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Oldtimerversicherung

Oldtimer-Gutachten: Wann benötigen Sie ein Wertgutachten für Ihren Klassiker?

Wer einen Oldtimer besitzt, bemüht sich natürlich um die entsprechende Pflege des Klassikers. Umso wichtiger ist es, den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren zu lassen.
Es ist ein Dokument neben einem Oldtimer zu sehen. Das Dokument trägt die Überschrift Gutachten, daneben ist ein Fragezeichen abgebildet.

Ein Gutachten kann bei einem Schaden wichtig sein, aber auch dabei helfen, bei einem Kauf oder Verkauf die passenden Zahlen zur Hand zu haben. In diesem Fall ist ein Gutachten für den Oldtimer empfehlenswert. Damit kann der Marktwert des Fahrzeugs genau bestimmt werden – dies wird teilweise auch von der Oldtimer-Versicherung gefordert, um die richtige Versicherungssumme festzulegen. Aber es gibt darüber hinaus auch andere Anlässe, wann ein Oldtimer-Gutachten wichtig und nützlich sein kann. Oldtimer-Besitzer sollten jedoch wissen, dass es verschiedene Arten von Gutachten gibt, die sich durch den Umfang der Begutachtung unterscheiden. Es ist wichtig diese zu kennen, um das passende Gutachten für Ihr Anliegen vorlegen zu können. Wann Sie welches Oldtimer-Gutachten benötigen, beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. 

Im Ratgeber haben wir alle wichtigen Informationen rund um Versicherung, Reparatur und Kennzeichen von Oldtimern zusammengestellt. Auf unserer Produktseite finden Sie alle Leistungen unserer Oldtimer-Versicherung.

Was denken Sie?

Kann jede Autowerkstatt ein Oldtimer-Gutachten erstellen?

Was ist ein Oldtimer-Gutachten und wann ist es notwendig?

Mit einem Oldtimer Gutachten wird der Zustand eines Fahrzeugs durch eine genaue Begutachtung dokumentiert und benotet. Oldtimer Gutachten sind daher Voraussetzung für die Einschätzung des Marktwertes eines Oldtimers. Der Marktwert ist vor allem vom Originalzustand des Oldtimers abhängig. Das bedeutet, dass auch Veränderungen zulässig sind, wenn dafür zeitgenössische Teile verwendet werden. Oldtimer-Besitzer sollten den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs kennen, da dies sowohl im Fall eines Verkaufs als auch für den Abschluss einer Versicherung für das Fahrzeug wichtig ist. Der Vorteil des Gutachtens ist, dass es eine objektive Einschätzung eines Sachverständigen darstellt.

Für die Anforderung eines Oldtimer Gutachtes gibt es in der Regel drei Gründe: die Zulassung des Oldtimers, die Einstufung der Versicherung und den Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs. Je nachdem wofür die Oldtimerbewertung benötigt wird, kann auch die Art des Oldtimer Gutachtens variieren.

Oldtimer Gutachten als Voraussetzung für die Zulassung

Wer ein Fahrzeug als Oldtimer anmelden und ein H-Kennzeichen erhalten möchte, benötigt für die Zulassung ein Oldtimer-Gutachten. Dabei muss ein Oldtimergutachten nach §23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgelegt werden, um nachweisen zu können, dass es sich bei dem Fahrzeug offiziell um einen Oldtimer handelt. Grundsätzlich gilt ein Auto als Oldtimer, wenn das Datum seiner Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Ist die erste Zulassung 20 Jahre her, gilt das Auto als Youngtimer. Im Rahmen der Begutachtung wird daher zunächst festgestellt, ob es sich bei dem Fahrzeug um »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut« handelt. 

Sollen Oldtimer für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden, ist das grundsätzlich auch mit einer normalen Zulassung möglich. Wer aber durch die Zulassung seines Fahrzeugs von steuerlichen Erleichterungen profitieren möchte, braucht ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen, das H-Kennzeichen. Beim H-Kennzeichen handelt es sich um ein Dauerkennzeichen, mit dem der Oldtimer jederzeit im Straßenverkehr genutzt werden kann.

