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Haus & Eigentum
Photovoltaikversicherung

Ist eine Allgefahren­versicherung für Photovoltaik-Anlagen sinnvoll?

Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Schritt in Richtung grüne Energie, sondern auch eine beachtliche Investition. Was passiert, wenn die Anlage beschädigt wird? Stellen Sie sich vor, Ihre Anlage wird von einem Sturm getroffen oder ein technischer Fehler tritt auf. Hier kommt die Allgefahrenversicherung für PV-Anlagen ins Spiel.
Eine Grafik zeigt mögliche Gefahren, die eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen abdeckt.

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wann der Abschluss einer Allgefahrenversicherung für PV-Anlagen sinnvoll ist, gegen welche Schäden sie Anlagenbetreiber absichert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles rund um die Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen. Ob für Sie als Anlagenbetreiber der Abschluss einer einzelnen PV-Versicherung oder die Integration der Photovoltaikanlage in Ihre Wohngebäudeversicherung sinnvoller ist, lesen Sie auf den jeweiligen Produktseiten.

Was denken Sie?

Wenn Hagel, Unwetter oder Brandstiftung meine PV-Anlage beschädigen, übernimmt die Allgefahrenversicherung die Kosten.

Was versteht man unter einer Allgefahrenversicherung?

Eine Grafik symbolisiert verschiedene Schäden, die über eine Allgefahrenversicherung abgedeckt sind.

Eine Allgefahrenversicherung für PV-Anlagen ist im Prinzip eine Vollkaskoversicherung – nur eben nicht für Ihr Fahrzeug, sondern für Ihre Photovoltaikanlage. Wie der Name vermuten lässt, deckt sie eine ganze Reihe an Gefahren und Risiken ab, die Ihrer PV-Anlage Schaden zufügen können – und das nicht selten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Gut also, wenn die PV-Anlage auf dem Dach gegen möglichst viele Schäden versichert ist. Eine Allgefahrenversicherung kann Ihre Photovoltaik-Anlage zwar nicht vor Naturgewalten wie Hagel und Blitzeinschlag oder menschlichen Bedienungsfehlern bewahren. Aber sie kommt für dadurch entstehende Schäden auf – beispielsweise, wenn Sonnenkollektoren durch einen Sturm beschädigt werden.

Eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist also eine umfangreiche Photovoltaikversicherung, in der alle möglichen Schäden versichert sind. Was genau die Versicherung abdeckt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Während bestimmte Gefahrensituationen in nahezu jeder Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen inkludiert sind, gibt es auch Risiken, die die meisten Versicherer ausschließen. Ohnehin werden Allgefahrenversicherungen bislang nur von einigen wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Interessieren Sie sich für eine Photovoltaikversicherung, sollte diese immer einen Allgefahrenschutz beinhalten, denn nur so können Sie sich gegen eine größtmögliche Bandbreite an Schäden absichern. Sie fragen sich, ob es überhaupt sinnvoll ist, Ihre PV-Anlage zu versichern? Dann werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Ratgeber "Ist eine Photovoltaik-Versicherung sinnvoll?".

Vor welchen Gefahren schützt eine Allgefahrenversicherung meine Photovoltaik-Anlage?

Eine Allgefahrenversicherung schützt Ihre PV-Anlage im Fall von Schäden durch Naturgewalten, menschliche Eingriffe und Schäden durch Tiere. Dabei sollten so viele Gefahren wie möglich versichert sowie gewisse Bauteile der Anlage in jedem Fall im Versicherungsschutz enthalten sein.

Versicherte Risiken

Eine Allgefahrenversicherung sichert Ihre Photovoltaik-Anlage in der Regel gegen Beschädigungen und Zerstörungen aus folgenden Gründen ab:

  • Hagel
  • Schneefall / Schneedruck
  • Sturm
  • Frost
  • Hochwasser / Überschwemmung
  • Blitzschlag / Feuer / Explosion
  • Überspannung / Kurzschluss
  • Brandstiftung
  • Raub
  • Vandalismus
  • Tierverbiss
  • Bedienungsfehler

Bevor Sie sich für eine Allgefahrenversicherung für Ihre Photovoltaik-Anlage entscheiden, sollten Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen prüfen, welche Gefahren versichert sind. Die einfache Faustregel lautet: Je mehr potenzielle Beschädigungen und Risiken abgedeckt sind, desto besser ist die Photovoltaikversicherung.

