Mit der Prüfung wird das Verhalten von Hund und Mensch in diesen Alltagssituationen geprüft. Gleichzeitig muss der Hundehalter in einem theoretischen Test beweisen, dass er sich mit Haltung, Pflege und Sozialverhalten der Tiere auskennt. Wem sein Vierbeiner am Herzen liegt, kann ihn also nicht nur mit einer Hundekrankenversicherung schützen, sondern auch mit dem Hundeführerschein beweisen, dass er gut mit ihm umgehen kann. Ein Hundeführerschein ist in Deutschland keine Pflicht für Hundehalter, kann aber z. B. für bestimmte Hunderassen für den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung gefordert werden. In manchen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis bzw. Befähigungsnachweis erforderlich, der häufig mit dem Hundeführerschein gleichgesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
» Was ist ein Hundeführerschein?
» Ist ein Hundeführerschein Pflicht?
» Regelungen der Bundesländer
» Regelungen nach Hunderassen
» Wo kann man den Hundeführerschein machen?
» Voraussetzungen für Hund und Halter
» Aufbau der Hundeführerschein-Prüfung
» Theoretischer Teil
» Praktischer Teil
» Was tun, wenn man beim Hundeführerschein durchgefallen ist?
» Gültigkeit des Hundeführerscheins
» Vorbereitung auf die Prüfung
» Kosten des Hundeführerscheins
» Unser Fazit: Wie wichtig ist die Prüfung von Hund und Halter?
Mit dem Hundeführerschein wird nicht wie der Name zunächst vermuten lässt, ausschließlich der Hund geprüft. Vielmehr kann der Hundehalter mit dem Hundeführerschein nachweisen, dass er seinen Hund im Alltag zuverlässig unter Kontrolle hat. Durch den Hundeführerschein sollen Neuhundehalter auf das Leben mit einem Hund vorbereitet werden. In einer praktischen Prüfung, auch Gehorsamsprüfung genannt, wird der Hundehalter mit seinem Tier auf diese Befähigung hin geprüft. Außerdem wird über eine theoretische Prüfung getestet, inwieweit sich der Hundebesitzer auch mit Sachkunde zum Hund wie Pflege, Gesundheit und Sozialverhalten des Tieres auskennt.
Der Begriff Hundeführerschein wird jedoch nicht einheitlich gebraucht, da es dazu in Deutschland keine bundesweit geltenden Regelungen gibt. Der Hundeführerschein wird häufig mit der Begleithundeprüfung, dem Sachkundenachweis oder auch dem Wesenstest zusammengebracht bzw. verwechselt. Teilweise haben diese Prüfungen Gemeinsamkeiten, zum Teil unterscheiden sie sich aber auch voneinander. Da es hier häufig zu Verwechslungen kommt, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen zu kennen.
Die Begleithundeprüfung ist dem Hundeführerschein am ähnlichsten: Auch sie enthält wie der Hundeführerschein einen theoretischen Teil mit Fragen und einen praktischen Prüfungsteil. Die Begleithundeprüfung ist als kleinste Hundesportprüfung jedoch Grundlage für weiterführende Prüfungen und Voraussetzung für die Teilnahme an Turnieren und weiteren Hundesportprüfungen.
Der Sachkundenachweis ist vor allem im Zusammenhang mit sogenannten Listenhunden bekannt. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung bestätigen Hundehalter ihre Befähigung, mit ihrem Hund richtig umgehen und ihn kontrollieren zu können. In einem theoretischen Teil werden grundsätzliche Fragen zur Hunde-Sachkunde gestellt, während in der praktischen Prüfung Hund und Hundehalter zusammen geprüft werden. Dabei steht der Gehorsam des Vierbeiners, das Befolgen von Kommandos und seine Sozialverträglichkeit auf dem Prüfstand. Außerdem muss der Hundehalter zeigen, dass er sein Tier jederzeit unter Kontrolle hat, sein Verhalten einschätzen und vorausschauend handeln kann.
