Eine Kautionsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer Konkurs geht. Dabei entsteht immer ein Dreiecksgeschäft zwischen:
Der Begünstigte fordert vom Versicherungsnehmer eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft oder Garantie. Ansonsten kann er Zahlungen oder Leistungen einbehalten. Die Versicherungsgesellschaft bürgt für den Versicherungsnehmer.
Die Kautionsversicherung eignet sich für Unternehmen, die Sicherheiten in Form einer Bürgschaft oder Garantie erbringen, um Zahlungen oder Leistungen zu erhalten. Helvetia bietet je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmers unterschiedliche Kautionen und Garantien an.
Der Versicherungsnehmer zahlt die Prämie. Bei unbefristeten Verträgen zahlt dieser jährlich im Voraus. Bei einer befristeten Bürgschaft bzw. Garantie zahlt er für die gesamte Dauer im Voraus.
Es gibt drei Arten der Baugarantieversicherung, die sich je nach Stand der Arbeiten unterscheiden:
Vor Baubeginn oder während dem Bau werden Vorauszahlungen für noch zu erbringende Lieferungen und Dienstleistungen abgesichert. Der Bauherr erhält dadurch die Garantie, dass er den nicht geleisteten Anteil seiner Zahlung vergütet bekommt.
Beispiel: Um Baumaterial zu kaufen, erstellt das Bauunternehmen eine Akontorechnung über CHF 10'000. Der Bauherr begleicht die Rechnung, verlangt für seine Zahlung aber eine Anzahlungsgarantie als Sicherheit. Helvetia bürgt für das Bauunternehmen und stellt eine Bürgschaftsurkunde zugunsten des Bauherrn aus.
Vor Baubeginn oder während dem Bau wird die termingerechte Erfüllung des Auftrags abgesichert. Damit werden Mehrkosten für den Bauherrn gedeckt, wenn das Bauunternehmen die Arbeiten nicht vertragsgemäss abschliessen kann.
Beispiel: Das Bauunternehmen hat einen Auftrag im Wert von CHF 50'000 vom Bauherrn erhalten. Der Bauherr verlangt allerdings eine Garantie von CHF 12'000, dass die Arbeiten vertragskonform und termingerecht ausgeführt werden. Helvetia stellt eine Bürgschaftsurkunde zugunsten des Bauherrn aus.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die allfällige Behebung von verdeckten Mängeln abgesichert. Der Bauherr erhält die Sicherheit, dass solche Mängel innerhalb der Garantiedauer behoben werden.
Beispiel: Das Bauunternehmen hat die Schlussrechnung für den Gesamtauftrag von CHF 50'000 erstellt. Bevor der Bauherr diese begleicht, verlangt er eine Sicherheit dafür, dass allfällige Mängel innerhalb der Garantiefrist vergütet werden. Helvetia stellt eine Bürgschaftsurkunde mit der Garantiesumme von CHF 5'000 zugunsten des Bauherrn aus.
Helvetia steht bei ausbleibender Miete als Solidarbürge für die Mietforderung des Vermieters ein. Vorteil für den Versicherungsnehmer (Mieter): Er muss seine Liquidität nicht mit einem Sperrkonto belasten.
Transportunternehmen, welche regelmässig die Schweizer Grenze überqueren, erledigen ihre Zollabfertigung bargeldlos über ein Konto der eidgenössischen Oberzolldirektion. Dafür müssen sie jedoch eine Zollkaution hinterlegen oder eine entsprechende Bürgschaft vorweisen. Helvetia übernimmt als Bürge Solidarbürgschaften für Zollverbindlichkeiten gegenüber der Oberzolldirektion.
Weitere Kautionen sind möglich, etwa für Kiesabbau, Abfallentsorgung im Ausland etc.