Im Versicherungsfall sollte diese zudem nicht nur für die Reparatur und Wiederinstandsetzung der Anlage in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme aufkommen, sondern auch für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung, Entsorgung, Gerüstbau oder Beschädigungen am Haus – z. B. am Dach oder der Fassade – entstehen (im Rahmen der Versicherungssumme).

Versicherte Bauteile

Die genannten Schäden und Schadensursachen sollten sich bei der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung auf alle Bauteile der Anlage beziehen, damit der Versicherungsschutz im Versicherungsfall auch greift. Eine gute Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen deckt Schäden an allen Bauteilen der Anlage ab. Das heißt: Neben dem Solarmodul und dem Wechselrichter sollten Überspannungsschutz, Befestigungselemente, Einspeisezähler und Verteilerkästen ebenfalls versichert sein.

Folgende Bestandteile der PV-Anlage sollten in jedem Fall versichert sein:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter
  • Zähler
  • Verkabelung

Zudem ist es sinnvoll, wenn die Allgefahrenversicherung auch den Batteriespeicher und die Wallbox für das Laden Ihres E-Autos umfasst.

Welche Schäden an PV-Anlagen sind nicht durch die Allgefahren­versicherung abgesichert?

Eine Photovoltaik-Anlage hat einen Schaden, der nicht durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt ist.

Auch wenn eine gute Allgefahrenversicherung Ihre Photovoltaik-Anlage vor vielen Schäden schützt – alle denkbaren Risiken kann sie leider nicht versichern. Fälle, in denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Anlage großen Schaden nehmen oder gar gänzlich zerstört werden könnte, sind bei Photovoltaik-Allgefahrenversicherungen in der Regel ausgeschlossen.

Dazu gehören bei den meisten Versicherern die folgenden Risiken:

  • Kernkraft
  • Kriege
  • Innere Unruhen
  • Erdbeben

Auch Schadensfälle, die nach einer gewissen Zeit mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit eintreten, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dazu gehören vor allem Schäden, die aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder in Folge von Korrosion an der Anlage auftreten. Garantie- und Gewährleistungsfälle sind ebenfalls ausgenommen – denn für diese ist nicht der Versicherer zuständig, sondern der verantwortliche Installationsbetrieb.

Allgefahrendeckung von Helvetia

Unsere Photovoltaikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung im wahrsten Sinne des Wortes – denn bei uns sind auch Risiken wie Erdbeben und innere Unruhen mitversichert. Und nicht nur das: Entscheiden Sie sich für die Photovoltaikversicherung von Helvetia, können Sie sich zudem auf einen Versicherungsschutz für Speicher und Ladestation verlassen. Während Installation, Montage oder einer Erweiterung der PV-Anlage ist diese selbstverständlich ebenfalls bei uns versichert.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Allgefahrenversicherung?

Eine Allgefahrenversicherung lohnt sich für alle PV-Anlagenbetreiber. Schließlich kann niemand in die Glaskugel schauen und einschätzen, ob der nächste Sturm, ein harter Winter oder ein heftiges Gewitter mit Blitzeinschlag die Anlage beschädigen könnte. Da Reparaturen und der Austausch defekter Bauteile an den teuren Solaranlagen mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, eine Photovoltaikversicherung abzuschließen. Denn kommt es tatsächlich zu einem Schaden an Ihrer Anlage, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur, Neubeschaffung und Entsorgung.

Der Vorteil einer Allgefahrenversicherung: Dank der Abdeckung einer Vielzahl möglicher Schäden sind Sie rundum abgesichert – unabhängig davon, ob Ihre Anlage durch Schnee, Frost, Wasser, Feuer, Blitzeinschlag, einen schweren Sturm, durch Menschenhand oder Tiere beschädigt wird.

Wann lohnt sich eine Allgefahrenversicherung inklusive Ertragsausfallversicherung?

Eher optional ist die Ertragsausfallversicherung, die bei einigen Versicherern für eine höhere Prämie zur Allgefahrenversicherung der Photovoltaik-Anlage hinzugebucht werden kann. Hier sollten Sie als Anlagenbesitzer prüfen, ob sich ein solcher Zusatzschutz für Sie persönlich lohnt.

Der Nutzen hängt davon ab, ob Sie durch die Anlage vor allem Ihren eigenen Stromverbrauch decken oder ob Sie überzähligen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten.

