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lnformationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitatserklärung)

Bitte beachten Sie:
Diese Seite dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschlieBen, und den dazugehorigen Unterlagen steht.

Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.helvetia.at

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt.

Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an - wir sagen dazu "online". Man nennt das "elektronischer Geschäftsverkehr". Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen.
Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online zum Abschluss anbieten, finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?

Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir?

Helvetia Versicherungen AG
Hoher Markt 10-11
A-1010 Wien

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?

Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch ,,Polizze".

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie andern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Von der Versicherung können Sie zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung. Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Allgemeine Erklärung

Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019). Unsere Online-Anwendungen sind großteils mit WCAG 2.1 AA vereinbar.

Dabei gilt insbesondere:

Informationen werden über mehrere sensorische Kanäle zugänglich gemacht.

  • Die Weboberfläche des Rechners lässt sich sowohl visuell bedienen als auch mithilfe assistiver Technologien wie Screenreadern. Alle Inhalte und Bedienelemente sind strukturiert und programmatisch zugänglich, sodass sie von unterstützenden Hilfsmitteln vollständig erfasst werden können.

Die Darstellung der Informationen ist verständlich aufbereitet.

  • Entsprechend der WCAG 2.1 Richtlinie in Konformitätsstufe AA sind sämtliche Informationen im Verkaufsprozess klar lesbar und nachvollziehbar präsentiert. Die Formulareingaben werden durch Eingabehilfen wie Fehlererkennung, eindeutige Beschriftungen, Hilfestellungen bei Fehlern sowie Maßnahmen zur Fehlervermeidung gemäß den Anforderungen unterstützt.

Informationen werden so vermittelt, dass sie für alle Nutzer:innen wahrnehmbar sind.

  • Alle Inhalte im Verkaufsprozess sind gemäß WCAG 2.1 AA mit strukturellen HTML-Elementen gegliedert, korrekt beschriftet und in logischer Reihenfolge aufgebaut. Dies ermöglicht eine programmatische Erfassung. Die Inhalte sind auch ohne Farbkennung verständlich nutzbar. Kontrastverhältnisse und technische Stabilität der Anwendung entsprechen den Vorgaben. Navigationselemente wie Formularabschnitte, Überschriften und Fußleisten sind für assistive Technologien zugänglich.

Die Informationsinhalte liegen in Textformaten vor, die sich zur Erzeugung alternativer, assistiver Darstellungen eignen und über verschiedene Sinneskanäle vermittelt werden können.

  • Die technische Umsetzung des Verkaufsprozesses erfolgt ausschließlich mit offenen Webstandards wie HTML5. Die Barrierefreiheit für unterstützende Technologien ist gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 gegeben. Das responsive Design sorgt für eine flexible und automatische Anpassung an alle gängigen Bildschirmgrößen.

Texte werden in gut lesbarer Schriftform mit ausreichender Größe und Kontrast sowie anpassbaren Abständen dargestellt, abgestimmt auf typische Nutzungssituationen.

  • In der Standardansicht wurde eine angemessene Mindestschriftgröße gewählt.

Eine kontrastreiche Darstellung sowie ausreichende Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen gewährleisten eine gute Lesbarkeit. Nicht-Text-Inhalte werden durch alternative Darstellungen ergänzt.

  • Die wenigen grafisch dargestellten Elemente innerhalb der Verkaufsstrecke sind mit passenden Textalternativen versehen, sodass sie auch für Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigung zugänglich und nutzbar sind.

Elektronische Informationen zur Dienstleistung werden kohärent und barrierefrei gestaltet – sie sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

  • Die Verkaufsstrecke folgt den vier zentralen WCAG-Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Dabei orientiert sich die Umsetzung an den technischen Anforderungen des europäischen Standards EN 301 549 sowie an der WCAG 2.1 in Konformitätsstufe AA.
     

Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:

  • Jene Teile der Homepage, Portale und Anwendungen, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess bzw. zur elektronischen Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt der übrige Onlineauftritt von Helvetia
  • Werbung und allgemeine Produktinformationen
  • Die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
  • Dokumente zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Informationspflichten ( IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise)
  • Elektronische Abläufe im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
  • Elektronische Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (Vertriebsportale und Tarifrechner)
  • Assistenzleistungen
  • In einigen Fällen kann die Tastaturnavigation eingeschränkt sein.
  • Kontrastverhältnisse einzelner Elemente können in Ausnahmefällen unzureichend sein.

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerde Möglichkeit


Wir haben diese Erklärung zuletzt am 01.07.2025 aktualisiert.

Wir verbessern unsere Online-Anwendungen laufend. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn bei der barrierefreien Nutzung etwas nicht gut funktioniert oder Sie dabei etwas nicht verstehen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Helvetia Versicherungen AG
Hoher Markt 10-11
A-1010 Wien
Kontakt

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsgesetz nicht oder nicht ausreichend einhalten, dann haben Sie das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden.