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  • Selbstständig sein heisst selbstständig vorsorgen

    03.09.2025 | Martin Hügin
    Für Selbstständige mit eigenem Unternehmen ist die Vorsorge kein Selbstläufer. Vor allem diejenigen ohne Pensionskasse müssen die eigene Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Die Säule 3a bietet hier auch Lösungen für Chefinnen und Firmeninhaber.
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Selbstständig sein heisst selbstständig vorsorgen

03.09.2025 | Martin Hügin
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Für Selbstständige mit eigenem Unternehmen ist die Vorsorge kein Selbstläufer. Vor allem diejenigen ohne Pensionskasse müssen die eigene Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Die Säule 3a bietet hier auch Lösungen für Chefinnen und Firmeninhaber.

Obligatorisch versichert oder nicht? 

Für Angestellte ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) obligatorisch. Dies gilt aber nicht automatisch für Firmeninhaberinnen oder -inhaber. Je nach Rechtsform des eigenen Unternehmens gelten diese unter Umständen als selbstständig erwerbend und sind damit nicht obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. In diesem Fall müssen sie unter anderem auch Ihre Altersvorsorge selbstständig organisieren.

Pensionskasse oder Säule 3a? 

Auch Selbstständige können sich für eine Pensionskassenlösung entscheiden. In Frage kommen ein freiwilliger Anschluss an die Pensionskasse des Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung. Diese bieten aber nur gesetzliche Minimalleistungen. Alternativ bleibt die Säule 3a für Selbstständigerwerbende. 

Säule 3a für Selbstständige 

Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann freiwillig in der Säule 3a vorsorgen. Weil ihnen sonst ein wichtiger Teil der eigenen Altersvorsorge fehlt, dürfen Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse mit einem sehr viel höheren Beitrag in der Säule 3a vorsorgen – bis zu 20% des jährlichen Nettoeinkommens, maximal jedoch CHF 36'288 (Stand 2025), dürfen jährlich einbezahlt werden. Der Bund unterstützt diese Vorsorgeform: Die jährlichen Beiträge dürfen bei den Steuern abgezogen werden. 

Die Risiken nicht vergessen 

Wenn die Pensionskasse fehlt, fehlen auch wichtige Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall. Aber auch in den Bereichen Unfalldeckung und Krankentaggeld gilt es sich abzusichern. Damit keine Vorsorgelücken entstehen, ist eine individuelle Vorsorgeberatung für Selbstständigerwerbende unerlässlich.

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