Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit einen eigenen Cloudanbieter auszuwählen. Alternativ vermitteln wir den Versicherungsnehmern einen Cloudanbieter, mit dem wir kooperieren. Auch in diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und Cloudanbieter zustande. Sollte der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen, steht es den Versicherten frei, weiter auf eigene Kosten Ihre Daten bei diesem Cloudanbieter zu speichern.
Der Versicherungsnehmer muss dafür über die erforderlichen Lizenzen verfügen und der IT-Assistance die für die Sicherheitsanwendungen vorgesehenen Handbücher bzw. Anleitungen in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung stellen.
Sollte nach telefonischer und/oder Fernwartung per Remote durch die IT-Assistance das bestehende Problem nicht gelöst worden sein und der begründete Verdacht besteht, dass das Gerät reparabel ist: