Die Sicherheit eines Vierbeiners hat für viele Hundehalter oberste Priorität. Aus diesem Grund schließen viele Hundehalter eine Hundehaftpflicht und eine Hundekrankenversicherung ab. Dadurch, dass diese Versicherungen die Kosten eines Schadens bzw. medizinische Kosten übernehmen, bieten sie einen finanziellen Schutz für Hundehalter.
Doch viele wissen nicht, dass die Kosten für die Versicherung eines Hundes unter gewissen Umständen in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden können. Jedoch gibt es gewisse Aspekte, die Halter von Hunden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen müssen, um die Kosten für die Versicherung geltend zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
» Hundehaftpflicht in der Steuererklärung: Höchstgrenze der Sonderausgaben
» Ist eine Hundehaftpflicht notwendig?
Wo trägt man Hundehaftpflicht in der Steuererklärung ein?
Sind Tierarztkosten für den Hund steuerlich absetzbar?
Welche Kosten für den Hund sind steuerlich absetzbar?
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz im Fall der Fälle
Hundehalter haben die Möglichkeit, die Kosten der Hundehaftpflicht in der Steuererklärung abzusetzen. Die Hundehaftpflichtversicherung gehört zu den sogenannten Sonderausgaben, die über die Kategorie „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich abgesetzt werden kann.
Hundehalter mit besteuerbarem Einkommen können einen Teil der Kosten für Versicherungen vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Halter von Hunden, die hingegen keine Einkünfte erzielen, die versteuert werden, also unterhalb des Steuerfreibetrags von 11.604 € verdienen, können die Hundehaftpflicht nicht von der Steuer absetzen. Das liegt daran, dass sie keine Steuern zahlen und dadurch auch keine Ausgaben steuerlich geltend machen können. Die Steuer für den Hund, auch Hundesteuer genannt, kann hingegen nicht in der Steuererklärung von Hundehaltern zurückerstattet werden.
Zwar kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen, jedoch ist für die Kategorie „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eine Höchstgrenze zu beachten. Der Höchstbetrag bestimmt, wie viel der Versicherungskosten in den Vorsorgeaufwendungen tatsächlich geltend gemacht werden kann. Die Höchstgrenze für Angestellte liegt bei 1.900 Euro, während die Grenze für Selbstständige bei 2.800 Euro liegt. Kosten für Versicherungen, die oberhalb dieser Höchstgrenzen liegen, wirken sich nicht mehr steuermildernd aus.
In der Theorie können Hundehalter die Hundehaftpflicht steuerlich absetzen und dadurch einen finanziellen Vorteil erlangen. Die Höchstgrenze wird häufig jedoch bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft. Zu den Vorsorgeaufwendungen, die in der Steuererklärung abgesetzt werden können, zählen unter anderem:
Sollten diese Beiträge noch nicht ausgeschöpft sein, ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar. Es lohnt sich, die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn der Höchstbetrag vermutlich durch andere Versicherungen ausgeschöpft wird. Sollte die Höchstgrenze bereits erreicht sein, wird die Hundehaftpflicht einfach nicht berücksichtigt. Ein Nachteil entsteht Hundehaltern dadurch nicht.
Es besteht in Deutschland keine Pflicht zur Hundehaftpflicht. Ob man einen Hund versichern muss oder nicht ist Ländersache. Die Regelungen zur Hundehaftpflicht-Pflicht variieren von Bundesland zu Bundesland.
Auch wenn man die Hundehaftpflicht in der Praxis meist nicht steuerlich absetzen kann, ist sie eine sinnvolle Versicherung für den Hund. Die Hundehaftpflichtversicherung bietet Schutz vor unvorhergesehenen Missgeschicken eines Vierbeiners, die bei Dritten einen Schaden verursacht. Hundehalter mit einer Hundehaftpflicht von Helvetia genießen folgende Vorteile:
Wo die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung angegeben wird, hängt davon ab, ob die Erklärung online oder per Post über das Steuerformular abgegeben wird. Möchten Hundehalter die Hundehaftpflicht über das Steuerformular geltend machen, können sie die Kosten für die Versicherung auf Seite 2, Zeile 48, der Steuererklärung eintragen. Hundehalter, die ihre Steuererklärung online über das ELSTER-Portal abgeben, können die Kosten für die Hundehaftpflicht im 7. Unterpunkt unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eintragen.
Sowohl die Beiträge für die Hundekrankenversicherung als auch die Tierarztkosten für den Hund lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Sie gehören beide zu den Lebenserhaltungskosten. Lediglich die Tierarztkosten von Tieren, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, wie Assistenz- oder Therapiehunde, können beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Häufig gehören Kosten, die für den Hund anfallen, zu den Lebenserhaltungskosten, die nicht steuerlich absetzbar sind. Es gibt jedoch Ausnahmen bzw. bestimmte Situationen, in denen man Kosten für den Hund, ähnlich wie eine Hundehaftpflicht, steuerlich absetzen kann. Folgende Ausgaben für den Hund können beim Finanzamt geltend gemacht werden:
Im Grunde sind haushaltsnahe Dienstleistungen Leistungen, die speziell auf das Wohlergehen eines Hundes ausgerichtet sind. In der Regel sind 20 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
Kosten für Tierarztbesuche, Futter, Spielzeug und Zubehör sowie Kosten für die Leine und das Halsband lassen sich dagegen nicht steuerlich absetzen. Diese Ausgaben werden in der Regel als persönliche Ausgaben betrachtet und fallen in die Kategorie der Lebenserhaltungskosten.
In der Theorie lässt sich die Hundehaftpflicht steuerlich absetzen. In der Praxis sieht es häufig jedoch so aus, dass der Höchstbetrag, der jährlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden kann, meist von Versicherungen wie der Krankenversicherung, privaten Haftpflichtversicherung oder privaten Altersvorsorge ausgeschöpft werden. Dennoch ist die Hundehaftpflicht ein wichtiger Versicherungsschutz für jeden Hundehalter. Verursacht ein Hund versehentlich einen Schaden bei Dritten, können die Kosten schnell in die Höhe gehen und den Halter in ein finanzielles Dilemma bringen. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Hundehalter vor hohen Kosten, sodass sie im Alltag unbesorgt bleiben können
Die Hundehaftpflichtversicherung von Helvetia bietet Hundehaltern eine flexible Deckungssumme von 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro. Zudem bietet unsere Hundehaftpflicht einen weltweiten Versicherungsschutz. So können Hundebesitzer ihren Vierbeiner unbesorgt mit in den Urlaub nehmen. Ob im Hotel, der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus: Verursacht der Hund Mietsachschäden, können sich Hundehalter darauf verlassen, dass die Hundehaftpflicht von Helvetia für den entstandenen Schaden aufkommt.
Zwar zählen die Tierarztkosten für den Hund für viele Hundehalter zu den regelmäßigen Ausgaben, jedoch kann man diese Kosten ungleich der Hundehaftpflicht nicht von der Steuer absetzen. Nur bei Berufstieren wie Therapiehunden können die Tierarztkosten als Werbungskosten abgesetzt werden.