Gemäss Artikel 26 BVV2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) kann die Vorsorgeeinrichtung den Anspruch auf Invalidenleistung bis zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs aufschieben (Wartefrist 24 anstatt 12 Monate), wenn:
Bei der BVG-koordinierten Lösung besteht der Anspruch auf 730 Taggelder pro Leistungsfall, abzüglich der Wartefrist. Es ist empfehlenswert die Leistungen mit denjenigen Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG) zu koordinieren. Kostenseitig können Sie dadurch Prämienvorteile realisieren und im Versicherungsfall werden die Leistungen abgestimmt erbracht.
Die Krankentaggeldversicherung in Anlehnung an das KVG ist für Firmen, welche einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind. Bestimmte Versicherungsdeckungen sind vorgeschrieben.
Helvetia leistet das Taggeld für einen oder mehrere Leistungsfälle zusammen längstens während der in der Police bezeichneten Dauer innerhalb einer vom jeweiligen Arbeitsunfähigkeitstag zurückzurechnenden Zeitspanne von 900 aufeinanderfolgenden Tagen, abzüglich Wartefrist.
Ob telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns auf der Agentur – vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wann die Taggeldleistungen von der Krankentaggeldversicherung entrichtet werden, hängt von der definierten Wartefrist ab – in der Regel 14, 30, 90 oder 180 Tage.
Die Lohnfortzahlungspflicht nach Obligationenrecht (Art. 324a OR) kann je nach Region und Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sein. Die Mindestdauer beträgt dabei 3 Wochen im 1. Dienstjahr und danach eine «angemessene» längere Zeit.