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E-Kennzeichen: Voraussetzungen & Vorteile im Straßenverkehr

Elektroautos werden in Deutschland gefördert. Nicht nur mit Blick auf die Steuern haben Besitzer von E-Autos dabei einige Vorteile. Wer ein E-Kennzeichen für sein Kfz erhält, genießt dadurch auch einige Privilegien im Straßenverkehr. Um ein solches E-Nummernschild von der Zulassungsstelle zu erhalten, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein E-Auto mit E-Kennzeichen

Die immer größer werdende Bedeutung von umweltfreundlicher Elektromobilität und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben in den letzten Jahren zu einer Vielzahl neuer Technologien und Maßnahmen geführt. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung des sogenannten E-Kennzeichens. Das E-Kennzeichen dient dazu, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu kennzeichnen und ihnen bestimmte Privilegien einzuräumen. Doch welche Vorteile bringt das Nummernschild mit dem Zusatz „E“?

Wir erklären, welche Vorteile das E-Kennzeichen im Straßenverkehr hat, welche Voraussetzungen Hybrid-Autos erfüllen müssen, um ein E-Kennzeichen erhalten zu können und wie Sie ein Kennzeichen für Ihr Elektroauto beantragen. Zur umfassenden Absicherung Ihres E-Autos bietet die Helvetia Kfz-Versicherung einen Schutz, der genau auf Ihr Fahrzeug zugeschnitten ist.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Privilegien Sie im Straßenverkehr mit einem E-Kennzeichen genießen. Auf unserer Produktseite finden Sie zudem wichtige Informationen zur Versicherung Ihres E-Autos.

Was denken Sie?

Darf man in der Stadt mit einem E-Auto-Kennzeichen auch die Busspur nutzen?

Was ist ein E-Kennzeichen?

Das Autokennzeichen mit dem Zusatz „E“ wurde 2015 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) für Elektroautos eingeführt. Als Maßnahme zur Förderung von E-Autos bringt der Zusatz „E“ am Kfz-Kennzeichen dem Halter eines Elektrofahrzeugs besondere Vorteile im Straßenverkehr.

Wer bekommt ein E-Kennzeichen?

Ein Auto mit E-Kennzeichen und ein Auto mit Verbrennungsmotor im Vergleich

Laut Elektromobilitätsgesetz kann ein Kennzeichen für E-Autos an reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge vergeben werden. Für Plug-in-Hybride schreibt das EmoG jedoch spezielle Voraussetzungen vor. Zudem können lediglich Fahrzeuge mit europäischen Fahrzeugklassen das E-Kennzeichen erhalten.

Dazu zählen die folgenden Fahrzeugklassen:

  • M1 (Wohnmobile & Autos)
  • N1 (Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen)
  • L3e & L4e (Motorräder)
  • L5e (Trikes)
  • L7e (Quads)

Plug-in-Hybrid: Zusätzliche Bedingungen für E-Kennzeichen

Nicht jedes Hybrid-Auto erfüllt die Voraussetzungen, um ein E-Kennzeichen erhalten zu können. Nur wer ein Plug-in-Hybrid besitzt, sein Hybrid-Auto also über eine Steckdose aufladen kann, hat die Möglichkeit, ein E-Autokennzeichen zu erhalten.

Zusätzlich muss eine der folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro gefahrenem Kilometer
  • Reichweite im Elektroantrieb mindestens 40 Kilometer

Welche Emissionen Ihr Plug-in-Hybrid hat, können Sie in der Regel der Zulassungsbescheinigung entnehmen. Ob das E-Auto eine Reichweite von 40 Kilometer erfüllt, steht dagegen nicht in der Zulassungsbescheinigung, sondern der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Nummer 49.2).

Welche Vorteile hat das E-Kennzeichen?

Ein Auto mit E-Kennzeichen nutzt einen kostenlosen Parkplatz.

Die Vorteile eines E-Kennzeichens sind deutschlandweit unterschiedlich, da jede Stadt bzw. Kommune selbst über die gewährten Privilegien bestimmen kann. In vielen Gemeinden bringt ein E-Kennzeichen z. B. den Vorteil, Parkplätze kostenlos oder vergünstigt nutzen zu können. Mancherorts können Fahrzeuge mit einem E-Nummernschild zudem auf Sonderstreifen, z. B. Busspuren, fahren oder sind dank E-Kennzeichen von Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen.

Gibt es Nachteile mit einem E-Autokennzeichen?

Nachteile muss man durch das E-Kennzeichen nicht befürchten. Die Kosten für das E-Kennzeichen sind genauso hoch wie für ein normales Kfz-Kennzeichen.

Eine Herausforderung liegt lediglich bei den bundesweiten Unterschieden in den Privilegien für Elektrofahrzeuge (u. a. Parkplätze, Busspuren). Wer es in Dortmund z. B. gewohnt ist, mit seinem E-Kennzeichen auf der Busspur zu fahren, müsste in München dafür Strafe zahlen. Wer mit seinem Elektrofahrzeug auf Reisen ist, sollte sich daher je nach Kommune neu über die geltenden Privilegien für E-Kennzeichen informieren.

Ist das E-Kennzeichen Pflicht für E-Autos?

Nein, weder für reine Elektrofahrzeuge noch für Brennstoffzellenfahrzeuge oder Plug-in-Hybride besteht eine Pflicht zum E-Kennzeichen. Das Nummernschild mit dem Zusatz „E“ zu beantragen, ist vollkommen freiwillig.

E-Auto mit oder ohne E-Kennzeichen absichern

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So können Sie das Kennzeichen für Ihr E-Auto beantragen

Eine Person und eine Checkliste, die repräsentiert, wie man ein E-Kennzeichen beantragt

Das E-Kennzeichen kann bei der jeweiligen Zulassungsstelle beantragt werden, sowohl unmittelbar bei der Zulassung des Fahrzeugs als auch nachträglich. Nach der Zulassung des Kennzeichens ist dieses übrigens unbegrenzt gültig. Seit September 2023 ist der Antrag auf ein E-Nummernschild auch online möglich.  

Wie für jedes Kfz-Fahrzeug können Sie auch für Ihr Elektroauto ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung reservieren lassen. Der Zusatz „E“ ist dabei eine Ziffer des Autokennzeichens, sodass Ihnen im Vergleich zum normalen Kennzeichen nur sieben weitere Ziffern zur Verfügung stehen.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema E-Kennzeichen

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