Ein Sachkundenachweis ist in vielen Bundesländern Pflicht, um Hunderassen halten zu dürfen, die zu den Listenhunden gehören. In einigen Fällen braucht man je nach Hundegesetz entweder einen Hundeführerschein oder einen Sachkundenachweis. Denn manche Länder erkennen für die Haltung sogenannter Listenhunde aufgrund der ähnlichen Inhalte auch den Hundeführerschein als Sachkundenachweis an.
Im Vergleich zu Hundeführerschein und Sachkundeprüfung wird mit einem Wesenstest hauptsächlich das Verhalten des Hundes geprüft. Es geht darum, anhand einer Untersuchung seiner Gesundheit und seines Verhaltens in verschiedenen Alltagssituationen herauszufinden, ob der Hund ein aggressives Verhalten an den Tag legt, und dadurch zu einer potentiellen Gefahr wird. Der Hundehalter muss hier zwar ebenfalls den praktischen Prüfungsteil gemeinsam mit dem Hund absolvieren, es gibt aber keine theoretische Sachkundeprüfung wie beim Hundeführerschein.
Einen Hundeführerschein abzulegen ist laut Gesetz keine Pflicht in Deutschland. In manchen Bundesländern ist jedoch ein Sachkundenachweis für den Hund verpflichtend, der vor allem für die Haltung bestimmter Hunderassen, sog. Listenhunde, gefordert wird. Der Sachkundenachweis wird häufig mit dem Hundeführerschein gleichgesetzt, da die Inhalte ähnlich sind. Je nach Regelung wird ein bestandener Hundeführerschein in manchen Bundesländern auch als gleichwertig mit einer Sachkundeprüfung anerkannt. Es gibt auch Bundesländer, wie z. B. Bayern, wo sich der Besitz eines Hundeführerscheins in manchen Landkreisen vergünstigend auf die Hundesteuer auswirkt. In Hamburg dagegen dürfen Hundebesitzer, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, mit ihrem Vierbeiner auch ohne Leine spazieren gehen. Da die Regelungen je nach Land variieren, sind Hundebesitzer verpflichtet, sich stets über die geltenden Regeln des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.
Auch wenn der Hundeführerschein in Deutschland per Gesetz nicht vorgeschrieben ist, so ist er doch für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen Voraussetzung. Dazu gehören z. B. die Amerikanische Bulldogge, Bullmastiff, Dogo Argentino oder auch der Rottweiler. Bei diesen Rassen muss der Versicherung ein Hundeführerschein vorgelegt werden, ein Sachkundenachweis ist hier in der Regel nicht ausreichend.
Je nachdem welchen Hund Sie versichern möchten, sollten Sie sich daher vorab informieren, ob ein Hundeführerschein für die Versicherung benötigt wird. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern verpflichtend ist. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit wird für Halter bestimmter Hunderassen das Ablegen des Hundeführerscheins zusammen mit ihrem Vierbeiner indirekt trotzdem zur Pflicht.
Da es für den Hundeführerschein kein bundesweites Gesetz gibt, haben viele Bundesländer gesonderte Regelungen dafür festgelegt. So ist ein Sachkundenachweis oder Hundeführerschein in Niedersachsen seit dem 1. Juli 2013 für alle Pflicht, die einen Hund halten möchten – unabhängig von Rasse oder Größe des Vierbeiners. Der theoretische Prüfungsteil muss bereits vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Nach einem Jahr wird dann zusammen mit dem Tier die praktische Prüfung für den Hundeführerschein absolviert.
In Bayern gibt es Gemeinden, die Steuervergünstigungen auf die Hundesteuer anbieten, wenn ein Hundeführerschein nachgewiesen wird. In Berlin ist der Hundeführerschein zwar freiwillig, kann aber unter Umständen von der dort herrschenden Leinenpflicht befreien. Weitere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, machen die Notwendigkeit eines Hundeführerscheins bzw. Sachkundenachweises von der Größe des Hundes abhängig.