Neben dem H-Kennzeichen gibt es noch das 07-Kennzeichen für Oldtimer. Für das 07-Kennzeichen gelten jedoch strengere Auflagen. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen kann nicht im täglichen Straßenverkehr genutzt, sondern lediglich für Probefahrten oder für die Anfahrt zu Veranstaltungen wie Oldtimertreffen oder -messen bewegt werden.  

Für das begehrte H-Kennzeichen ist ein Gutachten unerlässlich. Außerdem wird mit Vorlage eines Oldtimer Gutachtens bewiesen, dass das Fahrzeug die Hauptuntersuchung, die im Rahmen eines Vollgutachtens automatisch erfolgt, bestanden hat. Grundsätzlich ist also eine Oldtimer Zulassung ohne Gutachten nicht möglich, wenn das Fahrzeug eines der speziellen Oldtimer-Kennzeichen bekommen soll. Für die normale Zulassung wird dagegen kein Oldtimer Gutachten gebraucht. Hierfür ist die bestandene Hauptuntersuchung ausreichend.

Oldtimerbewertung für die Kfz-Versicherung

Ein Oldtimer-Gutachten ist auch für den Abschluss einer passenden Versicherung für das Fahrzeug von Bedeutung. Auf Basis der Oldtimerbewertung und des Gutachtens wird die entsprechende Versicherungssumme festgelegt. Damit es hierbei nicht zu einer Unterversicherung kommt, ist der Abschluss einer Oldtimer-Versicherung ohne Gutachten nicht zu empfehlen bzw. in der Regel auch nicht möglich.

Die Begutachtung des Oldtimers ist in diesem Zusammenhang auch wichtig für die Kalkulation des Marktwerts und des Wiederbeschaffungswerts. Der Marktwert beziffert den aktuellen Verkaufswert des Fahrzeugs, während mit dem Wiederbeschaffungswert die Kosten bestimmt werden, die sich aus Anschaffung und Restaurierung eines Oldtimers ergeben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass der Wiederbeschaffungswert nicht den Preis abbilden muss, der mit dem Verkauf des Fahrzeugs erzielt werden könnte. 

Wertgutachten für Kauf & Verkauf 

Möchten Sie sich endlich den Traum vom Oldtimer erfüllen oder planen Sie den Verkauf Ihres Fahrzeug-Klassikers, werden Sie auch an dieser Stelle mit dem Thema Oldtimer-Gutachten in Berührung kommen. Um den Marktwert festzustellen, sollte ein Kurzgutachten oder ein Wertgutachten über den Oldtimer angefertigt werden. Lassen Sie sich vor dem Kauf des Fahrzeugs das Gutachten vorlegen, haben Sie Gewissheit, dass der Klassiker in einem guten Zustand ist und ein dafür angemessener Preis verlangt wird. 

Mit einem vollständigen Wertgutachten werden auch die bisherigen Reparaturen am Oldtimer erfasst. Das ist besonders beim Verkauf des Fahrzeugs wichtig, da sich damit lückenlos nachvollziehen lässt, mit welchen Kosten die Reparatur-Maßnahmen verbunden waren und inwiefern diese sich auf den Verkaufspreis auswirken. Grundsätzlich können sich also mit einem Oldtimer-Gutachten sowohl Käufer als auch Verkäufer absichern. 

Vollgutachten, Wertgutachten, Kurzgutachten – welche Arten von Oldtimer-Gutachten gibt es?

Das Bild zeigt einen Oldtimer neben drei Dokumenten, die nebeneinander aufgefächert sind. Daneben ist ein Fragezeichen zu sehen.

