Deutschland ist ein hundefreundliches Land, in dem die Haltung von Hunden beispielsweise durch spezielle Hundestrände oder -wiesen unterstützt wird. Dennoch gibt es hierzulande bestimmte Pflichten, die Hundehalter einhalten müssen. Welche gesetzlichen Regelungen genau greifen, variiert jedoch häufig von Bundesland zu Bundesland, denn oft sind Hundegesetze Ländersache. Lediglich das Tierschutzgesetz, das den allgemeinen Umgang mit Tieren regelt, greift länderübergreifend in Deutschland. Da es eine Fülle an gesetzlichen Regelungen und Pflichten für Hundebesitzer gibt, ist es wichtig, sich einen Überblick über die Gesetzeslage zu verschaffen.
Inhaltsverzeichnis
Hundehaltung nach dem Tierschutzgesetz
» Hunde in Mietwohnungen: Zustimmungspflichtig
» Haltung von Hunden: Lärmbelästigung
Müssen Hundehalter eine Hundesteuer zahlen?
Hundehalterpflichten: Haftung des Halters
Ist es die Pflicht von Hundehaltern, den Kot ihres Hundes zu entfernen?
Gibt es spezielle Regelungen für die Haltung von Listenhunden?
Hundehalterpflichten: Maulkorb- und Leinenpflicht
Konsequenzen: Pflichten für Hundehalter werden nicht eingehalten
Um sicherzustellen, dass Tiere in Deutschland artgerecht gehalten und gut behandelt werden, gibt es das sogenannte Tierschutzgesetz. Das Gesetz zum Tierschutz schützt Tiere wie Hunde zudem vor Misshandlung und Vernachlässigung. Hundehalter müssen beispielsweise darauf achten, dass ihr Vierbeiner ausreichend Auslauf im Freien hat und der regelmäßige Kontakt zu Artgenossen möglich ist.
In Deutschland entscheiden die Bundesländer oder sogar einzelne Kommunen, ob ein Hund an die Leine genommen werden muss, ob eine Maulkorbpflicht besteht oder ob es eine Pflicht zur Hundehaftpflicht gibt. Solche gesetzlichen Regelungen und Pflichten des Hundehalters werden im Hundegesetz auf Landesebene erlassen.
In der Hundeverordnung sind spezifischere Regelungen und Pflichten enthalten, wie zum Beispiel Regelungen zum Sachkundenachweis. Sowohl das Tierschutzgesetz als auch andere Hundegesetze wie die Hundeverordnung zielen darauf ab, das Wohlergehen von Tier und Mitmenschen zu fördern. Zu den neusten Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Jahr 2022 zählen beispielsweise:
Halten sich Hundehalter nicht an die Pflichten aus dem Gesetz zum Tierschutz oder aus der Hundeverordnung, haben sie in der Regel mit einem Bußgeld zu rechen. In einigen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe drohen.
Hunde in einer Mietwohnung sind in der Regel erlaubt. Ein allgemeines Hundeverbot durch den Vermieter ist nicht rechtskräftig. Dennoch können sich die meisten Mieter nicht einfach ohne Zustimmung des Vermieters einen Vierbeiner anschaffen oder mit einem Hund in eine Mietwohnung ziehen. Je nach Rasse, Größe und Verhalten des Hundes kann der Vermieter den Einzug des Hundes verbieten.
Auch könnten Nachbarn Angst vor dem Hund haben oder allergisch auf die Hundehaare des Vierbeiners reagieren. In solchen Fällen wiegt der Vermieter die Interessen der anderen Mietparteien ab und fällt eine entsprechende Entscheidung. Wird ein Hund ohne das Wissen des Vermieters oder gegen dessen Willen gehalten, kann dies zu einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen.
Es ist die gesetzliche Pflicht von Hundehaltern, für sämtliche Schäden aufzukommen, die der Hund bei Dritten verursacht. Dazu zählen auch Mietsachschäden. Beim Toben und Spielen in einer Mietwohnung können schnell Wände, Türen und Fußböden beschädigt werden. Ein solcher Schaden ist in der Regel sehr kostspielig, weshalb eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll sein kann. Diese kommt für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden auf.
Zu der Pflicht des Hundehalters gehört es auch, Nachbarn und Mitmenschen vor einer Lärmbelästigung durch den Hund zu schützen. Während der gesetzlichen Nachtruhezeit von 22:00 bis 06:00 Uhr morgens gilt, dass andere Personen nicht durch Lärm gestört werden dürfen. Weitere allgemeine Ruhezeiten sind die Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage, an denen Hunde nicht über einen längeren Zeitraum bellen sollten.
Sollte der Vierbeiner während der Ruhezeiten bellen, ist es die Pflicht von Hundebesitzern, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bellen zu stoppen. Abseits der Ruhezeiten dürfen Hunde insgesamt max. 30 Minuten am Tag und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen.
Die Hundesteuer ist in Deutschland für jeden Hundehalter Pflicht. Wie hoch die Hundesteuer ausfällt, hängt u. a. von der Hunderasse und dem Wohnort des Hundehalters ab. Berufshunde wie ausgebildete Rettungshunde oder Polizeihunde sind von der Hundesteuer befreit.
Wechseln Hundebesitzer ihren Wohnort, ist es ihre Pflicht, ihren Vierbeiner bei der örtlichen Behörde anzumelden. Sinn und Zweck der Anmeldung ist nicht nur die Erfassung der Präsenz und Identität des Hundes, sondern auch die grundlegende Datenerfassung über die Hundebevölkerung in einer Kommune. Die gesetzliche Hundehalterpflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass die Hundesteuer zu den Aufwandsteuern gehört. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) wird sie individuell von Städten und Kommunen erhoben.
Die Pflicht von Hundehaltern zur Errichtung der Hundesteuer trägt dazu bei, die Zahl der Hunde in einer Kommune begrenzt zu halten. Dies gilt insbesondere für größere Städte. Entsprechend erhöht sich der finanzielle Beitrag von Hundehaltern proportional zur Anzahl der gehaltenen Hunde in einer Kommune.
Die Pflicht eines Hundehalters besteht nicht nur darin, sich an die Tierschutz-Regelungen zu halten, sondern auch für die Sicherheit ihrer Mitmenschen zu sorgen. Gemäß § 833 Satz 1 BGB haften Halter für sämtliche Schäden, die ihr Tier bei Dritten verursacht. Verursacht ein Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall, ist der Hundehalter für die entstandenen Schäden haftbar. Dies gilt für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
Eine Hundehaftpflicht schützt Hundebesitzer vor solchen Kosten und wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Wie viel eine Hundehaftpflicht kostet, hängt ganz vom Versicherer ab. Faktoren wie die zu versichernde Hunderasse oder die Höhe der Deckungssumme spielen dabei eine Rolle.
Eine weitere Pflicht eines Hundebesitzers ist die Entsorgung des Kotes im Freien. Ausnahmen gelten nur an Orten, an denen es nicht möglich oder zumutbar ist, den Kot des Tieres zu entsorgen. Auf Privatgrundstücken und an öffentlichen Orten können keine Ausnahmen gemacht werden.
Dies ist in vielen Städten und Kommunen eine gesetzliche Regelung. Entfernen Halter bei einem Spaziergang nicht den Kot ihres Hundes, kann dies ein Verstoß gegen die geltende Hundeverordnung darstellen und zu einem Bußgeld führen.
Der Grund für diese Hundehalterpflicht ist zum einem, dass das Liegenlassen von Hundekot für Mitmenschen unangenehm sein kann. Zum anderen kann der Hundekot auch eine gesundheitliche Gefahr für andere Tiere und Menschen darstellen. Ein Hund mit Würmern gibt beispielsweise über seinen Kot Wurmlarven an die Umwelt ab. Sammeln Hundehalter den Kot des Hundes auf, verringert sich das Infektionsrisiko für andere Tiere.
Hunde, die in Deutschland als gefährlich eingestuft wurden, werden auch Listenhunde genannt. Welche Hunderassen als Listenhunde eingestuft sind, variiert von Bundesland zu Bundesland. In Deutschland besteht für Hundehalter dieser Tiere die Pflicht zur Einholung einer Erlaubnis bei der zuständigen Ordnungsbehörde.
Für Halter von Listenhunden besteht nämlich eine erhöhte Verantwortung, um sicherzustellen, dass ihr Hund sicher und kontrolliert gehalten wird. Aus diesem Grund besteht für diese Tiere in einigen Bundesländern eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Auch für Hunde, die nicht aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft wurden, spielt die Leinenpflicht mancherorts eine wichtige Rolle. Die Hundeleine dient als Hilfsmittel, um den Hund in der Öffentlichkeit unter Kontrolle zu halten. In einigen Bundesländern oder Kommunen besteht beispielsweise während der Brut- und Setzzeit von Vögeln für alle Hunde eine Anleinpflicht. Die Maulkorbpflicht dient dazu, Mitmenschen, insbesondere Kinder, vor möglichen Angriffen und Bissen durch das Tier zu schützen. Der Maulkorb trägt dazu bei, das Risiko von Zwischenfällen zu minimieren, da selbst guterzogene Listenhunde in Angst- oder Stresssituationen unvorhersehbar reagieren könnten.
Wenn sich Hundehalter nicht an ihre Pflichten halten, können verschiedene Konsequenzen drohen. Je nachdem, gegen welche Pflicht verstoßen wurde, kann das rechtliche oder finanzielle Folgen haben. Beim Verstoß gegen die Leinenpflicht oder einem nicht angemeldeten Hund können Bußgelder verhängt werden. Kommen andere Hunde oder Menschen durch eine Verletzung der Hundehalterpflichten zu Schaden, kann das schwerwiegende Folgen haben. Denn normalerweise schützt die Hundehaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Doch unter den Umständen, dass der Hundehalter seine Pflichten nicht beachtet hat, kann der Versicherungsschutz für diesen Fall teilweise oder ganz verloren gehen.
Beispiel: Für Ihren Hund gilt eine Maulkorbpflicht. Sie sind allerdings viel zu spät dran, müssen schnell los und vergessen den Maulkorb zu Hause. Ein Passant möchte Ihren Hund ungefragt streicheln, wodurch sich der Hund erschreckt und zubeißt. Der Passant muss ins Krankenhaus und ist für mehrere Wochen krankgeschrieben. Sie haften für den entstandenen Personenschaden und auch für den Verdienstausfall, der dem Passanten während der Krankschreibung entsteht. So können schnell mehrere Tausend, im schlimmsten Fall sogar Hunderttausend Euro an Kosten zusammenkommen – vor allem dann, wenn dem Passanten Langzeitfolgen entstehen.
Hätten Sie sich an die Maulkorbpflicht für Ihren Hund gehalten, wäre das nicht passiert. Aufgrund dieser Tatsache können Sie in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn es zu ernsthaften Verletzungen bei Personen kommt, können Ihnen sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daher sollten Sie stets darauf achten, dass Ihr Hund nicht zur Gefahr für sich selbst oder andere werden kann.