Bitte beachten Sie:
Diese Seite dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschlieBen, und den dazugehorigen Unterlagen steht.
Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.helvetia.at
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt.
Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an - wir sagen dazu "online". Man nennt das "elektronischer Geschäftsverkehr". Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen.
Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online zum Abschluss anbieten, finden Sie hier:
Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.
Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Helvetia Versicherungen AG
Hoher Markt 10-11
A-1010 Wien
Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch ,,Polizze".
Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie andern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.
Von der Versicherung können Sie zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung. Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.
Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019). Unsere Online-Anwendungen sind großteils mit WCAG 2.1 AA vereinbar.
Informationen werden über mehrere sensorische Kanäle zugänglich gemacht.
Die Darstellung der Informationen ist verständlich aufbereitet.
Informationen werden so vermittelt, dass sie für alle Nutzer:innen wahrnehmbar sind.
Die Informationsinhalte liegen in Textformaten vor, die sich zur Erzeugung alternativer, assistiver Darstellungen eignen und über verschiedene Sinneskanäle vermittelt werden können.
Texte werden in gut lesbarer Schriftform mit ausreichender Größe und Kontrast sowie anpassbaren Abständen dargestellt, abgestimmt auf typische Nutzungssituationen.
Eine kontrastreiche Darstellung sowie ausreichende Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen gewährleisten eine gute Lesbarkeit. Nicht-Text-Inhalte werden durch alternative Darstellungen ergänzt.
Elektronische Informationen zur Dienstleistung werden kohärent und barrierefrei gestaltet – sie sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert.
Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Helvetia Versicherungen AG
Hoher Markt 10-11
A-1010 Wien
Kontakt
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz nicht oder nicht ausreichend einhalten, dann haben Sie das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden.