Um Privatpersonen die Elektromobilität schmackhafter zu machen, unterstützt der Bund die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos finanziell, mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Dieses Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfreut sich großer Beliebtheit – seit November 2020 wurden bereits über 620.000 Anträge für die staatliche Wallbox Förderung gestellt.
Der Zuschuss stellt ein attraktives Angebot dar, das gemeinsam mit der E-Auto Prämie darauf abzielt, die Elektromobilität erschwinglicher zu machen.
Allerdings sollten Sie sich nicht nur die finanziellen Fördermittel sichern, sondern auch Ihr Elektroauto.
Inhaltsverzeichnis
900 Euro Zuschuss mit der KfW Wallbox Förderung
Wer kann die Wallbox Förderung beantragen?
Welche Wallboxen werden gefördert?
Konditionen und weitere Voraussetzungen für die Wallbox Förderung
So beantragen Sie die Wallbox Förderung der KfW
Weitere Wallbox Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Die am weitesten verbreitete Wallbox Förderung in Deutschland ist der KfW Zuschuss 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“. Die Wallbox Förderung der KfW beträgt 900 Euro pro Ladepunkt und wird finanziert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Ein Ladepunkt bezeichnet ein Gerät, das in der Lage ist ein Elektroauto aufzuladen, allerdings nicht mehrere gleichzeitig. Eine Ladestation hingegen kann über mehrere Ladepunkte verfügen und somit mehrere E-Autos gleichzeitig laden. Bei Ladestationen mit mehreren Ladepunkten kann die 900 Euro Wallbox Förderung mehrmals beansprucht werden – für jeden einzelnen Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte muss jedoch bereits im Antrag auf den Zuschuss angegeben werden.
Gefördert werden vom Bund der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und privat zugänglich sind. Folgende Wallbox Kosten werden von der Förderung für privat zugängliche Wohngebäude gefördert:
Beachtet werden muss aber die Voraussetzung für die Wallbox Förderung, dass die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen darf. Der Strom für die Ladesäulen kann also beispielsweise aus der eigenen Photovoltaik-Anlage stammen oder vom örtlichen Stromanbieter, sofern dieser Strom anbietet, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.
Die Wallbox Förderung kann vor allem von privaten Personen genutzt werden, aber unter Umständen auch von Unternehmen. Das KfW Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ kann bezogen werden von:
Unternehmen können die Förderung für Ladesäulen nur als Vermieter von Wohneigentum wahrnehmen. Sie sind nicht förderfähig, wenn die Ladestationen zur gewerblichen Nutzung gebaut werden sollen, z. B. für Kundenparkplätze oder zum Laden von E-Autos, die als Firmenwagen genutzt werden.
Grundsätzlich gilt die Förderung der KfW für Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW und intelligenter Steuerung. Modelle mit 22 kW oder mehr können aber auch förderfähig sein, sofern deren Ladeleistung auf 11 kW gedrosselt wird. Die Voraussetzung der intelligenten Steuerung dient dazu, dass die Ladestation in der Lage ist mit anderen Geräten im Stromnetz zu kommunizieren. So kann die Ladeleistung der Wallbox zeitlich begrenzt oder das Laden des Elektroautos verschoben werden, um die Überlastung von örtlichen Stromnetzen zu vermeiden. Der Strom für die Ladestationen muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien bezogen werden, damit die Anschaffung förderfähig ist.
Pauschal beträgt der KfW Zuschuss zur Wallbox Förderung 900 Euro pro Ladepunkt, wobei die Anzahl der Ladepunkte bereits im Antrag festgelegt werden muss. Die Gesamtkosten der Wallbox müssen dabei mindestens 900 Euro betragen, damit der Kauf förderfähig ist. Bei mehreren Ladepunkten einer Ladestation müssen die Gesamtkosten bei mindestens 900 Euro pro Ladepunkt liegen, damit man für jeden Ladepunkt den Zuschuss in Höhe von 900 Euro erhalten kann. Ausgezahlt wird der KfW Zuschuss direkt auf das Konto der antragstellenden Person.
Den Antrag für die Wallbox Förderung können Sie bequem online im KfW-Zuschussportal stellen. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf der Ladestation gestellt werden muss. Wurde der Antrag genehmigt und der Zuschuss bestätigt, kann die Ladestation bestellt und die Installation in Auftrag gegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Errichtung und Inbetriebnahme der Wallbox auf jeden Fall durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden muss. Dies darf – unabhängig von der fachlichen Qualifikation der antragstellenden Person – nicht in Eigenleistung getan werden.
Zudem muss nach der Annahme des Antrages noch die Identität, per Schufa-Identitätscheck, VideoIdent oder PostIdent, bestätigt werden. Abschließend, wenn die Ladestation eingebaut und einsatzbereit ist, müssen noch die nötigen Nachweise, wie die Rechnungen für Kauf und Installation der Ladestation, eingereicht werden. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 6-8 Wochen nach Einreichung aller Nachweise wird der KfW Zuschuss für Wallboxen auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.
Neben der bundesweiten KfW Wallbox Förderung gibt es auch eigene Förderprogramme diverser Bundesländer und Kommunen.
Die Stadt München bietet beispielsweise in dem Förderprogramm „München emobil“ einen Zuschuss sowohl für private als auch öffentlich zugängige Ladeinfrastruktur. Die Wallbox Förderung beträgt hier 40 % der Nettokosten für Planung, Einbau und Installation. Maximal gefördert werden 3.000 Euro für normale Ladepunkte und für Schnellladepunkte sogar 10.000 Euro. Einen Antrag stellen können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und privaten Rechts – wie z. B. Mieter oder Vermieter – und Wohnungseigentümergesellschaften.
Vor der Anschaffung einer Ladesäule lohnt es sich also auf jeden Fall nach Angeboten des eigenen Bundeslandes bzw. der eigenen Kommune Ausschau zu halten.
Nicht nur Bund und Länder bzw. Kommunen bieten finanzielle Mittel zur Förderung von Elektromobilität an, sondern auch einige Energieversorger. Die Förderprogramme von Energieversorgern können auch in Form von Zuschüssen zum Kauf einer Ladestation ausfallen oder durch das Angebot von günstigerem Strom zum Laden des Elektroautos. Die Unternehmen profitieren durch diese Förderung, da Personen, die ein E-Auto besitzen und zuhause laden, wahrscheinlich mehr Strom verbrauchen. Bei der Wahl des Energieversorgers heißt es also auch Augen auf nach guten Angeboten, die den Umstieg auf Elektromobilität vereinfachen.