Um die Begutachtung eines Oldtimers nachzuweisen, gibt es verschiedene Arten von Gutachten. Diese unterscheiden sich – je nach Anlass, zu dem das Gutachten angefertigt wird – vor allem dadurch, nach welchen Gesichtspunkten und in welchem Umfang das Fahrzeug geprüft wird. Die Art des Oldtimer-Gutachtens ist auch abhängig vom Marktwert des Fahrzeugs: bei Oldtimern mit einem Wert von bis zu 20.000 Euro ist in der Regel ein Kurzgutachten ausreichend. Ab einem Fahrzeugwert von 40.000 Euro und mehr muss dagegen ein Vollgutachten angefertigt werden.

Vollständiges Wertgutachten für Oldtimer

Wertgutachten zählen zu den am häufigsten in Auftrag gegebenen Gutachten. Bei Oldtimern ist ein Wertgutachten immer dann notwendig, wenn der Marktwert des Fahrzeugs festgestellt werden soll. Bei dieser Begutachtung wird der Zustand des Fahrzeugs und all seine technischen Gegebenheiten genau untersucht. Im Rahmen dieses Fahrzeuggutachtens werden auch bereits geschehene und als notwendig angesehene Restaurationsarbeiten erfasst. Mit dieser Untersuchung soll sichergestellt werden, dass der Klassiker sich im Originalzustand befindet oder dass die Restaurierung nach den entsprechenden Vorgaben durchgeführt wurden. Der Wert des Oldtimers wird letztendlich auf Basis der Fahrzeuguntersuchung und einer Marktrecherche festgesetzt.

Ein Wertgutachten kann auch dafür verwendet werden, um den Wiederbeschaffungswert eines Oldtimers zu ermitteln. Der Wiederbeschaffungswert steht für die Summe, die im Falle eines Unfalls für die kurzfristige Beschaffung eines gleichartigen oder gleichwertigen Ersatzfahrzeugs anfallen würde. Der Wiederbeschaffungswert wird nach dem aktuellen Wert des Fahrzeugs bestimmt und ist auch aussagekräftig für die Festsetzung der Versicherungssumme für den Oldtimer. Ein Wertgutachten wird im Rahmen eines Kaufs, Verkaufs oder zur Vorlage bei der Versicherung erstellt. 

Restaurierung dokumentieren mit dem Wiederaufbaugutachten

Mit einem Wiederaufbaugutachten wird der Wert von Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Oldtimer objektiv festgestellt und dokumentiert. Der Sachverständige zur Begutachtung wird beim Wiederaufbaugutachten oftmals bereits während der Renovierungsmaßnahmen hinzugezogen, um eine genaue Dokumentation sicherzustellen. Man bezeichnet dieses Oldtimer-Gutachten deshalb auch als restaurierungsbegleitendes Gutachten.

Sinn des Gutachtens ist es, den gesamten Umfang von Renovierungsmaßnahmen sowie die dafür entstandenen Kosten nachzuweisen, um damit im Falle eines Verkaufs eine Wertsteigerung des Fahrzeugs nachweisen zu können. Ähnlich wie eine Reparatur ist nämlich auch die Restaurierung des Fahrzeugs mitbestimmend für den Marktwert des Oldtimers. Befindet sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand, ist es umso wichtiger für den Besitzer einen Nachweis zu haben, dass alle Reparaturen oder Restaurationen zur Pflege des Oldtimers nach den entsprechenden Vorgaben erfolgt sind.

Kurzbewertung & Kurzgutachten für Oldtimer 

Das Kurzgutachten bzw. die Kurzbewertung für Oldtimer ist die einfachste Form des Oldtimer-Gutachtens. Bei der Kurzbewertung erfolgt lediglich eine grobe, äußerliche Begutachtung des Fahrzeugs. Dieses vergleichsweise oberflächliche Gutachten wird hauptsächlich zur Einstufung des Oldtimers bei der Versicherung genutzt, ist aber für Kauf und Verkauf nicht unbedingt geeignet. Hier setzt der Besitzer des Oldtimers den Sachverständigen selbst über vorhandene Mängel in Kenntnis. Darüber hinaus wird der Zustand des Fahrzeugs mit Fotos dokumentiert. Oldtimer-Besitzer sollten beachten, dass das Kurzgutachten dann normalerweise ausreichend sein kann, wenn der Wert ihres Fahrzeugs 20.000 Euro nicht überschreitet. 

