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Kleinkrafträder
E-Scooter

Promille­grenzen für E-Scooter: Mögliche Strafen bei Trunken­heit

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways ein offizieller Teil des deutschen Straßenverkehrs. Das auch aus gutem Grund: Elektro-Tretroller sind kompakt, leicht und wendig. Besonders in den Städten kommen diese Fahrzeuge gerne zum Einsatz, denn im Gegensatz zu Fahrrädern kann man mit ihnen bequem längere Strecken fahren, ohne körperlich angestrengt zu werden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Fahrer nach einer guten Zeit mit Freunden lieber zum Scooter greifen als zum Auto. Der Gedanke ist, dass diese weniger schnell sind als Kraftfahrzeuge und somit auch sicherer. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Promillegrenzen bei E-Scootern sind und welche Konsequenzen bei einem Verstoß drohen könnten.
Die Grafik symbolisiert die Frage, welche Promillegrenzen mit E-Scootern im Straßenverkehr gelten.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann je nach Promille-Wert eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Wie hoch die Promillegrenzen bei E-Scooter-Fahrten in Deutschland sind und welche Konsequenzen ein Verstoß mit sich bringen könnte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, mit wie viel Promille man fahren darf und wie hoch die Grenze bei E-Scooter-Fahrten in Deutschland ist. Auf unserer Produktseite haben wir Ihnen alle Informationen zur E-Scooter-Versicherung von Helvetia zusammengestellt, mit der Sie jederzeit günstig und gut versichert mit Ihrem E-Scooter unterwegs sind.

Was denken Sie?

Handelt es sich bei einer E-Scooter-Fahrt mit 1,6 Promille um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat?

Mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs: Welche Regeln gibt es?

Seit Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge ein Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Damit müssen sich Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways an die gleichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten wie Kraftfahrzeuge oder Fahrräder. Damit kleinere Elektroroller überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten, müssen zunächst gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • E-Scooter Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h 
  • Maximale Leistung von 500 Watt
  • Maximalgewicht des E-Scooters von 55 kg
  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Vorhandensein einer Lenk- bzw. Haltestange
  • Lichter gemäß der StVO
  • Klingel gemäß der StVO
  • Versicherungspflicht: Gültige E-Scooter Versicherungsplakette

Genauso wie andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Autos und Fahrräder, müssen sich Elektrokleinstfahrzeuge an die Regeln im Straßenverkehr halten. Dazu zählen unter anderem die Regeln zu Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Gut zu wissen

Aufgrund der Begriffsungenauigkeit von Elektrorollern setzen viele Leute E-Scooter bzw. Elektrotretroller mit E-Motorrollern gleich. Mit Elektrokleinstfahrzeugen sind ausschließlich Fahrzeuge gemeint wie Elektro-Tretroller und Segways. Sie besitzen einen elektrischen Antrieb, eine Haltestange, sind selbstbalancierend und verfügen über keine Sitzmöglichkeit. Gemäß der StVO dürfen sie auf Radwegen, Schutzstreifen und Straßen fahren. Im Gegensatz zu E-Motorrollern benötigen Sie für Elektrokleinstfahrzeuge keine Fahrerlaubnis. Weitere Informationen zur Straßenzulassung von E-Scootern erhalten Sie in unserem Ratgeber.  

Darf man alkoholisiert mit dem E-Scooter fahren?

Eine Person denkt darüber nach, ob sie nach einem Cocktail noch E-Scooter fahren darf.

Für Fahrer von E-Rollern als auch von Kraftfahrzeugen gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Ein typischer Mann erreicht bereits ab einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein die Grenze von 0,5 Promille. Je nach Geschlecht und Körpermaßen können sich diese Werte ändern. Hat man bei der Fahrt mit einem E-Roller eine Grenze von 1,1 Promille oder mehr erreicht, liegt eine strafrechtlich verfolgbare Missetat vor. Für Fahranfänger während der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren besteht darüber hinaus ein strenges Alkoholverbot.  

Gut zu wissen

Damit man mit einem Mofa oder Leichtmofa im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf, braucht man eine Mofa-Prüfbescheinigung bzw. den Führerschein der Klasse AM. Mehr Informationen rund um Kleinkrafträder erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kleinkrafträder bis 500 cm: Wie unterscheiden sich Mofa, Moped, Mokick & Roller?“.

