Eine Versicherungsplakette ist für E-Scooter in Deutschland verpflichtend – zumindest dann, wenn Sie mit Ihrem Elektro-Tretroller auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, woher Sie die Plakette bekommen, wo sie anzubringen ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert das mit der E-Scooter-Versicherung und der Plakette?
Welche Plakette benötige ich für meinen E-Scooter?
Kann ich auch ohne Plakette fahren?
» E-Scooter mit Versicherung fahren, aber ohne Plakette – darf ich das?
» Was passiert, wenn ich ohne Plakette mit dem E-Scooter unterwegs bin?
Woher bekomme ich eine E-Scooter-Plakette?
Was kostet eine Plakette für meinen E-Scooter?
Fazit: Mit der E-Scooter-Plakette günstig versichert unterwegs
Das mit der E-Scooter-Versicherung und der Plakette ist eigentlich ganz einfach: Möchten Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit Ihrem E-Scooter unterwegs sein, benötigen Sie – wie beim Auto auch – eine Haftpflichtversicherung. Diese springt ein, falls es zu einem Schaden an einem anderen Fahrzeug oder einer Person kommt. Die Haftpflichtversicherung bekommen Sie, indem Sie Ihren E-Scooter bei einem Versicherer Ihrer Wahl versichern. Der überlässt Ihnen nach Abschluss der Versicherung die für den Versicherungszeitraum gültige Versicherungsplakette als Aufkleber. Diese kleben Sie auf Ihren E-Scooter auf – und schon können Sie sorglos auf die Straße.
Das sind die wichtigsten Fakten, die Sie zur E-Scooter-Versicherung und der Versicherungsplakette wissen sollten. Wichtig ist: Die E-Scooter-Versicherung ist eine Pflichtversicherung – das heißt, sobald Sie mit Ihrem E-Scooter öffentliche Straßen nutzen möchten, geht es nicht ohne Versicherungsplakette.
Die Plakette ähnelt dem Versicherungskennzeichen beim Moped, nur dass sie nicht angeschraubt, sondern auf dem hinteren Schutzblech aufgeklebt wird. Ein „richtiges“ Kennzeichen aus Blech würde aufgrund des geringen Platzes an den wenigsten E-Scootern halten. Deswegen ist die E-Scooter-Plakette auch kleiner als das Versicherungskennzeichen für Roller oder Mopeds.
Damit Sie die Plakette für Ihren E-Scooter bei der Versicherung beantragen können, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis für Ihr Elektrokleinstfahrzeug. Die müssen Sie bei der Versicherung vorlegen, damit diese die erforderlichen Angaben für Ihre E-Scooter-Plakette übernehmen kann.
Ohne Betriebserlaubnis und Plakette dürfen Sie Ihren Elektro-Tretroller zwar auf privaten Grundstücken und Wegen bewegen – nicht aber im öffentlichen Straßenverkehr. Die Plakette dient als Nachweis, dass Sie für Ihren E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Für Ihren (versicherungspflichtigen) E-Scooter benötigen Sie jedes Jahr eine neue, aktuelle Versicherungsplakette. Ebenso wie bei Rollern und Mopeds gilt das Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter jeweils für ein Jahr. Danach endet es automatisch und muss erneut für den Folgezeitraum beantragt werden. Stichtag für den Wechsel der E-Scooter-Plakette ist der 1. März.
Das heißt: Auch wenn Sie sich im Sommer einen E-Scooter kaufen und diesen ab August versichern, endet der Versicherungszeitraum bereits am 28. Februar bzw. am 29. Februar, falls das Versicherungsjahr ein Schaltjahr ist.
Am 1. März gehört dann eine neue Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter. Diese hat auch eine neue Farbe – die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens wird nämlich bei E-Scootern ebenso wie bei Rollern, Mopeds und Mofas durch die Farbe angezeigt. Für die Saison 2023/2024 ist die E-Scooter-Plakette beispielsweise schwarz.
Damit der Wechsel der Plaketten problemlos möglich ist, können Sie die neue Versicherungsplakette für Ihren E-Scooter meist schon im Februar bestellen. Haben Sie im Laufe des Jahres ein günstigeres Angebot für Ihre E-Scooter-Versicherung entdeckt, können Sie unkompliziert wechseln – denn der Versicherungsschutz der alten E-Scooter-Plakette endet am 28. bzw. 29. Februar im Folgejahr automatisch. Eine Kündigung der E-Scooter-Versicherung ist nicht notwendig.
Nein, Sie sollten auf keinen Fall ohne Plakette mit Ihrem E-Scooter fahren – denn die Versicherungsplakette ist Pflicht und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter.
Wer ohne Plakette unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro, wenn er von der Polizei erwischt wird. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, den Sie verursacht haben, können die Konsequenzen für das Fahren ohne E-Scooter-Plakette sogar noch deutlich schwerwiegender sein: Haben Sie nicht nur vergessen, die Plakette aufzukleben, sondern erst gar keine Haftpflicht für Ihren Elektro-Tretroller abgeschlossen, müssen Sie für die entstandenen Personen- und Sachschäden selbst aufkommen.
Also: Besser nicht ohne E-Scooter-Plakette im Straßenverkehr unterwegs sein. Haftpflichtversicherungen für E-Scooter sind in der Regel mit wenigen Euro im Monat sehr günstig, sodass das sich hier Sparen an der falschen Stelle wirklich nicht lohnt.
Eine E-Scooter-Plakette zu bekommen ist nicht schwer und im Vergleich zum Abschluss einer Autoversicherung deutlich unkomplizierter. Der Vorteil:
Egal, ob Sie die E-Scooter-Plakette vor Ort oder lieber online beantragen möchten – die Betriebserlaubnis für Ihr Elektrokleinstfahrzeug brauchen Sie in jedem Fall, denn daraus entnimmt die Versicherung die notwendigen Angaben, wie etwa die Fahrgestellnummer oder die Modellbezeichnung.
Eine E-Scooter-Plakette kostet im Vergleich zu einer Autoversicherung im Jahr nicht viel. Die Preise orientieren sich an den Versicherungspreisen für Mofas und Roller. Welche Kosten für eine E-Scooter-Plakette im Versicherungsjahr konkret anfallen, ist abhängig von der jeweiligen Versicherung. Zur Orientierung können Sie mit 40 bis 80 Euro rechnen. Versichern Sie Ihren E-Scooter erst in der Mitte des Versicherungsjahres – beispielsweise im Oktober – fallen die Kosten für die E-Scooter-Plakette geringer aus.
Da statistisch betrachtet junge Menschen häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind, können die Versicherungsbeiträge für Jungfahrer etwas höher sein.
Fahrzeuge mit Versicherungsplakette (z. B. E-Scooter) oder Versicherungskennzeichen (z. B. E-Roller) müssen zwar nicht bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden – eine Versicherung benötigen sie aber dennoch. Diese kommt in Form einer Versicherungsplakette, die auf den E-Scooter aufgeklebt wird und als Nachweis für die Haftpflichtversicherung dient. Die Plakette ist für alle E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie diese im öffentlichen Straßenverkehr benutzen wollen und die Höchstgeschwindigkeit nicht unter 6 km/h liegt. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert Bußgelder oder gar eine Strafanzeige. Hier am falschen Ende zu sparen, lohnt sich also nicht – denn eine E-Scooter-Plakette erhalten Sie beispielsweise bei Helvetia bereits für wenige Euro im Monat.