Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass Glasschäden jeglicher Art in der Hausratversicherung enthalten sind. Das stimmt nur bedingt, denn in der Regel werden Glasschäden lediglich im Rahmen der Hausratversicherung reguliert, wenn diese durch Brand oder Explosion entstanden sind. Das Schadensrisiko aufgrund von Durchzug, Wind, Sturm, Vandalismus oder gar Unachtsamkeit hingegen muss mit einer zusätzlichen Glasversicherung abgedeckt werden. Für ein Angebot sowie den Vertragsabschluss können Sie jederzeit Ihren persönlichen Helvetia-Berater kontaktieren, der Sie in einem ausführlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Leistungen informiert.
Die Kinder spielen ausgelassen im Garten Fußball – und schon ist es passiert: Der Ball ging daneben und ist durch die Terrassentür gekracht. Tausend feine Glassplitter und eine zerbrochene Scheibe sind die Folge. Auch der edle Glaszimmertisch, der das Wohnzimmer ziert, kann durch eine Unachtsamkeit plötzlich zu Bruch gehen. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch Bauarbeiten an der Hausfassade der Wintergarten beschädigt wird. Ein Glasschaden passiert schneller, als man denkt – und das nicht nur im eigenen Haus, sondern auch in der Mietwohnung. Besonders kostspielig wird es hier, wenn man das Cerankochfeld oder die Duschkabine des Vermieters beschädigt.
Die Helvetia Glasversicherung ist der perfekte Zusatz für Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung. Entdecken Sie jetzt unsere Leistungen sowie deren Vorteile in unserer praktischen Übersicht und schließen Sie Ihre persönliche Glasversicherung ab. Nehmen Sie außerdem den Beratungsservice unseres Fachpersonals in Anspruch und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
Tanja wohnt in einer 80 m² Wohnung in Frankfurt, die sie überwiegend mit Mobiliar aus Glas eingerichtet hat. Wie kann sie sich gegen Schäden durch Glasbruch schützen? Mit einer Glasversicherung zu ihrer Hausratversicherung oder separat ohne Hausratversicherung kann sie ihr Mobiliar aus Glas für nur 41,32 Euro jährlich (Stand: 02/20) schützen.
Wie schnell geht Glas zu Bruch und Glastüren, -fenster oder -platten müssen ausgewechselt und ersetzt werden. Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden nur, wenn dieser durch versicherten Gefahren (beispielsweise Sturm/Hagel oder Feuer) eingetreten ist. In einer Glasversicherung (bzw. Glasbruchversicherung) ist die Ursache für den Glasbruch nicht entscheidend.
Hier ein paar Beispiele, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben: