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Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt?

Statistiken zeigen: Immer häufiger kommt es zu schwerwiegenden Stürmen und starken Unwettern. Überschwemmungen, abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume sind die Folge.
Es ist ein Haus mit kaputten Fenstern und fehlenden Dachziegeln zu erkennen. Daneben ist ein durch den Sturm umgefallener Baum zu sehen.

Die Kosten der Versicherungsfälle summieren sich stetig. Im Jahr 2019 wurden allein durch Stürme Schäden in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro von der Versicherung erstattet. 

Wenn Sie keine geeignete Versicherung haben, können Sturmschäden zu einer sehr kostenintensiven Angelegenheit werden. Welche Versicherung bei einem Sturmschaden zahlt, hängt von der Art des entstandenen Schadens ab.

Je nachdem wo der Sturmschaden aufgetreten ist, reguliert die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die Private Haftpflichtversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Auch die Kfz-Versicherung reguliert Unwetterschäden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann welche Versicherung zahlt und wie Sie sich nach dem Auftreten des Schadens richtig verhalten. Wir geben Ihnen außerdem einige Tipps, wie Sie sich besser auf Sturmschäden vorbereiten können. 

Wir haben Ihnen im Ratgeber hilfreiche Informationen zusammengestellt, wann welche Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt. Auf unseren Produktseiten finden Sie zusätzliche Informationen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Was denken Sie?

Ein umgestürzter Baum verursacht einen Schaden bei Ihrem Nachbarn: Zahlt Ihre Gebäudeversicherung den Schaden?

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?


Welche Versicherung für die Regulierung der Sturmschäden zuständig ist, hängt davon ab, welcher Schaden entstanden ist.
Diese Versicherungen können je nach Schadenart den Sturmschaden regulieren:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Kfz-Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung

Wann die Hausratversicherung den Sturmschaden übernimmt

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an den im Gebäude befindlichen Gegenständen bzw. dem Mobiliar. Generell greift der Schutz der Hausratversicherung bei allen Schäden an beweglichen Gegenständen innerhalb des Hauses bzw. der Wohnung. Dazu gehören beispielsweise auch Elektrogeräte, Schmuck und Kleidung. Fällt ein Baum bei heftigem Wind (mindestens 62 km/h) durch Ihr Fenster und beschädigt dadurch Ihr neues Sofa, werden Ihnen die Kosten in diesem Fall von dieser Versicherung erstattet.

Zwar ist eine Hausratversicherung in Deutschland nicht verpflichtend, der Abschluss kann Sie allerdings vor großem finanziellem Schaden bewahren. Neben Schäden durch Sturm oder Hagel greift die Hausratversicherung auch in vielen weiteren Schadenfällen, wie z.B. Feuerschäden, Schäden durch Leitungswasser, Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag, Vandalismus- sowie Einbruch-Diebstahlschäden.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sturmschäden am Hausrat durch gestiegenes Grundwasser, durch Reinigungswasser oder durch Rückstau in der Kanalisation entstehen. Auch kommt die Hausratversicherung nicht für Schäden am Gebäude selbst auf.

Für die Mitversicherung weiterer Naturgefahren benötigen Sie den Zusatzschutz für Elementarschäden, den Sie optional miteinschließen können. Elementarschutz bietet in erster Linie Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen. Die zusätzliche Absicherung kann sinnvoll sein, da gerade durch diese Schäden hohe Kosten entstehen können.

Hier können Sie mehr über die Hausratversicherung Risiken erfahren.  