Wir haben eine kurze Übersicht über die Bundesländer, in denen es bereits Beschlüsse zum Hundeführerschein gibt, für Sie zusammengestellt:
In den anderen Bundesländern werden Änderungen im Hundegesetz und Regelungen zum Hundeführerschein regelmäßig diskutiert, allerdings gibt es hier bis heute keine verbindlichen Regularien für Hundebesitzer. Einige Bundesländer wie Brandenburg, Bremen oder das Saarland haben jedoch Regeln zur Leinenpflicht, über die Hundehalter sich unbedingt informieren sollten.
Für welchen Hund man einen Hundeführerschein braucht, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bisher stellt Niedersachsen die einzige Ausnahme dar, da hier laut Hundegesetz des Landes der Sachkundenachweis oder ein Hundeführerschein für alle Hunde verpflichtend ist, unabhängig von Rasse oder Größe des Vierbeiners.
Andere Bundesländer machen diese Pflicht abhängig von der Rasse. So ist ein Hundeführerschein in NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein lediglich für die Haltung von Listenhunden verpflichtend. Bei Listenhunden handelt es sich um Hunde, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden. Dazu gehören beispielsweise Pitbull Terrier, Bordeaux Doggen, American Staffordshire Terrier sowie Mischlinge aus der Kreuzung dieser Rassen. Wer in den genannten Bundesländern einen Listenhund halten möchte, muss die Prüfung für den Sachkundenachweis oder den Hundeführerschein erfolgreich bestehen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Prüfung allerdings nur als verpflichtend für große Hunde ab einer Höhe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg.
Es gibt verschiedene Anlaufstellen, wo der Hundeführerschein abgelegt werden kann. Grundsätzlich ist die Prüfung bei fast allen Hundeschulen, Vereinen und Hundetrainern möglich. Die Gestaltung der Prüfungsteile kann je nach Teststelle unterschiedlich sein. Das liegt einfach daran, dass es für die Prüfung keine einheitlichen Richtlinien gibt. Einige Hundeschulen bieten auch die Möglichkeit, den theoretischen Test für den Hundeführerschein online abzulegen. Der Praxistest dagegen kann nur auf den Übungsplätzen der Hundeschulen in Anwesenheit des Hundetrainers bzw. Prüfungsleiters absolviert werden.
Anlaufstellen für den Hundeführerschein im Überblick:
Um den Hundeführerschein machen zu können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Hundehalter, der die Prüfung mit seinem Vierbeiner ablegen will, mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem muss zur Anmeldung für die Prüfung ein Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung vorgelegt werden, um maximale Sicherheit in den Prüfungssituationen zu gewährleisten.
Viele Hundebesitzer fragen sich zum Thema Hundeführerschein, ab wann ihr Hund denn die Prüfung ablegen kann. Grundsätzlich ist hier kein Mindestalter festgelegt, da es vor allem darauf ankommt, ob das Tier bereits die wesentlichen Kommandos befolgen kann. Dennoch gilt meist die Empfehlung, dass für das erfolgreiche Bestehen des Hundeführerscheins ein Alter von mindestens 12 Monaten sinnvoll ist. Wer den Hundeführerschein beim VDH ablegen möchte, muss zudem die Impfungen seines Hundes nachweisen und dessen Identität mit einem implantierten Chip verifizieren.
Beim Hundeführerschein ist der Ablauf ähnlich wie beim Sachkundenachweis. In einem ersten Schritt muss die theoretische Prüfung mit Fragen zu Verhalten, Haltung und Rassenkunde bestanden werden, bevor im Anschluss der praktische Prüfungsteil abgelegt werden kann. In diesem wird Verhalten und Gehorsam des Hundes sowie die Zusammenarbeit zwischen Hundehalter und Vierbeiner beurteilt.
Vor der praktischen Prüfung muss beim Hundeführerschein zunächst die Theorie absolviert werden. Dazu muss beim Hundeführerschein ein Fragenkatalog von ca. 35 Multiple-Choice Fragen aus unterschiedlichen Themengebieten zur Sachkunde beantwortet werden. Dabei geht es um Sozialverhalten von Hunden in Bezug auf Kommunikation, Angst und Aggression, aber auch um Rassenkenntnisse. Darüber hinaus muss der Hundehalter auch sein Wissen zu Erziehung, Haltung und Pflege beweisen. Auch Gesetze und Regelungen für Hundebesitzer werden abgefragt. Da die Prüfung in Deutschland keine Pflicht ist, gibt es für den Hundeführerschein keinen bundesweit einheitlichen Fragebogen. Können mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet werden, gilt die Prüfung als bestanden. Die theoretische Prüfung dauert in der Regel eine Stunde und kann bei manchen Hundeschulen auch online abgelegt werden.
