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Katzenversicherung

Haftpflicht­versicherung für die Katze: Gibt es eine »Katzen­haftpflicht«?

Erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Haftpflichtversicherung mit Katze, welche Schadensfälle gedeckt werden, welche Leistungen enthalten sind und wie Sie Ihr Haustier zusätzlich mit einer Katzenversicherung oder Katzenkrankenversicherung absichern können.
Haftpflichtversicherung mit Katze

Welcher Katzenhalter kennt es nicht? Man stellt der Katze einen Kratzbaum in die Wohnung, trotzdem wetzt sie ihre Krallen lieber am Parkettboden. Und statt in ihrem Körbchen zu schlafen, scheint das Dach des Nachbarautos viel bequemer.

Doch wer kommt für die Kratzspuren an Boden und Autodach auf? Die Katzenhaftpflichtversicherung? Die Antwort ist nein, denn es gibt keine separate Haftpflichtversicherung für Katzen. Anders als Hunde und Pferde, für die es eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt, sind Katzen als zahme Kleintiere in der privaten Haftpflicht mitversichert.  

Dieser Ratgeber-Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema »Katzenhaftpflicht«. Nähere Produktinformationen finden Sie auf der Produktseite Katzenkrankenversicherung.

Wissen Sie’s?

Gibt es die Katzenhaftpflichtversicherung?

Kann ich eine eigene Haftpflichtversicherung für meine Katze abschließen?

Katzen zählen zu den zahmen Kleintieren, die statistisch gesehen geringere Schäden anrichten als größere Tiere wie beispielsweise Hunde oder Pferde. Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es eine Hundehaftpflichtversicherung, eine Jagdhaftpflicht, in der auch Jagdhunde mitversichert sind sowie eine Pferdehaftpflicht.

Eine separate Katzenhaftpflicht gibt es nicht, da Schäden durch Katzen selten so hohe Summen erreichen, die einen gesonderten Versicherungsschutz voraussetzen würden. Schäden, die Ihre Katze an Dritten und deren Eigentum verursacht, sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Ebenfalls zu den zahmen Haustieren zählen Reptilien, Nager, Fische, Meerschweine und weitere Kleintiere, bei denen genau wie bei Katzen die private Haftpflicht greift.

Muss ich als Katzenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung abschließen?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, der Abschluss wird jedoch empfohlen. Denn ohne Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen.

Können Sie jedoch eine Haftpflichtversicherung vorweisen, greift die Versicherung bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ein solcher Schaden kann schnell passieren, eine Katze stellt dabei ein zusätzliches Risiko dar. Denn als Katzenbesitzer tragen Sie die Gefährdungshaftung für Ihr Tier.

Insbesondere bei Freigängern können Sie nur schwer kontrollieren, wo Ihre Katze hingeht und was sie im Schilde führt. So kann das Faltdach des Cabrios Ihres Nachbarn beispielsweise schnell unschöne Kratzer abbekommen. Denn auch kleine Samtpfoten können großen Schaden anrichten. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie für den Schaden, den Ihre Katze verursacht hat, selbst aufkommen.

Auch wenn Sie Ihren Stubentiger mit zu einer Freundin nehmen und dieser sich dort mit seinen Krallen in den neuen Gardinen verfängt und diese zerreißt, haben Sie es mit einem Haftpflichtfall zu tun. Eine private Haftpflichtversicherung ist demnach immer eine sinnvolle Absicherung, als Katzenhalter haben Sie noch weitere gute Gründe für den Abschluss der Versicherung für sich und Ihre Katze.

Typische Schadensfälle, bei denen die Haftpflichtversicherung für die Katze greift

Haftpflichschaden durch Katzen

Die Haftpflichtversicherung für die Katze greift immer dann, wenn Ihr Haustier fremden Personen oder Sachen, dazu zählen auch Tiere, einen Schaden zufügt sowie bei Vermögensschäden. Typische Schadensfälle, in denen die private Haftpflichtversicherung für die Katze greift, sind Bissverletzungen und Mietsachschäden, auf die wir in den folgenden Abschnitten näher eingehen werden.

Haftpflicht bei Katzenbiss

Da Ihre Katze in der Haftpflichtversicherung enthalten ist, kommt die Versicherung für Schäden an anderen Tieren und Personenschäden auf, die durch die Katze verschuldet wurden.

Ein häufig vorkommender Haftpflicht Fall ist der Katzenbiss. Besonders bei Katern kommt es oft zu Revierkämpfen. Beißt Ihr Kater einen anderen Kater, der dadurch eine Verletzung davonträgt, die tierärztlich behandelt werden muss, wird der Schaden durch die Katze von der Haftpflicht übernommen. Als Tierhalter wissen Sie mit Sicherheit, dass sich Tierarztkosten schnell summieren und zu einer teuren Angelegenheit werden können. Ohne Haftpflichtversicherung, in der die Katze mitversichert ist, müssen Sie die Kosten für die Behandlung des zu Schaden gekommenen Katers selbst zahlen.

Noch teurer als Schäden an anderen Tieren können Personenschäden werden. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Freunde ist zu Besuch und streichelt Ihre Katze unbedacht an der falschen Stelle und wird in die Hand gebissen. Die Wunde entzündet sich und muss desinfiziert und genäht werden, Ihr Freund benötigt zusätzlich eine Tetanus-Impfung und muss Antibiotika einnehmen. Während dieser Zeit muss er außerdem regelmäßig zur Kontrolle zum Arzt, denn Katzenbisse sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Durch die spitzen langen Zähne der Tiere gelangen schnell Bakterien unter die Haut, die zu einer Infektion oder im schlimmsten Fall zu einer Blutvergiftung führen können. Für die anfallenden Behandlungskosten und eventuell Schmerzensgeld oder Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit kommt die Haftpflichtversicherung auf.

Haftpflicht für Katzen in der Mietwohnung

Wohnen Sie gemeinsam mit Ihrer Katze in einer Mietwohnung, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob der Tarifbaustein Mietsachschäden im Versicherungsumfang Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten ist. Denn ehe Sie sich versehen, hat Ihre Katze in der Mietwohnung einen Schaden angerichtet.

Insbesondere Stubentiger, die drinnen gehalten werden und sich nicht draußen austoben können, holen das Spielen gerne mal in der Wohnung nach. Wenn Sie also von der Arbeit nach Hause kommen und feststellen müssen, dass Ihre Katze einen Beistelltisch umgeworfen hat, der Schrammen im Parkettboden hinterlassen hat, hat Ihr Vermieter gegen Sie einen Anspruch auf Schadenersatz und kann Ihnen die Kosten für den Haftpflichtschaden in Rechnung stellen. Haben Sie eine Haftpflichtversicherung, in der Ihre Katze mitversichert ist, reguliert die Versicherung den Wohnungsschaden und Sie müssen nicht selbst mit Ihrem Vermögen dafür aufkommen, da der Schaden aufgrund der Mietsituation als Schaden an Fremdeigentum Ihres Vermieters gilt.

Weitere Haftpflichtschäden in der Mietwohnung können beispielsweise entstehen, wenn Ihre Katze Dichtungen an Türen anknabbert oder sich mit ihren Krallen an der Wand und am Boden zu schaffen macht. Mit der Privathaftpflichtversicherung von Helvetia müssen Sie sich um Mietschäden, die Ihr Haustier verursacht hat, keine Sorgen machen.  

Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Samtpfote dank Katzenversicherung

Als Halter einer Katze müssen Sie keine eigene Katzenhaftpflichtversicherung abschließen, da Ihre Katze in Ihrer Haftpflicht mitversichert ist.

Anders sieht es jedoch bei der Krankenversicherung für Ihre Katze aus. Es gibt eine Vielzahl von Katzenkrankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder chronische Krankheiten, von denen Ihre Katze im Laufe ihres Lebens betroffen sein könnte. Auch Unfälle oder ernsthafte Verletzungen, die eine tierärztliche Behandlung oder sogar eine Operation benötigen, können Sie insbesondere bei Freigängern nicht ausschließen.

Da die Haftpflichtversicherung nur für Schadensansprüche Dritter aufkommt, also zum Beispiel wenn Ihr Tier eine andere Katze beißt, aber nicht bei Verletzungen oder Krankheiten Ihrer eigenen Katze, sollten Sie über eine Katzenversicherung nachdenken.

Helvetia als leistungsstarker Tierversicherer bietet Ihnen eine Katzenkrankenversicherung mit Komplettschutz an. Informieren Sie sich jetzt über die enthaltenen Leistungen, Kosten und möglichen Zusatzschutz der Katzenkrankenversicherung sowie der OP-Versicherung für Hund und Katze. Eine Katzenversicherung kann Sie im Schadensfall vor einer erheblichen Kostenbelastung schützen und somit gewährleisten, dass Ihre Katze immer Zugang zur tierärztlichen Versorgung hat, die sie benötigt. Denn bei Helvetia liegt die Selbstbeteiligung im Schadensfall für Sie als Tierhalter bei lediglich 20%, bei unserem Komfortschutz entfällt sie sogar komplett.

So sichern Sie Ihre Katze rundum ab. Finden Sie die Katzenversicherung, die zu Ihnen passt!

Unser Fazit – Eine eigene Katzenhaftpflicht ist nicht notwendig

Haftpflichschaden durch Katzen

Als Halter einer oder mehrerer Katzen müssen Sie nicht extra eine Katzenhaftpflichtversicherung abschließen, um gegen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgesichert zu sein, die Ihre Haustiere verursachen.

Die private Haftpflichtversicherung schließt Katzen mit in den Versicherungsumfang ein. Somit ist die Privathaftpflicht ein Basis-Schutz für Katzenbesitzer, eine Katzenkrankenversicherung kann jedoch eine relevante Unterstützung für vielseitige Schadensfälle sein, die Haftpflichtfälle überschreiten. Sichern Sie sich und Ihre Katze jetzt gegen jegliche Risiken ab.

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