In diesem Fall wird der Sturmschaden von der Wohngebäudeversicherung übernommen

Wenn Schäden am Gebäude entstanden sind, ist üblicherweise die Wohngebäudeversicherung zuständig. Gerade Sturmschäden am Gebäude sind sehr kostenintensiv, weshalb sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung lohnen kann. Diese kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst oder an festen Bestandenteilen des Gebäudes entstanden sind. Wenn beantragt, sind auch Nebengebäude, wie Garagen und ein Gartenhaus im Versicherungsschutz inbegriffen. Auch elektrische Anlagen sowie sanitäre Installationen können versichert sein. Stürzt der Schornstein um, fällt ein Baum auf das Dach oder das Gartenhaus stürzt ein, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

In aller Regel sind Unwetter- bzw. Sturmschäden in der Gebäudeversicherung enthalten. Auch bei Schäden durch Feuer, Hagel, Leitungswasser und Gewitter ist die Gebäudeversicherung für die Schadensregulierung zuständig. Denken Sie daher daran, alle Gefahren zu beantragen. Dann entsteht keine Deckungslücke und Sie sind im Schadenfall auf der sicheren Seite.

Damit die Wohngebäudeversicherung den Sturmschaden übernimmt, muss es sich beim beschädigten Gebäude um ein tatsächlich genutztes Wohnhaus und nicht leerstehendes Bauwerk handeln. Möglicherweise sind auch als Ferienhaus genutzte Gebäude nicht versichert.

Werden alle bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die Schadensregulierung der Wohngebäudeversicherung erfüllt, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Sturmschadens, wie zum Beispiel notwendige Aufräumarbeiten und die anstehenden Reparaturen und Folgeschäden.
Für Schäden durch Durchzug, Wind, Sturm, Vandalismus oder gar Unachtsamkeit an den Glasflächen am oder im Gebäude können Sie eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen.  

Sturmschäden – Wann übernimmt die Elementarversicherung?

Wenn Starkregen den Sturm begleitet, wird der Schaden am Gebäude womöglich nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen, es sei denn, Sie haben zusätzlich Elementarschäden optional mit beantragt.

Eine Elementarversicherung bietet einen Versicherungsschutz gegen alle Schäden, die durch Naturereignisse entstehen. So greift diese zum Beispiel bei Überschwemmungen. Auch, wenn durch den Sturm Wasser ins Gebäude fließt. Neben Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser schützt die Elementarversicherung auch vor Schäden wie Erdsenkungen, Erdbeben oder Lawinen oder Schneedruck sowie bei einem Rückstau in der Kanalisation.
Üblicherweise kann die die Elementarversicherung als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.  

Wann wird ein Sturmschaden von der Kfz-Versicherung übernommen?

Wurde ein Auto durch den Sturm beschädigt, ist in der Regel die Teilkaskoversicherung zuständig. Dies gilt allerdings nur bei Windstärken 8 und höher. Übernommen werden dabei beispielweise die Schäden, die durch herumfliegende Dachziegel oder Äste entstanden sind.

Bei geringeren Windstärken kann die Vollkaskoversicherung greifen. Gerade, wenn Sie Ihr Auto des Öfteren im Freien parken, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sinnvoll. Wird durch den Sturm ein Autounfall verursacht, haftet ausschließlich die Vollkaskoversicherung.  

Welche Versicherung ist bei Sturmschäden an fremdem Eigentum zuständig?

Sturmschäden an fremdem Eigentum werden in der Regel von der eigenen Haftpflichtversicherung übernommen. Die private Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden beispielsweise dann, wenn durch den Sturm der eigene Sonnenschirm vom Balkon geweht wird und einen vorbeigehenden Passanten verletzt.

Sind Sie Hausbesitzer, wird ebenso eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht empfohlen. Als Besitzer eines Grundstücks sind Sie sogar zur Verkehrssicherung verpflichtet. Sie müssen demnach alle Vorkehrungen treffen, dass weder Besucher noch Passanten zu Schaden kommen.

Wird zum Beispiel Ihr Dach durch den Sturm beschädigt und landet ein Dachziegel auf dem Auto eines Besuchers, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den entstandenen Schaden. Gleiches gilt, wenn ein Passant durch den herumfliegenden Dachziegel verletzt wird. Wird keine Sturmschaden-Versicherung abgeschlossen, müssen die gesamten Kosten selbst getragen werden.  

Schadensbeispiel: Welche Versicherung zahlt den Sturmschaden, wenn ein umgestürzter Baum beim Nachbar landet?

Abgebildet sind zwei Häuser mit Garten. Durch einen Sturmschaden ist ein Baum in den Garten des Nachbarn gestützt.

Nicht nur bei hoher Windstärke ist es möglich, dass Bäume entwurzelt werden und umstürzen. Doch wer muss für den Schaden zahlen, den der Baum verursacht hat?

Stürzt Ihr eigener Baum auf Ihr eigenes Grundstück, werden die Schäden inkl. Reparatur und Instandsetzung in den meisten Fällen von Ihrer Wohngebäudeversicherung, bis zu einer Höchstgrenze, übernommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Entsorgung bzw. den Abtransport des Baumes.

Fällt Ihr Baum hingegen auf das Nachbargrundstück, wird der entstandene Schaden von Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernommen. Je nach Sachlage kann auch eine Deckung im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung bestehen. Die eigene Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden allerdings nur, wenn Sie auch dafür haftbar gemacht werden können. Das heißt: Haben Sie vergessen, einen morschen Baum zu sichern und dieser fällt durch den Sturm auf das Haus des Nachbarn, greift die Haftpflichtversicherung. Gab es zuvor keinen Anlass, den Baum zu sichern, können Sie für den Sturmschaden beim Nachbarn nicht haftbar gemacht werden.

Im umgekehrten Fall – also fällt der Baum vom Nachbar auf Ihr Grundstück – reguliert dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. die private Haftpflichtversicherung den Schaden.  

  Eigenes Grundstück Fremdes Grundstück
Eigener Baum Wohngebäudeversicherung Haus- und Grundbesitzerhaftplicht oder private Haftpflichtversicherung
Fremder Baum
Wohngebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftplicht oder private Haftpflichtversicherung des Nachbarn Wohngebäudeversicherung des Nachbarn  

Ab wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Dargestellt ist ein Haus mit einem Baum. Eine starke Windbö bringt den Baum ins Schwanken.

Bei der Schadensregulierung von Sturmschäden spielt die Windstärke eine entscheidende Rolle. In den allermeisten Fällen werden Schäden ab Windstärke 8 von der Versicherung übernommen. Die einheitliche Einteilung der Windstärke erfolgt über die Beaufort-Skala des Deutschen Wetterdienstes.

Dafür werden die Daten des Deutschen Wetterdienstes genutzt. Auch werden entstandene Sturmschäden in der Nachbarschaft als Anhaltspunkt für die Bewertung der Windstärke herangezogen.

Damit Sie sich einen besseren Überblick über die Windstärken und die möglichen Auswirkungen machen können, zeigen wir Ihnen die Beaufort-Skala Tabelle mit den üblichen Geschwindigkeiten:  

Windstärken und mögliche Auswirkungen
Windstärke Bezeichnung Geschwindigkeit Mögliche Auswirkungen
5 Frischer Wind 29-38 km/h Kleine Laubbäume schwanken
6 Starker Wind
39-49 km/h Stärkere Äste schwanken, Regenschirme sind schwer zu halten
7 Steifer Wind 50-61 km/h Ganze Bäume bewegen sich  
8 Stürmischer Wind 62-74 km/h Zweige brechen ab, das Gehen wird erheblich erschwert
9 Sturm 75-88 km/h Äste brechen ab, Schäden an Gebäuden sind möglich
10
Schwerer Sturm 89-102 km/h Bäume brechen ab, größere Schäden an Gebäuden
11
Orkanartiger Sturm 103-117 km/h Bäume werden entwurzelt, größere Sturmschäden
12 Orkan Ab 118 km/h Schwere Verwüstungen  

Quelle: Deutscher Wetterdienst

Der Sturm ist vorbei, die Schäden bleiben – Was sollte ich jetzt tun?

