Abfertigungsvorsorge mit Abfertigungsrückdeckungsversicherung
Kennen Sie alle wichtigen Details und Ihre Möglichkeiten zur Vorsorge? Denn eine Abfertigungsvorsorge mit Rückdeckungsversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig und sichert Ihre Liquidität:
- Sie entscheiden, für welche Dienstnehmer vorsorgt wird
- Der finanzielle Aufwand wird mit der Abfertigungsvorsorge kalkulierbar und verteilt sich auf die gesamte Dienstzeit
- Wir kalkulieren auf das Pensionsantrittsalter - so ist zum Pensionsantritt die volle Abfertigung abgedeckt
- Der Wert Ihrer Abfertigungsvorsorge stellt Eigenkapital dar
- Die Abfertigungszahlung ist Betriebsaufwand
Wen können Sie mit einer Abfertigungsvorsorge versichern?
Für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 begründet wurden, gilt Abfertigung „alt". Hierfür ist die Abfertigungsvorsorge mit Rückdeckungsversicherung sinnvoll. Je länger ein Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb ununterbrochen tätig war, desto höher ist sein Abfertigungsanspruch.
Auf welcher Basis wird der Abfertigungsanspruch berechnet?
- Es gilt das Gehalt des letzten Monats des Dienstverhältnisses
- Inklusive aliquoter Sonderzahlungen
- Aufwandsentschädigungen, z. B. Kilometergeld werden nicht berücksichtigt
Wann besteht gesetzlicher Abfertigungsanspruch?
- Das Arbeitsverhältnis dauerte mindestens 3 Jahre an
- Sie als Arbeitgeber kündigen den Dienstnehmer
- Ein befristetes Dienstverhältnis läuft ab oder wird einvernehmlich aufgelöst
- Der Arbeitnehmer tritt vorzeitig aus
- Im Falle einer unverschuldeten oder ungerechtfertigten Entlassung
- Beim Ableben des Arbeitnehmers, wenn unterhaltspflichtige Erben vorhanden sind
- Austritt im Fall der Mutterschaft innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt, wenn ein mindestens 5-jähriges Dienstverhältnis bestanden hat