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Hausratversicherung
Haus

Schädlings­bekämpfung: Ist der Kammer­jäger in der Hausrat­versicherung inbegriffen?

Für viele Menschen ist es eine alptraumhafte Vorstellung, das eigene Haus mit Ungeziefer zu teilen. Trotzdem kann dieses Risiko jeden treffen. Sogar außerhalb der Wohnung können es sich Schädlinge gemütlich machen. Auf der Terrasse kann ein Hornissennest oder im Garten Wespennester entstehen. In der Wohnung können Mäuse z. B. Schäden an der Dämmung verursachen, Ratten in die eigenen vier Wände eindringen oder Motten Textilien zerstören.
Ungeziefer kann in die Wohnung eindringen, wodurch der Besuch eines Kammerjägers notwendig werden kann.

Schädlinge in der Wohnung können ein Gesundheitsrisiko darstellen. Deshalb ist es wichtig, bei Ungeziefer wie Ratten, Ameisen oder Motten Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Doch welche Versicherung kommt im Ernstfall für die Kosten auf? Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für den Kammerjäger oder ist ein Wohnungsschutzbrief notwendig? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich und Ihre Wohnung vor Ungeziefer schützen können.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihren Hausrat vor Schäden durch Ungeziefer absichern können. Auf unserer Produktseite zur Hausratversicherung erhalten Sie wichtige Informationen zu den Leistungen und dem Versicherungsschutz.

Was denken Sie?

Die Hausratversicherung zahlt den Kammerjäger.

    

Schädlinge in der Wohnung

Hat es Ungeziefer erst einmal in die Wohnung oder in den Garten geschafft, stellt sich die Frage der Schädlingsbekämpfung. Denn die Schädlinge können den Hausrat zerstören, Schäden am Haus verursachen, wie etwa die Dämmung, und Krankheiten auslösen.

In jedem Fall müssen Betroffene bei einem Schädlingsbefall aktiv werden. Es stellt sich zusätzlich die Frage, ob das Ungeziefer eigenständig oder mit der Hilfe eines Kammerjägers entfernt werden muss. Ist ein Kammerjäger notwendig, geht es auch darum, wer für die entstehenden Kosten zuständig ist. Damit Sie nicht bei einem Befall durch Schädlinge auf den Schäden und den Kosten für einen Kammerjäger sitzen bleiben, lohnt sich ein Blick auf die Erweiterungsmöglichkeit zu Ihrer Hausratversicherung über den Einschluss des Bausteins „Haus + Wohnen“, der einen Schutzbrief darstellt.

So bekämpfen Sie Ungeziefer

Sobald Sie in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Haus Schädlinge bemerken, sollten Sie das Ungeziefer genau beobachten. Einige Tiere können Sie mit einfachen Hausmitteln oder einigen Tricks leicht selbst beseitigen.

Diese Schädlinge können unter anderem Ihren Hausrat befallen:

  • Nager wie Mäuse oder Ratten
  • Vor allem im Garten aber auch am Haus können Hornissennester oder Wespennester entstehen
  • Ameisen
  • Käfer
  • Motten
  • Marder
  • Schaben wie Kakerlaken

Generell gilt es Vorsorge in der Wohnung zu betreiben, damit Ungeziefer erst gar keine Chance hat. Achten Sie daher unbedingt etwa darauf, Lebensmittel verschlossen zu lagern, regelmäßig zu lüften, nur frisch gewaschene Kleidung im Schrank zu lagern und offene Stellen und Ritzen im Haus zu verschließen. Häufig lässt sich auch mit einfachen Schädlingsbekämpfungsmitteln aus dem Drogeriemarkt oder Baumarkt die große Ausbreitung verhindern. Nimmt es überhand, ist meist doch eine fachmännische Hilfe erforderlich. Schützen Sie sich gegen zusätzliche Kosten dafür – mit dem Baustein „Haus + Wohnen“ von Helvetia.

In diesen Fällen muss der Kammerjäger kommen

Die Grafik zeigt ein Haus und einen Kammerjäger, der Schädlinge beseitigt.

Es ist wichtig, den Schädlingsbefall in der Wohnung richtig einzuschätzen. Nicht jeder Befall von Ungeziefer kann selbstständig entfernt werden. In einigen Fällen ist die Beauftragung eines Fachunternehmens unumgänglich.

Vor allem bei Schädlingen wie Kakerlaken, Mäusen, Ratten, Wespen und Hornissen sollten die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in professionelle Hände gelegt werden. Mieter sollten zudem zur Sicherheit ihren Vermieter über das Ungeziefer in der Wohnung informieren.

Schäden durch Schädlinge

Das Ungeziefer kann im Haus und in der Wohnung verschiedenste Schäden verursachen. Die Schädlinge können zudem gesundheitsgefährdend sein. Wespen- oder Hornissennester mit ihren Bewohnern können zu schmerzhaften Stichen führen. Ratten und Mäuse können Krankheiten übertragen. Neben möglichen gesundheitlichen Schäden, die durch die Schädlinge entstehen können, kann auch der Hausrat sowie das Gebäude selbst beschädigt werden.

Bei einem Schädlingsbefall können hohe Kosten entstehen. Deshalb stellen sich Betroffene oftmals die Frage, ob bei einem Befall die Hausratversicherung bei Schädlingen aufkommt, die Hausratversicherung einen Kammerjäger zahlt oder die Versicherung Schadensersatz bei Schäden am Haus Versicherungsschutz bietet. Bei Wespen- und Hornissennestern ist häufig eine Umsiedelung der Nester erforderlich. Wir übernehmen die Kosten bis 500 Euro für Sie.

Mieter: Zahlt der Vermieter den Kammerjäger?

