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Mit der Hausrat­versicherung gegen Diebstahl & Einbruch absichern

Es ist für viele Menschen ein Horrorszenario: der Einbruch in den eigenen vier Wänden. Obwohl in den vergangenen Jahren die Anzahl an Einbrüchen in Deutschland gesunken sind, gibt es immer noch viele Opfer eines Einbruchs. Häufig brechen die Diebe über das Fenster oder die Tür in die Wohnung ein.
Die Grafik zeigt einen Einbruch, bei dem die Opfer nach der Tat den Diebstahl ihrer Hausratversicherung melden.

Neben dem unguten Gefühl für die Opfer, dass eine fremde Person in der eigenen Wohnung war, besteht auch die Frage, ob sie auf den Kosten und Schäden des Diebstahls oder Vandalismus sitzen bleiben. In diesen Situationen hoffen die Menschen auf ihren Versicherungsschutz.

Doch welche Versicherung schützt bei einem Einbruch? Ist in der Hausratversicherung Diebstahl inkludiert oder ist eine Außenversicherung notwendig? Welche Rolle spielt die Hausratversicherung, wenn bei einem Einbruch die Tür nicht abgeschlossen oder das Fenster gekippt war? Welche Wertgegenstände sind bei eigener Fahrlässigkeit über den Versicherer geschützt? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie über die Hausratversicherung bei Diebstahl wissen müssen.

Fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung sicher oder haben Sie Angst vor einem Einbruch und wollen sich schützen? Alles, was Sie zur Hausratversicherung wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Produktseite zur Hausratversicherung erhalten Sie außerdem wichtige Informationen zu Leistungen und dem Versicherungsschutz.

Was denken Sie?

Ich bin über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert.

    

Hausratversicherung Diebstahl: Definition

Zunächst klären wir, was genau als Einbruchdiebstahl zählt. Dies entscheidet auch darüber, was bei einer Hausratversicherung im Falle eines Schadens nach einem Diebstahl zu beachten ist. Damit die Hausratversicherung nach einem Einbruch für Schäden oder Vandalismus an dem gestohlenen Hausrat bei Diebstahl aufkommt, müssen sich die Diebe gewaltsam, etwa mit Werkzeugen oder anderen Gegenständen, Zugang zur Wohnung verschafft haben. In der Regel weist die Wohnung dann auch Spuren eines Einbruchs durch Schäden auf.

Auch kommt die Versicherung bei Einbruch für den Diebstahl auf, wenn sich die Diebe auf andere Weise, wie den vorherigen Raub des Schlüssels zur Wohnung, rechtswidrig Zutritt ermöglicht haben. Einbruchdiebstahl liegt also immer dann vor, wenn Diebe unrechtmäßig durch Gewalt oder durch List in ein fremdes Gebäude eingedrungen sind. Die Außenversicherung greift in diesen Fällen in der Regel nicht.

Was zählt als Einbruchdiebstahl?

Bei einem Einbruchdiebstahl kommt die Hausratversicherung für die entwendeten Gegenstände aus dem Hausrat und die möglichen weiteren Schäden auf. Bei Diebstahl handelt es sich dagegen um die Entwendung von fremden, aber beweglichen Eigentum zum Beispiel Hausrat aus einer Wohnung, wie einen Fernseher. Unter Raub versteht man den Tatbestand, der Entwendung von fremdem Eigentum unter Drohung von Gewalt.

Ist Diebstahl in der Hausratversicherung versichert?

Die Grafik zeigt einen Dieb, der einen Einbruch begeht.

Ein einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht in der Hausratversicherung versichert. Bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung hingegen schützt die Hausratversicherung vor Diebstahl.

Sie können sich mit dem Abschluss der Helvetia Hausratversicherung vor Diebstahl in der Wohnung schützen. Die Hausratversicherung von Helvetia greift sowohl bei einfachem Diebstahl als auch bei Diebstahl durch einen Einbruch in Ihre Wohnung. Über die Hausratversicherung können Sie Ihren gesamten Haushalt der Wohnung versichern.

Hausratversicherung bei Diebstahl von Bargeld

Kommt es zu einem Einbruch, können Diebe nicht nur Hausratgegenstände aus der Wohnung entwenden, sondern auch Bargeld, Schmuck und weitere Wertsachen stehlen. Nicht wenige Menschen haben in ihrer Wohnung die Geldbörse unverschlossen liegen oder in einem Versteck Bargeld hinterlegt. Doch kommt die Hausratversicherung bei Einbruch für Bargeld auf, das von den Dieben mitgenommen wurde?

Bargeld ist in der Hausratversicherung bei Diebstahl nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme versichert. Es gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze. Versicherungsnehmer haben aber die Möglichkeit, diese je nach Schutzvariante zu erhöhen und können so auch größere Beträge von Bargeld bei einem Einbruch schützen. Bei höheren Versicherungssummen empfiehlt sich die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen in einem Wertbehältnis.

Einbruch in der Wohnung – Diebstahl von Haushaltsgegenständen

Stellen Sie sich vor, Sie kommen in Ihre Wohnung und sehen, dass Diebe bei einem Einbruch Ihre geliebten Möbel oder teure Geräte gestohlen haben. Schützen Sie Ihren Haushalt zumindest materiell vor einem Einbruch mit der Hausratversicherung bei Diebstahl von Helvetia. Bei einem Einbruch in die Wohnung sind u.a. folgende Gegenstände Ihres Haushalts versichert:

  • Kleidung
  • Möbel
  • Elektronische Geräte wie Fernseher
  • Schmuck und Wertsachen
  • Werkzeuge

Bei der Hausratversicherung bei Diebstahl sollten Sie beachten, dass gewisse Gegenstände wie Bargeld, Schmuck oder wertvolle Sammlungen jeweils nur bis zu einer gewissen Versicherungssumme versichert sind. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Versicherungssumme selbst zu bestimmen. Mit der Hausrat-Wertermittlung können Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Hausrat auswählen, um im Fall der Fälle Ihren Haushalt umfangreich zu schützen.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl von Gegenständen aus dem Hausrat meistens den Wiederbeschaffungswert, den die Gegenstände besitzen, zurück. Das bedeutet, dass Versicherte den Neuwert aus dem Versicherungsschutz im Fall eines Einbruchs erhalten. Hinzu kommt die Entschädigung der Hausratversicherung bei Diebstahl für die Schäden, die beim Einbruch von den Dieben verursacht worden sind. Damit der Ernstfall gar nicht erst eintritt, können Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema Einbruchschutz informieren.

Fahrlässigkeit beim Einbruch

Neben dem Schock über einen Einbruch in der Wohnung, hoffen Versicherte, dass die Hausratversicherung bei Diebstahl ihnen den materiellen Wert des gestohlenen Hausrates ersetzen kann. Im Normalfall ist das auch der Fall. Aber es gibt Ausnahmen: Der Schutz der Versicherung kann nicht gewährt werden, oder eingeschränkt sein, wenn die Versicherung davon ausgeht, dass der Versicherungsnehmer den Schaden bei einem Einbruch durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Dann kann es sein, dass der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall kürzt oder der Schaden nicht erstattet wird.

Doch wann wird von grober Fahrlässigkeit gesprochen? Die Versicherungsgesellschaft kann einen Einbruch durch ein gekipptes Fenster etwa als grobe Fahrlässigkeit werten. Ebenso gilt als grobe Fahrlässigkeit für den Hausratversicherer bei einem Einbruch, wenn die Tür nicht abgeschlossen wurde. Auch in diesen Fällen kann der Versicherungsschutz und die damit verbundene Entschädigung gekürzt oder komplett abgewiesen werden.

Bei der Hausratversicherung von Helvetia haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem Einbruch vor der Einrede der groben Fahrlässigkeit zu schützen und können somit auch dann Ihren Hausrat versichern. Im Premiumschutz der Hausratversicherung bei Diebstahl wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine Leistungskürzung verzichtet. Helvetia verzichtet jedoch nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn erforderliche Sicherheitsvorschriften oder andere Obliegenheiten verletzt wurden.

Diebstahl von Fahrrad oder E-Bike

Die Grafik zeigt ein Fahrrad, das dank einer Hausratversicherung auch gegen Diebstahl versichert ist.

Bei Dieben sind nicht nur Möbel, Wertsachen und Bargeld begehrt, vor allem das Fahrrad oder E-Bike gehört zum beliebtesten Diebesgut. Zu einem Fahrraddiebstahlschaden kommt es nicht nur bei einem Einbruch. Daher stellt sich oftmals auch die Frage, ob in der Hausratversicherung das Fahrrad ebenfalls versichert ist.

Da Fahrräder und E-Bikes bewegliche Gegenstände des Hausrates sind, werden sie in der Hausratversicherungssumme berücksichtigt und sind bei einem Einbruch versichert. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung greift also auch beim Fahrrad oder E-Bike. Bei einem Fahrraddiebstahl können Betroffene vom Versicherer demnach auf eine Entschädigung setzen.

