Dann sollten Sie über eine Skipperhaftpflicht nachdenken, die Sie gegen Haftpflichtansprüche absichert, die Dritte einfordern können, wenn Sie mit dem Charterboot oder der Charteryacht einen Schaden oder Unfall verursachen. Ohne entsprechende Skipperhaftpflichtversicherung haften Sie ansonsten mit Ihrem Privatvermögen.
Damit der nächste Urlaubstörn nicht zum finanziellen Alptraum wird, informieren Sie sich jetzt bei Helvetia im Ratgeber über einen leistungsstarken Versicherungsschutz durch die Haftpflicht für Skipper. Wir klären Sie über den Geltungsbereich, die Leistungen, Kosten und mehr auf und erklären Ihnen, wieso eine Skipperhaftpflicht sinnvoll ist. Sorgen Sie jetzt für Sicherheit in allen maritimen Lagen! Übrigens: In Ihrer über die Helvetia abgeschlossenen Wassersporthaftpflichtversicherung ist die Skipperhaftpflicht bereits enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Skipper und welche Funktion hat er an Bord?
Welche Personen und Schadensfälle sind versichert?
Was ist im Schadensfall zu tun, damit die Skipperhaftpflicht greift?
Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht: Das sollten Sie beachten
» Wie und wann schließe ich am besten eine Skipperversicherung ab?
» Beim Abschluss einer Skipperversicherung für Charter auf das Kleingedruckte achten
Was kostet eine Skipperhaftpflichtversicherung?
Unser Fazit – Mit einer Skipperhaftpflicht sorglos auf den nächsten Törn gehen
Als Skipper bezeichnet man in der Freizeitschifffahrt den verantwortlichen Bootsführer. Demnach entspricht der Begriff Skipper dem Kapitän auf einem gewerblich betriebenen Schiff. Der Skipper trägt an Bord eine große Verantwortung. Er ist verantwortlich für die Sicherheit des Wasserfahrzeugs, der Crewmitglieder und Passagiere beziehungsweise Reiseteilnehmer. Ein Skipper muss je nach Gewässer, das befahren wird, einen Sportbootführerschein Binnen beziehungsweise Sportbootführerschein See haben.
Der Bereich Wassersport wird von Versicherungen oft ausgeschlossen. Dies ist auch bei der privaten Haftpflichtversicherung der Fall, die bei Aktivitäten als Skipper nicht greift. Möchten Sie ein Boot zu privaten Zwecken mieten oder chartern, empfehlen wir Ihnen daher, eine separate Skipperhaftpflicht abzuschließen.
Auch wenn Sie vom Vercharterer des Wasserfahrzeugs die Information erhalten, dass ein Haftpflichtschutz besteht, sollten Sie sich darauf nicht verlassen. Meist decken diese Bootshaftpflichtversicherungen nur geringe Versicherungssummen und regulieren nur kleine Schäden. Da Sie als Skipper im Schadensfall alleinig haften, ist die Skipperversicherung wohl die wichtigste Versicherung in der Freizeitschifffahrt, mit der Sie sich und Ihr Privatvermögen schützen und sorglos auf den nächsten Urlaubstörn gehen können.
Mit einer Skipperhaftpflicht können Sie sorglos mit Ihrem gecharterten Boot oder Ihrer gemieteten Yacht ausfahren. Sie sind abgesichert gegen:
Eine Skipperversicherung für Charter sichert den Skipper selbst, die Crew und andere Reiseteilnehmer ab. Verursachen Sie als Skipper einen Unfall, beispielsweise einen Zusammenstoß mit einem anderen Boot, kommt die Skipperhaftpflicht für die Sachschäden an dem am Unfall beteiligten Wasserfahrzeug selbst auf. Auch wenn es zu einem Personenschaden an Ihren Crewmitgliedern, Reiseteilnehmern oder Dritten kommt, sind Sie mit einer Skipperversicherung auf der sicheren Seite und müssen für den Schaden nicht selbst aufkommen.
Achten Sie beim Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung darauf, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind. Denn je nach Schadensfall kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, beispielsweise wenn Sie sich vor dem Auslaufen nicht gründlich genug mit dem Boot oder der Yacht vertraut gemacht haben, daher die Höhe der Yacht nicht richtig abschätzen können und mit einer Brücke kollidieren.
Auch wenn die Yacht wegen eines technischen Defekts plötzlich Öl verliert, das ungehindert ins Wasser fließt, haftet die Skipperversicherung für den Gewässerschaden. Die Schadensregulierung durch die Versicherung richtet sich bei allen genannten Schadensfällen immer nach der vertraglich vereinbarten Deckungssumme und der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Sollte der unangenehme Fall eintreten, dass der Urlaub auf dem gecharterten Boot durch einen Unfall oder einen Schaden unterbrochen wird, sollte der Skipper einen kühlen Kopf bewahren und verantwortungsbewusst handeln, da er die volle Verantwortung für das Boot und alle Personen trägt, die sich darauf befinden. Zunächst sollte eine klare Aufgabenverteilung stattfinden und die Crew sollte angeleitet werden.
Ist ein Personenschaden zu beklagen, muss zuallererst die medizinische Versorgung der betroffenen Person beziehungsweise Personen sichergestellt werden.
Bei einer Kollision muss umgehend der Schaden am eigenen Boot gesichert werden, um Folgeschäden oder sogar das Sinken zu vermeiden. Ist man mit einem anderen Wasserfahrzeug kollidiert, muss dieses ebenfalls ausreichend gesichert werden. Weiterhin muss der Skipper dafür sorgen, dass sich alle Personen auf dem Boot in Sicherheit befinden.
Nachdem diese Schritte befolgt wurden oder wenn es sich um einen Schadensfall handelt, bei dem weder Eigentum Dritter beschädigt noch Personen verletzt wurden, gilt es folgende Vorgehensweise zu beachten:
Damit Sie als Skipper wissen, wie Sie im Ernstfall reagieren und was Sie dabei beachten müssen, haben wir Ihnen eine Checkliste für das Verhalten im Schadensfall zusammengestellt. Laden Sie die Checkliste jetzt herunter und nehmen sie diese bei Ihrem nächsten Chartertörn mit an Bord!
Mit der richtigen Skipper Haftpflichtversicherung können Sie den nächsten Urlaub auf der gecharterten Yacht garantiert umso mehr genießen. Schließen Sie die Haftpflichtversicherung zum richtigen Zeitpunkt ab und stellen Sie sicher, dass keine wichtige Versicherungsleistung vom Schutz ausgenommen ist, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie beim Abschluss einer Skipper Versicherung achten sollten.
Entscheiden Sie sich für eine Bootshaftpflichtversicherung von Helvetia, sind Sie auch auf fremden Booten bei Schadensansprüchen Dritter haftpflichtversichert. Denn im Versicherungsumfang der Wassersport Haftpflicht ist die Skipperhaftpflicht mit einer Höchstleistung von 1 Mio. Euro bereits enthalten.
Die Skipperversicherung für Charter gilt für einen Versicherungszeitraum von 30 Tagen pro Versicherungsjahr. Um eine entsprechende Versicherung sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig, d.h. vor Antritt des nächsten Törns kümmern. Wenn Sie aus dem Hafen auslaufen, muss ein gültiger Versicherungsschutz bestehen, denn die meisten Haftpflichtversicherungen für Boote und Yachten greifen im Schadensfall nicht rückwirkend.
Die Bootshaftpflicht können Sie ideal mit einer Bootsversicherung wie der Vollkaskoversicherung oder Totalschadenversicherung für Wasserfahrzeuge kombinieren. Informieren Sie sich jetzt über eine Bootsversicherung von Helvetia.
Damit Sie mit Ihrer Charterversicherung rundum abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Leistungen im Versicherungsumfang enthalten und mitversichert sind:
Wie hoch die Prämie für Ihre individuelle Bootshaftpflicht inklusive Skipperhaftpflicht ist, hängt von dem zu versichernden Risiko ab, daher lässt sich über die Kosten keine pauschale Aussage treffen.
Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungsprämie der Skipperhaftpflichtversicherung:
Unser Ratgeber hat gezeigt, dass die große Verantwortung, die der Skipper an Bord eines Charterbootes oder einer Charteryacht trägt, den Versicherungsschutz durch eine Skipperhaftpflicht nötig macht. Über die Bootshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an Dritten versichert. Bei Helvetia ist die Skipperversicherung eine Leistung der Bootshaftpflichtversicherung. Sie als Bootseigner und Versicherungsnehmer, sind auch als Skipper mit dieser Charterversicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter abgesichert.