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  • Das ändert 2026 bei der Vorsorge

    11.12.2025 | Martin Hügin
    Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Geringverdienende werden besser abgesichert. Und Jugendliche sind künftig bei einem Unfall besser versichert. Über weitere Themen berät aktuell noch das Parlament. Alle Details finden Sie in der «Helvetia – News zur 2. Säule 2026».
NS2

Das ändert 2026 bei der Vorsorge

11.12.2025 | Martin Hügin
NS2
Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Geringverdienende werden besser abgesichert. Und Jugendliche sind künftig bei einem Unfall besser versichert. Über weitere Themen berät aktuell noch das Parlament. Alle Details finden Sie in der «Helvetia – News zur 2. Säule 2026».
Helvetia - News zur 2.Säule 2026

Keine Änderungen bei den Sozialversicherungskennzahlen 2026

Die Kennzahlen zu den Sozialversicherungen bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die 13. Rente bei der AHV hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungskennzahlen und die maximale einfache AHV-Rente. Die 13. AHV-Rente wird zusätzlich zur ordentlichen Rente im Dezember ausbezahlt. Alle Sozialversicherungskennzahlen 2026 finden Sie in der «Helvetia – News zur 2. Säule 2026».

Die 13. AHV-Rente kommt

Ein Zwölftel der von Januar bis Dezember bezogenen AHV-Renten – dies ist die Höhe der 13. AHV-Rente. Sie wird im Dezember 2026 erstmalig ausbezahlt. Während die 13. AHV-Rente kommt, wird deren Finanzierung nach wie vor diskutiert, National- und Ständerat konnten sich noch nicht einigen. Die Debatte wird im Parlament Anfang 2026 fortgesetzt.

Geringverdienende werden bessergestellt

Jahreslöhne unter 2'500 Franken sind nicht AHV-pflichtig, es können aber freiwillig AHV-Beiträge abgerechnet werden. In bestimmten Branchen gilt die Befreiung von der Beitragspflicht nicht (bspw. Haushaltshilfen, Kulturbereich). Ab dem 01.01.2026 wird die Liste der von der Beitragsbefreiung ausgenommenen Branchen um Unternehmen aus den Bereichen Design, Museen, elektronische Medien und Printmedien sowie um Chöre erweitert.

Jugendliche sind künftig nach einem Unfall besser abgesichert

Die Krankenkasse übernimmt die medizinischen Kosten von nichterwerbstätigen Jugendlichen nach einem Unfall. Bei einem Rückfall oder bei Spätfolgen nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, fliessen jedoch keine Taggelder nach Unfallversicherungsgesetz (UVG). Mit einer Anpassung des UVG soll sich das ändern. Neu soll das Taggeld nach UVG bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 25. Altersjahr versichert sein.

2026 ist erstmals ein Einkauf in die Säule 3a möglich

Wer im Jahr 2025 nicht den vollen 3a-Beitrag von 7'258 Franken einbezahlt hat, kann dies erstmalig im kommenden Jahr mit einem Einkauf nachholen. Allerdings müssen dafür alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  • In den Jahren 2025 und 2026 muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein,
  • der volle Beitrag für 2026 in der Höhe von 7'258 Franken muss bereits einbezahlt worden sein,
  • es wurden bislang keine Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen und
  • der nachträgliche Einkauf erfolgt in Höhe der Differenz aus dem Maximalbeitrag 2025 und den tatsächlich im Jahr 2025 geleisteten 3a-Beiträgen, maximal jedoch 7'258 Franken.

Die 3a-Maximalbeiträge für das Jahr 2026 bleiben unverändert bei 7'258 Franken für Personen mit einer Pensionskasse und 20% des Nettoeinkommens, jedoch maximal 36'288 Franken, für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse.

Das Parlament diskutiert aktuell über verschiedene weitere Themen 

  • Die AHV kennt unterschiedliche Leistungen für Witwen und Witwer. Diese Ungleichbehandlung wurde 2022 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Entsprechende Anpassungen werden derzeit noch im Parlament diskutiert.
  • Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. Die aktuelle Revision der EO sieht Leistungsverbesserungen für Eltern vor und wird ebenfalls noch im Parlament beraten.
  • Als eine von verschiedenen Kostensparmassnahmen im Zuge des Entlastungspakets 27 (EP27) des Bundes, soll die Besteuerung von Kapitalbezügen aus Pensionskasse und der Säule 3a bei der Bundessteuer neu geregelt werden. Dies wird aktuell im Parlament kontrovers diskutiert, es wird mit einer Volksabstimmung gerechnet.
  • Über den möglichen Teilbezug von Freizügigkeits- und 3a-Konten (Motion Silberschmidt) soll der Bundesrat eine gesetzliche Regelung ausarbeiten.
  • Nach Ende der Vernehmlassung im Januar 2025 steht eine finale Fassung der Gesetzesvorlage zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Bereich der sogenannten 1e-Vorsorgelösungen (Kadervorsorge) ebenfalls noch aus.

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