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Hausratversicherung
Haus

Die neue Eigentumswohnung versichern: Welcher Schutz ist wirklich notwendig?

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für die Käuferin oder den Käufer ein wichtiger Schritt. Da es sich hierbei nicht nur um eine wesentliche finanzielle Investition, sondern auch um eine wichtige Lebensentscheidung handelt, sollten diese und der Wert der Immobilie optimal geschützt werden.
Es ist ein zweistöckiges Haus mit einem Vertragsdokument und einem Schutzwappen daneben zu sehen. ^

Die Eigentumswohnung richtig zu versichern, ist im Gegensatz zum benötigten Versicherungsschutz für eine Mietwohnung etwas umfangreicher. Die Hausratversicherung für die Mietwohnung unterscheidet sich nicht von der Hausratversicherung für eine Eigentumswohnung. Allerdings müssen ergänzend auch weitere Versicherungen wie eine Grundbesitzerhaftpflicht und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber welchen Versicherungsschutz Sie über die Eigentümergemeinschaft bereits haben und wie Sie Ihre Eigentumswohnung darüber hinaus versichern können und müssen. 

Nach Kauf der Eigentumswohnung: Beitritt in die Eigentümergemeinschaft

Hier sind die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu sehen.

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus wird der Käufer in der Regel automatisch Teil einer sogenannten »Wohnungseigentümergemeinschaft« (WEG). Das liegt daran, dass jeder Wohnungseigentümer mit dem Kauf der Wohnung auch gleichzeitig einen Anteil an der gesamten Immobilie erwirbt und damit im Prinzip auch zum Grundbesitzer wird.

Die Gemeinschaft der Eigentümer wird im Normalfall von einem Verwalter oder einer speziellen Firma organisiert. Die WEG kümmert sich um alle Entscheidungen bzw. Belange, die alle Eigentümer des Wohnobjekts betreffen. Dazu gehört unter anderem die Hausordnung, Festlegung der Nebenkosten sowie die Reinigung und Wartung gemeinsamer Gebäudebereiche und Anlagen.

Die Eigentümergemeinschaft ist jedoch nicht nur für die hausinternen Absprachen zuständig, sondern kümmert sich auch um den Versicherungsschutz der Immobilie. Jeder Eigentümer ist damit nicht nur für die Versicherung seiner Eigentumswohnung verantwortlich, sondern beteiligt sich auch an Versicherungen für das gesamte Haus. Dazu gehört z.B. eine Wohngebäudeversicherung. Welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, ist für Eigentümergemeinschaften in Deutschland gesetzlich geregelt über das Wohneigentumsgesetz (WoEigG). 

Die Wohngebäudeversicherung der Eigentumswohnung klärt die WEG

Der Abschluss einer eigenen Wohngebäudeversicherung ist für den Wohnungseigentümer in der Regel nicht notwendig. Das liegt daran, dass nicht jeder Eigentümer im Gebäude eine separate Gebäudeversicherung abschließt, um unter anderem Konflikte in Bezug auf die Zuständigkeit der Versicherer der jeweiligen Parteien zu vermeiden. Gleichzeitig lassen sich durch den Abschluss einer gemeinsamen Wohngebäudeversicherung die Gesamtkosten für den Versicherungsschutz aller Eigentümer reduzieren. Aus diesem Grund schließt die Eigentümergemeinschaft bzw. deren Verwaltung im Normalfall gemeinsam eine Wohngebäudeversicherung ab. Alle Wohnungseigentümer entrichten dann ihren entsprechenden Anteil der Versicherungsprämie an die WEG. Diese berechnet sich jeweils nach dem Anteil an der gesamten Immobilie, d.h. sie ist abhängig von der Wohnungsgröße. Über die Wohngebäudeversicherung ist dann sowohl das Gemeinschaftseigentum der Hausbewohner als auch die Wohnung der Eigentümer mitversichert.

Über den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung sind verschiedene Schäden am Haus abgedeckt. Die Versicherung übernimmt z.B. die Kosten, wenn direkte Schäden am Gebäude entstanden sind. Das schließt auch notwendige Reparaturarbeiten oder sogar den Neubau der Immobilie aufgrund von Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser mit ein. Auch unmittelbare Folgeschäden, wie z.B. Kosten für zwischenzeitliche Unterbringung im Hotel, Kosten für Aufräumarbeiten oder Kosten für einen Mietausfall, werden übernommen. Im Rahmen einer Elementarversicherung kann das Wohngebäude zudem gegen Schäden aufgrund von Naturgefahren, wie z.B. Hochwasser oder Lawinen, abgesichert werden.

