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Unternehmen gegründet: Welche Versicherungen brauche ich jetzt?

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind nur ungenügend versichert. Wenn es zu einer Erwerbsunfähigkeit oder einem Betriebsausfall kommt, ist die Existenz schnell bedroht. Es ist darum wichtig, sich bereits bei der Gründung eines neuen Unternehmens gezielt mit den Themen Versicherungen und Vorsorge zu befassen, um sicher und zielgerichtet in die Zukunft zu schreiten. Denn Unternehmerinnen und Unternehmer müssen in verschiedensten Bereichen mit Risiken rechnen, die durch bedarfsgerechte Vorsorgelösungen und Versicherungen minimiert werden können.

6. August 2021, Text: Simon Gantner, Foto: Depositphotos

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Sich sorglos auf das neu gegründete Unternehmen fokussieren? Helvetia empfiehlt, sich frühzeitig um die passende Versicherungslösung zu kümmern.

Sozialversicherungen – auf die Rechtsform kommt es an

Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG? Je nach dem, für welche Rechtsform Sie sich bei der Gründung entscheiden, gelten andere Regeln bei den Sozialversicherungen. Die Informationsstelle der AHV/IV beantwortet die häufig gestellten Fragen und gibt Auskunft über die gängigen Rechtsformen und welche Verpflichtungen daraus entstehen.

Personengesellschaften – was ist obligatorisch, was nicht?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft kann einfach gegründet werden. Zudem ist kein Mindestkapital erforderlich. Was gilt aber bei den Sozialversicherungen? Die AHV prüft bei der Anmeldung die Rechtsform. Wird die Gründung als Personengesellschaft eingestuft, muss Folgendes berücksichtigt werden:

Bei einer AG oder GmbH wird die berufliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse geregelt. Nicht so bei Personengesellschaften: Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Altersvorsorge selber gestalten. Selbständige können dazu 20% des jährlichen Einkommens bis maximal CHF 34'416.- in die Säule 3a einzahlen. Selbstständige, die weiterhin in einer Pensionskasse versichert sein möchten, können sich aber auch der Pensionskasse des Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen.

Kapitalgesellschaften – aufgepasst bei Deckungslücken

Bei einer GmbH oder AG wird das Personal für die Sozialversicherungen automatisch als unselbständig erwerbstätig eingestuft – so auch die Inhaberin oder der Inhaber. Daher werden folgende Versicherungen obligatorisch:

  • AHV/IV/EO (1. Säule)
  • Familienzulage (FZ)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Pensionskasse – ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'510.-
    Wichtig: Versicherungspflicht – frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (Risikobeitrag Tod und Invalidität) und für die Altersrenten frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres (Sparbeitrag)
  • Berufsunfall (UVG)
  • Nichtberufsunfall (NBU) – ab 8 Stunden Arbeitstätigkeit für den Arbeitgeber pro Woche
  • Krankentaggeld – wenn durch Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben

Die obligatorische Vorsorge sieht immer Minimalleistungen vor. Es lohnt sich also von Anfang an zu prüfen, wo diese unter Umständen ungenügend sind und über den Basisvertrag hinaus ergänzt werden sollten, insbesondere bei der Pensionskasse, der Unfallversicherung und beim Krankentaggeld.

Auch wenn die private Vorsorge – also die 3. Säule – freiwillig ist, lohnt sie sich. Über die private 3. Säule können Sie weitere Deckungslücken schliessen sowie Angehörige, die Partnerin oder den Partner und das Wohneigentum absichern. Zudem entstehen Steuervorteile. Das eigene Sparen zielt so auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter ab.

Individuelle Lösungen für spezifische Risiken

Wer kommt für Schäden auf, die durch Brand, Wasser oder Sturm entstehen? Und was ist, wenn in Ihrem Unternehmen eingebrochen wird oder zwei Maschinen kollidieren? Das sind nur wenige Beispiele von zahlreichen Schadenursachen. Mit einer bedarfsgerechten Lösung können Sie das eigene Unternehmen gegen die Folgen von verschiedenen Gefahren absichern. So können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist – das Unternehmen zu formen und weiterzuentwickeln. Wichtige Elemente einer solchen Lösung sind:

  • Die Sachversicherung ersetzt Schäden aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen an beweglichen Gütern, Einrichtungen und IT-Anlagen ab.
  • Die technische Versicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn Geräte und Maschinen einen Schaden erleiden. Dabei lässt sie sich flexibel an die spezifischen Maschinen anpassen.
  • Die Gebäudeversicherung greift bei Schäden am Gebäude und der Umgebung durch Sturm, Feuer sowie anderen unvorhergesehenen Ereignisse.
  • Die Gebäudehaftpflicht bewahrt den Betrieb zuverlässig vor finanziellen Folgen durch Haftpflichtansprüchen, wenn der Pöstler beispielsweise auf deinem Grundstück ausrutscht oder ein Dachziegel auf ein fremdes Auto fällt.
  • Die Betriebs- und Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen, wenn Drittpersonen durch Sie, Ihre Mitarbeitenden oder Ihre Produkte zu Schaden kommen.
  • Der Rechtsschutz sichert das Unternehmen umfassend ab – sei es für die Rechtsberatung oder durch Kostenübernahme bei Streitigkeiten vor Gericht.
  • Die Transportversicherung deckt Schäden, die während des Transports an Gütern entstehen. Dazu gehört auch der Schutz beim Auf-, Ab-, und Umladen sowie bei Messen.
  • Die Assistance sichert Firmen finanziell ab, wenn Reisen nicht oder zu spät angetreten werden können, eine vorzeitige Rückreise notwendig wird und der Geschäftswagen beschädigt wurde oder eine Panne hat.

Es ist klar: Vorsorge und Versicherung hängen stark von der Geschäftstätigkeit und der Rechtsform eines Unternehmens ab. Helvetia empfiehlt daher immer eine frühzeitige Beratung, die eine passgenaue Lösung aus einer Hand ermöglicht.

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