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Kleinkrafträder
E-Scooter

E-Scooter Geschwindig­keit in Deutschland: Wo liegt das Limit?

Damit ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, muss dieser zunächst einige Anforderungen erfüllen. Darunter fällt die Geschwindigkeitsbegrenzung für sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge, die beispielsweise auf Straßen, Radfahrstreifen oder Radwegen fahren möchten. Um eine allgemeine Betriebserlaubnis in Deutschland zu erhalten, darf ein E-Scooter nicht mehr als 20 km/h fahren. Welche Ausnahmen es gibt und was beim Kauf eines E-Scooters beachtet werden soll, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
An einer Straße steht ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Roller in Deutschland.

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber vor, dass E-Scooter nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreiten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Anforderungen Elektro-Tretroller erfüllen müssen, um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten. 

In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, auf was Sie bei der Geschwindigkeit von E-Scootern zu achten haben, um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten. Auf unserer Produktseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur günstigen E-Scooter-Versicherung von Helvetia, mit der Sie jederzeit sorglos mit Ihrem E-Scooter unterwegs sind.

Was denken Sie?

Kann ich einen E-Scooter auch mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h zulassen?

Welche Fahrzeuge fallen unter „Elektro-Tretroller“?

Eine Grafik zeigt einen E-Scooter, ein E-Moped und ein E-Segway.

Elektro-Tretroller sind kleinere Elektrofahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Diese Fahrzeuge fallen unter den Begriff " Elektrokleinstfahrzeuge" und sind grundsätzlich batteriebetrieben. Umgangssprachlich werden diese Fahrzeuge auch gerne als Elektroroller bezeichnet, was nicht unbedingt richtig ist. Der Begriff Elektroroller umfasst nämlich auch leistungsstärkere E-Motorroller, für die es andere Vorschriften gibt.

Elektro-Tretroller sind insbesondere in Städten beliebt. Sie sind kompakt, leicht und wendig. Damit ein E-Scooter jedoch in Deutschland eine Betriebserlaubnis erhält, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter zählen:

  • Vorhandensein einer Klingel bzw. Glocke
  • Ordnungsgemäße Beleuchtung
  • Bremsen, entsprechend den Vorschriften
  • Maximale Watt-Leistung von 500
  • Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h

Auch Personen ohne Fahrerlaubnis dürfen mit dem E-Roller auf deutschen Straßen fahren. Dafür muss der Fahrer jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben. Im Gegensatz zum Fahrrad beispielsweise sind E-Roller jedoch versicherungspflichtig, das heißt der E-Scooter benötigt zumindest eine Haftpflichtversicherung. Um den nötigen Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis zu erhalten, darf Ihr E-Scooter unter anderem eine gewisse Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.  

Gut zu wissen

E-Scooter, die mit einer Geschwindigkeit von max. 6 km/h fahren, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Alle anderen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, einem Maximalgewicht von 55 kg und einer Leistung von bis zu 500 Watt brauchen zumindest eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine E-Scooter-Versicherungsplakette.

E-Scooter Geschwindigkeit: Wie schnell darf man sein?

Grundsätzlich gilt für die Geschwindigkeit von Elektrorollern: Um andere Mitmenschen im Straßenverkehr und sich selbst nicht zu gefährden, dürfen E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Das liegt unter anderem auch daran, dass laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h eine Helmpflicht für Fahrer besteht.

Gemäß der Kategorisierung des Gesetzgebers können die verschiedenen Modelle der Elektrokleinstfahrzeuge in drei Gruppen unterteilt werden:

Höchstgeschwindigkeit E-Scooter: Welche Ausnahmen gibt es?

E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h dürfen auf andernfalls nicht zulässigen Verkehrsflächen wie dem Gehweg fahren. Alle anderen Gefährte müssen entweder den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Wer einen E-Roller besitzt, der eine höhere maximale Geschwindigkeit aufweist als die StVO vorschreibt, kann das Gefährt auf abgesperrtem Privatgelände oder gegebenenfalls im Ausland nutzen.