Neben der Gebäudeversicherung für jede Eigentumswohnung ist die Eigentümergemeinschaft gemäß §21 des WoEigG zudem für die Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verantwortlich. Diese schützt die Eigentümer vor Schäden, welche an Dritten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum verursacht werden. Ein Unfall bzw. die Verletzung eines Hausbesuchers, z.B. aufgrund eines schadhaften Treppengeländers, ist so durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert.

Hausratversicherung für die Eigentumswohnung: Wer muss sie abschließen?

Der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung wird durch verschiedene Schäden am Haus und im Haus dargestellt.

Neben der Wohngebäudeversicherung sollte auch jeder Besitzer einer Eigentumswohnung seinen Hausrat versichern. Die Hausratversicherung unterscheidet sich in einigen Punkten von der Wohngebäudeversicherung. Unter den Schutz der Gebäudeversicherung fallen alle direkten Schäden an der Immobilie selbst bzw. an fest installierten Anlagen des Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise Beschädigungen am Dach, der Fassade oder an einer fest installierten Einbauküche. Die Hausratversicherung dagegen sichert alle beweglichen Gegenstände des Hausrats ab im Fall von Schäden oder auch Verlust. Konkrete Schadenfälle für die Hausratversicherung sind Elementarschäden wie Feuer, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser, Vandalismus und Raub bzw. Diebstahl.

Zu den versicherten Gegenständen gehören: 

  • Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen)
  • Gebrauchsgegenstände (z.B. Spülmaschine, Geschirr)
  • Verbrauchsgegenstände (z.B. Heizmittel)
  • Sonstige Gegenstände (z.B. Sport-Equipment, Kfz-Teile)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck, Wertpapiere, Antiquitäten)
  • Tiere
  • Küchenzeile & Schränke
  • Gegenstände anderer Personen (sofern diese keine Untermieter sind)

Anders als bei der Wohngebäudeversicherung ist die Eigentümergemeinschaft nicht für den Abschluss einer gemeinsamen Hausratversicherung zuständig. Käufer einer Eigentumswohnung müssen die Versicherung für Ihren Hausrat selbst abschließen. Wohnungseigentümer sollten allerdings beachten: Sobald die Eigentumswohnung vermietet wird, muss der Mieter sich selbst um die Versicherung seiner Hausratgegenstände kümmern – gegebenenfalls auch mit einer Versicherung gegen Elementarschäden. Gleiches gilt, wenn Sie Vermieter einer Immobilie sind.

Die Hausratversicherung gehört zusammen mit der Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Um ihr Wohneigentum richtig abzusichern, sollten Eigentümer auf ein paar Dinge achten. Beispielsweise sollte unbedingt genau geprüft werden, dass der gesamte Hausrat mit der passenden Versicherungssumme versichert ist. Sonst drohen im Falle von Unterversicherung bei größeren Schäden schnell hohe Kosten für den Eigentümer. Bei Helvetia bieten wir Ihnen mit unserer Hausratversicherung einen umfassenden Schutz und beraten Sie gerne zur optimalen Hausratversicherung für Ihre Situation. So können mit der Hausratversicherung Risiken und potenzielle Kosten minimiert werden. 

Sinnvolle Zusatzoptionen der Hausratversicherung bei einer Eigentumswohnung

Mit dem Smartschutz der Hausratversicherung ist Ihre Eigentumswohnung und alle Hausratgegenstände bereits umfassend geschützt. Allerdings kann es sich in vielen Fällen lohnen, den Versicherungsschutz für Ihre Immobilie durch verschiedene Zusatzoptionen zu erweitern. Mit dem Zusatzbaustein "Fahrrad-Diebstahlversicherung" können Sie Ihr Fahrrad in der Hausratversicherung in den Tarifvarianten Smart- und Topschutz um die passende Leistung für Ihre individuelle Situation erweitern. In dem Tarif Premiumschutz ist die Fahrrad-Diebstahlversicherung bereits inklusive.

