Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann je nach Promille-Wert eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Wie hoch die Promillegrenzen bei E-Scooter-Fahrten in Deutschland sind und welche Konsequenzen ein Verstoß mit sich bringen könnte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs: Welche Regeln gibt es?
Darf man alkoholisiert mit dem E-Scooter fahren?
Alkohol am Steuer: Welche Grenzen gelten für E-Scooter?
» Promillegrenze E-Scooter: Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?
» Probezeit & Promillegrenze
E-Scooter-Versicherung: Betrunken einen Unfall verursacht
Fazit: Behalten Sie die Promillegrenzen für E-Scooter im Kopf
Seit Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge ein Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Damit müssen sich Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways an die gleichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten wie Kraftfahrzeuge oder Fahrräder. Damit kleinere Elektroroller überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten, müssen zunächst gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
Genauso wie andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Autos und Fahrräder, müssen sich Elektrokleinstfahrzeuge an die Regeln im Straßenverkehr halten. Dazu zählen unter anderem die Regeln zu Fahrten unter Alkoholeinfluss.
Für Fahrer von E-Rollern als auch von Kraftfahrzeugen gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Ein typischer Mann erreicht bereits ab einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein die Grenze von 0,5 Promille. Je nach Geschlecht und Körpermaßen können sich diese Werte ändern. Hat man bei der Fahrt mit einem E-Roller eine Grenze von 1,1 Promille oder mehr erreicht, liegt eine strafrechtlich verfolgbare Missetat vor. Für Fahranfänger während der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren besteht darüber hinaus ein strenges Alkoholverbot.
Ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille im Blut dürfen E-Scooter-Fahrer ihr Gefährt nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Wer dieses Gebot verletzt, handelt ordnungswidrig oder könnte im schlimmsten Fall eine Straftat begangen haben.
Gemäß § 316 StGB machen sich E-Scooter-Fahrer, die eine Grenze von 1,1 Promille überschreiten, strafbar. Bei Promille-Werten von 0,5 bis 1,0 handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß mit dem E-Scooter war, kann sich das negativ auf die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge auswirken. Es gilt: Wer betrunken einen E-Scooter fährt, ist auch ungeeignet, Auto zu fahren. Welche Folgen verschiedene Verstöße haben können, zeigt folgende Tabelle:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Weitere Strafen |
---|---|---|---|
Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit oder unter 21 Jahren | Rund 250 € | 1 | Nein |
Trunkenheit im Straßenverkehr (ab 0,3 Promille) |
Rund 250 € |
Bis zu 2 |
Fahrverbot |
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille) |
Rund 1.500 € |
Bis zu 2 | Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) | Rund 1.500 € |
Bis zu 2 | Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt keinen Führerschein besitzen, kann sich der Verstoß später dennoch negativ auf Sie auswirken. So könnte es zu einem Voreintrag im Fahreignungsregister kommen oder ein positives MPU-Gutachten die Voraussetzung für die Führerscheinprüfung sein.
Während der zweijährigen Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng geahndet. Fahranfänger und unter 21-Jährige, die aus Leichtsinn oder Unwissenheit mit Alkohol im Blut E-Scooter fahren, müssen mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
In der Probezeit wird grundsätzlich zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden. Während der Probezeit alkoholisiert E-Scooter zu fahren, zählt zu den schwerwiegenden Verstößen und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Wichtig: Je nachdem, wie oft auf einem E-Scooter gegen die Promillegrenze verstoßen wurde, steigt das zu entrichtende Bußgeld. Während der Probezeit führt der dritte A-Verstoß zum Entzug des Führerscheins.
Verursacht man mit dem E-Scooter einen Unfall unter Alkoholeinfluss, muss man mit einem hohen Regress der E-Scooter-Versicherung rechnen. Das heißt: Verursachen Sie grob fahrlässig (oder auch vorsätzlich) einen Unfall, indem Sie die Promillegrenze für E-Scooter missachten, kann Ihr Versicherer einen Teil der gezahlten Schadensumme von Ihnen zurückverlangen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Fahrten unter Alkoholeinfluss um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die StVO, sofern mit dem E-Scooter eine Grenze von 0,3 Promille überschritten wurde. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Absolut fahruntüchtig sind Fahrer, wenn die Promillegrenze von 1,1 Promille überschritten wurde. Hier müssen Fahrer mit einer strafrechtlichen Verfolgung, Entziehung des Führerscheins, Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.