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Hunde
Hundeversicherung

Hundehaftpflicht kündigen – so geht‘s

Ihr Vierbeiner hat einen Schaden verursacht? Keine Sorge! Gerade in solchen Fällen greift Ihre Hundehaftpflichtversicherung.
Es ist ein Hundehaftpflichtvertrag zu sehen, der in der Mitte durchgerissen ist. Dazwischen sitzt ein Hund.

Die Versicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Ihr Hund für einen Schaden verantwortlich oder darin involviert ist. In manchen Fällen kommt es bereits bei der ersten Meldung eines Schadens zu Komplikation mit Ihrem Versicherer. Dies führt selbstverständlich beiderseits zu Unmut und bestärkt Sie darin Ihre Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Eine Kündigung der Hundehaftpflicht kann natürlich weitere, diverse Gründe haben: Angefangen mit sensiblen Themen des Abschieds bis hin zu finanziellen Gründen – Helvetia steht Ihnen stets zur Seite und unterstützt Sie vollkommen individuell. Wir informieren Sie darüber, In welchen Fällen die Kündigung wirklich Sinn macht und wo die hauptsächlichen Kündigungsgründe liegen.

Unser Ratgeber widmet sich der Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung. Möchten Sie sich über die Leistungen unserer Tierhalterhaftpflicht informieren, sind Sie auf unserer Produktseite richtig.

Wissen Sie Bescheid?

Ist im Falle einer Beitragserhöhung Ihres Versicherers eine Sonderkündigung möglich?

Wann kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?

Um einen durchgerissenen Vertrag herum ist mithilfe von Icons illustriert, in welchen Fällen Hundebesitzer die Hundehaftpflicht kündigen können.

Ein einfacher Wechsel des Versicherers oder doch das Abschiednehmen von Ihrem geliebten Tier – der Kündigungsgrund für die Hundehaftplicht kann ganz unterschiedlich sein. Wenn Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen wollen, müssen Sie hierbei stets die Kündigungsfrist beachten. Diese kann von Anbieter zu Anbieter variieren, ist aber in Ihrem Vertrag festgeschrieben. Je nach Vertragslage und Situation gilt für Ihre Kündigung ein Sonderkündigungsrecht. Dazu informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherer.

Hundehaftpflicht kündigen bei Tod des Tieres

In den meisten Fällen muss die Hundehaftpflicht leider tatsächlich gekündigt werden, da der treue Begleiter verstorben ist. Dies ist natürlich eine schwierige, emotionale Zeit, für die auch Helvetia Verständnis hat. Wir möchten Sie in dieser Lage unterstützen und klären Sie über das weitere Vorgehen auf, wenn ihr Hund verstorben ist.

Nach dem Tod Ihres Hundes haben Sie die Möglichkeit von einer Sonderkündigung der Hundehaftpflicht Gebrauch zu machen. Grundsätzlich gilt, dass die Kündigung einer Tierhaftpflichtversicherung erst ab Eingang der Todesmeldung erfolgen kann – nicht ab dem Tag des Versterbens. Der Tod Ihres Tieres sollte für die Versicherung mit einem Schreiben Ihres Tierarztes bestätigt werden.

Versuchen Sie dabei darauf zu achten, dass der Tierarzt folgende Angaben aufnimmt: Tierart und Rasse, der Name Ihres Hundes sowie Ihr eigener Name, die Anschrift und das Datum des Todes. Die Bestätigung des Tierarztes schicken Sie als Hundehalter gemeinsam mit dem Kündigungsschreiben Ihrer Versicherung zu. Um Ihnen in dieser sensiblen Situation zusätzliche Arbeit zum Thema zu ersparen, haben Sie bei uns die Möglichkeit, ein Kündigungsschreiben zur Kündigung der Haftplicht bei Tod Ihres Hundes als Muster herunterzuladen und einfach auszufüllen. Innerhalb von 7-14 Tagen sollten Sie von der Versicherung eine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten.

Hundehaftpflicht kündigen wegen Verkauf des Tiers?

Neben dem Tod gibt es selbstverständlich weitere Situationen, in denen man von seinem Tier Abschied nehmen muss. Sei es aus finanziellen Gründen, auf Grund einer unglücklichen Wohnlage oder weiteren, individuellen Thematiken – auch der Verkauf des eigenen Hundes kann schwerfallen und gehört leider dennoch zu einem der Haupt-Kündigungsgründen. Ebenso wie der Tod des Hundes unterliegt auch der Verkauf einem sofortigen Kündigungsrecht. Ob es sich hierbei um Zuchtgründe oder private Aspekte handelt, spielt bei einer Sonderkündigung keine Rolle. Beachtet werden sollte allerdings, dass dem Kündigungsschreiben an die Haftpflichtversicherung stets ein Nachweis der Abmeldebescheinigung der Hundesteuer beigelegt werden sollte.  

Haftpflichtversicherung für das Tier durch Wechsel des Versicherers kündigen

Die angenehmste Situation für Hund und Herrchen ist natürlich die Kündigung wegen Versicherungswechsel. In diesem Fall streben Sie die Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung wegen besseren Konditionen oder einer attraktiveren Versicherungssumme bei einem Mitbewerber an. Diese Art der Kündigung unterliegt keinem besonderen Kündigungsrecht. Somit liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei drei Monaten für ein Versicherungsjahr.

