In diesem Beitrag erfahren Sie, auf was Sie bei der Versicherung Ihres Lastenfahrrads achten müssen, in welchen Fällen die Hausratversicherung greift und was es beim Abschluss der Versicherung zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Lastenrad in der Hausratversicherung abgesichert?
» Welche Schäden deckt die Hausratversicherung für ein Lastenrad ab?
Auf welche Besonderheiten müssen Sie bei der Versicherung eines Lastenrads achten?
» Benötigte Versicherungen für ein Lastenrad
» Was ist eine Nachtzeitklausel?
Wann lohnt sich eine Versicherung für ein Lastenrad?
Fahrradversicherung oder Hausratversicherung für ein Lastenfahrrad?
Fazit: Umfassender Schutz bei der Versicherung Ihres Lastenrads
Ihr Lastenrad lässt sich wie ein handelsübliches Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden wie Feuer schützen. Das bedeutet, wenn Ihr Lastenrad beispielsweise aus einem gesicherten Bereich wie Ihrer Wohnung, Ihrem Keller oder Ihrer Garage gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für den entstandenen Schaden.
Der Schutz der Hausratversicherung beinhaltet in der Regel Schutz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden am Versicherungsort in Ihrer Wohnung und Ihrem Keller oder der Garage. Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Lastenrad draußen im Freien abgestellt ist, etwa vor dem Haus, beim Einkauf auf der Straße oder vor dem Büro. In solchen Fällen ist das Fahrrad nicht automatisch über den Grundschutz der Hausratversicherung geschützt, da dieser sich nur auf den Versicherungsort bezieht.
Möchten Sie Ihr Lastenrad auch außerhalb des Versicherungsortes schützen, also beispielsweise in der Stadt, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern. Lassen Sie Ihr Lastenfahrrad explizit in den Versicherungsschutz aufnehmen und besprechen Sie mit Ihrem Versicherer, welche Gefahren abgesichert sein sollen. Bei Helvetia können Sie einfach in den Premiumschutz der Hausratversicherung wechseln, um alle für Sie wichtigen Leistungen miteinzuschließen.
Damit die Hausratversicherung auch im Falle eines Diebstahls greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Voraussetzungen betrifft den Sicherheitsaspekt: Wird Ihr Lastenrad aus unverschlossenen Wohnräumen oder Kellern entwendet, übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht. Zudem ist es wichtig, dass Ihr Fahrrad ordnungsgemäß mit einem Fahrradschloss gesichert wird, auch beispielsweise im verschlossenen Kellerraum. Müssen Diebe keine großen Hindernisse überwinden, wie beispielsweise verschlossene Türen oder Fenster, gilt der Diebstahl als einfache Wegnahme. Diese ist nicht abgesichert. Zudem sollte ein Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen werden.
Die Hausratversicherung von Helvetia bietet eine grundlegende Versicherung für Ihr Lastenfahrrad, vor allem bei Einbruchdiebstahl aus versicherten, abgeschlossenen Räumen. Für einen umfassenderen Schutz – insbesondere, wenn Ihr Fahrrad häufig unbeaufsichtigt im Freien steht – sollten Sie jedoch über den Top- oder Premiumschutz nachdenken, um auch in diesen Situationen bestmöglich abgesichert zu sein.
Beim Versichern Ihres Lastenfahrrads gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Diese können sich auf den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Schadens beziehen.
Eine häufige Bedingung beim Abschluss der Hausratversicherung ist die sogenannte Nachtzeitklausel. Diese Klausel legt fest, dass Ihr Lastenrad nur dann zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gegen Diebstahl versichert ist, wenn es sich in einem abgeschlossenen Raum befindet. Um auch nachts abgesichert zu sein, sollte eine Hausratversicherung ohne Nachtzeitklausel abzuschließen. Die Helvetia verzichtet auf die Einschränkung des Versicherungsschutzes in der Nacht. So sind Sie rund um die Uhr abgesichert, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit der Diebstahl passiert.
Eine eigenständige, separate Fahrradversicherung lohnt sich besonders für Besitzer von sehr teuren Rädern, E-Bikes oder Pedelecs, da die Hausratversicherung oft keinen Kaskoschutz bietet. Mit einer eigenständigen Fahrradversicherung erhalten Sie umfassenden Schutz, der in den Leistungen einer Vollkaskoversicherung für Autos ähnelt. Sie bietet Schutz vor dem Diebstahl des kompletten Fahrrads sowie vor dem Diebstahl einzelner Teile. Im Fall eines Diebstahls werden Ihnen die Kosten für den Ersatz in der Regel vollständig erstattet. Außerdem können Schäden, die durch Unfälle oder Stürze entstehen, und Verschleiß an Ihrem Bike abgedeckt werden.
Im Vergleich zu einer speziellen Fahrradversicherung bietet die Hausratversicherung für Ihr Lastenrad zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn Sie mehrere Fahrräder oder Lastenräder absichern möchten. Während eine Fahrradversicherung ausschließlich ein einziges Fahrrad schützt, sichert die Hausratversicherung den gesamten Hausrat ab – inklusive aller Bikes. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der Räder in Ihrem Haushalt alle in einer Police versichert sind. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Beim Versichern Ihres Lastenfahrrads gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Diese können sich auf den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Schadens beziehen. Bei der Erstattung im Versicherungsfall zeigt sich ein weiterer Vorteil: Während es bei der Hausratversicherung zwar eine Entschädigungsgrenze gibt, die sich nach einem bestimmten Prozentanteil der gesamten Versicherungssumme richtet, ist dennoch der Schutz aller Fahrräder gewährleistet. Bei einer speziellen Fahrradversicherung wird hingegen das einzelne Fahrrad versichert. Achten Sie daher besonders auf die richtige Wertangabe des versicherten Lastenfahrrads.
Auch in puncto Schadensarten decken beide Versicherungen Elementarschäden sowie Diebstahl des Fahrrads oder einzelner Teile ab. Allerdings gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht bei Unfällen oder Verschleiß.
Für den Abschluss einer Hausratversicherung sind außerdem der Versicherungsort und die gesamte Versicherungssumme ausschlaggebend, während bei einer Fahrradversicherung vor allem der Wert des Fahrrades den Tarif und die Prämie bestimmt.
Die Hausratversicherung bietet eine solide Versicherung für Lastenfahrräder, insbesondere im Bereich des Einbruchdiebstahls aus verschlossenen Räumen wie Kellern, Garagen oder Ihrer Wohnung. Für den Großteil der Fahrradbesitzer stellt die Hausratversicherung daher eine praktische und umfassende Lösung dar. Ein wesentlicher Vorteil ist die Absicherung des gesamten Hausrats, einschließlich aller im Haushalt befindlichen Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder, in einer einzigen Police, was eine höhere Flexibilität und oftmals auch geringere Kosten bedeutet als bei einer speziellen Fahrradversicherung. Insgesamt bietet die Hausratversicherung, insbesondere in Kombination mit dem Premiumschutz von Helvetia, eine attraktive und umfassende Option zur Versicherung Ihres Lastenrads.