Begutachtung im Schadensfall: das Unfallgutachten 

Hat Ihr Liebhaberstück durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall Schaden genommen, sollte ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben werden. Die Beschaffung von Ersatzteilen für Oldtimer ist sehr aufwändig und in den meisten Fällen auch sehr teuer. Mit dem Oldtimer Gutachten kann man nach einem Unfall sicherstellen, dass die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs richtig eingeschätzt werden. So können Besitzer finanzielle Nachteile vermeiden.

Damit im Falle eines Unfalls die richtige Versicherungssumme ausgezahlt werden kann, ist eine Oldtimer Versicherung ohne Gutachten nicht zu empfehlen und in der Regel auch nicht möglich. Durch die Begutachtung vor Abschluss der Versicherung kennen Sie den Marktwert Ihres Fahrzeugs und bekommen im Falle einer Wertsteigerung bei einem Unfallschaden mindestens den damaligen Wert des Oldtimers erstattet.

Wer darf ein Gutachten für Oldtimer erstellen?

Das Bild zeigt eine Person mit einem Schraubenschlüssel, die neben einem Oldtimer steht.

Wer ein Gutachten für Oldtimer erstellen darf, ist gesetzlich geregelt: Ein Oldtimergutachten muss nach §23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder von einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt werden.

Wer ein Gutachten für sein Fahrzeug benötigt, kann sich aufgrund dieser Regelung an folgende Organisationen wenden: 

  • TÜV
  • Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA)
  • Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)
  • Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) 

Die befugten Gutachter der Prüfstellen führen die gesamte Begutachtung des Fahrzeugs sowie die im Rahmen eines Vollgutachtens erfolgende Hauptuntersuchung durch. Bei Fahrzeugen, die bereits eine Zulassung als Oldtimer haben, kann die Kurzbewertung oder ein Wertgutachten auch von einem spezialisierten Sachverständigen vorgenommen werden, der nicht zu einer der genannten technischen Prüfstellen gehört. 

Kriterien der Oldtimerbewertung im Überblick

Um ein Oldtimer-Gutachten nach StVZO anzufertigen, hat sich bei den Sachverständigen zur Oldtimerbewertung ein Schema durch sogenannte Zustandsnoten etabliert. Das Fahrzeug wird im Rahmen der Begutachtung genau geprüft hinsichtlich des äußeren, inneren und technischen Zustands. Neben der Begutachtung des Äußeren und des Innenraums inklusive der verbauten Ausstattung, wird auch eine technische Untersuchung durchgeführt. Dabei werden unter anderem Hohlräume im Motorraum durch Endoskopie-Verfahren genau überprüft.So lässt sich feststellen, ob eventuell Reparaturen am Fahrzeug notwendig sind.

Die genaue Bewertung ist auch wichtig zur Prüfung, ob der Oldtimer sich im Originalzustand befindet oder ob eine Restaurierung stattgefunden hat. Ist dies der Fall, müssen die eingesetzten Ersatzteile den zeitgenössischen Kriterien entsprechen.

Insgesamt werden Zustandsnoten von 1 bis 5 vergeben. Aus den einzelnen Zustandsnoten errechnet sich am Ende der Gesamtzustand bzw. Wert des Oldtimers. 

