In Deutschland schreibt der Gesetzgeber vor, dass E-Scooter nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreiten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Anforderungen Elektro-Tretroller erfüllen müssen, um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Fahrzeuge fallen unter „Elektro-Tretroller“?
E-Scooter Geschwindigkeit: Wie schnell darf man sein?
» Höchstgeschwindigkeit E-Scooter: Welche Ausnahmen gibt es?
» E-Scooter mit Fahrerlaubnis: Was sind die Geschwindigkeitsgrenzen?
» Dürfen E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Tuning von Elektrorollern: Ist das erlaubt?
Kauf eines E-Scooters: Was hinsichtlich der Geschwindigkeit zu beachten ist
Elektro-Tretroller sind kleinere Elektrofahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Diese Fahrzeuge fallen unter den Begriff " Elektrokleinstfahrzeuge" und sind grundsätzlich batteriebetrieben. Umgangssprachlich werden diese Fahrzeuge auch gerne als Elektroroller bezeichnet, was nicht unbedingt richtig ist. Der Begriff Elektroroller umfasst nämlich auch leistungsstärkere E-Motorroller, für die es andere Vorschriften gibt.
Elektro-Tretroller sind insbesondere in Städten beliebt. Sie sind kompakt, leicht und wendig. Damit ein E-Scooter jedoch in Deutschland eine Betriebserlaubnis erhält, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter zählen:
Auch Personen ohne Fahrerlaubnis dürfen mit dem E-Roller auf deutschen Straßen fahren. Dafür muss der Fahrer jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben. Im Gegensatz zum Fahrrad beispielsweise sind E-Roller jedoch versicherungspflichtig, das heißt der E-Scooter benötigt zumindest eine Haftpflichtversicherung. Um den nötigen Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis zu erhalten, darf Ihr E-Scooter unter anderem eine gewisse Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.
Grundsätzlich gilt für die Geschwindigkeit von Elektrorollern: Um andere Mitmenschen im Straßenverkehr und sich selbst nicht zu gefährden, dürfen E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Das liegt unter anderem auch daran, dass laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h eine Helmpflicht für Fahrer besteht.
Gemäß der Kategorisierung des Gesetzgebers können die verschiedenen Modelle der Elektrokleinstfahrzeuge in drei Gruppen unterteilt werden:
E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h dürfen auf andernfalls nicht zulässigen Verkehrsflächen wie dem Gehweg fahren. Alle anderen Gefährte müssen entweder den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Wer einen E-Roller besitzt, der eine höhere maximale Geschwindigkeit aufweist als die StVO vorschreibt, kann das Gefährt auf abgesperrtem Privatgelände oder gegebenenfalls im Ausland nutzen.
Für E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h wird kein Führerschein benötigt. Solche Modelle fallen damit unter die Kategorie führerscheinfreier Elektrokleinstfahrzeuge.
Aufgrund der Begriffsungenauigkeit von Elektrorollern gehen viele Fahrer davon aus, dass mit einem E-Scooter Führerschein eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Mit der erworbenen Fahrerlaubnis darf man Elektroroller fahren, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für Elektroroller von bis zu 25 km/h ist eine Mofa-Prüfungsbescheinigung ausreichend. E-Scooter-Modelle mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h können nicht versichert werden.
Für das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeuges auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche wie dem Gehweg wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Lediglich Elektroroller-Modelle mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h sind auf Gehwegen erlaubt. Besitzt das Gefährt eine höhere maximale Geschwindigkeit, müssen Radwege genutzt werden. Fehlt ein solcher Radweg, müssen Fahrzeuge laut Verordnung auf die Fahrbahn bzw. Straße wechseln.
Das Tuning von Elektro-Tretrollern ist grundsätzlich erlaubt, sofern mit den Veränderungen nicht die Verordnungen der StVO sowie Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verletzt werden. Das heißt: Optische Veränderungen oder der Anbau von Hilfsmitteln ist zulässig. Die Erhöhung der Geschwindigkeit des E-Scooters auf mehr als 20 km/h ist hingegen unzulässig.
Erhöht man die bauartige Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters bzw. entfernt eine bestehende Drosselung, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Nutzt man das Gefährt trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr, ist mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro zu rechen. Ebenso kann das Tuning von Bremsen, Beleuchtung und Klingel das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten.
Damit Sie nicht aus Versehen einen Elektro-Tretroller kaufen, der nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann, haben wir Ihnen eine Liste mit den wichtigsten Kriterien zum Kauf eines Rollers zusammengestellt:
Ob ein infrage kommendes Modell auch wirklich für den Straßenverkehr geeignet ist, verrät Ihnen unter anderem auch das Typenschild. Im Zweifel kann auch ein sogenanntes Vollgutachten in Betracht gezogen werden, dieses ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.