Hier ist ein Hausbesitzer zu sehen, der die Sturmschäden bei seiner Versicherung meldet. Title-Tag: Sturmschäden bei der Versicherung melden

Und schon ist es passiert – der Sturm ist nicht spurlos an Ihrem Haus vorbeigegangen und hat schwere Schäden verursacht. Was sollten Sie jetzt als nächstes tun?
Zunächst ist es wichtig, sämtliche Schäden durch Fotos oder Videos zu dokumentieren und den genauen Ort sowie die Uhrzeit zu notieren. So ist es auch im Nachhinein möglich, die Windstärke zu ermitteln, was für die Schadenregulierung nicht unerheblich ist.

Die Schäden müssen außerdem umgehend dem Versicherer mitgeteilt werden. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung können Sie die kaputten Gegenstände entsorgen. Achten Sie darauf, alle möglichen Gefahrenquellen zu beseitigen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Häufig wird ein von der Versicherung beauftragter Gutachter vorbeigeschickt, der sich die Unwetterschäden genauer anschaut. Bevor Sie also einen Handwerker beauftragen, sollten Sie die Begutachtung durch den Versicherer abwarten und die Reparatur zunächst absprechen, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Das sollten Sie bei Sturmschäden tun:

  • Schaden dokumentieren
  • Sturmschaden unverzüglich der Versicherung melden
  • Wenn möglich, Schäden geringhalten
  • Schaden anschließend beheben lassen

Wie kann ich Sturmschäden bei der Versicherung melden?

Die entstandenen Schäden müssen unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. In der Regel muss der Schaden binnen weniger Tage mitgeteilt werden. Dazu kann eine E-Mail oder ein Anruf genügen. Einige Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer Online-Schadensmeldung an.

Mit dem Helvetia Formular für Schadensmeldung können Sie Schäden auch in wenigen Sekunden online melden. Oder Sie melden den Schaden telefonisch unter der Tel.: 069 580 05 57 02.

So können Sie Sturmschäden vermeiden

Um das Gebäude sowie Gegenstände vor Sturmschäden zu schützen, können einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
So können Sie:

Wettermeldungen und Unwetterwarnungen verfolgen

  • Auto in der Garage parken oder das Parken unter Bäumen vermeiden
  • Gartenmöbel sichern
  • Türen und Fenster schließen
  • Regelmäßig Ziegel und Satellitenschüssel auf dem Dach auf Festigkeit überprüfen
  • Versicherungen abschließen

Hat der Sturm bereits begonnen, sollten Sie unter keinen Umständen ein Risiko eingehen, sondern sich selbst in Sicherheit bringen.  

Fazit – Diese Versicherung zahlt bei Sturmschäden

Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt, hängt überwiegend davon ab, wo genau der Schaden entstanden ist:

Hausratversicherung Schäden an beweglichen Gegenständen im Gebäude
Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst
Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten
Kfz-Versicherung Schäden am Auto

Sturmschäden, die auf Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdbeben zurückzuführen sind, fallen unter den Versicherungsschutz der Elementarversicherung.

Wichtig ist es, dass Sie sich schon vor Beginn des nächsten Sturms ausreichend gegen mögliche Schäden versichern. Egal, ob Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Wohngebäudeversicherung – mit den leistungsstarken Tarifen von Helvetia sind Sie optimal gegen Sturmschäden versichert. Den besten Rundum-Schutz erhalten Sie durch die Kombination der genannten Versicherungen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherung Sie benötigen, nutzen Sie gern die Möglichkeit eines kostenlosen Beratungstermins. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die geeignete Sturmschaden-Versicherung zu finden.

1 https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article229023317/Unwetter-diese-Regionen-waren-2019-besonders-betroffen.html
2 https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html;jsessionid=BB7F6EAE328A6AE9AC136EB6BE7D8859.live21074?lv2=100310&lv3=100390
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