Note Zustand Beschreibung
1 Makellos • Keine Mängel, Schäden oder Gebrauchsspuren (Fahrzeug, Optik, Historie)
• Originalzustand oder Restauration auf sehr hohem Niveau
• Sehr selten
2 Gut • Keine Mängel, aber leichte Gebrauchsspuren
• Originalzustand oder aufwendig restauriert
3 Gebraucht • Normale Gebrauchsspuren
• Kleinere Mängel, aber voll fahrtüchtig
• Kein Rost
• Keine sofortigen Reparaturen notwendig
4 Verbraucht • Nur eingeschränkt fahrtüchtig
• Sofortige Reparaturen notwendig
• Leichte bis mittlere Durchrostungen
• Evtl. Fehlen von Einzelteilen
5 Restaurierungsbedürftig • Nicht fahrtauglich
• Zum Teil oder ganz in Einzelteile zerlegt
• Umfangreiche Reparaturen notwendig
• Größere Investitionen, Restauration grundsätzlich möglich

So sichert das Wertgutachten Ihren Oldtimer im Schadensfall ab

Durch regelmäßige Gutachten können Oldtimer-Besitzer den Wert Ihres Lieblingsstücks dokumentieren, um im Fall von Diebstahl oder einem Unfall abgesichert zu sein. Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter selbst dafür verantwortlich den Versicherungswert seines Fahrzeugs anzupassen. Geschieht dies nicht, kann von der Versicherung im Schadensfall nur die anfänglich vereinbarte Summe ausgezahlt werden. Diese kann jedoch unter Umständen niedriger sein als der aktuelle Wert des Oldtimers.

Um diesen Fall zu vermeiden, sollte alle zwei bis drei Jahre ein neues Oldtimer-Gutachten angefertigt werden. Ergibt sich daraus eine Steigerung im Wert des Fahrzeugs, kann die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

Positives Oldtimer-Gutachten: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ergänzend zu den Zustandsnoten wird zur Überprüfung eines Oldtimers ein gesetzlich geregelter Fragenkatalog herangezogen. In diesem sind die grundsätzlichen Bedingungen für eine positive Bewertung aufgelistet.

Insgesamt darf das Fahrzeug nicht verbraucht sein, d.h. nur leichte und angemessene Gebrauchsspuren sowie keine erkennbaren technischen Mängel aufweisen. Darüber hinaus dürfen auch keine erkennbaren Schäden durch einen Unfall oder eine unsachgemäße Instandhaltung zu erkennen sein. Um als »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut« – und damit als Oldtimer – zu gelten, muss das Fahrzeug Originalkonfiguration, Originalzustand oder zumindest den zeitgenössischen Zustand der wesentlichen Bauteile aufweisen.

Um die Erfüllung dieser Bedingungen zu prüfen, ist für ein Oldtimergutachten nach §23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Paragraph eine Checkliste hinterlegt, welche die objektiven Kriterien zur Begutachtung regelt. Die folgenden Teile des Fahrzeugs müssen im Rahmen der Untersuchung geprüft werden: 

  • Karosserie: Prüfung der Reparaturen oder Renovierungsmaßnahmen
  • Identität des Fahrzeugs: Prüfung der Fahrgestellnummer
  • Motor: Der Motor sowie alle Teile in dessen Umfeld müssen in Originalzustand oder zeitgenössisch sein.
  • Bremsen: Die Modernisierung von mechanischen auf hydraulische Bremsen ist erlaubt.
  • Lenkrad: Das Lenkrad muss entweder im Originalzustand oder ein zeitgenössisches Sonderlenkrad inklusive Prüfzeugnis sein.
  • Elektrische Ausstattung: Die Umrüstung von 6 Volt-Betriebsspannung auf 12 Volt-Betriebsspannung ist zulässig.
  • Innenraum: Der Innenraum muss der Originalausstattung entsprechen, das Nachrüsten von Sicherheitsgurten ist jedoch zulässig. 

Oldtimer-Gutachten: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen 

Das Bild zeigt eine Person neben einem Oldtimer, die sich fragt, was ein Gutachten kostet. In einer Gedankenblase sind ein Dokument und ein Stapel Münzen zu sehen.

