Der Gedanke die eigene Katze so leiden zu sehen, treibt zwar jedem Katzenhalter einen Schauer über den Rücken, mit dem richtigen Impfschutz brauchen Sie aber keine Angst vor einer Erkrankung Ihrer geliebten Katze zu haben. Genau wie beim Menschen, kann auch das Immunsystem von Katzen mit Hilfe einer Impfung und der Bildung von Antikörpern gegen Krankheitserreger vorbereitet werden. Eine effektive Schutzimpfung ist sowohl gegen den Erreger der Katzenseuche als auch gegen andere gefährliche Katzenkrankheiten beim Tierarzt möglich und nachdrücklich zu empfehlen.
Früh genug Ihre Katzenwelpen zu impfen ist dabei besonders wichtig und das Thema sollte daher rechtzeitig mit dem Tierarzt abgesprochen werden. Die Impfungen müssen nämlich nach einem speziellen Katzen-Impfplan durchgeführt werden, um das Immunsystem der Haustiere frühzeitig gegen gefährliche Viren und Erreger zu wappnen.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Katzenimpfungen für Ihre Katze und insbesondere bei Kitten sinnvoll sind, ab wann sie Katzen impfen sollten, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Katzenbabys impfen lassen und inwiefern diese Kosten von der Katzenversicherung übernommen werden können.
Inhaltsverzeichnis
» Katze impfen: ja oder nein?
» Was sind die entscheidenden Argumente für eine Katzenimpfung?
» Was sind mögliche Nebenwirkungen von Katzenimpfungen?
» Gibt es eine Impfpflicht für Katzen in Deutschland?
» Katzen-Impfplan: Was Sie vor Impfung Ihres Haustieres wissen müssen
» Empfehlenswerte Schutzimpfungen gegen gefährliche Katzenkrankheiten
» Ältere Katzen & Katzenbabys impfen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
» Katze impfen: Wie oft muss eine Impfung aufgefrischt werden?
» Kosten & Versicherung für Katzenimpfungen
» Katze impfen: Preis für Grundimmunisierung & Schutzimpfungen
» Welche Katzenversicherung übernimmt die Kosten für Impfungen?
» Schützen Sie als Katzenhalter sich und Ihr Haustier und lassen Sie Ihre Katze impfen
Um die Thematik Katzenimpfung rangeln sich seit Jahren Diskussionen. Es gibt sowohl Fürsprecher und Argumente zugunsten der Entscheidung eine Katze impfen zu lassen als auch Gegner mit Argumenten eine Katze nicht zu impfen. Bei der Argumentation kommt es unter anderem auch darauf an, ob es sich bei dem betroffenen Tier um eine Freigänger-Katze oder aber um eine Hauskatze handelt. Denn Freigänger-Katzen sind durch den Kontakt mit anderen Katzen tendenziell einem höheren Risiko für weitere Infektionen bzw. Ansteckungen und Krankheitserregern ausgesetzt als Hauskatzen.
Dass Katzen-Impfungen Nebenwirkungen für das Tier mit sich bringen können, ist eine der wesentlichen Argumente von jenen Menschen, die selbst wichtige Schutzimpfungen an Katzen kritisieren. Erfahren Sie hier mehr über die wesentlichen Vor- und möglichen Nachteile von Katzenimpfungen.
Wie auch beim Menschen wird auch durch eine Impfung bei Katzen die körpereigene Abwehr gegenüber gefährlichen Erregern, wie z.B. die Viren der Katzenseuche, gestärkt. Durch die Schutzimpfung ist das Immunsystem des Tieres dank der Bildung der Antikörper besser auf die Konfrontation mit dem jeweiligen Erreger vorbereitet. Infektionskrankheiten können zwar dennoch auftreten, die Infektion wird aber einen deutlich milderen Verlauf nehmen als bei Katzen, welche nicht geimpft wurden. Zudem hält der Impfschutz für die jeweiligen Infektionskrankheiten teilweise mehrere Jahre an.
