Krankenfahrstühle, auch bekannt als Senioren-Mobile, können für ältere und körperlich eingeschränkte Menschen eine große Hilfe im Alltag sein. Die motorisierten Rollstühle erfordern keinen Führerschein und müssen auch nicht bei der Verkehrsbehörde zugelassen werden. Eine Krankenfahrstuhl-Versicherung ist für die meisten Modelle jedoch erforderlich. Welche elektrischen Krankenfahrstühle eine Versicherung brauchen, woher Sie diese bekommen und was Sie noch wissen sollten, bevor Sie mit Ihrem Elektrorollstuhl im Straßenverkehr unterwegs sind, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Wer darf mit einem Krankenfahrstuhl fahren?
Braucht man für Krankenfahrstühle einen Führerschein?
» Benötige ich eine Betriebserlaubnis für meinen Krankenfahrstuhl?
» Ist ein Führerschein für ältere Krankenfahrstühle und 25er erforderlich?
Müssen Krankenfahrstühle versichert werden?
» Was zahlt die Krankenfahrstuhl-Versicherung?
» Wie finde ich die richtige Versicherung für meinen Krankenfahrstuhl?
Fazit: So können Sie selbstbestimmt und gut versichert mit Ihrem E-Mobil unterwegs sein
Krankenfahrstühle – auch bekannt als Senioren-Mobile – sind Rollstühle mit einem Elektromotor. Aufgrund ihres elektrischen Antriebs werden sie auch als Elektrorollstühle, Elektromobile oder kurz als E-Rollis bezeichnet. Die Krankenfahrstühle sind ein Fortbewegungsmittel für körperlich eingeschränkte Menschen.
Obwohl sie mit Autos oder Motorrädern wenig gemeinsam haben, zählen Krankenfahrstühle gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung als Kraftfahrzeuge.
Unter Leichtkraftfahrzeuge fallen alle Krankenfahrstühle, mit
Bauartbedingt müssen die Fahrzeuge dazu geeignet sein, körperlich beeinträchtigte Menschen zu transportieren. Dabei dürfen sie – bis auf wenige Ausnahmen – nicht schneller als mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h unterwegs sein.
Wer eine Behinderung hat oder aufgrund seines Alters körperlich eingeschränkt ist, bekommt mit einem Krankenfahrstuhl Unabhängigkeit und Flexibilität zurück: Die Senioren-Mobile sind einfach zu handhaben, günstiger als ein Auto und haben durch ihre verbauten vier Räder eine bessere Stabilität als ihre zweirädrigen Verwandten, wie z. B. Roller, Mopeds, Leichtmofas und Mofas.
Sind Sie im Straßenverkehr mit einem Krankenfahrstuhl unterwegs, zählen Sie rechtlich betrachtet als Fußgänger – zumindest, wenn Sie Schrittgeschwindigkeit fahren. Sie dürfen dann sowohl auf dem Bürgersteig als auch durch Fußgängerzonen fahren. Aber Achtung: Sind Sie schneller als 6 km/h unterwegs, gehört Ihr Mobil auf die Straße, denn dann liegt keine Schrittgeschwindigkeit mehr vor.
Auch wenn sie natürlich in erster Linie dafür gedacht sind, ältere Personen und Menschen mit Behinderung zu transportieren, ist ein Behindertenausweis keine Voraussetzung, um einen Krankenfahrstuhl zu fahren. Prinzipiell darf jeder mit dem Elektromobil im Straßenverkehr unterwegs sein, der dazu körperlich und geistig in der Lage ist. Je nachdem, wie schnell das Fahrzeug maximal fahren kann, gibt es nicht einmal eine Altersbeschränkung. So dürfen Krankenfahrstühle, deren Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h gedrosselt ist, auch von Jugendlichen und Kindern bewegt werden – ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmtheit heranwachsender Menschen mit Handicap.
Für Krankenfahrstühle, die schneller unterwegs sind – das heißt, in der Regel mit maximal 15 km/h – ist ein Mindestalter von 15 Jahren festgelegt. Die Prüfbescheinigung, die früher für das Führen dieser schnelleren Krankenfahrstühle vorgelegt werden musste, gibt es heute nicht mehr. Auch eine Helmpflicht besteht nicht.
Kann Ihr Elektromobil schneller als 6 km/h fahren, brauchen Sie zwar keine Fahrerlaubnis, aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ist der Nachweis dafür, dass alle Bauteile des Mobils für den Straßenverkehr zugelassen sind. Um die Ausstellung müssen Sie sich nicht selbst kümmern – das ist Aufgabe des Herstellers. Die Betriebserlaubnis für Ihren Krankenfahrstuhl erhalten Sie in der Regel zusammen mit den Fahrzeugpapieren vom Hersteller oder Händler Ihres Senioren-Mobils.
Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung, um eine Versicherung für den Krankenfahrstuhl abzuschließen, die ab einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h verpflichtend ist. Sie enthält wichtige Angaben wie die Fahrgestell-Nummer und die Hersteller-Schlüsselnummer, die die Versicherung braucht, um Ihren Krankenfahrstuhl zu versichern.
