Neben dem unguten Gefühl für die Opfer, dass eine fremde Person in der eigenen Wohnung war, besteht auch die Frage, ob sie auf den Kosten und Schäden des Diebstahls oder Vandalismus sitzen bleiben. In diesen Situationen hoffen die Menschen auf ihren Versicherungsschutz.
Doch welche Versicherung schützt bei einem Einbruch? Ist in der Hausratversicherung Diebstahl inkludiert oder ist eine Außenversicherung notwendig? Welche Rolle spielt die Hausratversicherung, wenn bei einem Einbruch die Tür nicht abgeschlossen oder das Fenster gekippt war? Welche Wertgegenstände sind bei eigener Fahrlässigkeit über den Versicherer geschützt? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie über die Hausratversicherung bei Diebstahl wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
» Hausratversicherung Diebstahl: Definition
» Was zählt als Einbruchdiebstahl?
» Ist Diebstahl in der Hausratversicherung versichert?
» Hausratversicherung bei Diebstahl von Bargeld
» Einbruch in der Wohnung – Diebstahl von Haushaltsgegenständen
» Fahrlässigkeit beim Einbruch
» Diebstahl von Fahrrad oder E-Bike
» Wie man sich nach einem Einbruch verhalten sollte
Zunächst klären wir, was genau als Einbruchdiebstahl zählt. Dies entscheidet auch darüber, was bei einer Hausratversicherung im Falle eines Schadens nach einem Diebstahl zu beachten ist. Damit die Hausratversicherung nach einem Einbruch für Schäden oder Vandalismus an dem gestohlenen Hausrat bei Diebstahl aufkommt, müssen sich die Diebe gewaltsam, etwa mit Werkzeugen oder anderen Gegenständen, Zugang zur Wohnung verschafft haben. In der Regel weist die Wohnung dann auch Spuren eines Einbruchs durch Schäden auf.
Auch kommt die Versicherung bei Einbruch für den Diebstahl auf, wenn sich die Diebe auf andere Weise, wie den vorherigen Raub des Schlüssels zur Wohnung, rechtswidrig Zutritt ermöglicht haben. Einbruchdiebstahl liegt also immer dann vor, wenn Diebe unrechtmäßig durch Gewalt oder durch List in ein fremdes Gebäude eingedrungen sind. Die Außenversicherung greift in diesen Fällen in der Regel nicht.
Bei einem Einbruchdiebstahl kommt die Hausratversicherung für die entwendeten Gegenstände aus dem Hausrat und die möglichen weiteren Schäden auf. Bei Diebstahl handelt es sich dagegen um die Entwendung von fremden, aber beweglichen Eigentum zum Beispiel Hausrat aus einer Wohnung, wie einen Fernseher. Unter Raub versteht man den Tatbestand, der Entwendung von fremdem Eigentum unter Drohung von Gewalt.
Ein einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht in der Hausratversicherung versichert. Bei einem Einbruchdiebstahl in der Wohnung hingegen schützt die Hausratversicherung vor Diebstahl.
Sie können sich mit dem Abschluss der Helvetia Hausratversicherung vor Diebstahl in der Wohnung schützen. Die Hausratversicherung von Helvetia greift sowohl bei einfachem Diebstahl als auch bei Diebstahl durch einen Einbruch in Ihre Wohnung. Über die Hausratversicherung können Sie Ihren gesamten Haushalt der Wohnung versichern.
Kommt es zu einem Einbruch, können Diebe nicht nur Hausratgegenstände aus der Wohnung entwenden, sondern auch Bargeld, Schmuck und weitere Wertsachen stehlen. Nicht wenige Menschen haben in ihrer Wohnung die Geldbörse unverschlossen liegen oder in einem Versteck Bargeld hinterlegt. Doch kommt die Hausratversicherung bei Einbruch für Bargeld auf, das von den Dieben mitgenommen wurde?
Bargeld ist in der Hausratversicherung bei Diebstahl nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme versichert. Es gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze. Versicherungsnehmer haben aber die Möglichkeit, diese je nach Schutzvariante zu erhöhen und können so auch größere Beträge von Bargeld bei einem Einbruch schützen. Bei höheren Versicherungssummen empfiehlt sich die Aufbewahrung von Bargeld und Wertsachen in einem Wertbehältnis.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in Ihre Wohnung und sehen, dass Diebe bei einem Einbruch Ihre geliebten Möbel oder teure Geräte gestohlen haben. Schützen Sie Ihren Haushalt zumindest materiell vor einem Einbruch mit der Hausratversicherung bei Diebstahl von Helvetia. Bei einem Einbruch in die Wohnung sind u.a. folgende Gegenstände Ihres Haushalts versichert:
Bei der Hausratversicherung bei Diebstahl sollten Sie beachten, dass gewisse Gegenstände wie Bargeld, Schmuck oder wertvolle Sammlungen jeweils nur bis zu einer gewissen Versicherungssumme versichert sind. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Versicherungssumme selbst zu bestimmen. Mit der Hausrat-Wertermittlung können Sie den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Hausrat auswählen, um im Fall der Fälle Ihren Haushalt umfangreich zu schützen.
Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl von Gegenständen aus dem Hausrat meistens den Wiederbeschaffungswert, den die Gegenstände besitzen, zurück. Das bedeutet, dass Versicherte den Neuwert aus dem Versicherungsschutz im Fall eines Einbruchs erhalten. Hinzu kommt die Entschädigung der Hausratversicherung bei Diebstahl für die Schäden, die beim Einbruch von den Dieben verursacht worden sind. Damit der Ernstfall gar nicht erst eintritt, können Sie sich in unserem Ratgeber zum Thema Einbruchschutz informieren.
Neben dem Schock über einen Einbruch in der Wohnung, hoffen Versicherte, dass die Hausratversicherung bei Diebstahl ihnen den materiellen Wert des gestohlenen Hausrates ersetzen kann. Im Normalfall ist das auch der Fall. Aber es gibt Ausnahmen: Der Schutz der Versicherung kann nicht gewährt werden, oder eingeschränkt sein, wenn die Versicherung davon ausgeht, dass der Versicherungsnehmer den Schaden bei einem Einbruch durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Dann kann es sein, dass der Versicherer die Leistung im Versicherungsfall kürzt oder der Schaden nicht erstattet wird.
Doch wann wird von grober Fahrlässigkeit gesprochen? Die Versicherungsgesellschaft kann einen Einbruch durch ein gekipptes Fenster etwa als grobe Fahrlässigkeit werten. Ebenso gilt als grobe Fahrlässigkeit für den Hausratversicherer bei einem Einbruch, wenn die Tür nicht abgeschlossen wurde. Auch in diesen Fällen kann der Versicherungsschutz und die damit verbundene Entschädigung gekürzt oder komplett abgewiesen werden.
Bei der Hausratversicherung von Helvetia haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem Einbruch vor der Einrede der groben Fahrlässigkeit zu schützen und können somit auch dann Ihren Hausrat versichern. Im Premiumschutz der Hausratversicherung bei Diebstahl wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine Leistungskürzung verzichtet. Helvetia verzichtet jedoch nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn erforderliche Sicherheitsvorschriften oder andere Obliegenheiten verletzt wurden.
Bei Dieben sind nicht nur Möbel, Wertsachen und Bargeld begehrt, vor allem das Fahrrad oder E-Bike gehört zum beliebtesten Diebesgut. Zu einem Fahrraddiebstahlschaden kommt es nicht nur bei einem Einbruch. Daher stellt sich oftmals auch die Frage, ob in der Hausratversicherung das Fahrrad ebenfalls versichert ist.
Da Fahrräder und E-Bikes bewegliche Gegenstände des Hausrates sind, werden sie in der Hausratversicherungssumme berücksichtigt und sind bei einem Einbruch versichert. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung greift also auch beim Fahrrad oder E-Bike. Bei einem Fahrraddiebstahl können Betroffene vom Versicherer demnach auf eine Entschädigung setzen.
Opfer von Dieben in der Wohnung müssen einige Dinge beachten, damit sie ihren Versicherungsfall der Versicherung richtig melden. Nur so kann die Hausratversicherung bei Diebstahl greifen und die Opfer umfassend entschädigt werden.
Im Versicherungsfall erhalten Menschen, bei denen Diebe gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sind, den Neuwert ihrer entwendeten Gegenstände. Aber: Je nach Umfang der Hausratversicherung sind Gegenstände des Hausrates, Wertsachen und Bargeld meist nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gedeckt. Darüber hinaus können Sie Ihren Hausrat aber mit einer höheren Summe absichern.
Die Leistungen der Hausratversicherung erhalten Sie bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Raub. Nicht nur der reine Diebstahl ist im Versicherungsschutz enthalten, darüber hinaus werden auch Schäden ersetzt, die eventuell durch den Einbruch entstanden sind. Die Reparaturkosten und die Beseitigung von Einbruchspuren an der Wohnungstür oder den Fenstern können so vom Hausratversicherer übernommen werden.
Außerdem gilt die Hausratversicherung bei Diebstahl nicht nur für den Hausrat, der sich in der Wohnung befindet, sondern auch für Gegenstände, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, wie etwa in der Garage.
Die Hausratversicherung bei Diebstahl kann zwar nicht den mentalen Schock der Opfer von Einbruch beheben, aber den Schaden, den die Diebe angerichtet haben, reparieren und entschädigen. Eine Hausratversicherung von Helvetia schützt Ihr Hab & Gut inkl. Fahrrad bei Einbruch, Raub und Diebstahl.
Von einem Einbruch und Diebstahl wird ausgegangen, wenn sich die Diebe gewaltsam oder unter Androhung von Gewalt Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft haben und dabei Gegenstände des Hausrates rechtswidrig entwendet haben. Auch bei einem Raub oder Diebstahl des Schlüssels, wodurch die Diebe in die Wohnung gelangen konnten, spricht man von einem Einbruch und Diebstahl. In diesen Fällen kommt die Hausratversicherung bei Diebstahl für die Schäden auf.
Vorsicht ist geboten, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Sorgen Sie deshalb vor und schützen Sie sich vor Einbruch. Oder wählen Sie den Premiumschutz der Hausratversicherung von Helvetia, um Ihren Haushalt auch bei grober Fahrlässigkeit vor Diebstahl zu versichern.