Gut zu wissen

Auch Deutschland hat mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr den Kurs in Richtung Elektromobilität aufgenommen. Damit diese sich auch problemlos im Straßenverkehr eingliedern können, haben alle Fahrer von E-Scootern sich an gewisse Verkehrsregeln zu halten. Welche Regeln für E-Scooter relevant sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

E-Scooter mit Fahrerlaubnis: Was sind die Geschwindigkeits­grenzen?

Ein E-Scooter fährt die maximale erlaubte Geschwindigkeit für E-Scooter von 20 km/h.

Für E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h wird kein Führerschein benötigt. Solche Modelle fallen damit unter die Kategorie führerscheinfreier Elektrokleinstfahrzeuge.

Aufgrund der Begriffsungenauigkeit von Elektrorollern gehen viele Fahrer davon aus, dass mit einem E-Scooter Führerschein eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Mit der erworbenen Fahrerlaubnis darf man Elektroroller fahren, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für Elektroroller von bis zu 25 km/h ist eine Mofa-Prüfungsbescheinigung ausreichend. E-Scooter-Modelle mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h können nicht versichert werden.

Dürfen E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Für das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeuges auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche wie dem Gehweg wird ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Lediglich Elektroroller-Modelle mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h sind auf Gehwegen erlaubt. Besitzt das Gefährt eine höhere maximale Geschwindigkeit, müssen Radwege genutzt werden. Fehlt ein solcher Radweg, müssen Fahrzeuge laut Verordnung auf die Fahrbahn bzw. Straße wechseln.

Tuning von Elektrorollern: Ist das erlaubt?

Ein E-Scooter wird getuned und dabei die Geschwindigkeit erhöht.

Das Tuning von Elektro-Tretrollern ist grundsätzlich erlaubt, sofern mit den Veränderungen nicht die Verordnungen der StVO sowie Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verletzt werden. Das heißt: Optische Veränderungen oder der Anbau von Hilfsmitteln ist zulässig. Die Erhöhung der Geschwindigkeit des E-Scooters auf mehr als 20 km/h ist hingegen unzulässig.

Erhöht man die bauartige Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters bzw. entfernt eine bestehende Drosselung, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Nutzt man das Gefährt trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr, ist mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro zu rechen. Ebenso kann das Tuning von Bremsen, Beleuchtung und Klingel das Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeuten.

Wichtig

Erlischt die Betriebserlaubnis Ihres E-Scooters beispielsweise wegen Überschreitung der maximalen Geschwindigkeit, besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne Versicherung wird dann nicht als eine Ordnungswidrigkeit gewertet, sondern gilt als Straftat. In diesem Falle können Fahrer mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Kauf eines E-Scooters: Was hinsichtlich der Geschwindigkeit zu beachten ist

Damit Sie nicht aus Versehen einen Elektro-Tretroller kaufen, der nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann, haben wir Ihnen eine Liste mit den wichtigsten Kriterien zum Kauf eines Rollers zusammengestellt:

  • Bauartige Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h
  • Maximale Leistung von 500 Watt
  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Klingel
  • Scheinwerfer und Rücklicht
  • Maximalgewicht von 55 kg

Ob ein infrage kommendes Modell auch wirklich für den Straßenverkehr geeignet ist, verrät Ihnen unter anderem auch das Typenschild. Im Zweifel kann auch ein sogenanntes Vollgutachten in Betracht gezogen werden, dieses ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Sie haben sich für einen E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h entschieden und möchte diesen jetzt versichern? Mit der Helvetia E-Scooter-Versicherung müssen Sie nicht länger warten. Wir bringen Ihren E-Scooter schnell auf die Straße. Beantragen Sie die Haftpflichtversicherung für Ihren Scooter einfach und bequem online ohne Wartezeit.

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