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Leitungs­wasserschaden: Was ist versichert?

Ein Leitungswasserschaden kommt oft schleichend und unauffällig daher, richtet aber große Schäden an. Die gesamte Einrichtung ist nass, die Wände feucht, der Boden quillt auf und auch Wertgegenstände können beschädigt werden. Schuld daran können alte, poröse Rohre oder Dichtungen sein, Rohrbruch durch Frost oder andere Ursachen.
Eine Person entdeckt einen Leitungswasserschaden, der die Einrichtung beschädigt hat.

Welche Versicherung greift Ihnen im Schadenfall unter die Arme? Braucht man eine spezielle Leitungswasserversicherung oder reicht die Hausratversicherung? Gibt es etwas, das man vorbeugend gegen einen Leitungswasserschaden tun kann? Wie verhält man sich am besten, wenn Leitungswasser austritt?

Die eigenen vier Wände...

...sind Ihr persönlicher Wohlfühlort. Bei einem Leitungswasserschaden kann es jedoch schnell ungemütlich werden. Alles was Sie zur Versicherung eines Leitungswasserschadens wissen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Auf unserer Produktseite zur Hausratversicherung erhalten Sie außerdem wichtige Informationen zu Leistungen und dem Versicherungsschutz.

Was denken Sie?

Bei einem Leitungswasserschaden greifen je nach Schaden und Ursache verschiedene Versicherungen.

Was versteht man unter einem Schaden durch Leitungswasser?

Sobald Wasser aus Wasserleitungen unkontrolliert und unbeabsichtigt austritt, spricht man per Definition von einem Leitungswasserschaden. Dieser Schaden entsteht zum Beispiel häufig durch Frost, poröse Rohre und Leitungen, aber auch durch Installations- oder Materialfehler. Vor allem Heizungsrohre, Wasseranschlüsse an Waschmaschinen, Armaturen in Küche und Bad, oder auch Zu- und Abflussrohre rund um das Gebäude sind betroffen.

Versicherer verwenden hier gerne den Begriff des bestimmungswidrigen Austritts von Leitungswasser. Das heißt einfach nur, dass Leitungswasser an irgendeiner Stelle herausläuft, wo es nicht sollte. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Betonung auf Leitungswasser und nicht allgemein auf Wasser liegt. Denn bei einer Überschwemmung, Starkregen oder einem entstandenen Schaden durch Löschwasser handelt es sich um einen Wasserschaden, nicht um einen Leitungswasserschaden.

Versicherer unterscheiden hier ganz genau. Achten Sie daher beim Abschluss Ihrer Versicherung darauf, dass beide Arten abgedeckt sind, um rundum gegen die gewaltige Kraft von Wasser abgesichert zu sein. Mit einer Hausratversicherung können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Sie sind zum einen durch die integrierte Leitungswasserversicherung gegen Leitungswasserschäden abgesichert und zum anderen gegen Elementarschäden jeglicher Art – auch durch Wasser.

Welche Versicherung greift bei einem Leitungswasserschaden?

Ein Versicherungsnehmer fragt sich, welche Versicherung bei einem Leitungswasserschaden greift.

Gleich drei verschiedene Versicherungen können bei einem Leitungswasserschaden Versicherungsschutz bieten – je nach Ursache und Schaden:

  • Sind feste Wasserinstallationen am oder im Haus von einem Schaden durch Leitungswasser betroffen, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.
  • Kommen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser Ihre Einrichtung, wie Möbel oder Teppiche, und weitere Dinge Ihres (beweglichen) Hausrats zu Schaden, greift die Hausratversicherung.
  • Ist von einem Leitungswasserschaden in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus auch ein Nachbar betroffen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Schadenregulierung.

Da mehr als die Hälfte der Deutschen zur Miete wohnen, sind vor allem die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung für viele wichtig. Die Gebäudeversicherung ist dann Sache des Eigentümers.

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Schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Leitungswasserschadens, Brandes sowie Einbruchdiebstahls.

Was ist bei einem Leitungswasserschaden versichert?

Je nach Versicherung gibt es Unterschiede, was bei einem Leitungswasserschaden genau versichert ist. Welche Versicherung in welchem Schadenfall zahlt, haben wir Ihnen aufgelistet:

Besonders für Mieter sind die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung wichtig. Denn ein beschädigtes Rohr wird meistens erst dann entdeckt, wenn bereits ein Schaden entstanden ist – und dieser kann sich auf mehrere Mietwohnungen ausbreiten. Vor allem direkt angrenzende und darunterliegende Wohnungen können von einem Leitungswasserschaden in Ihrer Mietwohnung stark betroffen sein. Dadurch haben Sie nicht nur den Schaden an der eigenen Einrichtung, sondern müssen auch über die Privathaftpflichtversicherung noch für die entstandenen Schäden und Kosten in den Nachbarwohnungen aufkommen.

Wichtig: Bei einem Wasserleitungsschaden müssen Sie sich nicht für eine Versicherung entscheiden. Beispiel: In Ihrer Wohnung ist ein Leitungswasserschaden aufgrund einer defekten Heizung entstanden. Der Rohrbruch hat Ihre Wände durchnässt und die umliegenden Möbel haben sich bereits mit Wasser vollgesogen. Hier greift die Leitungswasserversicherung aus zwei verschiedenen Versicherungen. Die Gebäudeversicherung kommt für die Kosten auf, die durch den Leitungswasserschaden am Gebäude entstanden sind. In diesem Fall die Leckortung, die Reparatur des Rohrs und die Trocknung der durchnässten Wände. Die Schäden an Ihrer Einrichtung, also an Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen, übernimmt die Hausratversicherung.

Welchen Pflichten müssen Versicherungsnehmer nachkommen?
Ein Versicherungsnehmer muss seinen Pflichten nachkommen, um einem Leitungswasserschaden vorzubeugen.

Für Versicherungsnehmer bestehen einige Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Werden diese vernachlässigt kann es sein, dass die Versicherung den Leitungswasserschaden nur teilweile oder gar nicht übernimmt. Im Fokus steht dabei die Vermeidung eines Schadens durch Leitungswasser, also vorbeugende Maßnahmen. Gehen Sie hier besonders sorgfältig vor, denn das Verhindern von geplatzten Wasserleitungen oder eines Rohrbruchs kommt in erster Linie Ihnen selbst zugute. Die Hausratversicherung übernimmt zwar die Kosten des Leitungswasserschadens, persönliche Gegenstände wie Fotos, Urlaubserinnerungen und andere emotional wertvolle Dinge kann sie jedoch nicht ersetzen.

Diesen Pflichten müssen Sie nachkommen:

  • An- und Umbauten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude müssen unverzüglich der Versicherung gemeldet werden
  • Alle behördlich auferlegten Pflichten müssen erfüllt sein
  • Werden Mängel festgestellt, müssen diese zeitnah beseitigt werden
  • Nicht oder wenig genutzte Gebäude und Gebäudeteile (wie z. B. ein Gartenhäuschen) müssen regelmäßig überprüft werden
  • Wasserleitungen müssen gegen Frost geschützt werden, z. B. durch ausreichendes Heizen
  • Dichtungen und Ventile müssen regelmäßig überprüft werden

Für Mieter von Mietwohnungen entfallen natürlich ein paar Pflichten, dennoch sollten sie immer aufmerksam sein.

Tipps: So können Sie einen Leitungswasserschaden vermeiden

Vollständig verhindern können Sie einen Leitungswasserschaden nicht. Es kann immer passieren, dass zum Beispiel plötzlich eine Dichtung platzt, der Abwasserschlauch aus dem Rohr rutscht oder eine enorme Kältewelle trotz ausreichendem Heizen einen Frostschaden verursacht. Auch ein Sturm kann Ihre Wasserleitung beschädigen, ohne dass Sie es merken oder Einfluss darauf nehmen können. Um das Risiko dafür aber möglichst gering zu halten, gibt es ein paar Dinge, die Sie tun können.

Die einfachste Grundregel gilt für jeden Haushalt: Lassen Sie nie die Spülmaschine, Waschmaschine oder den Trockner laufen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Sollte sich hier ein Schlauch lösen oder eine Dichtung platzen, können Sie sofort reagieren. Schauen Sie auch regelmäßig auf Armaturen und Wasseranschlüsse im Bad und in der Küche. Bemerken Sie Wassertropfen oder Feuchtigkeit an den Eckventilen, Rohren oder an anderen Stellen, die eigentlich trocken sein sollten, besteht Handlungsbedarf. Tauschen Sie Ableitungsrohre, Ventile oder Dichtungen lieber einmal zu viel aus als einmal zu wenig. Wenn Sie längere Zeit nicht zu Hause sind, z. B. in der Urlaubszeit, sollten Sie zur Sicherheit die Wasserversorgung abdrehen. Wo kein Wasser fließt, kann auch kein Leitungswasserschaden entstehen.

Eine etwas aufwändigere, aber dafür sehr sichere Möglichkeit zum Vermeiden eines Leitungswasserschadens ist ein Leckageschutz. Sensoren erkennen, wenn an einer bestimmungswidrigen Stelle Leitungswasser austritt, und melden dies sofort. Die Wasserinstallation wird automatisch abgesperrt und größere Schäden verhindert. Dadurch kann Wasser nicht mehr unbemerkt austreten.

Was können Sie bei einem Leitungswasserschaden tun?
Zu sehen ist eine Checkliste, um die Folgen eines Leitungswasserschadens gering zu halten.

Wenn Sie bemerken, dass aus einer Wasserleitung, einem Ventil oder an anderer Stelle unkontrolliert Wasser austritt, sollten Sie Folgendes tun:

  • Wasserversorgung abstellen
  • Strom abstellen
  • Wasser auffangen (wenn das nicht möglich ist, einen Spezialisten oder die Feuerwehr rufen)
  • Retten was zu retten ist
  • Schaden dokumentieren und der Versicherung melden

Die Wasserversorgung abzustellen ist mitunter der wichtigste Schritt, um einen größeren Leitungswasserschaden zu vermeiden. Wenn Sie den richtigen Absperrhahn auf die Schnelle nicht finden, drehen Sie den Hauptwasserhahn ab. Dadurch kann in den meisten Fällen kein weiteres Wasser mehr austreten. Denken Sie aber auf jeden Fall auch an die Sicherungen und legen diese um. Fließt bei einem Wasserschaden weiterhin Strom, könnte es zu einem Kurzschluss und dadurch einem Folgebrand kommen.

Fangen Sie erst nach diesen beiden Schritten an, Ihre persönlichen Gegenstände und die Einrichtung zu retten. Tritt weiter Wasser aus oder kommt es sogar zu einem Brand, waren alle Rettungsmaßnahmen umsonst. Während Sie anfangen aufzuräumen oder Ihre Einrichtung aus dem Gefahrenbereich entfernen, sollten Sie bereits mit der Dokumentation starten. Machen Sie Fotos von allen Schäden an Wänden, dem Inventar und allen anderen beschädigten Dingen. Um das genaue Ausmaß des Leitungswasserschadens berechnen zu können, empfehlen wir, beschädigte Gegenstände erst einmal aufzuheben und nicht direkt zu entsorgen.

Darauf sollten Sie bei der Versicherung von Leitungswasserschäden achten

Beim Abschluss einer Versicherung für Leitungswasserschäden sollten Sie darauf achten, welche Wasserleitungen abgesichert sind. Leitungen außerhalb des Grundstücks müssen meistens zusätzlich versichert werden, aber teilweise auch Rohre, die direkt auf dem Grundstück liegen. Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen lohnt sich auf jeden Fall.

Achten Sie auch darauf, inwieweit nur zeitweise genutzte Wohnungen oder Gebäude gegen Leitungswasserschäden versichert sind. Entsteht der Schaden zum Beispiel in Ihrer Ferienwohnung, die nicht regelmäßig bewohnt ist, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Das ist vor allem bei der Hausratversicherung wichtig, denn die Einrichtung kann sich ständig verändern. Sie legen sich zum Beispiel einen neuen Smart-TV zu, sind Sammler von teuren Designer-Uhren oder tauschen einfach nach und nach Ihre Studenteneinrichtung gegen neue Möbel aus. Dadurch steigt der Wert Ihres Hausrats, der bei einem Leitungswasserschaden ersetzt werden muss. Ist die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung zu niedrig, bekommen Sie unter Umständen nicht alle Kosten ersetzt. Die Kosten der Hausratversicherung erhöhen sich zwar mit einer höheren Versicherungssumme, diese sind jedoch nicht mit den Kosten zu vergleichen, auf denen Sie wegen einer Unterversicherung sitzen bleiben können.

Wasser hat eine gewaltige Kraft...

...und kann Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihre Einrichtung beschädigen. Der Schaden ist schnell passiert und nimmt oft ungeahnte Ausmaße an. Mit der Hausratversicherung von Helvetia sind Sie umfassend gegen Wasser abgesichert – egal ob von oben, draußen oder aus Wasserleitungen. Denn wir übernehmen sowohl Elementarschäden als auch Leitungswasserschäden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Leitungswasserschaden versichern

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