Einige Versicherer bieten spezielle Gartenversicherungen oder Kleingartenversicherungen an, die einen umfassenden Schutz für Kleingärten, Schrebergärten und Lauben bieten. Ist der Garten Teil Ihres Grundstücks, decken bereits die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung bestimmte Schäden ab. Wann eine Gartenversicherung sinnvoll ist und welche Risiken Hausrat- und Wohngebäudeversicherung absichern, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Eine reine Gartenversicherung, die den Garten am Haus oder einen Schrebergarten absichert, gibt es in der Regel nicht. Oftmals werden spezielle Kombinationen aus einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die für Schrebergärten und andere Gartenanlagen ausgelegt sind, als Gartenversicherung bezeichnet. Möchten Sie Ihren Garten am Wohnhaus versichern, benötigen Sie keine separate Versicherung. Die Versicherungen für Ihr Haus können den Schutz des Gartens einschließen.
Für Ihr Mobiliar innerhalb des Gartenhäuschen oder der Gartenlaube auf dem Versicherungsgrundstück kann eine Hausratversicherung wichtig sein, um sich vor Schäden und Verlusten zu schützen. Eine Wohngebäudeversicherung sichert zudem Schäden am Gartenhaus selbst ab. Mit diesen Versicherungen ist Ihr Eigentum im Garten rundum abgesichert, vor allem gegen Feuer, Sturm und Hagel. Das Mobiliar ist zudem gegen weitere Gefahren wie Einbruchdiebstahl geschützt.
Sind Sie auf der Suche nach einer Gartenversicherung abseits Ihres Wohnortes, verhält es sich ähnlich. In der Regel ist eine Kombination aus einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung sinnvoll. Wir können Ihnen für Ihr Haus im Schrebergarten oder Ihr Gartenhaus abseits des eigenen Wohnortes eine Lösung anbieten. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich durch unseren Vertriebspartner in Ihrer Nähe individuell beraten.
Eine Art Gartenversicherung kann sinnvoll für diejenigen sein, die außerhalb ihres eigenen Grundstücks einen Kleingarten oder Schrebergarten besitzen. Um den eigenen Garten direkt am Haus abzusichern, ist keine separate Gartenversicherung notwendig. Gebäude im Garten, wie eine Gartenlaube, können mit in der Wohngebäudeversicherung versichert werden. Über die Hausratversicherung sind Gartenmöbel, Gartengeräte wie der Rasenmäher im Garten versichert. Dabei ist jedoch darauf zu achten, die Gegenstände, Geräte und das Gebäude in der jeweiligen Versicherung anzugeben.
Haben Sie sich beispielsweise einen exklusiven Grill zugelegt, lohnt es sich, dessen Wert in die Versicherungssumme der Hausratversicherung einzukalkulieren. Zudem ist es sinnvoll, Ihrem Versicherer von der Neuanschaffung zu berichten, damit diese in den Versicherungsschutz aufgenommen werden kann. Die Kombination aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung von Helvetia deckt Ihren Wunsch auf Deckungsschutz des Gartens rundum ab.
Die Hausratversicherung von Helvetia bietet für Gärten auf Ihrem Versicherungsgrundstück auch Schutz für Schäden durch einfachen Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Über die verschiedenen Deckungsschutzvarianten bieten wir sogar über den Umfang der Versicherungsbedingungen hinaus für verschiedene Gegenstände Versicherungsschutz über die Hausratversicherung an. Gartenmöbel, Terrassenmöbel, Gartengeräte, Wäsche, Wäschespinnen, Rasenmäher, Grills und Gartenskulpturen auf dem Versicherungsgrundstück gehören dazu. Auch Gegenstände, die aus dem Gartenhaus an Ihrem Wohnort gestohlen werden, können über die Zusatzdeckung der Hausratversicherung abgesichert werden.
Daher ist es wichtig, die Aufzählung dieser zusätzlichen Sachen bei Vertragsbeginn nicht zu vergessen und im Versicherungswert zu berücksichtigen. Die Höhe der übernommenen Kosten der Wiederbeschaffung im Schadensfall ist abhängig von der gewählten Tarifvariante: Im Smart-Schutz sind Kosten bis zu 1.000 Euro abgesichert, im Top-Schutz bis zu 5.000 Euro und im Premium-Schutz darüber hinaus.
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich nicht nur auf das Hauptgebäude, sondern sichert auch Nebengebäude, wie Gartenhäuser und Lauben auf dem Versicherungsgrundstück ab. Denken Sie daran diese bei Vertragsabschluss anzugeben. Die Versicherung deckt klassische Gebäuderisiken, wie Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Hagel ab, und darüber hinaus weitere Gefahren und Sachen, wie Gebäudezubehör, über die Schutzvarianten. Dazu gehört beispielsweise Ihre Gartenbeleuchtung auf dem Grundstück oder Ihrer Grundstückeinfriedungen. Gegenstände, die sich im Gartenhaus befinden, wie lagernde Gartenmöbel oder Gartengeräte zählen zum Hausrat und sind in der Regel darüber abgedeckt.
Was es kostet, die Versicherung Ihres Gartens in Ihren Wohngebäude- oder Hausratvertrag einzuschließen, ist abhängig von der Versicherungssumme des Vertrages und dem gewählten Schutz. Lassen Sie sich individuell von unseren Vertriebspartnern beraten.
Bei speziellen Gartenversicherungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Beschaffenheit des Hauses und der Wert sowie die vorhandenen Gartengeräte und Gartenmöbel.
Um die in Ihrem Garten befindlichen Gartenmöbel, Terrassenmöbel und Gartengeräte bestmöglich gegen Diebstahl zu schützen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Trotz aller Maßnahmen, besteht stets die Chance, dass etwas aus Ihrem Garten gestohlen wird. Deshalb ist es sinnvoll eine Hausratversicherung abzuschließen, um Ihre Gartenmöbel und Gartengeräte gegen Diebstahl abzusichern. So kann im Schadensfall ihr Verlust durch eine Wiederbeschaffung gemildert werden.