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen allerdings, bei steigenden Preisen des aktuellen Versicherers, ohne Anpassung der Leistung, die Haftpflichtversicherung sofort zu kündigen. Helvetia hilft Ihnen nicht nur beim unkomplizierten Anbieterwechsel. Wir haben Verständnis für schwere Situationen und stehen Ihnen mit Geduld und schneller Fachkompetenz zur Seite. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine umfangreiche Tierhalterhaftpflicht, mit der sogar Pferde abgesichert werden können. Hund und Herrchen rundum bestens zu versorgen ist unser Hauptziel – sollten sich einige Tierarzt-Besuche abzeichnen, so bieten wir auch hier eine Versorgung durch unsere Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen an.

Ablauf der Kündigung der Hundehaftpflicht zum Vertragsende oder Wechsel des Versicherers

Die Grafik zeigt eine Checkliste und einen Stift. Daneben sitzt ein Hund.

Wenn Sie Ihre Hundehaftpflicht kündigen möchten, beachten Sie folgende Schritte:

  1. Der individuelle Kündigungsgrund bringt den Prozess ins Rollen. Ob es sich hierbei nun um einen Verlust Ihres Vierbeiners oder sonstige Gründe handelt, ist zunächst nicht von Bedeutung.  
  2. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist sollte nun ein Kündigungsschreiben aufgesetzt werden. Entnehmen Sie die Kündigungsfrist Ihrem Vertrag. In der Regel beträgt diese drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Senden Sie das Kündigungsschreiben Ihrem Versicherer per Einschreiben zu. Nehmen Sie die folgende Checkliste zur Hand, um sicherzugehen, dass Ihr Kündigungsschreiben alle wichtigen Punkte beinhaltet:
    •    Vertragsnummer
    •    Tarif
    •    Vertragsdauer
    •    Name und Anschrift des Hundehalters
    •    Name und Rasse des versicherten Hundes
    •    Gewünschtes Vertragsende
  3. Anschließend sollten Sie der Versicherung nach der Bestätigung Ihrer Kündigung bzw. zum Vertragsende die Einzugsermächtigung für den Versicherungsbetrag entziehen.
  4. In der Regel erhalten Sie als Hundehalter nach 7 bis 14 Tagen eine Rückmeldung vom Versicherer, der die Kündigung bestätigt.

Muster-Kündigungsschreiben für die Hundehaftpflichtversicherung

Sie bereiten gerade die Kündigung Ihrer Tierhaftplicht vor, sind sich aber unsicher bei der Formulierung? Checken Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag und downloaden Sie anschließend unser Muster zur Kündigung der Tierhaftpflichtversicherung!

Was muss ich beachten, wenn ich die Hundehaftpflicht kündigen möchte?

Unsere Tipps unterstützen Sie bei einem reibungslosen Ablauf der Kündigung bei Ihrer Versicherung:

  • Um kein Risiko einzugehen, sollten sich Versicherungsnehmer den Empfang der Kündigung von der Haftpflichtversicherung mit Datumsstempel quittieren lassen oder eine schriftliche Bestätigung per E-Mail einfordern. Somit haben Sie in jedem Fall einen Nachweis und es besteht nicht nur eine mündliche Aussage.
  • Der Versicherungsnehmer muss das Kündigungsschreiben zur Verifizierung unterzeichnen.
  • Auch wenn der Tod Ihres Hundes gerade eine schwierige Zeit für Sie als Halter darstellt, so ist es dennoch wichtig die Versicherung zeitnah zu informieren. Denn der Tod des Hundes ist mit dem Sonderkündigungsrecht verbunden, d.h. die Versicherung endet mit dem Eingang der Todesmeldung.  
  • Um die Hundehaftpflicht zu kündigen, sind die Angaben bezüglich Rasse und Name des Tieres vor allem dann wichtig, wenn mehrere Hunde versichert sind.
  • Im Schadenfall besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach dem Schadenfall abgewickelt werden, unabhängig davon, ob die Versicherung zahlen musste oder die Zahlung abgelehnt wurde.
     

Unser Fazit zum Thema Hundehaftpflicht kündigen

Ihnen als Hundehalter erscheint die Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung als unangenehm? Dennoch sollten Sie das Thema nicht aufschieben. Ob im Schadenfall, wegen Verkauf des Tieres oder dem Wechsel der Versicherung wegen Beitragserhöhung – die Kündigung Ihrer Tierhaftpflichtversicherung ist einfacher als gedacht. Außerdem ergeben sich verschiedene Sonderkündigungsrechte, welche die Kündigung vereinfachen. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag und verwenden Sie zur Kündigung der Hundehaftpflicht unser Muster oder kontaktieren Sie uns direkt – wir helfen gerne beim Wechsel Ihres Versicherers!

Mit Helvetia sind Sie sicher versichert – mit der umfangreichen Tierhalterhaftpflichtversicherung!

  • Schutz für Wohnung und Transportmittel
  • auch im Ausland gut geschützt
  • Mitversicherung von Welpen bis zum 12. Monat
  • versichert für Turniere und Vorführungen

Ihre Versicherungsprämie können Sie ganz einfach online berechnen. Mit Beitragserhöhungen ist Schluss – Nutzen Sie unsere Wechselhilfe und eine sichere Alternative für Hund, Herrchen und Frauchen!  

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