Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen: Sie schützt Ihr Eigentum vor Schäden durch Brand, Diebstahl oder Wasser. Für viele Arbeitnehmer taucht während der Einkommenssteuererklärung die Frage auf, ob sie die Kosten für ihre Versicherungen geltend machen können. Die meisten Versicherten, die sich dazu nicht von einem Steuerberater beraten lassen, wissen nicht, dass viele Versicherungen von der Steuer absetzbar sind. Die Hausratversicherung kann man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Inhaltsverzeichnis
» Versicherungen: Was kann man von der Steuer absetzen?
» Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?
» Was sind die Voraussetzungen, um die Hausratversicherung von der Steuer abzusetzen?
» Beispielrechnung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Hausratversicherung
» Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben – so geht‘s
» Hausratversicherung von der Steuer absetzen – welche Nachweise werden benötigt?
» Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar bei Vermietung?
» Unser Fazit: Hausratversicherung nur in Ausnahmefällen von der Steuer absetzbar
Viele Versicherte fragen sich bei ihrer Steuererklärung, ob sie auch Beiträge für Versicherungen von der Steuer absetzen können. Hier gilt die Unterscheidung zwischen Versicherungen für berufliche Risiken und Versicherungen für privates Risiko. Die jeweiligen Versicherungsbeiträge können je nach Kategorie entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Versicherungen, die der Vorsorge dienen, bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können. Zu diesen Vorsorgeversicherungen zählen die Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Versicherungen mit Vorsorgeaufwand zählen auch Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungen für Beruf und Ausbildung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, dazu gehört der Arbeitsrechtsschutz, die Berufshaftpflicht oder die Dienst-Haftpflichtversicherung. Mit Ausnahme von Berufshaftpflicht, beruflicher Unfallversicherung und Arbeitsrechtsschutz, die als Werbungskosten angegeben werden, werden alle anderen absetzbaren Versicherungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung erfasst.
Nicht alle Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören alle Vorsorgeversicherungen. Die Hausratversicherung gilt als Sachversicherung und dient weder der Vorsorge noch ist sie erforderlich für Beruf und Ausbildung. Sie stellt hier allerdings eine Ausnahme dar, da die Hausratversicherung unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen doch steuerlich absetzbar sein kann.
Als reine Sachversicherung ist die Hausratversicherung zunächst nicht von der Steuer absetzbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Hat der Versicherungsnehmer ein Büro oder Arbeitszimmer für berufliche Zwecke zu Hause, kann er die Hausratversicherung von der Steuer absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, kann die Hausratversicherung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Um die Hausratversicherung bei der Steuer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angeben zu können, sind jedoch bestimmte Bedingungen des Finanzamtes zu erfüllen. Dazu gehört u.a.:
Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Prämie für die Hausratversicherung anteilig als Kosten des Arbeitszimmers steuerlich absetzbar.
Berechnung:
Prozentualer Anteil des Arbeitszimmers x Beitrag der Versicherung
0,1 x 70 = 7 Euro
In diesem Beispiel können anteilig 7 Euro der Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden.
Ob die Voraussetzungen für die Anrechnung eines beruflichen Arbeitszimmers erfüllt sind, wird vom Finanzamt sehr genau überprüft. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann, können Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater dazu beraten lassen.
Erfüllt das Arbeitszimmer des Versicherungsnehmers die Auflagen des Finanzamtes, kann er einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung von der Steuer absetzen. Dabei kann das beruflich genutzte Arbeitszimmer abhängig von den Einkünften und der Tätigkeit steuerlich geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende, aber auch Azubis und Studenten ist die Hausratversicherung steuerlich abzugsfähig, sofern die Bedingungen des Finanzamtes erfüllt sind. Studierende und Auszubildende können ihre Hausratversicherung von den Steuern absetzen, wenn ihr Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für Lernzwecke genutzt wird.
Es muss jedoch beachtet werden, dass das Arbeitszimmer je nach Einkunftsart unterschiedlich in der Steuererklärung angegeben werden muss. Für Selbstständige erfolgt die Abrechnung über Betriebsausgaben, Arbeitnehmer können den beruflich genutzten Arbeitsplatz als Werbungskosten abrechnen. Studierende und Auszubildende können ihr Arbeitszimmer als Sonderausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Damit Sie die Beiträge für Ihre Hausratversicherung anteilig steuerlich absetzen können, müssen Sie für Ihre Steuerklärung ein paar Nachweise vorhalten. Damit wird belegt, dass Ihr Arbeitszimmer die vorgegebenen Bedingungen erfüllt.
Folgende Nachweise können z.B. vom Finanzamt angefordert werden:
Bei der Frage, ob die Beitragskosten für die Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, taucht die Vermietung meist als Sonderfall auf. Im Gegensatz zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers kann die Hausratversicherung bei Vermietung oder Verpachtung in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Grundsätzlich muss hier zunächst die Unterscheidung zwischen Gebäudehaftpflicht, Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung deutlich gemacht werden. Jeder Vermieter muss für seine vermieteten Objekte eine Gebäudehaftpflichtversicherung und eine Gebäudeversicherung abschließen. Mit der Gebäudehaftpflichtversicherung ist die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch das Gebäude entstehen, abgedeckt. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gebäudeversicherung dagegen zahlt für Schäden direkt am Gebäude, die z.B. durch Brand, Wasserschäden oder Unwetter verursacht werden.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mieter für seinen Hausrat selbst verantwortlich ist und eine entsprechende Versicherung abschließen muss. Die Hausratversicherung haftet für Schäden an Gegenständen in der Wohnung. Da diese in der Regel zum größten Teil dem Mieter gehören, ist der Vermieter dafür nicht verantwortlich.
Bei der Frage, ob ein Vermieter, dessen Aufgaben rund um die Vermietung der Objekte seine hauptsächliche berufliche Tätigkeit ist, seine Hausratversicherung von der Steuer absetzen kann, handelt es sich um einen Sonderfall. Erledigt der Vermieter den Großteil seiner Vermietungsaufgaben zu Hause in einem Arbeitszimmer, kann er die Beitragskosten für seine Hausratversicherung in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Zwar ist die Vermietung als berufliche Tätigkeit zu sehen, jedoch stammen seine Einkünfte aus der vermieteten Immobilie und nicht aus den zu Hause erledigten Aufgaben. In diesem Fall ist die Arbeit nicht als Mittelpunkt des beruflichen Schaffens anzusehen und erfüllt nicht die Voraussetzungen des Finanzamtes.
Die meisten Versicherten können ihre Hausratversicherung nicht steuerlich absetzen. Verfügen Sie jedoch zu Hause über ein Arbeitszimmer für Ihre berufliche Tätigkeit, könnten Sie bei Erbringung der entsprechenden Nachweise beim Finanzamt die Kosten für die Versicherung steuerlich geltend machen. Das Finanzamt kontrolliert hier jedoch streng, ob das entsprechende Arbeitszimmer die Bedingungen erfüllt. Dazu gehört:
Auch wenn Sie die Kosten für die Versicherungsbeiträge nicht steuerlich absetzen können, sollten Sie dennoch nicht auf eine Hausratversicherung verzichten. Die Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Wird Ihr Hausrat z.B. durch Leitungswasser oder einen Brand beschädigt, entstehen immens hohe Kosten, die ohne Versicherung schwer zu begleichen sind.
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