Es gibt drei Arten der Baugarantieversicherung, die sich je nach Stand der Arbeiten unterscheiden:
Anzahlungsgarantie
Vor Baubeginn oder während dem Bau werden Vorauszahlungen für noch zu erbringende Lieferungen und Dienstleistungen abgesichert. Der Bauherr erhält dadurch die Garantie, dass er den nicht geleisteten Anteil seiner Zahlung vergütet bekommt.
Beispiel: Um Baumaterial zu kaufen, erstellt das Bauunternehmen eine Akontorechnung über CHF 10'000. Der Bauherr begleicht die Rechnung, verlangt für seine Zahlung aber eine Anzahlungsgarantie als Sicherheit. Helvetia bürgt für das Bauunternehmen und stellt eine Bürgschaftsurkunde zugunsten des Bauherrn aus.
Erfüllungsgarantie
Vor Baubeginn oder während dem Bau wird die termingerechte Erfüllung des Auftrags abgesichert. Damit werden Mehrkosten für den Bauherrn gedeckt, wenn das Bauunternehmen die Arbeiten nicht vertragsgemäss abschliessen kann.
Beispiel: Das Bauunternehmen hat einen Auftrag im Wert von CHF 50'000 vom Bauherrn erhalten. Der Bauherr verlangt allerdings eine Garantie von CHF 12'000, dass die Arbeiten vertragskonform und termingerecht ausgeführt werden. Helvetia stellt eine Bürgschaftsurkunde zugunsten des Bauherrn aus.
Gewährleistungsgarantie (umgangssprachlich: Werkgarantie)
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die allfällige Behebung von verdeckten Mängeln abgesichert. Der Bauherr erhält die Sicherheit, dass solche Mängel innerhalb der Garantiedauer behoben werden.
Beispiel: Das Bauunternehmen hat die Schlussrechnung für den Gesamtauftrag von CHF 50'000 erstellt. Bevor der Bauherr diese begleicht, verlangt er eine Sicherheit dafür, dass allfällige Mängel innerhalb der Garantiefrist vergütet werden. Helvetia stellt eine Bürgschaftsurkunde mit der Garantiesumme von CHF 5'000 zugunsten des Bauherrn aus.