Überlegen Sie sich, wie groß der finanzielle Nachteil wäre, wenn die Solaranlage tatsächlich für eine längere Zeit ausfällt und Sie keinen Strom erzeugen können. Decken Sie mit der PV-Anlage nur den Strombedarf Ihrer Familie, erzielen aber keine zusätzlichen Einnahmen durch die Einspeisung ins öffentliche Netz, lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung nicht immer. Anders sieht es aus, wenn Sie für die Einspeisung eine Vergütung erhalten, denn diese Einnahmen entfallen, sollte die Anlage länger funktionsuntüchtig sein.

Wir bei Helvetia machen es Ihnen einfach: Bei uns müssen Sie nicht abwägen, ob der Abschluss einer Versicherung gegen Ertragsausfall sinnvoll ist. Wir versichern Mehrkosten (u. a. für außerplanmäßigen kostenpflichtiger Bezug von Strom), Minderertrag und Ertragsausfall Ihrer Anlage prämienfrei. Das heißt: Eine Ertragsausfallversicherung ist in der Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen bei Helvetia ohne Zusatzkosten inklusive.

Wann ist die Wohngebäudeversicherung die bessere Wahl?

Haben Sie eine Gebäudeversicherung für Ihr Haus abgeschlossen, ist eine gesonderte Allgefahrenversicherung nicht immer erforderlich – denn oftmals sind Beschädigungen an Photovoltaikanlagen dort mitversichert.

Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung und fragen Sie beim Versicherer nach, ob Sie die Photovoltaikanlage in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen können. Die zusätzliche Aufnahme kostet zwar, allerdings sind die Beiträge meist günstiger als die Prämien einer eigenständigen Photovoltaikversicherung.

Absicherung über Photovoltaik- oder Wohn­gebäude­versicherung

Bei Helvetia haben Sie als Privatkunde die Wahl: Sie können Ihre Photovoltaikanlage entweder eigenständig versichern oder sie über den Zusatzbaustein „Erneuerbare Energien“ mit in Ihre Wohngebäudeversicherung aufnehmen. Möglich ist das für alle Photovoltaikanlagen bis 75 m2. Haben Sie eine gewerbliche Photovoltaikanlage, versichern Sie diese unkompliziert mit der Helvetia Photovoltaikversicherung – natürlich inklusive Schutz gegen Ertragsausfall.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Allgefahren­versicherung rechnen?

Eine Grafik symbolisiert die Kosten für eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen.

Die Kosten einer Photovoltaik-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich daher nicht pauschal beziffern. Die Höhe der Prämie variiert beispielsweise abhängig von

  • Größe und Wert (im Baujahr) der Anlage
  • Standort
  • Art des Gebäudes
  • Baulichen Gegebenheiten (bspw. Montageort)
  • Höhe des Selbstbehalts

Manche Versicherer bieten zusätzlich zum allgemeinen Versicherungsschutz eine Minderertragsdeckung an, sollte Ihre Photovoltaikanlage den prognostizierten jährlichen Ertrag um mehr als 10 Prozent unterschreiten. Auch die Übernahme von Mehrkosten durch Sachschäden an der Anlage oder einem außerplanmäßigem Stromzukauf ist in guten Photovoltaikversicherungen inbegriffen.

Mit welcher Prämienhöhe Sie für die Allgefahrenversicherung Ihrer Photovoltaik-Anlage rechnen können, finden Sie in wenigen Schritten mit unserem Prämienrechner heraus.

Fazit: Gegen alle Gefahren gut versichert

Eine Allgefahrenversicherung für Photovoltaik-Anlagen springt ein, wenn die PV-Anlage durch Naturereignisse, menschliches Handeln oder Tiere beschädigt wird. Der Vorteil der PV-Versicherung steckt bereits im Namen: Sie sichert Ihre teure Anlage gegen eine große Anzahl möglicher Schäden und Risiken ab. Ob Sie als PV-Anlagenbesitzer eine Allgefahrenversicherung abschließen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Dennoch ist es sinnvoll, die Anlage mitsamt allen Bauteilen zu versichern – denn die zumeist hohen Reparaturkosten übernimmt im Versicherungsfall die Photovoltaikversicherung.

 

Häufig gestellte Fragen zur Allgefahren­versicherung von Photovoltaik-Anlagen

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