Befinden sich Schädlinge in der Wohnung, kommt es zunächst auf den Befall an. Handelt es sich um einen geringen Befall, steht der Mieter in der Verantwortung das Ungeziefer zu beseitigen. Tatsächlich ist der Mieter einer Wohnung dazu verpflichtet, für einen bewohnbaren Zustand zur Nutzung der Wohnräume Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass diese frei von Schädlingen sein müssen. Mit diversen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie bestimmten Mitteln können bestimmte Schädlinge entfernt werden.

Ist der Schädlingsbefall jedoch größer oder handelt es sich um bestimmtes Ungeziefer, dessen Beseitigung dem Mieter allein nicht möglich ist, so ist der Mieter einer Wohnung verpflichtet, den Schädlingsbefall dem Vermieter zu melden. Gerade bei schwer zu beseitigendem Ungeziefer wie etwa Schaben, sollte der Vermieter umgehend über den Befall informiert werden.

Der Vermieter kann ein Unternehmen damit beauftragen, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Doch kommt der Vermieter auch für die Kosten zur Beseitigung des Schädlingsbefalls auf? Dies ist im Einzelfall zu klären. Mit unserem Schutzbrief sind Sie gegen eigene finanzielle Aufwendungen ein Stückweit abgesichert.

Zahlt die Hausratversicherung für die Schädlingsbekämpfung?

Die Grafik zeigt ein Haus, dessen Hausrat auch bei Schädlingsbefall geschützt ist, mit einem Fragezeichen.

Eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung haftet bei Schädlingen nur, wenn dies im Versicherungsschutz inkludiert ist. Die Kosten für einen Kammerjäger trägt die Hausratversicherung und kann bei vielen Versicherern durch einen Wohnungsschutzbrief abgesichert werden.

Handelt es sich um einen Schädlingsbefall, der professionell entfernt werden muss und für den der Vermieter nicht aufkommt, hoffen Betroffene, dass die Versicherung den Kammerjäger zahlt und im Zweifelsfall Schadensersatz leistet.

Der Einsatz eines Kammerjägers oder Fachmann für Schädlingsbekämpfung, ist bei den meisten Versicherern nicht automatisch in der Hausratversicherung abgedeckt. Demzufolge zahlt die Hausratversicherung bei Schädlingsbefall in der Regel nicht.

Auch eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung kommt bei einem Schädlingsbefall meistens nicht auf. Wer Schäden durch Schädlinge versichern möchte, kann dies durch einen zusätzlichen Versicherungsbaustein tun, beispielsweise durch den Schutzbrief „Haus + Wohnen“.

Wie hoch sind die Kosten für einen Kammerjäger?

Die Grafik zeigt ein Haus, das von Ungeziefer befallen ist und für dessen Beseitigung eine Person Geld von der Versicherung erhält.

Müssen Sie einen Fachmann, wie zum Beispiel einen Kammerjäger, bei Schädlingsbefall bezahlen, kommt die Hausratversicherung meist dafür nicht auf. Die Kosten für den Einsatz sollten Sie nicht unterschätzen: Bis zu 120 Euro pro Stunde kann dies kosten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine zusätzliche Option zur Hausratversicherung zu buchen. Schädlingsbefall können Sie mit einem Wohnungsschutzbrief versichern. Bei Helvetia können Sie den Baustein „Haus + Wohnen“ wählen. Der Versicherer beauftragt bei Schädlingsbefall im Rahmen des Versicherungsschutzes des Schutzbriefes eine Firma, die die Schädlinge fachmännisch und schnellstmöglich bekämpft. Kosten bis zu 500 Euro für die Schädlingsbekämpfung werden übernommen.
Im Rahmen des Schutzbriefes wird die Beseitigung für folgende Schädlinge übernommen:

  • Schaben wie Kakerlaken
  • Käfer
  • Ratten
  • Mäuse
  • Marder
  • Motten
  • Ameisen
  • Silberfische

Außerdem werden die Kosten von bis zu 500 Euro bei der Entfernung oder Umsiedlung von Wespen-, Bienen- und Hornissennestern gezahlt.

Fazit: Mit einem Schutzbrief in der Hausratversicherung gegen Schädlinge absichern

Ratten oder ein Wespennest – Schädlinge können ein großes gesundheitliches und finanzielles Ärgernis werden. Bei geringem Schädlingsbefall können Sie selbst das Ungeziefer bekämpfen. Mieter müssen ihrem Vermieter den Schädlingsbefall melden. Dieser beauftragt dann einen Kammerjäger. Kann der Vermieter aber nachweisen, dass der Befall durch den Mieter verursacht wurde, muss dieser vermutlich für die Kosten aufkommen.

Über die normale Hausratversicherung ist Schädlingsbefall nicht versichert. Wollen Sie diesen Schaden versichern, kann ein zusätzlicher Baustein in der Hausratversicherung sinnvoll sein. Bei Helvetia können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung gegen Schädlingsbefall mit einem zusätzlichen Baustein versichern. Dann sind Kosten für einen Kammerjäger bis zu 500 Euro gedeckt. Um auf diesen Kosten nicht sitzen zu bleiben, lohnt sich der Abschluss des Schutzbriefes „Haus + Wohnen“ bei Helvetia.

Schädlinge, Wespen- Bienen und Hornissennester können Schäden im Haus und in der Wohnung verursachen

Gegen die Kosten für eine fachmännische Beseitigung, wie zum Beispiel durch einen Kammerjäger, können Sie sich versichern. Profitieren Sie von unserem Versicherungsschutz bei Schädlingsbekämpfung mit dem Schutzbrief „Haus + Wohnen“.

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