihrem Versicherer zugeschickt. Die Haftpflicht sichert Sie gegen Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden ab, die durch das versicherte Zweirad entstehen. Der Versicherungsschutz besteht für ein Versicherungsjahr, danach verliert das Versicherungskennzeichen seine Gültigkeit und es muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Möchten Sie auf einen umfassenden Schutz für Ihr Moped setzen, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen, die in vielen Schadensfällen einspringt. Die Teilkasko von Helvetia kommt für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Mopeds, beispielsweise durch Entwendung oder Diebstahl, auf und greift bei Schäden durch Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Kurzschluss an der Verkabelung. Der Selbstbehalt in der Teilkasko liegt bei 150 Euro.
Der Abschluss einer Versicherung für Ihr Moped, Mofa, Mokick oder Ihren Roller nimmt bei Helvetia nur wenige Minuten in Anspruch, da alles online und bequem von zuhause aus abgewickelt werden kann. Wir führen Sie Schritt-für-Schritt durch unseren kostenlosen Tarifrechner.
Ein Moped lässt sich schneller auf die Straße bringen als andere Kfz wie Autos oder Motorräder. Gleiches gilt für Mofas, Mokicks und Roller. Da Sie Ihr Moped nicht anmelden müssen, haben Sie den Weg mit Papieren zur Zulassungsstelle gespart. Alles, was Sie brauchen, ist eine Mopedversicherung, die mindestens einen Haftpflichtschutz umfasst, und ein Kennzeichen, das am Fahrzeug angebracht werden muss.
Zusammenfassend nochmals alles Wichtige auf einen Blick: