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E-Auto-Förderung für Gebrauchtwagen: Was sollte man beachten?

Die staatliche Förderung von Elektrofahrzeugen hat in den letzten Jahren eine zentrale Rolle dabei gespielt, die Elektromobilität zu fördern und den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität zu unterstützen. Während die meisten Förderprogramme traditionell auf den Kauf neuer Elektroautos ausgerichtet waren, hat sich – mit dem aufkommenden Markt für gebrauchte Fahrzeuge – zunehmend ein Interesse an der Förderung für E-Auto-Gebrauchtwagen entwickelt. Die Prämie für E-Auto-Gebrauchtwagen zielt darauf ab, die Verbreitung von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu erhöhen, den Gebrauchtwagenmarkt zu stärken und gleichzeitig eine erschwinglichere Alternative zum Neukauf zu bieten.
Eine Person fragt sich, ob sie auch für ein E-Auto-Gebrauchtwagen eine Förderung erhält.

Die Förderung beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs wurde im Februar 2020 um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge ergänzt. So soll der Kauf gebrauchter Elektrofahrzeuge erleichtert und ein zunehmend nachhaltigerer Verkehrssektor gefördert werden. Doch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Prämie für gebrauchte Elektrofahrzeuge an einige Bedingungen geknüpft.

In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es bei der Förderung von gebrauchten Elektroautos zu beachten gibt. Auf unserer Helvetia eCar Produktseite erhalten Sie darüber hinaus wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung Ihres Elektroautos.

Was denken Sie?

Eine Förderung gibt es nur, wenn man ein E-Auto gebraucht kauft, nicht beim Leasing.

Gibt es eine E-Auto-Förderung auch für Gebrauchtwagen?

Ja, es gibt auch E-Auto-Förderungen für Gebrauchtwagen. Diese Prämie, auch Kaufprämie, Umweltbonus oder Innovationsprämie genannt, ist jedoch an einige Bedingungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geknüpft:

  • Das E-Auto ist bisher nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren

  • Die Erstzulassung des Gebrauchtfahrzeug darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen

  • Bei der Erstzulassung darf das Elektrofahrzeug nicht durch den Umweltbonus oder eine andere Prämie gefördert worden sein

  • Das Modell des E-Autos ist als förderfähiges Fahrzeug beim BAFA gelistet

Besitzer eines gebrauchten E-Autos erhalten die Förderung zudem nur, wenn der Wagen von einem Händler erworben wurde. Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen entfällt die Prämie für das E-Auto.
Darüber hinaus muss auch ein gebrauchtes E-Auto eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten haben, um als förderfähig zu gelten. Geleaste Elektrofahrzeuge sind erst ab einer Leasingdauer von mindestens 12 Monaten förderfähig.
Hinzu kommt, dass teure E-Auto-Modelle nicht gefördert werden. Wer mit dem Gedanken spielt, ein gebrauchtes E-Auto zu kaufen, kann sich daher zunächst beim BAFA informieren, ob das Fahrzeug möglicherweise von der Förderung ausgenommen ist. Das Bundesamt stellt regelmäßig eine aktualisierte Liste zur Verfügung, durch die sich Interessenten informieren können. Um die Prämie zu erhalten, darf der E-Auto-Gebrauchtwagen zudem max. 80 Prozent des Listenpreises kosten.

Wie hoch ist die Förderung für gebrauchte E-Autos?

Die Grafik symbolisiert den Erhalt der Umweltprämie für ein gebrauchtes E-Auto.