Um das Inventar ihrer Wohnung umfassend zu schützen, sollten Wohnungseigentümer genau darauf achten, was genau im Rahmen der Hausratversicherung versichert ist. Hochwertige Kunstgegenstände wie beispielsweise Gemälde, aber auch Schmuck oder Sammlerobjekte, sind nicht über den Smartschutz der Hausratversicherung geschützt. Für Kunstsammler bieten wir bei Helvetia die Kombiversicherung Hausrat- & Kunstversicherung an: So können Sie Ihre Wertgegenstände gegen jedes Risiko absichern. 

 

Neue Eigentumswohnung: Welche Versicherung brauchen Sie noch?

Mit einem Schutzwappen und einem Fragezeichen wird 					dargestellt, welche Versicherungen man für eine Eigentumswohnung abschließen sollte.

Eine der dringendsten Fragen beim Kauf einer Eigentumswohnung ist wohl: Welche Versicherungen müssen abgeschlossen werden? Als Wohnungseigentümer und eventuell auch als Vermieter gibt es neben der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung noch weitere Versicherungen zu beachten. Die wichtigsten Versicherungen in diesem Zusammenhang möchten wir hier kurz vorstellen. 

Rechtsschutzversicherung
Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft und auch im generellen Zusammenleben mit anderen Eigentümern besteht stets das Risiko, dass Schwierigkeiten aufkommen, die in Rechtsstreitigkeiten resultieren. Besitzern einer Eigentumswohnung wird daher auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen, unabhängig davon, ob sie die Wohnung vermieten oder selbst bewohnen. Damit sind sie für den Fall eines Rechtsstreits abgesichert und können hohe Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden. 

Restschuldversicherung 
Wurde der Kauf der Eigentumswohnung mit einem Kredit finanziert, schützt die Restschuldversicherung die Angehörigen des Käufers, falls es diesem nicht mehr möglich sein sollte, den Kredit zurückzubezahlen. Dieser Fall kann beispielsweise bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers eintreten. 

Haftpflichtversicherung
Entsteht in Ihrer Wohnung ein Schaden, der auch andere Wohnungen im Haus in Mitleidenschaft zieht, müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen. In diesem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, ist eine private Haftpflichtversicherung allein nicht ausreichend. Als Vermieter wird eine separate Grundbesitzerhaftpflicht benötigt, da die von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossene gemeinsame Grundbesitzerhaftpflicht in diesem Fall nicht greift. Diese kommt für Schäden auf, die im Zusammenhang mit dem Eigentum an Dritten entstehen. Vermieter schützt eine solche Versicherung so z.B. vor Schäden, die an anderen Personen durch den Mieter der Wohnung verursacht werden. Dazu gehört beispielsweise, dass dieser seiner Streupflicht im Winter nicht nachkommt und ein Fußgänger stürzt und sich verletzt.

Unsere Empfehlung für Wohnungseigentümer: Leistungsstarke Versicherung für den Hausrat selbst abschließen!

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte der Abschluss der richtigen Versicherungen auf jeden Fall oben auf der Agenda des Käufers stehen. Durch den automatischen Beitritt zur Eigentümergemeinschaft müssen Sie sich über eine Wohngebäudeversicherung für Ihre Eigentumswohnung zunächst keine Gedanken machen.

Für den Abschluss einer Hausratversicherung zum Schutz der persönlichen Wertgegenstände ist jedoch jeder Wohnungseigentümer selbst verantwortlich. Dass eine Hausratversicherung sinnvoll ist, sollte für jeden Mieter und Eigentümer außer Frage stehen. Bei Helvetia stehen wir Ihnen als starker Partner bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes zur Verfügung, unabhängig ob Smart- oder Premiumschutz. Durch die verschiedenen Zusatzoptionen können Sie mit einer individuellen Hausratversicherung Ihre Eigentumswohnung vollständig gegen nahezu jedes alltägliche Risiko absichern.

Ergänzend zur grundlegenden Absicherung über Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung können darüber hinaus auch weitere Versicherungen für Wohnungseigentümer sinnvoll sein. Dazu gehört der Abschluss einer Restschulden- und Rechtsschutzversicherung sowie – falls Sie Vermieter der Wohnung sind – eine zusätzliche Grundbesitzerhaftpflicht.

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