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Ärzte­versicherung

Ärztinnen und Ärzte sind bestens ausgebildet und gewohnt, präzise und zuverlässig zu arbeiten. Trotzdem kann es im Lauf der Karriere passieren, dass einmal ein Fehler unterläuft oder sonstige Schwierigkeiten auftreten, die zu hohen Kosten führen können. In solchen Situationen ist eine umfassende, gute Ärzteversicherung entscheidend.
Definition Ärzteversicherung: ­Was ist das?
Eine Ärzteversicherung soll behandelnde Ärzte, gleich ob freiberuflich oder niedergelassen tätig, vor den Folgeschäden eines Behandlungsfehlers, juristischen Streitigkeiten aber auch vor Betriebsunterbrechungen schützen. Die Ärzteversicherung kombiniert typischerweise mehrere Versicherungsformen, um möglichst ganzheitlichen Schutz zu bieten. Durch die individuelle Kombination mehrerer Versicherungen, von der Berufshaftpflicht- bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung, maximieren Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Sicherheit.

Rechtliche Grundlage: § 52d Ärztegesetz

Rechtlich geregelt ist die Ärzteversicherung im Ärztegesetz, § 52d, welcher besagt, dass die freiberufliche Tätigkeit erst dann ausgeübt werden darf, wenn ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird. Die Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall muss zwei Millionen Euro betragen. Fachspezifische Prämien müssen beachtet werden.
Eine Gruppenpraxis bzw. GmbH muss sicherstellen, dass die Haftungshöchstgrenze pro Jahr mehr als das Fünffache der Mindestversicherungssumme beträgt. Bei einer sonstigen ärztlichen Tätigkeit muss die Obergrenze mindestens das Dreifache der Mindestversicherungssumme ausmachen. Der Versicherungsnachweis muss der Ärztekammer vorgelegt werden und die Versicherung muss, solange die berufliche Tätigkeit besteht, aufrechterhalten werden.
 

Warum ist eine Ärzteversicherung sinnvoll?

Für Sie als Arzt ist es sinnvoll, verschiedene Versicherungen zu kombinieren. Welche optimal passend sind, hängt davon ab, ob Sie eine eigene Ordination betreiben oder angestellt tätig sind. Zu den Versicherungen für Ärzte zählen typischerweise folgende Optionen:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Die Ärztehaftpflichtversicherung deckt die Folgekosten von Schäden, die im Zuge einer Behandlung verursacht wurden – unabhängig davon, ob der Fehler durch den behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter verursacht wurde.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Kann ein Arzt durch Krankheit oder Unfall nicht mehr im vollen Ausmaß seiner Arbeit nachgehen, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, um die finanziellen Folgen dieser Situation abzuschwächen.

  • Rechtsschutzversicherung: Rechtliche Streitigkeiten können hohe Kosten nach sich ziehen, selbst wenn Sie den Prozess schlussendlich gewinnen. Denn neben Anwaltskosten sind im Zuge eines Verfahrens beispielsweise auch Kosten für teure Gutachten einzuplanen. Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet diesbezüglich Hilfe und Absicherung.

  • Ärzteunfallversicherung: Eine private Unfallversicherung kann konkret auf individuelle Anforderungen abgestimmt werden, um die Folgen (z.B. berufliche Einschränkungen) eines schweren Unfalls möglichst abzusichern.

  • Ordinationsversicherung: Die Ausstattung einer Ordination ist hochpreisig und für den alltäglichen Betrieb wichtig. Kommt es zu Schäden, springt die Ordinationsversicherung ein.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Kann die Tätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt werden ((durch einen vorangegangenen Sachschaden), so federt die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn ab und deckt die laufenden Fixkosten.

  • Ärztekrankenversicherungen: Eine private Krankenversicherung zählt zu den wichtigen Standardversicherungen, um gegebenenfalls selbst schnelle, bestmögliche Behandlungen zu erhalten.

 

Ärzteversicherung: Typische Schadensfälle

So vielfältig wie die Versicherungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte, so unterschiedlich können auch die Schadensfälle sein.

Beispiel: Freizeitunfall

Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Freizeitunfall und können vorübergehend nicht arbeiten. Die Fixkosten laufen weiter, doch die Umsätze bleiben aus. Um in dieser schwierigen Situation in keinen finanziellen Engpass zu geraten, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sollten Sie sich von Ihrem Unfall nicht mehr vollständig erholen und somit nicht voll arbeitsfähig sein, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispiel: Ärztlicher Fehler

Ihnen passiert ein Behandlungsfehler und ein Patient ergreift rechtliche Schritte. Zuerst wird daher Unterstützung seitens Ihrer Rechtschutzversicherung angefordert. Sie übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten. Geht der Prozess jedoch negativ aus, so wird möglicherwiese eine hohe Straf- bzw. Schadenersatzzahlung verhängt. Diese übernimmt die Ärztehaftpflichtversicherung für Sie.
 

Ärzteversicherung: Schadensfall tritt ein – was tun?

Sollte ein Schadensfall eintreten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Unser Team berät Sie persönlich und kümmert sich um eine professionelle, rasche Abwicklung.

Wann zahlt die Ärzteversicherung nicht?

Ob ein Schaden durch Ihre Versicherungen gedeckt ist, wird umgehend geprüft. Sie verfügen mit uns stets über einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Wie viel kostet die Ärzteversicherung?

Die Kosten der Versicherung fallen sehr unterschiedlich aus, abhängig davon, für welchen Versicherungsumfang Sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass Sie persönlich und Ihre Praxis für alle Eventualitäten geschützt sind. Durch individuelle Beratung können unterschiedliche Versicherungen flexibel kombiniert werden, damit Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz zum besten Preis erhalten.
 

Ärzteversicherung für angestellte Ärzte

Die seitens des Krankenhauses bereitgestellte Versicherung ist typischerweise eine reine ärztliche Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist dadurch minimal. Begehen Sie als Arzt in Ihrer Freizeit einen ärztlichen Fehler (z.B. beim Leisten von erster Hilfe), sind Sie nicht versichert. Bei grober Fahrlässigkeit kann zudem sogar Ihr Arbeitgeber Regressforderungen an Sie stellen.

Ärzteversicherung für niedergelassene Ärzte


Als niedergelassener Arzt ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Versicherungssummen zu berücksichtigen. Bedenken Sie, dass nicht nur Ihnen selbst, sondern auch Teammitglieder Fehler unterlaufen können. Gerade für solche Fälle ist eine gute Versicherung essenziell.

Ist eine Ärzteversicherung für mich verpflichtend?
  • Die Ärztehaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und gesetzlich ist auch die Versicherungshöhe vorgeschrieben. Diese beträgt pro Schadensfall mindestens zwei Millionen Euro. Gemeinschaftspraxen, die als GmbH geführt werden, müssen zusätzlich hohe Versicherungsobergrenzen beachten.

Details dazu finden Sie im obigen Abschnitt dieses Beitrags - „rechtliche Grundlagen: § 52d Ärztegesetz“.

Ärzteversicherung: Vorteile

Die Vorteile der verschiedenen Versicherungen, die Ärztinnen und Ärzte jedenfalls kombiniert nutzen sollten, liegen auf der Hand. Die wichtigsten, zentralen Pluspunkte sind:

  • Fehler können immer passieren: Im Lauf der Karriere begehen Ärztinnen und Ärzte, glücklicherweise selten, aber doch, Fehler. Diese führen zu hohen finanziellen Forderungen, die durch die Haftpflichtversicherung abgefangen werden können.

  • Auch Fehler von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind versichert.

  • Finanzielle Absicherung gegen die Unterbrechung des Betriebs oder im Falle der Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.

  • Teure Rechtstreitigkeiten werden durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt.

  • Mit einer guten, privaten Gesundheitsversicherung sichern Sie sich selbst die besten Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfall.

Insgesamt sind die verschiedenen Versicherungen naheliegende Tools, um den beruflichen Alltag als Ärztin bzw. Arzt sorgenfreier zu gestalten. Um den perfekten Versicherungsschutz zu Top-Konditionen zu erhalten, ist persönliche Beratung entscheidend. Unser Team eruiert mit Ihnen gemeinsam Ihren Versicherungsbedarf und stimmt den Versicherungsschutz auf Ihre Anforderungen ab.

 

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Häufig gestellte Fragen

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