Es kann ganz unerwartet passieren:

Diebe brechen in Ihre Wohnung ein. Ihr Hausrat kann durch Schäden ruiniert sein und wichtige Gegenstände können bei dem Einbruch verloren gehen. Versichern Sie Ihren Haushalt deshalb mit der passenden Hausratversicherung.

Wie man sich nach einem Einbruch verhalten sollte

Die Grafik zeigt eine Hand, die symbolisch für eine Versicherung den Hausrat schützt.

Opfer von Dieben in der Wohnung müssen einige Dinge beachten, damit sie ihren Versicherungsfall der Versicherung richtig melden. Nur so kann die Hausratversicherung bei Diebstahl greifen und die Opfer umfassend entschädigt werden.

  • Gab es einen Einbruch in der Wohnung, sollten Betroffene zuerst den Diebstahl und Einbruch bei der Polizei melden. Bis die Polizisten in der Wohnung ankommen, sollten Versicherte keine Veränderungen in der Wohnung vornehmen. Nur auf diese Weise kann der Tathergang der Diebe von der Polizei korrekt erstellt werden.
  • Melden Sie den Versicherungsfall außerdem umgehend Ihrer Versicherung, bei der Sie Ihre Hausratversicherung abgeschlossen haben. Bei Helvetia können Sie Ihren Einbruch und den Diebstahl sowie den entstandenen Schaden bequem über das Online-Formular melden.
  • Schreiben Sie sowohl für die Polizei als auch für Ihre Versicherung eine sogenannte Stehlgutliste, in der Sie alle Wertgegenstände und Wertsachen Ihres Hausrates, die Ihnen von den Dieben gestohlen wurden, auflisten und notieren Sie ebenfalls den entsprechenden Wert des Gegenstandes. Diese Liste der gestohlenen Wertsachen bestimmt die Entschädigungssumme, die Ihnen der Versicherer später auszahlen kann.  

Leistungen der Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl

Im Versicherungsfall erhalten Menschen, bei denen Diebe gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sind, den Neuwert ihrer entwendeten Gegenstände. Aber: Je nach Umfang der Hausratversicherung sind Gegenstände des Hausrates, Wertsachen und Bargeld meist nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gedeckt. Darüber hinaus können Sie Ihren Hausrat aber mit einer höheren Summe absichern.

Die Leistungen der Hausratversicherung erhalten Sie bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Raub. Nicht nur der reine Diebstahl ist im Versicherungsschutz enthalten, darüber hinaus werden auch Schäden ersetzt, die eventuell durch den Einbruch entstanden sind. Die Reparaturkosten und die Beseitigung von Einbruchspuren an der Wohnungstür oder den Fenstern können so vom Hausratversicherer übernommen werden.

Außerdem gilt die Hausratversicherung bei Diebstahl nicht nur für den Hausrat, der sich in der Wohnung befindet, sondern auch für Gegenstände, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, wie etwa in der Garage.  

Fazit: Bei Einbruch & Diebstahl rundum abgesichert sein

Die Hausratversicherung bei Diebstahl kann zwar nicht den mentalen Schock der Opfer von Einbruch beheben, aber den Schaden, den die Diebe angerichtet haben, reparieren und entschädigen. Eine Hausratversicherung von Helvetia schützt Ihr Hab & Gut inkl. Fahrrad bei Einbruch, Raub und Diebstahl.

Von einem Einbruch und Diebstahl wird ausgegangen, wenn sich die Diebe gewaltsam oder unter Androhung von Gewalt Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft haben und dabei Gegenstände des Hausrates rechtswidrig entwendet haben. Auch bei einem Raub oder Diebstahl des Schlüssels, wodurch die Diebe in die Wohnung gelangen konnten, spricht man von einem Einbruch und Diebstahl. In diesen Fällen kommt die Hausratversicherung bei Diebstahl für die Schäden auf.

Vorsicht ist geboten, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Sorgen Sie deshalb vor und schützen Sie sich vor Einbruch. Oder wählen Sie den Premiumschutz der Hausratversicherung von Helvetia, um Ihren Haushalt auch bei grober Fahrlässigkeit vor Diebstahl zu versichern.

Da ist für jeden das Richtige dabei!

Wählen Sie ganz nach Ihren Wünschen zwischen dem Smart-, Top- und Premiumschutz aus. Profitieren Sie so von einem maßgeschneiderten Schutz und vielen weiteren Vorteilen für Ihren Hausrat!

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