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  • Optimierungs­möglichkeiten der Personalvorsorge

    23.05.2023 | Priska Schnell
    Die berufliche Vorsorge bietet trotz starker Regulierung Handlungsspielräume. KMU können ihre Personalvorsorge über den gesetzlichen Rahmen der Mindestvorschriften hinaus optimieren und bedarfsgerecht gestalten.
836649218

Optimierungs­möglichkeiten der Personalvorsorge

23.05.2023 | Priska Schnell
836649218
Die berufliche Vorsorge bietet trotz starker Regulierung Handlungsspielräume. KMU können ihre Personalvorsorge über den gesetzlichen Rahmen der Mindestvorschriften hinaus optimieren und bedarfsgerecht gestalten.

Die beste Lösung für das Unternehmen und die Mitarbeitenden

Unternehmen bekennen sich mit einer fortschrittlichen Personalvorsorge zu ihrer sozialen Verantwortung und steigern dadurch die Attraktivität als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Selbständigerwerbende können sich zudem freiwillig der Versicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verlangt, für Angestellte eine Altersvorsorge einzurichten und sie gegen Invalidität und Tod zu versichern.

Eine erste wichtige Entscheidung ist die Wahl des Vorsorgemodells

Das KMU wählt entweder eine Garantielösung mit einer 100%igen Sicherheit, die alle Risiken deckt und etwas mehr kostet oder eine teilautonome Lösung mit Renditechancen und gewissen Anlagerisiken. Die Risiken für Tod und Invalidität sind bei dieser Lösung in der Regel durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert. Weitere Informationen

Das Gesetz schreibt Mindestleistungen (BVG) vor

  • Mittel für die Altersvorsorge (Altersrente und Pensionierten-Kinderrente) sparen
  • Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente
  • Ehegatten- und Waisenrente im Todesfall bzw. Partnerrente für registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften
  • Freizügigkeitsleistungen (angespartes Altersguthaben) bei Austritt aus dem Unternehmen

Zusätzliche Leistungen und mehr Flexibilität sind möglich, aber nicht immer dabei

Die Leistungen sind im Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftung geregelt. Aber Achtung: Es gibt Unterschiede. Folgende Zusatzdeckungen sind beispielsweise bei den Helvetia Sammelstiftungen automatisch eingeschlossen:

  • Ehegattenrenten werden im Gegensatz zum BVG unabhängig vom Vorhandensein von Kindern, dem Alter oder der Ehedauer gezahlt.
  • Lebenspartnerrente
  • Im Todesfall wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt, soweit keine Renten an hinterlassene Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner ausgerichtet werden müssen (sogenannte Beitragsrückgewähr).

Auch die Flexibilität für die Versicherten ist Teil der Vorsorgeleistung:

  • Flexibler Rückzug aus dem aktiven Erwerbsleben mit der vorzeitigen Pensionierung oder der Weiterversicherung über das Referenzalter hinaus, auch in mehreren Schritten.
  • Massnahmen, damit eine vorzeitige Pensionierung ohne Renteneinbusse möglich ist (Einlagen zur Finanzierung).
  • Freiwillige Einkäufe, um Beitragslücken auszugleichen und die Steuerbelastung zu senken.
  • Möglichkeiten zur Weiterführung der beruflichen Vorsorge bei unbezahltem Urlaub.

Der versicherte Lohn ist entscheidend – Zusammenspiel von AHV und BVG

Im obligatorischen Vorsorgebereich des BVG liegt die Obergrenze des versicherbaren Lohns beim dreifachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Rente. Darüberliegende Lohnteile sind nicht versichert. Das führt zu Einkommenseinbussen im Alter oder bei Invalidität.

Die folgende Grafik macht deutlich, wie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV und BVG) im Verhältnis zum Gesamtlohn abnehmen und die Vorsorgelücke immer grösser wird, je höher das Einkommen ist.

grafik-vorsorgeluecke-de

Konkrete Verbesserungen über Vorsorgeplan und Finanzierung

Die Leistungen der Versicherten können verbessert werden mit:

  • einer Lohnbasis über dem gesetzlich definierten Lohn
  • einem versicherten Lohn, der den Beschäftigungsgrad berücksichtigt
  • höheren Sparbeiträgen
  • einem zusätzlichen Todesfallkapital oder anderen Verbesserungen der Hinterlassenen-Leistungen
  • einer reduzierten Wartefrist und/oder höheren Leistungen für die Invalidenrente
  • mehr als die hälftige Beteiligung an den Beiträgen durch den Arbeitgeber respektive die Arbeitgeberin

Gestalten Sie Ihre Personalvorsorge

Nutzen Sie den Spielraum und die Vorteile Ihrer Personalvorsorge für das Unternehmen und die Mitarbeitenden. Beachten Sie zudem: Die AHV-Reform bringt auch Änderungen für das BVG ab 2024. Wir beraten Sie gerne.

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