Von Gesetzes wegen sind Sie als Besitzer eines Hauses oder eines Grundstücks zur sogenannten Verkehrssicherung verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen alle Vorkehrungen treffen, dass weder die Bewohner noch Besucher oder Passanten zu Schaden kommen. Dazu zählen beispielsweise die Räumung von Gehwegen im Winter sowie die ausreichende Beleuchtung von Treppenhäusern. Die Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht der Helvetia ist ideal für Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Besitzer von Grundstücken und Mehrfamilienhäusern. Wir prüfen jeden gegen Sie gestellten Schadensersatzanspruch intensiv darauf, ob dieser gerechtfertigt ist. Falls eine Ersatzpflicht besteht, ist diese automatisch durch die Versicherung gedeckt. Wichtige Voraussetzung: Der Schaden wurde Personen oder Sachen durch Ihr Gebäude oder Ihr Grundstück zugefügt. Sie bauen gerade? Dann ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung für Sie ideal.
In Deutschland ereignen sich die meisten Unfälle durch Stürze, wie eine Studie des Robert Koch-Instituts über das Unfallgeschehen bei Erwachsenen aufzeigt. Sie machen 29,8 Prozent der Unfallursachen aus. Neben Stürzen aus der Höhe wie beispielsweise der Fall von einer Treppe zählen dazu Stürze in der Ebene, die sich ereignen, wenn eine Person im Winter auf dem Weg ausrutscht. Bei Frauen verursachen Stürze sogar fast 40 Prozent aller Unfälle. Der Zusammenstoß mit einer anderen Person oder einem Gegenstand gilt bei 26 Prozent der Unfälle als Ursache. In der Studie wurden nur jene Unfälle erfasst, die anschließend einer ärztlichen Versorgung bedurften.
Sie möchten wissen, welche Schadensfälle in der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung der Helvetia abgedeckt sind? Dann werfen Sie jetzt einen Blick auf unsere Tarifübersicht – anschaulich dargestellt in einer übersichtlichen Tabelle. Hier können Sie prüfen, ob alle für Sie wichtigen Leistungen inkludiert sind. Bei Fragen und individuellen Anpassungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können Sie jederzeit Ihren persönlichen Helvetia Berater kontaktieren.
Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet, braucht ab einer bestimmten Größe zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Helvetia Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die gegen Sie wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Gebäude und Grundstück geltend gemacht werden. Hier einige Beispiele: