Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmenden gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten zu versichern. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG garantiert Ihren Arbeitnehmenden und Ihnen selbst ein Mindestmass an Leistungen. Zur Schliessung von Leistungslücken empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung.