Entdecken Sie unsere Tierkrankenversicherung, die in Zusammenarbeit mit Tierärzten entwickelt wurde und sämtliche Schutzleistungen für Ihren tierischen Freund bietet. Bei uns gibt es keine Ausschlüsse für rassetypische Erkrankungen, und auch ältere Hunde können nach einer entsprechenden Voruntersuchung versichert werden.
Unsere Versicherungstarife bieten Ihnen die Flexibilität, die tierärztlichen Leistungen individuell anzupassen. Entscheiden Sie sich für eine reine OP-Versicherung oder eine Vollkrankversicherung inkl. OP-Schutz. In letzterer haben Sie die Wahl zwischen unseren Tarifen Basis, Kompakt und Komfort. Jeder Tarif beinhaltet den Helvetia PetCare Schutzbrief, der Notfallhilfe für Hund und Halter gewährleistet. In den Tarifen Kompakt und Komfort haben Sie zudem die Möglichkeit, alternative Heilmethoden und einen Zahnzusatzschutz hinzuzufügen.
Egal für welche Schutzvariante Sie sich entscheiden, Sie profitieren von einer Kostenerstattung von bis zu 100 % auf Tierarztrechnungen. Außerdem können den Tierarzt oder die Tierklinik für Ihren Hund selbst auswählen, denn Vertrauen ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Behandlung.
Alle Helvetia-Produkte rund um den Tierschutz wurden gemeinsam mit Tierärzten entwickelt, damit Sie und Ihr Vierbeiner die beste Versorgung genießen können.
Die verschiedenen Schutzvarianten der Hundekranken-Versicherung beinhalten bedarfsgerechte Leistungen, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen können: Egal ob Sie sich für den OP-, Basis-, Kompakt- oder Komfortschutz entscheiden, Ihr Hund ist auch im Ausland umfassend abgesichert. So können Sie unbesorgt den Urlaub mit Ihrem Hund genießen.
Wir erstatten grundsätzlich bis zu 80 Prozent der tierärztlichen Leistungen, unabhängig der gewählten Tarifvariante. Im Komfortschutz sind es in den ersten vier Lebensjahren sogar 100 Prozent! Die maximale Entschädigungshöhe richtet sich nach der gewählten Schutzvariante.
Mitversichert sind die Kosten für Behandlungen und Medikamente der nachstehenden Behandlungsformen, sofern diese vom Tierarzt angewendet werden:
Akupunktur, Akupressur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie, Neuraltherapie, Bioresonanztherapie, Bachblütentherapie, Phytotherapie, Leistungen der Chiropraxis und andere alternative Behandlungsmethoden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 500 Euro begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.
Mitversichert sind die Kosten für nachstehende Behandlungen und Medikation, sofern diese vom Tierarzt angewendet werden:
Milchcanini, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung, Anomalien, Korrekturen, Gingivoplastik, Zahnersatz.
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 500 Euro begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.