Der Fragebogen zum Hundeführerschein könnte z. B. so aussehen:1,2
Nachdem im theoretischen Teil die Sachkunde des Hundehalters geprüft wurde, folgt anschließend die praktische Prüfung zusammen mit dem Hund. In dieser wird der Gehorsam und die Sozialverträglichkeit des Tieres geprüft. Denn der Hundeführer muss seinen Vierbeiner jederzeit unter Kontrolle haben. Dazu ist es wichtig, dass der Hund Kommandos wie „Sitz“, „Platz“ oder „bei Fuß“ beherrscht und sich auch ohne Leine von seinem Besitzer zurückrufen lässt.
Für das Bestehen des Hundeführerscheins steht in der praktischen Prüfung auch die Sozialverträglichkeit des Hundes auf dem Prüfstand. Dazu bewerten die Prüfer das Verhalten von Hund und Hundeführer in Alltagssituationen. Das Tier sollte in Stresssituationen, wie z. B. dem Passieren größerer Menschengruppen in einer vollen Fußgängerzone oder auch gegenüber Radfahrern oder anderen Hunden kein aggressives Verhalten zeigen. Es kommt jedoch auch auf den Hundehalter an. Kann er seinen Hund in Stresssituationen kontrollieren und verhält er sich vorausschauend und rücksichtsvoll? Diese Aspekte sind für die Prüfer wichtig, um den Test als bestanden anzusehen.
Während für den theoretischen Teil des Hundeführerscheins eine Dauer von ca. 60 Minuten einkalkuliert werden sollten, können Hundehalter sich beim praktischen Teil auf ungefähr zwei bis drei Stunden Prüfungszeit einstellen.
Ist man bei der Prüfung für den Hundeführerschein durchgefallen, kann diese wiederholt werden. Dabei muss nur der Teil erneut abgelegt werden, der nicht bestanden wurde. Haben Hund und Halter den praktischen Prüfungsteil nicht bestanden, muss bei bestandener Theorie nur die praktische Prüfung wiederholt werden.
Der Test für den Hundeführerschein kann dabei beliebig oft nochmal gemacht werden. Allerdings muss die Prüfungsgebühr bei jedem Versuch neu entrichtet werden. Haben Sie an einem Vorbereitungskurs teilgenommen, muss dieser nicht wiederholt werden, sondern ist weiterhin gültig.
Um eine Wiederholung der Prüfung zu vermeiden, sollten Hundehalter diese erst antreten, wenn sie sich zusammen mit ihrem Vierbeiner ausgiebig vorbereitet haben. Haben Sie Ihr Fachwissen für den theoretischen Teil aufgefrischt und mit Ihrem Hund das Gehorsam in unterschiedlichen Alltagssituationen trainiert, steht dem Bestehen des Hundeführerscheins nichts mehr im Wege.
Im Gegensatz zum Sachkundenachweis behält der Hundeführerschein seine Gültigkeit nicht lebenslang, sondern gilt nur für die Zeit, in der Hund und Halter zusammenleben. Denn der Hundeführerschein gilt immer nur für den Hund, mit dem der Hundehalter zusammen die Prüfung abgelegt hat. Wechselt der Hund den Besitzer oder wird ein neuer Vierbeiner angeschafft, muss eine neue Prüfung abgelegt werden.
Wer die Prüfung für den Hundeführerschein ablegen möchte, muss nicht nur sein Tier, sondern auch sich selbst auf den Test vorbereiten. Denn im theoretischen Prüfungsteil müssen Besitzer zahlreiche Detailfragen beantworten, für die Hintergrundwissen vorausgesetzt wird. Der BHV bietet zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein auch eine App an, mit der Hundebesitzer sich auf die theoretische Prüfung vorbereiten können.
Bei der praktischen Prüfung liegt das Augenmerk auf dem Zusammenspiel von Halter und Hund in alltäglichen Situationen. Die Prüfer achten darauf, wie der Hund sich im Alltag verhält und ob der Hundehalter vorausschauend und vor allem tiergerecht mit ihm umgeht.
Beispiele für solche Alltagssituationen sind Spaziergänge, das Zusammentreffen mit anderen Hunden oder Menschen, aber auch die Reaktion des Vierbeiners auf Jogger, Autos und Kommandos. Die beste Vorbereitung auf die Prüfungssituation ist das Üben dieser Situationen. Beobachten Sie das Verhalten Ihres Hundes in den unterschiedlichen Situationen und trainieren Sie diese immer wieder mit ihm. Folgt Ihr Hund nicht immer gehorsam Ihren Kommandos? Dann üben Sie diese gezielt.
Zusätzlich kann ein Vorbereitungskurs für den Hundeführerschein besucht werden. Zusammen mit dem Hundetrainer können Erziehung und Sozialverträglichkeit des Hundes geprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Mit dem Kurs können sich Hundehalter und Vierbeiner optimal auf die Prüfungssituation vorbereiten.
Die Kosten für den Hundeführerschein variieren je nachdem, bei welchem Anbieter und in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt wird. Insgesamt können Hundehalter für die theoretische und praktische Prüfung mit Kosten von ca. 80 bis 130 Euro rechnen. Es gibt verschiedene Kostenpunkte, die sich beim Hundeführerschein auf den Preis auswirken:
Viele Hundeschulen bieten Vorbereitungskurse für den Hundeführerschein oder auch für die Sachkundeprüfung an. Für die Teilnahme an den Vorbereitungskursen fallen ebenfalls Kosten an.
In Bundesländern, in denen der Hundeführerschein bereits Pflicht ist, kommen Hundehalter um die Prüfung nicht herum. Darüber hinaus kann es jedoch auch für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig sein, die Prüfung abzulegen.
Während über den Sachkundenachweis hauptsächlich in Bezug auf Listenhunde diskutiert wird, richtet sich der Hundeführerschein meist an Hunde aller Rassen und Größen. Allerdings sind sich Sachkundenachweis und Hundeführerschein recht ähnlich. Denn auch für den Hundeführerschein sind Theorie und praktische Prüfung die Hauptbestandteile.
Besitzer müssen im theoretischen Prüfungsteil ihr Sachkunde-Wissen zu Hunden und ihrem Verhalten beweisen, während in der Praxis das Zusammenspiel zwischen Hund und Hundehalter geprüft wird. Hierfür sind Vorbereitungskurse von Hundeschulen empfehlenswert, um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten und Gehorsam und Kommandos zu festigen.
Auch wenn der Hundeführerschein in Ihrem Bundesland keine Pflicht ist, kann es sich dennoch lohnen, zusammen mit ihrem Vierbeiner die Prüfung abzulegen. Generell ist die gute Erziehung des Hundes wichtig, um täglich gemeinsam unterschiedliche Alltagssituationen zu meistern. Das Training für die Prüfung schweißt Hund und Besitzer zudem noch enger zusammen. Gleichzeitig lernen Sie Ihren Hund noch viel besser kennen und werden ihm umso mehr gerecht.
Haben Sie die Erziehung Ihres Hundes bereits im Welpenalter über den Besuch einer Hundeschule begonnen, ist der Hundeführerschein ein guter gemeinsamer Abschluss. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung haben Sie die Gewissheit, dass Sie und Ihr Tier auch Stresssituationen problemlos gemeinsam meistern können. Zusammen mit der passenden Hundeversicherung können Sie sich damit umfassend gegen mögliche Gefahren absichern. Dazu gehört neben der Hundehaftpflichtversicherung natürlich auch eine Hundekrankenversicherung, um Ihrem geliebten Vierbeiner im Fall einer Krankheit oder Verletzung die bestmögliche Versorgung bieten zu können.