Die Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen federt in der Schweiz die für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene UVG-Versicherung ab. Mit der Helvetia Unfallversicherung profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermassen von einem umfassenden Schutz.
Jedes Unternehmen trägt für seine Angestellten in verschiedenster Hinsicht eine grosse Verantwortung. Einer der Bausteine im Rahmen der kollektiven Personenversicherungen ist die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG (Unfallversicherungsgesetz). Deren Leistungen können mit der vorteilhaften Lösung von Helvetia individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden.
Unternehmen im Bau-, Transport- und verarbeitenden Gewerbe sowie der Industrie und der Energiewirtschaft müssen sich von Gesetzes wegen bei der Suva versichern. Alle übrigen Betriebe sind mit der Unfallversicherung der Helvetia bestens beraten.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG deckt die sozialen Mindestleistungen ab – damit Sie aber Gewähr dafür haben, dass die Betroffenen bei einem Unfall optimal abgesichert sind, können Sie bei Helvetia die UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Diese steht auch Suva-versicherten Unternehmen offen.