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Lastenrad-Versicherung: Tipps zum Schutz Ihres Lasten­fahrrads

Ob als Transportmittel für die Familie, als mobile Einkaufshilfe oder für den Arbeitsweg – das Lastenrad ist aus dem urbanen Alltag kaum noch wegzudenken. Doch wie jedes Fahrrad ist auch das Lastenfahrrad einigen Gefahren ausgesetzt. So kann ein Einbruchdiebstahl, ein Fall von Vandalismus oder ein Schaden durch einen Unfall schnell hohe Kosten verursachen. Viele Schadenfälle, die Ihr Lastenrad betreffen, sind über die Hausratversicherung abgesichert, sodass Sie umfassenden Schutz genießen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, die Versicherung für Ihr Lastenrad in Form einer Fahrradversicherung zu erweitern.
Eine Person steht neben ihrem Lastenrad, für das eine Versicherung abgeschlossen werden soll.

In diesem Beitrag erfahren Sie, auf was Sie bei der Versicherung Ihres Lastenfahrrads achten müssen, in welchen Fällen die Hausratversicherung greift und was es beim Abschluss der Versicherung zu beachten gibt.

Das Lastenrad ist aus dem modernen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Wie Sie Ihr Lastenrad richtig gegen Vandalismus, Diebstahl, etc. versichern, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Produktseite zur Hausratversicherung erhalten Sie außerdem wichtige Informationen zu den Leistungen und dem Versicherungsschutz.

Was denken Sie: Richtig oder falsch?

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Lastenrad außerhalb Ihres Wohnraums gestohlen wird.

    

Ist ein Lastenrad in der Hausratversicherung abgesichert?

Ihr Lastenrad lässt sich wie ein handelsübliches Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden wie Feuer schützen. Das bedeutet, wenn Ihr Lastenrad beispielsweise aus einem gesicherten Bereich wie Ihrer Wohnung, Ihrem Keller oder Ihrer Garage gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für den entstandenen Schaden.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung für ein Lastenrad ab?

Der Schutz der Hausratversicherung beinhaltet in der Regel Schutz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementarschäden am Versicherungsort in Ihrer Wohnung und Ihrem Keller oder der Garage. Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Lastenrad draußen im Freien abgestellt ist, etwa vor dem Haus, beim Einkauf auf der Straße oder vor dem Büro. In solchen Fällen ist das Fahrrad nicht automatisch über den Grundschutz der Hausratversicherung geschützt, da dieser sich nur auf den Versicherungsort bezieht.

Möchten Sie Ihr Lastenrad auch außerhalb des Versicherungsortes schützen, also beispielsweise in der Stadt, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern. Lassen Sie Ihr Lastenfahrrad explizit in den Versicherungsschutz aufnehmen und besprechen Sie mit Ihrem Versicherer, welche Gefahren abgesichert sein sollen. Bei Helvetia können Sie einfach in den Premiumschutz der Hausratversicherung wechseln, um alle für Sie wichtigen Leistungen miteinzuschließen.

Damit die Hausratversicherung auch im Falle eines Diebstahls greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Voraussetzungen betrifft den Sicherheitsaspekt: Wird Ihr Lastenrad aus unverschlossenen Wohnräumen oder Kellern entwendet, übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht. Zudem ist es wichtig, dass Ihr Fahrrad ordnungsgemäß mit einem Fahrradschloss gesichert wird, auch beispielsweise im verschlossenen Kellerraum. Müssen Diebe keine großen Hindernisse überwinden, wie beispielsweise verschlossene Türen oder Fenster, gilt der Diebstahl als einfache Wegnahme. Diese ist nicht abgesichert. Zudem sollte ein Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen werden.

Die Hausratversicherung von Helvetia bietet eine grundlegende Versicherung für Ihr Lastenfahrrad, vor allem bei Einbruchdiebstahl aus versicherten, abgeschlossenen Räumen. Für einen umfassenderen Schutz – insbesondere, wenn Ihr Fahrrad häufig unbeaufsichtigt im Freien steht – sollten Sie jedoch über den Top- oder Premiumschutz nachdenken, um auch in diesen Situationen bestmöglich abgesichert zu sein.  

Schnell kann es zu Schäden kommen, die für Sie ohne entsprechenden Schutz teuer werden können. Mit der Hausratversicherung von Helvetia sind Sie bei Mitversicherung der Fahrraddiebstahl-Klausel, auch unterwegs mit Ihrem Lastenfahrrad bestens abgesichert.

Auf diese Besonder­heiten müssen Sie beim Versichern eines Lastenrads achten

Auf einer Checkliste werden die Besonderheiten beim Versichern eines Lastenfahrrads abgehakt.

Beim Versichern Ihres Lastenfahrrads gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Diese können sich auf den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Schadens beziehen.

Was ist eine Nachtzeitklausel?

Eine häufige Bedingung beim Abschluss der Hausratversicherung ist die sogenannte Nachtzeitklausel. Diese Klausel legt fest, dass Ihr Lastenrad nur dann zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gegen Diebstahl versichert ist, wenn es sich in einem abgeschlossenen Raum befindet. Um auch nachts abgesichert zu sein, sollte eine Hausratversicherung ohne Nachtzeitklausel abzuschließen. Die Helvetia verzichtet auf die Einschränkung des Versicherungsschutzes in der Nacht. So sind Sie rund um die Uhr abgesichert, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit der Diebstahl passiert.

Ihre zuverlässige Versicherung für ein Elektro-Lastenrad

E-Bikes sowie S-Pedelecs sind durch ihren elektrischen Antrieb und den integrierten Akku besonders anfällig. Hier ist eine spezielle Versicherung, die auf Bedürfnisse eines elektrischen Rads abgestimmt ist, verpflichtend.

Wann lohnt sich eine zusätzliche Versicherung für ein Lastenrad?

Eine eigenständige, separate Fahrradversicherung lohnt sich besonders für Besitzer von sehr teuren Rädern, E-Bikes oder Pedelecs, da die Hausratversicherung oft keinen Kaskoschutz bietet. Mit einer eigenständigen Fahrradversicherung erhalten Sie umfassenden Schutz, der in den Leistungen einer Vollkaskoversicherung für Autos ähnelt. Sie bietet Schutz vor dem Diebstahl des kompletten Fahrrads sowie vor dem Diebstahl einzelner Teile. Im Fall eines Diebstahls werden Ihnen die Kosten für den Ersatz in der Regel vollständig erstattet. Außerdem können Schäden, die durch Unfälle oder Stürze entstehen, und Verschleiß an Ihrem Bike abgedeckt werden.

Fahrrad­versicherung oder Hausrat­versicherung für ein Lastenrad?

Eine Hand trägt ein Lastenrad und ein Haus, um den Versicherungsschutz zu symbolisieren.

Im Vergleich zu einer speziellen Fahrradversicherung bietet die Hausratversicherung für Ihr Lastenrad zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn Sie mehrere Fahrräder oder Lastenräder absichern möchten. Während eine Fahrradversicherung ausschließlich ein einziges Fahrrad schützt, sichert die Hausratversicherung den gesamten Hausrat ab – inklusive aller Bikes. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der Räder in Ihrem Haushalt alle in einer Police versichert sind. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Beim Versichern Ihres Lastenfahrrads gibt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Diese können sich auf den Zeitpunkt, den Ort und die Art des Schadens beziehen. Bei der Erstattung im Versicherungsfall zeigt sich ein weiterer Vorteil: Während es bei der Hausratversicherung zwar eine Entschädigungsgrenze gibt, die sich nach einem bestimmten Prozentanteil der gesamten Versicherungssumme richtet, ist dennoch der Schutz aller Fahrräder gewährleistet. Bei einer speziellen Fahrradversicherung wird hingegen das einzelne Fahrrad versichert. Achten Sie daher besonders auf die richtige Wertangabe des versicherten Lastenfahrrads.

Auch in puncto Schadensarten decken beide Versicherungen Elementarschäden sowie Diebstahl des Fahrrads oder einzelner Teile ab. Allerdings gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht bei Unfällen oder Verschleiß.

Für den Abschluss einer Hausratversicherung sind außerdem der Versicherungsort und die gesamte Versicherungssumme ausschlaggebend, während bei einer Fahrradversicherung vor allem der Wert des Fahrrades den Tarif und die Prämie bestimmt.

Versicherung des Lastenrads mit der Hausrats­versicherung

Die Hausratversicherung von Helvetia schützt das Lastenrad vor diversen Schäden, Vandalismus, Diebstahl und vielem mehr. Entscheiden Sie sich für den Tarif, der am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Fazit: Umfassender Schutz bei der Versicherung Ihres Lastenrads

Ein Lastenrad ist durch die Hausratversicherung vor verschiedenen Gefahren geschützt.

Die Hausratversicherung bietet eine solide Versicherung für Lastenfahrräder, insbesondere im Bereich des Einbruchdiebstahls aus verschlossenen Räumen wie Kellern, Garagen oder Ihrer Wohnung. Für den Großteil der Fahrradbesitzer stellt die Hausratversicherung daher eine praktische und umfassende Lösung dar. Ein wesentlicher Vorteil ist die Absicherung des gesamten Hausrats, einschließlich aller im Haushalt befindlichen Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder, in einer einzigen Police, was eine höhere Flexibilität und oftmals auch geringere Kosten bedeutet als bei einer speziellen Fahrradversicherung. Insgesamt bietet die Hausratversicherung, insbesondere in Kombination mit dem Premiumschutz von Helvetia, eine attraktive und umfassende Option zur Versicherung Ihres Lastenrads.  

Häufige Fragen zur Versicherung von Lastenrädern

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