Alkohol am Steuer: Welche Grenzen gelten für E-Scooter?

Ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille im Blut dürfen E-Scooter-Fahrer ihr Gefährt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Wer dieses Gebot verletzt, handelt ordnungswidrig oder könnte im schlimmsten Fall eine Straftat begangen haben.

Promillegrenze E-Scooter: Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?

Eine Person ist alkoholisiert E-Scooter gefahren und wurde von der Polizei angehalten.

Gemäß § 316 StGB machen sich E-Scooter-Fahrer, die eine Grenze von 1,1 Promille überschreiten, strafbar. Bei Promille-Werten von 0,5 bis 1,0 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß mit dem E-Scooter war, kann sich das negativ auf die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge auswirken. Es gilt: Wer betrunken einen E-Scooter fährt, ist auch ungeeignet, Auto zu fahren. Welche Folgen verschiedene Verstöße haben können, zeigt folgende Tabelle:

Verstoß Bußgeld Punkte Weitere Strafen
Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit oder unter 21 Jahren Rund 250 € 1 Nein
Trunkenheit im Straßenverkehr (ab 0,3 Promille)
Rund 250 €
Bis zu 2
Fahrverbot
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)
Rund 1.500 €
Bis zu 2 Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) Rund 1.500 €
Bis zu 2 Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe   

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt keinen Führerschein besitzen, kann sich der Verstoß später dennoch negativ auf Sie auswirken. So könnte es zu einem Voreintrag im Fahreignungsregister kommen oder ein positives MPU-Gutachten die Voraussetzung für die Führerscheinprüfung sein.

Probezeit & Promillegrenze

Während der zweijährigen Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng geahndet. Fahranfänger und unter 21-Jährige, die aus Leichtsinn oder Unwissenheit mit Alkohol im Blut E-Scooter fahren, müssen mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

In der Probezeit wird grundsätzlich zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden. Während der Probezeit alkoholisiert E-Scooter zu fahren, zählt zu den schwerwiegenden Verstößen und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

Wichtig: Je nachdem, wie oft auf einem E-Scooter gegen die Promillegrenze verstoßen wurde, steigt das zu entrichtende Bußgeld. Während der Probezeit führt der dritte A-Verstoß zum Entzug des Führerscheins.

E-Scooter-Versicherung: Betrunken einen Unfall verursacht

Eine Person hat gegen die Promillegrenzen verstoßen & mit dem E-Scooter einen Unfall verursacht.

Verursacht man mit dem E-Scooter einen Unfall unter Alkoholeinfluss, muss man mit einem hohen Regress der E-Scooter-Versicherung rechnen. Das heißt: Verursachen Sie grob fahrlässig (oder auch vorsätzlich) einen Unfall, indem Sie die Promillegrenze für E-Scooter missachten, kann Ihr Versicherer einen Teil der gezahlten Schadensumme von Ihnen zurückverlangen.

E-Scooter rundum absichern

Damit Sie Ihren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen, benötigen Sie eine E-Scooter-Versicherung. Mit der E-Scooter-Versicherung von Helvetia erhalten Sie eine umfassende Allgefahrendeckung ohne kompliziertes Kaskosystem. Zusätzlich stehen Ihnen Berater zur Seite, die Sie zu allen Einzelheiten der E-Scooter Promillegrenze aufklären. Unsere E-Scooter-Versicherung können Sie unkompliziert in nur wenigen Schritten online beantragen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit Ihre E-Scooter-Versicherungsplakette. Diese dient als Nachweis, dass Sie eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung besitzen, die Sie bei fremden Schäden im Straßenverkehr absichert.

Fazit: Behalten Sie die Promillegrenzen für E-Scooter im Kopf

Grundsätzlich handelt es sich bei Fahrten unter Alkoholeinfluss um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO, sofern mit dem E-Scooter eine Grenze von 0,3 Promille überschritten wurde. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Absolut fahruntüchtig sind Fahrer, wenn die Promillegrenze von 1,1 Promille überschritten wurde. Hier müssen Fahrer mit einer strafrechtlichen Verfolgung, Entziehung des Führerscheins, Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

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