Der sog. Umweltbonus setzt sich aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen. Die Höhe von E-Auto-Förderungen für Gebrauchtwagen hängt davon ab, ob Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen oder leasen. Wenn Sie es leasen, spielt es zudem eine Rolle, wie viele Monate der Leasingvertrag läuft. Seit dem 01. Januar 2023 gelten folgende Umweltprämien für gebrauchte E-Autos:

Erwerb des gebrauchten E-Autos Förderung (Umweltbonus)
Kauf 4.500 Euro (Bundesanteil
+ Herstelleranteil)
Leasing (für 12-23 Monate) 2.250 Euro (Bundesanteil
+ Herstelleranteil)
Leasing (für 24 Monate oder länger) 4.500 Euro (Bundesanteil
+ Herstelleranteil)

Ab dem 1. Januar 2024 reduziert sich die Förderung von gebrauchten Elektroautos, wodurch sich die Beträge für den Umweltbonus entsprechend ändern. Ab dem Jahr 2025 entfällt die finanzielle Förderung für das Kaufen oder Leasing von gebrauchten E-Autos seitens des Staates komplett.

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Gibt es die Förderung auch für gebrauchte Hybridfahrzeuge?

Einige Personen entscheiden sich für einen Plug-In-Hybrid anstelle eines reinen E-Autos, da Plug-In-Hybride sowohl die Möglichkeit bieten, rein elektrisch zu fahren, als auch eine längere Reichweite durch den zusätzlichen Verbrennungsmotor ermöglichen, was bei längeren Strecken oder mangelnder Ladeinfrastruktur als vorteilhaft empfunden werden kann. Doch egal, ob neu, gebraucht, gekauft oder geleast: Für Plug-In-Hybride gibt es seit dem Jahr 2023 keine Förderung mehr.

Wie kann man die Förderung für ein gebrauchtes E-Auto beantragen?

Die Grafik zeigt ein E-Auto und eine Checkliste zur Beantragung des Umweltbonus

Wer die Prämie für ein gebrauchtes E-Auto beantragen möchte, muss digital einen Förderantrag ausfüllen und diesen beim BAFA einreichen. Zusätzlich benötigen Sie entweder den Listenpreis des Fahrzeugs oder eine Rechnung des Neufahrzeuges. Ebenso sollte der Antrag zur Förderung Ihres gebrauchten E-Autos die Laufleistung beinhalten, die zum Zeitpunkt der zweiten Zulassung nicht mehr als 15.000 Kilometer beträgt.

Eine Bestätigung über die Laufleistung ist bei einem amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen zu erhalten. Sowohl die Auskunft über den Listenpreis als auch der Nachweis über die Laufleistung können zusammen mit dem Antrag online hochgeladen werden. Der Antrag zur Förderung von E-Auto-Gebrauchtwagen kann bis zu einem Jahr nach der Zulassung auf den neuen Besitzer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden.

Gebrauchtes oder neues Elektroauto: Was ist besser?

Die Grafik zeigt ein gebrauchtes und ein neues E-Auto.

Die Entscheidung zwischen einem gebrauchten oder neuen E-Auto hängt von verschiedenen Faktoren ab, die individuell berücksichtigt werden sollten. Besitzer von E-Autos erhalten eine staatliche Förderung, egal, ob sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen kaufen. Für den Erhalt des Umweltbonus für gebrauchte E-Autos sind jedoch einige Bedingungen zu erfüllen, über die sich potenzielle Käufer bewusst sein sollten. Dazu zählt beispielsweise, dass es sich um ein förderfähiges Fahrzeug handeln muss.

Neuwagen bieten in der Regel die neueste Technologie und dadurch beispielsweise eine größere Reichweite des E-Autos. Allerdings sind sie oft auch teurer im Vergleich zu gebrauchten Modellen. Gebrauchte E-Autos können eine kostengünstigere Option sein und ermöglichen den Zugang zur Elektromobilität zu einem niedrigeren Preis. Jedoch sollte man den Zustand der Batterie und die verbleibende Reichweite sorgfältig prüfen, da bei älteren Modellen Batterieverschlechterung ein Problem werden kann.

Letztendlich hängt die Wahl, ob ein gebrauchtes oder neues E-Auto angeschafft werden soll, von den persönlichen Bedürfnissen, dem Budget und der Verfügbarkeit von Modellen auf dem Markt ab.

Gebraucht oder neu: Hauptsache gut versichert

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