Die Versicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Ihr Hund für einen Schaden verantwortlich oder darin involviert ist. In manchen Fällen kommt es bereits bei der ersten Meldung eines Schadens zu Komplikation mit Ihrem Versicherer. Dies führt selbstverständlich beiderseits zu Unmut und bestärkt Sie darin Ihre Haftpflichtversicherung zu kündigen.
Eine Kündigung der Hundehaftpflicht kann natürlich weitere, diverse Gründe haben: Angefangen mit sensiblen Themen des Abschieds bis hin zu finanziellen Gründen – Helvetia steht Ihnen stets zur Seite und unterstützt Sie vollkommen individuell. Wir informieren Sie darüber, In welchen Fällen die Kündigung wirklich Sinn macht und wo die hauptsächlichen Kündigungsgründe liegen.
Inhaltsverzeichnis
» Wann kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?
» Tod des Tieres
» Verkauf des Tieres
» Wechsel des Versicherers
» Ablauf der Kündigung der Hundehaftpflicht
» Muster Kündigungsschreiben
» Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?
» Hundehaftpflicht mit Unfall-, OP- oder Krankenversicherung kombinieren
Ein einfacher Wechsel des Versicherers oder doch das Abschiednehmen von Ihrem geliebten Tier – der Kündigungsgrund für die Hundehaftpflicht kann ganz unterschiedlich sein. Wenn Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen wollen, müssen Sie hierbei stets die Kündigungsfrist beachten. Diese kann von Anbieter zu Anbieter variieren, ist aber in Ihrem Vertrag festgeschrieben. Je nach Vertragslage und Situation gilt für Ihre Kündigung ein Sonderkündigungsrecht. Dazu informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherer.
In den meisten Fällen muss die Hundehaftpflicht leider tatsächlich gekündigt werden, da der treue Begleiter verstorben ist. Dies ist natürlich eine schwierige, emotionale Zeit, für die auch Helvetia Verständnis hat. Wir möchten Sie in dieser Lage unterstützen und klären Sie über das weitere Vorgehen auf, wenn ihr Hund verstorben ist.
Nach dem Tod Ihres Hundes haben Sie die Möglichkeit von einer Sonderkündigung der Hundehaftpflicht Gebrauch zu machen. Grundsätzlich gilt, dass die Kündigung einer Tierhaftpflichtversicherung erst ab Eingang der Todesmeldung erfolgen kann – nicht ab dem Tag des Versterbens. Der Tod Ihres Tieres sollte für die Versicherung mit einem Schreiben Ihres Tierarztes bestätigt werden.
Versuchen Sie dabei darauf zu achten, dass der Tierarzt folgende Angaben aufnimmt: Tierart und Rasse, der Name Ihres Hundes sowie Ihr eigener Name, die Anschrift und das Datum des Todes. Die Bestätigung des Tierarztes schicken Sie als Hundehalter gemeinsam mit dem Kündigungsschreiben Ihrer Versicherung zu. Um Ihnen in dieser sensiblen Situation zusätzliche Arbeit zum Thema zu ersparen, haben Sie bei uns die Möglichkeit, ein Kündigungsschreiben zur Kündigung der Haftplicht bei Tod Ihres Hundes als Muster herunterzuladen und einfach auszufüllen. Innerhalb von 7-14 Tagen sollten Sie von der Versicherung eine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten.
Neben dem Tod gibt es selbstverständlich weitere Situationen, in denen man von seinem Tier Abschied nehmen muss. Sei es aus finanziellen Gründen, auf Grund einer unglücklichen Wohnlage oder weiteren, individuellen Thematiken – auch der Verkauf des eigenen Hundes kann schwerfallen und gehört leider dennoch zu einem der Haupt-Kündigungsgründen. Ebenso wie der Tod des Hundes unterliegt auch der Verkauf einem sofortigen Kündigungsrecht. Ob es sich hierbei um Zuchtgründe oder private Aspekte handelt, spielt bei einer Sonderkündigung keine Rolle. Beachtet werden sollte allerdings, dass dem Kündigungsschreiben an die Haftpflichtversicherung stets ein Nachweis der Abmeldebescheinigung der Hundesteuer beigelegt werden sollte.
Die angenehmste Situation für Hund und Herrchen ist natürlich die Kündigung wegen Versicherungswechsel. In diesem Fall streben Sie die Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung wegen besseren Konditionen oder einer attraktiveren Versicherungssumme bei einem Mitbewerber an. Diese Art der Kündigung unterliegt keinem besonderen Kündigungsrecht. Somit liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei drei Monaten für ein Versicherungsjahr.
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen allerdings, bei steigenden Preisen des aktuellen Versicherers, ohne Anpassung der Leistung, die Haftpflichtversicherung sofort zu kündigen. Helvetia hilft Ihnen nicht nur beim unkomplizierten Anbieterwechsel. Wir haben Verständnis für schwere Situationen und stehen Ihnen mit Geduld und schneller Fachkompetenz zur Seite. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine umfangreiche Tierhalterhaftpflicht, mit der sogar Pferde abgesichert werden können. Hund und Herrchen rundum bestens zu versorgen ist unser Hauptziel – sollten sich einige Tierarzt-Besuche abzeichnen, so bieten wir auch hier eine Versorgung durch unsere Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen an.
Wenn Sie Ihre Hundehaftpflicht kündigen möchten, beachten Sie folgende Schritte:
Sie bereiten gerade die Kündigung Ihrer Tierhaftplicht vor, sind sich aber unsicher bei der Formulierung? Checken Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag und downloaden Sie anschließend unser Muster zur Kündigung der Tierhaftpflichtversicherung!
Unsere Tipps unterstützen Sie bei einem reibungslosen Ablauf der Kündigung bei Ihrer Versicherung:
Ihnen als Hundehalter erscheint die Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung als unangenehm? Dennoch sollten Sie das Thema nicht aufschieben. Ob im Schadenfall, wegen Verkauf des Tieres oder dem Wechsel der Versicherung wegen Beitragserhöhung – die Kündigung Ihrer Tierhaftpflichtversicherung ist einfacher als gedacht. Außerdem ergeben sich verschiedene Sonderkündigungsrechte, welche die Kündigung vereinfachen. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag und verwenden Sie zur Kündigung der Hundehaftpflicht unser Muster oder kontaktieren Sie uns direkt – wir helfen gerne beim Wechsel Ihres Versicherers!
Mit Helvetia sind Sie sicher versichert – mit der umfangreichen Tierhalterhaftpflichtversicherung!