Ihre Katze zu impfen ist für Katzenhalter auch deswegen wichtig, um sich selbst vor Krankheiten, wie z.B. Tollwut oder Leptospirose zu schützen, welche andernfalls nämlich auch von Tier auf Mensch übertragen werden können. Seine Katze nicht zu impfen geht also auch mit einem gesundheitlichen Risiko für den Katzenbesitzer einher. Mit Sicherheit ein wesentliches Argument für die Frage: Katze impfen, ja oder nein?
Die Möglichkeit, in eine Katzenkrankenversicherung aufgenommen zu werden und so einen Großteil der Tierarztkosten erstattet bekommen zu können, ist ein weiterer Grund dafür, Katzen zu impfen. Eine erfolgte Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche bis zur 12. Woche der Katze ist so z.B. eine Aufnahmevoraussetzung für den Abschluss einer wichtigen Tierversicherung bei Ihrem Partner Helvetia, entsprechend der Leitlinie zur Impfung von Katzen, die diese Impfung grundsätzlich empfiehlt.
Welche Impfungen für Ihre Katze empfehlenswert sind, hängt übrigens davon ab, ob es sich um eine Freigänger-Katze oder Wohnungskatze handelt. Lassen Sie Sich für einen individuellen Katzen-Impfplan daher am besten von Ihrem Tierarzt beraten.
Wurde Ihr Haustier geimpft, können in den nächsten Tagen nach der Impfung unter Umständen folgende Nebenwirkungen bei Ihrer Katze auftreten:
Schwellungen, die an der Injektionsstelle auftreten, können teils noch mehrere Wochen nach der Impfung zu erkennen sein. Sollten diese nicht, wie im Normalfall, von allein wieder verschwinden oder sich stark vergrößern, sollten Sie einen Tierarzt aufsuchen.
Dass die Injektionen, um die Katzen zu impfen, Nebenwirkungen bei Ihrem Haustier hervorrufen können, ist eine der größten Befürchtungen von Katzenbesitzern und für manche Menschen ein Beweggrund ihre Katze nicht zu impfen.
Übrigens wird der Tierarzt die Katze vor der Impfung untersuchen, um festzustellen, dass diese frei von Krankheitssymptomen ist, die ihre Impffähigkeit beeinflussen können. Neben dem Ausschluss unerwünschter Krankheiten ist es ja das Ziel, die Katze mit einer belastbaren Immunität auszustatten.
Trotz der Möglichkeit von Impfreaktionen können Katzenhalter jedoch beruhigt sein. Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe werden auf ihre Verträglichkeit geprüft. Wenn heutzutage Tierärzte Katzen impfen, treten starke unerwünschte Reaktionen auf eine Impfung daher immer seltener auf. Die potenzielle Schutzwirkung einer Katzen-Impfung für Tier und Mensch übersteigt daher das Risiko möglicher Nebenwirkungen einer Impfung um ein Vielfaches.
In Deutschland besteht für Katzenhalter keine Pflicht, ihre Katze zu impfen. Katze impfen, ja oder nein? – das kann hier jeder frei für sich selbst beantworten. Nichtdestotrotz wird nachdrücklich dazu geraten, eine Katze dank Impfung vor einer Ansteckung durch Krankheitserreger und dem Ausbruch gefährlicher Katzenkrankheiten zu schützen.
Auch wenn in Deutschland keine Impfpflicht für Katzen besteht, existieren jedoch für Reisen in das europäische Ausland unter Umständen andere Impfvorschriften bzw. Richtlinien. Für die Einreise mit einer Katze ist in manchen Ländern z.B. der Nachweis erforderlich, dass bei Ihrer Katze regelmäßig Tollwutimpfungen durchgeführt wurden.
Damit bei Ihrer Katze die Impfung auch tatsächlich die gewünschte Wirkung, nämlich eine effektive Vorbeugung vor einer gefährlichen Erkrankung an einer Katzenkrankheit, erzielt, müssen bei Katzenwelpen und bei erstmalig geimpften Katzen bestimmte Aspekte beachtet werden. Hierzu zählen z.B. die Lebensumstände und der Gesundheitszustand der Katze. Im Rahmen der Erstellung eines Katzen-Impfplans werden neben diesen Aspekten zudem noch folgende Fragen berücksichtigt.
Katze impfen:
Welche Impfungen brauchen Katzen?
Zu den gefährlichsten Katzenkrankheiten zählen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukämie. Die Tollwut verläuft bei Katzen wie auch die Leukose, welche durch den Feline Leukose Virus (FELV) ausgelöst wird, tödlich. Auch die Katzenseuche führt insbesondere bei Katzenbabys und Jungtieren oftmals zum Tod. Katzenschnupfen kann leidhafte, chronische Erkrankungen des Tieres zur Folge haben.
Rechtzeitige Impfungen der Katzenwelpen ab der 8. Lebenswoche können im Rahmen einer Grundimmunisierung das Risiko von einem gefährlichen Ausbruch dieser Krankheiten bei Ihrem Haustier auf ein Minimum reduzieren. Wenn Sie Ihre Katze impfen, ersparen Sie Ihrem Haustier also möglicherweise nicht nur großes Leid und viele Schmerzen, sondern auch einen frühzeitigen Tod. Insbesondere die Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche sollte dabei sowohl für Wohnungskatzen als auch Freigänger erfolgen. Die Tollwutimpfung ist für reine Wohnungskatzen dagegen nicht notwendig, jedoch sinnvoll für Freigänger.
Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Tierarzt, um zu ermitteln, welche weiteren Impfungen in den Katzen-Impfplan aufgenommen werden sollten. Hierunter könnten unter anderem Schutzimpfungen für die folgenden Erkrankungen zählen:
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Katzenbaby Impfungen können im Rahmen der Grundimmunisierung prinzipiell bereits ab der 8. Woche erfolgen. Hat die Katze die erste Impfung gut überstanden, wird der Impfstoff für einen vollständigen Impfschutz im Anschluss zumeist noch 3 weitere Male nach festgesetzten Abständen injiziert. Ein übliches Impfschema sieht dann folgendermaßen aus:
*bei Freigänger-Katzen und nach Absprache mit Tierarzt
Die Grundimmunisierung ist dabei nicht nur für Katzenbabys wichtig, sondern sollte ebenso mit älteren Tieren durchgeführt werden, welche noch nie geimpft worden sind. Der Katzen-Impfplan muss zusammen mit dem Tierarzt aber immer individuell auf die Lebensumstände und den Gesundheitszustand der Katze angepasst werden. Von Impfungen abzuraten ist, wenn die Katze nicht gesund wirkt, sich also müde und appetitlos zeigt oder gar Durchfall hat. Ein ungünstiger Zeitpunkt für eine Katzenimpfung ist zudem, wenn das Tier trächtig oder aber von Parasiten bzw. Würmern befallen ist.
Die eigentliche Auffrischung der Impfstoffe erfolgt im Rahmen der zuvor beschriebenen Grundimmunisierung. Wurde der Katzen-Impfplan eingehalten, ist das Tier prinzipiell für mehrere Jahre ausreichend vor einer Ansteckung geschützt. Das heißt, Sie müssen, abhängig vom verwendeten Impfstoff, ein bis drei Jahre nach der durchgeführten Grundimmunisierung die Katze nicht wieder impfen. Um Diskussionen über die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen zu späteren Zeitpunkten aus dem Weg zu gehen, ist es empfehlenswert sich diesbezüglich am besten von Ihrem Tierarzt beraten zu lassen.
Planen Sie mit Ihrer Katze eine Reise ins Ausland, sollten Sie rechtzeitig den Tierarzt aufsuchen, um den Impfstatus überprüfen zu lassen. Hier werden auch Möglichkeiten zu gezielten Impfungen besprochen, die den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder entsprechen.
Aufgrund von Erkrankungen und Verletzungen ihrer Tiere, kommen auf Katzenhalter im Laufe eines Katzenlebens erhebliche Kosten für Tierarztbesuche und Medikamente zu. Katzenbesitzern wird daher geraten, sich gegen dieses finanzielle Risiko mit einer speziellen Tierkrankenversicherung abzusichern. Viele Katzenhalter sind sich über die Höhe der anfallenden Gebühren für Tierarztbesucher unsicher. In unserem Ratgeber Tierarztkosten Katze erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die Gebühren für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen gesetzlich geregelt sind.
