Firmenfahrzeuge dienen ganz unterschiedlichen Zwecken: So besteht der Fuhrpark bei einer Baufirma beispielsweise aus Lastwagen, Bagger, Walzen oder Lieferwagen. Architektinnen und Architekten fahren mit Fahrzeugen von Bauprojekt zu Bauprojekt. Ein Elektrounternehmen schleppt mit seinen Fahrzeugen viel Material umher. Häufig nutzen Mitarbeitende Firmenfahrzeuge auch privat. Aus Sicht der Versicherung bestehen daher ganz unterschiedliche Risiken, für welche die jeweils passende Lösung für das Unternehmen zu evaluieren ist.
Flottenversicherungen sollten also nicht primär wegen Mengenrabatten ins Auge gefasst werden, sondern wegen deren Komplexität und schliesslich der höheren und zielführenden Sicherheit. Bei Neuzulassungen und Stilllegungen wird die Versicherung automatisch angepasst und die Fahrzeuge direkt eingeschlossen. Im Ernstfall muss die Versicherung reibungslos funktionieren, damit Versicherungsnehmer wie auch Mitarbeitende, welche die Fahrzeuge nutzen, optimal abgesichert sind – denn schliesslich bedeutet ein Flottenvertrag weniger administrativen Aufwand.
Die wichtigsten Versicherungsbausteine neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung sind die Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie die Deckung für Insassen bei einem Personenunfall. Mit zusätzlichen Bausteinen wie beispielsweise Parkschaden oder der Cross-Liability-Versicherung, die Schäden durch den Zusammenstoss zwischen firmeneigenen Fahrzeugen deckt, können die Bedürfnisse individuell angepasst werden.
Die Assistancedeckung, welche in vielen Fällen die Aufrechterhaltung der Lieferketten und übrigen Geschäftsprozesse absichert, kann auch für schwere Motorwagen abgeschlossen werden. So organisiert und unterstützt Helvetia beispielsweise auch bei einer Panne eines Lastwagens. Reifenschäden werden direkt vor Ort repariert und durch Helvetia entschädigt.
Mitarbeitende müssen beachten, dass der Zusatz "gelegentliches Fahren fremder Fahrzeuge" in ihrer privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, sollte der Arbeitgeber Schäden wie Bonusverluste oder Selbstbehalte bei Beschädigungen am Fahrzeug geltend machen. Die Benutzung von Firmenfahrzeugen muss im privaten Haftpflichtvertrag explizit aufgeführt sein.
Bei der regelmässigen Nutzung eines Dienstfahrzeuges geschäftlich und privat sollten die Rechte und Pflichten in einem Nutzungsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelt werden. Die Bedingungen zur privaten Nutzung werden am besten in einem Reglement festgelegt. Umgekehrt muss bei der Nutzung des privaten Fahrzeugs für Dienstfahrten die Firma für allfällige Schäden aufkommen, daher sollte das Unternehmen bei regelmässiger Verwendung von Privatfahrzeugen eine Dienstfahrtenkasko-Versicherung abschliessen.
Wer Firmenfahrzeuge regelmässig wartet und für die Bedienung von speziellen Fahrzeugen wie beispielsweise Baumaschinen oder Gabelstapler nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, kann bereits Schäden oder Unfälle vermeiden. Und die Beschaffung möglichst ähnlicher Modelle vom gleichen Fahrzeugtyp erleichtert die korrekte Bedienung durch die Mitarbeitenden. Zudem sollte nicht bei nützlichen Assistenzsystemen und Vorkehrungen gespart werden. Ohne Frage ist der Fahrer oder die Fahrerin für die Einhaltung der Strassenverkehrsregeln verantwortlich, auch wenn Vorgesetzte zur Eile drängen.
Sendung auf Tele 1 vom 18. Februar 2021: Roger Johler, Hauptagent Helvetia Emmenbrücke, mit Johler Gussasphalt AG in Hunzenschwil (www.johler-gussasphalt.ch)
Sendung auf Tele M1 vom 18. Mai 2021: Andreas Stöckli, Unternehmensberater Helvetia Aarau, mit Römer AG in Wohlen (www.roemer-ag.ch)