Grundsätzlich ist der Preis für ein Oldtimer Gutachten davon abhängig, um welche Art des Gutachtens es sich handelt. Je höher der Aufwand für die Begutachtung, desto höher ist der Preis.

Für ein Oldtimer Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss bei offiziellen Prüfstellen, z.B. beim TÜV, mit Kosten von 80 bis 200 Euro gerechnet werden. Da dieses Vollgutachten meist vor der Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemacht wird, sollten Besitzer zusätzlich 110 Euro für die dazugehörige Hauptuntersuchung einkalkulieren.

Bei einem vollständigen Wertgutachten für den Oldtimer ist mit Kosten von 300 bis 500 Euro zu rechnen. Dieses Oldtimer Gutachten ist am teuersten, da der Preis davon abhängig ist, wie selten das Fahrzeug ist oder ob die im Rahmen des Gutachtens zu recherchierende Historie des Fahrzeugs mit hohem Zeitaufwand verbunden ist.

Beim Wertgutachten ist es auch entscheidend, ob die Kosten für eventuelle Reparaturen bereits dokumentiert sind. Liegt dazu keine Dokumentation vor, müssen Kosten für Reparatur oder Restaurierung ebenfalls nachvollzogen und kalkuliert werden.

Am niedrigsten sind die Kosten für ein Kurzgutachten für Oldtimer. Im Gegensatz zu einem Vollgutachten muss hier lediglich mit 90 bis 150 Euro für die Begutachtung gerechnet werden.  

Wie lange ist ein Oldtimer-Gutachten gültig?

Für die Gültigkeit von Oldtimer-Gutachten gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung. Trotzdem sind regelmäßige Begutachtungen alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, um der Versicherung eine Wertänderung mitzuteilen und damit für den Schadensfall – z. B. Schäden durch einen Unfall oder Diebstahl – vorzusorgen.

Auch im Fall einer Restaurierung oder einer Reparatur ist die Anfertigung eines Gutachtens immer sinnvoll. Braucht Ihr Klassiker eine Reparatur oder sind zur Pflege des Zustands Renovierungsmaßnahmen geplant, können diese über ein entsprechendes Gutachten genau dokumentiert und im Zweifelsfall lückenlos nachgewiesen werden. Das kann vor allem im Schadensfall oder im Rahmen eines geplanten Verkaufs sinnvoll sein.

Wurde für die Zulassung des Oldtimers ein umfangreiches Vollgutachten erstellt, sind die nachfolgenden Gutachten deutlich günstiger, da hierbei lediglich Veränderungen des Zustands dokumentiert werden müssen. Das stellt einen deutlich geringeren Aufwand dar als die vollständige Untersuchung eines Fahrzeugs, von dem noch kein Oldtimergutachten existiert. 

Unser Fazit: Darum sind regelmäßige Oldtimer Gutachten sinnvoll

Unabhängig davon, ob Ihr Liebhaberstück sich im Originalzustand befindet oder bereits eine Restaurierung durchgeführt wurde, ist es sinnvoll, den Zustand des Oldtimers mit einem Oldtimer-Gutachten zu dokumentieren. Durch regelmäßige Gutachten – nach dem Gutachten für die Zulassung – haben Sie nicht nur die Gewissheit, dass Ihr Klassiker in einem guten Zustand ist, sondern können sich auch für den Schadensfall absichern.

Kennen Sie als Besitzer den aktuellen Wert des Fahrzeugs, können Sie die Versicherungssumme Ihres Oldtimers passend festlegen oder auch korrigieren lassen, wenn sich am Fahrzeugwert etwas geändert hat. Damit können Sie eine Unterversicherung vermeiden und das wertvolle Sammlerstück stets passend absichern. Auch für den Fall eines Verkaufs sollten Sie den Marktwert Ihres Klassikers kennen, um Ihr Liebhaberstück nicht unter Wert zu verkaufen. 

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