Auch wenn ein Katzenwelpe Impfungen benötigt, summieren sich die Ausgaben für Katzenhalter sehr schnell zu beträchtlichen Summen, insbesondere bei Freigänger-Katzen. Welche Kosten für Katzenimpfungen anfallen und inwiefern auch solche Kosten im Rahmen einer Katzenkrankenversicherung gedeckt sind bzw. erstattet werden, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Dass die Katze zu impfen seinen Preis hat, wird insbesondere bei Freigänger-Katzen offensichtlich. Hier können sich die Kosten für die Grundimmunisierung auf bis zu 200 Euro belaufen. Da Wohnungskatzen üblicherweise keine Tollwutimpfung erhalten und oft nicht gegen Katzenleukose geimpft werden, müssen bei einer Hauskatze dagegen »lediglich« 50-70 Euro einkalkuliert werden. Der Preis für das Katze impfen setzt sich dabei aus der tierärztlichen Voruntersuchung, den benötigten Impfstoffen, der Injektion des Impfstoffes sowie der Impfbescheinigung zusammen. Hinzu kommen unter Umständen weitere Kosten für eventuelle Auffrischungen oder zusätzliche Impfungen gegen andere Krankheiten, wie z.B. FIP.
Die gesetzlich geregelten Gebühren für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen können Sie auch in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nachvollziehen.
Wenn Sie Ihre Katze impfen lassen, müssen Sie als Katzenhalter zunächst in der Regel für die entsprechenden Tierarztgebühren aufkommen. Die Übernahme der Kosten ist im Basisschutz nämlich bei den wenigsten Katzenkrankenversicherungen enthalten. Frühzeitig Katzenbabys impfen zu lassen ist jedoch nachdrücklich empfohlen und Katzenhalter sollten hier entsprechend nicht an der falschen Stelle sparen.
Finanzielle Unterstützung für Katzenimpfungen bieten Ihnen jedoch der Kompakt- sowie Komfortschutz unserer Helvetia Katzenkrankenversicherung. Dieser sichert Ihnen jährlich eine Gesundheitsvorsorgepauschale von bis zu 30 bzw. 70 Euro zu, welche Sie unter anderem für Impfungen & Wurmkuren bei Ihrer Katze verwenden können.
Die beiden Komplettschutzpakete der Helvetia Katzenkrankenversicherung bieten Ihnen und Ihrem Tier nicht nur den bestmöglichen Schutz, sondern auch viele weitere Vorteile, wie z.B. die finanzielle Bezuschussung von Kastrationen oder die Beteiligung an Unterbringungskosten Ihrer Katze im Falle einer Operation oder Reha-Maßnahme. Informieren Sie sich gerne über weitere Informationen zu unserem leistungsstarken Komforttarif der Helvetia Katzenkrankenversicherung.
Beachten Sie bitte, dass die Voraussetzung für die Aufnahme in die Katzenkrankenversicherung jedoch die erfolgreich absolvierte Grundimmunisierung der Katze bis zur 12. Lebenswoche ist. Für alle Impfungen, die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, können Sie dann bereits Gebrauch von der Gesundheitsvorsorgepauschale machen und die Kosten für die Impfung, je nach Höhe, vollständig oder jedoch bis zu 70 Euro erstattet bekommen.
Wer seine Katze nicht impfen lässt, riskiert nicht nur schmerzhaftes Leid für sein Haustier, sondern auch seine eigene Gesundheit. Die Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung von Katzen sind eine wichtige Maßnahme zum Schutz Ihres Haustiers vor ansteckenden, oft tödlichen Infektionskrankheiten, wie z.B. Katzenseuche, aber auch vor auf den Menschen übertragbare Krankheiten, wie z.B. Tollwut. Sowohl ältere, bisher nie geimpfte Tiere als auch Katzenbabys impfen zu lassen, wird daher jedem Katzenbesitzer nachdrücklich empfohlen.
Da Helvetia Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihres Haustiers am Herzen liegt, unterstützen wir Sie im Rahmen des leistungsstarken Kompakt- oder Komfort-Tarifs unserer Katzenkrankenversicherung mit einer jährlichen Gesundheitsvorsorgepauschale von bis zu 30 bzw. 70 Euro.