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Skipperhaftpflicht: Die Skipper­versicherung für Charter sichert Sie an Bord ab

Mögen Sie die Abwechslung? Nicht jeden Urlaub auf dem eigenen Boot, sondern auf der nächsten Fernreise ein Boot oder eine Yacht entsprechend Ihres Bootsführerscheins chartern?
Die Skipperhaftpflicht sichert Sie für Aktivitäten als Skipper in der Freizeitschifffahrt ab

Dann sollten Sie über eine Skipperhaftpflicht nachdenken, die Sie gegen Haftpflichtansprüche absichert, die Dritte einfordern können, wenn Sie mit dem Charterboot oder der Charteryacht einen Schaden oder Unfall verursachen. Ohne entsprechende Skipperhaftpflichtversicherung haften Sie ansonsten mit Ihrem Privatvermögen.

Damit der nächste Urlaubstörn nicht zum finanziellen Alptraum wird, informieren Sie sich jetzt bei Helvetia im Ratgeber über einen leistungsstarken Versicherungsschutz durch die Haftpflicht für Skipper. Wir klären Sie über den Geltungsbereich, die Leistungen, Kosten und mehr auf und erklären Ihnen, wieso eine Skipperhaftpflicht sinnvoll ist. Sorgen Sie jetzt für Sicherheit in allen maritimen Lagen! Übrigens: In Ihrer über die Helvetia abgeschlossenen Wassersporthaftpflichtversicherung ist die Skipperhaftpflicht bereits enthalten.

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema »Skipperhaftpflicht«. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite Bootsversicherung.

Wissen Sie’s?

Die private Haftpflichtversicherung deckt bereits Aktivitäten als Skipper ab.

Was ist ein Skipper und welche Funktion hat er an Bord?

Als Skipper bezeichnet man in der Freizeitschifffahrt den verantwortlichen Bootsführer. Demnach entspricht der Begriff Skipper dem Kapitän auf einem gewerblich betriebenen Schiff. Der Skipper trägt an Bord eine große Verantwortung. Er ist verantwortlich für die Sicherheit des Wasserfahrzeugs, der Crewmitglieder und Passagiere beziehungsweise Reiseteilnehmer. Ein Skipper muss je nach Gewässer, das befahren wird, einen Sportbootführerschein Binnen beziehungsweise Sportbootführerschein See haben.

Benötige ich eine Skipperhaftpflicht oder reicht meine private Haftpflichtversicherung für Aktivitäten als Skipper aus?

Der Bereich Wassersport wird von Versicherungen oft ausgeschlossen. Dies ist auch bei der privaten Haftpflichtversicherung der Fall, die bei Aktivitäten als Skipper nicht greift. Möchten Sie ein Boot zu privaten Zwecken mieten oder chartern, empfehlen wir Ihnen daher, eine separate Skipperhaftpflicht abzuschließen.

Auch wenn Sie vom Vercharterer des Wasserfahrzeugs die Information erhalten, dass ein Haftpflichtschutz besteht, sollten Sie sich darauf nicht verlassen. Meist decken diese Bootshaftpflichtversicherungen nur geringe Versicherungssummen und regulieren nur kleine Schäden. Da Sie als Skipper im Schadensfall alleinig haften, ist die Skipperversicherung wohl die wichtigste Versicherung in der Freizeitschifffahrt, mit der Sie sich und Ihr Privatvermögen schützen und sorglos auf den nächsten Urlaubstörn gehen können.

Welche Personen und Schadensfälle sind versichert?

Die Skipperhaftpflicht sichert den Skipper selbst, Crewmitglieder und Reiseteilnehmer ab und greift darüber hinaus bei grober Fahrlässigkeit, Sachschäden am eigenen und am Unfall beteiligten Boot sowie Gewässerschäden.

Mit einer Skipperhaftpflicht können Sie sorglos mit Ihrem gecharterten Boot oder Ihrer gemieteten Yacht ausfahren. Sie sind abgesichert gegen:

  • Personenschäden an Crewmitgliedern, Reiseteilnehmern oder Dritten
  • Sachschäden an dem am Unfall beteiligten Wasserfahrzeug
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Gewässerschäden

Eine Skipperversicherung für Charter sichert den Skipper selbst, die Crew und andere Reiseteilnehmer ab. Verursachen Sie als Skipper einen Unfall, beispielsweise einen Zusammenstoß mit einem anderen Boot, kommt die Skipperhaftpflicht für die Sachschäden an dem am Unfall beteiligten Wasserfahrzeug selbst auf. Auch wenn es zu einem Personenschaden an Ihren Crewmitgliedern, Reiseteilnehmern oder Dritten kommt, sind Sie mit einer Skipperversicherung auf der sicheren Seite und müssen für den Schaden nicht selbst aufkommen.

Achten Sie beim Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung darauf, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind. Denn je nach Schadensfall kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, beispielsweise wenn Sie sich vor dem Auslaufen nicht gründlich genug mit dem Boot oder der Yacht vertraut gemacht haben, daher die Höhe der Yacht nicht richtig abschätzen können und mit einer Brücke kollidieren.

Auch wenn die Yacht wegen eines technischen Defekts plötzlich Öl verliert, das ungehindert ins Wasser fließt, haftet die Skipperversicherung für den Gewässerschaden. Die Schadensregulierung durch die Versicherung richtet sich bei allen genannten Schadensfällen immer nach der vertraglich vereinbarten Deckungssumme und der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Was ist im Schadensfall zu tun, damit die Skipperhaftpflicht greift?

Skipperhaftpflicht Schadensfall Zusammenstoß zweier Boote – Was ist zu tun?

Sollte der unangenehme Fall eintreten, dass der Urlaub auf dem gecharterten Boot durch einen Unfall oder einen Schaden unterbrochen wird, sollte der Skipper einen kühlen Kopf bewahren und verantwortungsbewusst handeln, da er die volle Verantwortung für das Boot und alle Personen trägt, die sich darauf befinden. Zunächst sollte eine klare Aufgabenverteilung stattfinden und die Crew sollte angeleitet werden.

Ist ein Personenschaden zu beklagen, muss zuallererst die medizinische Versorgung der betroffenen Person beziehungsweise Personen sichergestellt werden.

Bei einer Kollision muss umgehend der Schaden am eigenen Boot gesichert werden, um Folgeschäden oder sogar das Sinken zu vermeiden. Ist man mit einem anderen Wasserfahrzeug kollidiert, muss dieses ebenfalls ausreichend gesichert werden. Weiterhin muss der Skipper dafür sorgen, dass sich alle Personen auf dem Boot in Sicherheit befinden.

Nachdem diese Schritte befolgt wurden oder wenn es sich um einen Schadensfall handelt, bei dem weder Eigentum Dritter beschädigt noch Personen verletzt wurden, gilt es folgende Vorgehensweise zu beachten:

  1. Skipperhaftpflicht Schaden dokumentieren
    Legen Sie dabei Wert auf eine detaillierte Dokumentation. Fertigen Sie einen Bericht zum Unfallhergang an und stützen Ihn mit Fotos, auf denen der Schaden genau zu erkennen ist und fertigen Sie nach Möglichkeit eine Skizze an, aus der der Unfallhergang ersichtlich ist.
    Bei einem Sachschaden oder Personenschaden an Dritten gehört zur Schadensdokumentation auch dazu, dass Sie die Personalien aufnehmen beziehungsweise austauschen.
  2. Skipperhaftpflicht Schaden melden
    Reichen Sie alle Unterlagen unverzüglich bei Ihrer Versicherung ein und warten Sie auf Rückmeldung.

Damit Sie als Skipper wissen, wie Sie im Ernstfall reagieren und was Sie dabei beachten müssen, haben wir Ihnen eine Checkliste für das Verhalten im Schadensfall zusammengestellt. Laden Sie die Checkliste jetzt herunter und nehmen sie diese bei Ihrem nächsten Chartertörn mit an Bord!

Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht: Das sollten Sie beachten

Mit der richtigen Skipper Haftpflichtversicherung können Sie den nächsten Urlaub auf der gecharterten Yacht garantiert umso mehr genießen. Schließen Sie die Haftpflichtversicherung zum richtigen Zeitpunkt ab und stellen Sie sicher, dass keine wichtige Versicherungsleistung vom Schutz ausgenommen ist, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie beim Abschluss einer Skipper Versicherung achten sollten.

Wie und wann schließe ich am besten eine Skipperversicherung ab?

Entscheiden Sie sich für eine Bootshaftpflichtversicherung von Helvetia, sind Sie auch auf fremden Booten bei Schadensansprüchen Dritter haftpflichtversichert. Denn im Versicherungsumfang der Wassersport Haftpflicht ist die Skipperhaftpflicht mit einer Höchstleistung von 1 Mio. Euro bereits enthalten.

Die Skipperversicherung für Charter gilt für einen Versicherungszeitraum von 30 Tagen pro Versicherungsjahr. Um eine entsprechende Versicherung sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig, d.h. vor Antritt des nächsten Törns kümmern. Wenn Sie aus dem Hafen auslaufen, muss ein gültiger Versicherungsschutz bestehen, denn die meisten Haftpflichtversicherungen für Boote und Yachten greifen im Schadensfall nicht rückwirkend.

Die Bootshaftpflicht können Sie ideal mit einer Bootsversicherung wie der Vollkaskoversicherung oder Totalschadenversicherung für Wasserfahrzeuge kombinieren. Informieren Sie sich jetzt über eine Bootsversicherung von Helvetia.

Boots­versicherung inkl. Skipper­haftpflicht

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Beim Abschluss einer Skipperversicherung für Charter auf das Kleingedruckte achten

Damit Sie mit Ihrer Charterversicherung rundum abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Leistungen im Versicherungsumfang enthalten und mitversichert sind:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Folgeschäden, die auf den von Ihnen verursachten Schaden zurückzuführen sind
  • Forderungsausfall, falls der Unfallverursacher nicht auffindbar ist
  • Persönliche Effekte in Form von Wertgegenständen, die an Bord mitgeführt werden
  • Überschreitungen von Fahrtgebieten und Fahrten ins Ausland
     

Was kostet eine Skipper­haftpflicht­versicherung?

Was kostet eine Skipperhaftpflicht?

Wie hoch die Prämie für Ihre individuelle Bootshaftpflicht inklusive Skipperhaftpflicht ist, hängt von dem zu versichernden Risiko ab, daher lässt sich über die Kosten keine pauschale Aussage treffen.

Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungsprämie der Skipperhaftpflichtversicherung:

  • Bootstyp
    Zu den beliebtesten Typen zählen Motorboot, Motoryacht, Segelboot und Segelyacht.
  • Leistung des Motors in PS
  • Standort beziehungsweise Liegeplatz des Boots oder der Yacht
  • Fahrtgebiet, das von dem Boot oder der Yacht genutzt wird
  • Beteiligung an Motorbootrennen
  • Versicherungssumme
    Sie haben die Wahl zwischen einer Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro und 20 Mio. Euro

Unser Fazit – Mit einer Skipperhaftpflicht sorglos auf den nächsten Törn gehen

Unser Ratgeber hat gezeigt, dass die große Verantwortung, die der Skipper an Bord eines Charterbootes oder einer Charteryacht trägt, den Versicherungsschutz durch eine Skipperhaftpflicht nötig macht. Über die Bootshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an Dritten versichert. Bei Helvetia ist die Skipperversicherung eine Leistung der Bootshaftpflichtversicherung. Sie als Bootseigner und Versicherungsnehmer, sind auch als Skipper mit dieser Charterversicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter abgesichert.  

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