Auch für ältere Krankenfahrstühle, die oftmals schneller fahren können als 15 km/h (wie z. B. die sogenannten 25er) ist kein Führerschein notwendig. Sie dürfen aber nur dann im Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie unter Bestandsschutz stehen.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
In beiden Fällen muss der Fahrer aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung auf den Krankenfahrstuhl angewiesen sein. Nur dann ist es zulässig, mit diesen älteren und schnelleren Modellen heute noch zu fahren.
Trotz Bestandsschutz gilt auch hier: Sind Sie schneller als 6 km/h unterwegs, gehört das Mobil auf die Straße und nicht auf den Gehweg. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch, wenn möglich, immer den Bürgersteig benutzen und dort entsprechend langsam fahren. Ist keiner vorhanden, können Sie auf die Straße ausweichen. Halten Sie sich dort am rechten Fahrbahnrand auf und wechseln Sie auf den Gehweg bzw. auf kombinierte Rad-Gehwege, sobald es möglich ist.
Die meisten Krankenfahrstühle müssen versichert werden. Entscheidend ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit: Kann das Senioren-Mobil schneller als 6 km/h fahren, braucht es eine Versicherung. Für langsamere Krankenfahrstühle besteht hingegen keine Versicherungspflicht.
Eine Versicherung für den Krankenfahrstuhl ist leichter zu bekommen als eine Kfz-Versicherung und auch nicht so teuer. Denn obwohl ein Krankenfahrstuhl als Fahrzeug zählt, wird er nicht wie ein Kfz versichert, sondern wie ein Kleinkraftrad – das heißt, wie ein Moped, Mofa, Roller oder Leichtmofa. Ebenso wie Mopedversicherungen und Rollerversicherungen sind Versicherungen für elektrische Krankenfahrstühle vergleichsweise günstig.
Die Krankenfahrstuhl-Versicherung hat einen wichtigen Zweck: Sie springt für Sach- und Personenschäden ein, die Sie anderen versehentlich zufügen. Rempeln Sie zum Beispiel beim Fahren auf dem Bürgersteig einen anderen Fußgänger an, der hinfällt und sich verletzt, kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. Sie zahlt z. B. die Behandlungskosten beim Arzt und übernimmt den Verdienstausfall, wenn der verletzte Fußgänger vorübergehend arbeitsunfähig ist. Schrammen Sie beim Ausparken oder Überqueren einer Straße ein fremdes Auto und verursachen einen Lackschaden, übernimmt die Krankenfahrstuhl-Versicherung auch diesen Schaden.
Eine Versicherung für Krankenfahrstühle ist für Modelle bis 15 km/h nicht ohne Grund eine Pflichtversicherung – denn sie schützt vor hohen Kosten im Falle eines Schadens. Allerdings kommt die Haftpflichtversicherung nur für Schäden bei Dritten auf. Geht bei einem Unfall etwas an Ihrem eigenen Mobil kaputt oder wird Ihr Krankenfahrstuhl gar gestohlen, ist das über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Möchten Sie sich auch gegen diese Schäden absichern, ist der Abschluss einer Teilkasko-Versicherung ratsam.
Um die richtige Versicherung für Ihren 15 km/h-Krankenfahrstuhl zu finden, können Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Achten Sie dabei darauf, dass Elektrorollstühle explizit mitversichert sind und nicht nur Kleinkrafträder wie Leichtmofas, Mofas, Roller und Mopeds.
Eine gute Krankenfahrstuhl-Versicherung zeichnet sich durch hohe Versicherungssummen aus und ist dennoch recht günstig. Als Orientierung können Sie – je nach Versicherer – mit etwa 100 bis 200 Euro im Jahr an Kosten für die Versicherung Ihres Krankenfahrstuhls rechnen. Eine Teilkasko-Versicherung kostet etwas mehr als eine Haftpflicht.
Haben Sie sich für eine Versicherung entschieden, können Sie das Versicherungskennzeichen für den Krankenfahrstuhl beantragen. Geben Sie dafür einfach online Ihre Daten beim Versicherer Ihrer Wahl an und wählen Sie den gewünschten Versicherungszeitraum. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie das Versicherungskennzeichen per Post. Hat der Versicherer eine Zweigstelle in Ihrem Ort, können Sie das Kennzeichen für Ihren Krankenfahrstuhl alternativ auch vor Ort beantragen.
Das Kennzeichen dient als Nachweis, dass Ihr Krankenfahrstuhl ordnungsgemäß versichert ist. Wie bei anderen Fahrzeugen wird es dafür am Heck festgeschraubt. Das Versicherungskennzeichen ist nun für das gesamte Verkehrsjahr gültig. Läuft dieses ab, erlöscht die Krankenfahrstuhl-Versicherung automatisch. Sie benötigen dann ein neues Kennzeichen.
Krankenfahrstühle sind ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe körperlich eingeschränkter Menschen an einem aktiven Leben. Ob zum Einkaufen oder einem Ausflug an der frischen Luft: Mit einem elektrischen Rollstuhl erhalten Sie Ihre Mobilität und Unabhängigkeit zurück. Wir fassen Ihnen das Wichtigste zu elektrischen Krankenfahrstühlen und deren Versicherung noch einmal zusammen: