Unternehmen bekennen sich mit einer fortschrittlichen Personalvorsorge zu ihrer sozialen Verantwortung und steigern dadurch die Attraktivität als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Selbständigerwerbende können sich zudem freiwillig der Versicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verlangt, für Angestellte eine Altersvorsorge einzurichten und sie gegen Invalidität und Tod zu versichern.
Das KMU wählt entweder eine Garantielösung mit einer 100%igen Sicherheit, die alle Risiken deckt und etwas mehr kostet oder eine teilautonome Lösung mit Renditechancen und gewissen Anlagerisiken. Die Risiken für Tod und Invalidität sind bei dieser Lösung in der Regel durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert. Weitere Informationen
Die Leistungen sind im Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftung geregelt. Aber Achtung: Es gibt Unterschiede. Folgende Zusatzdeckungen sind beispielsweise bei den Helvetia Sammelstiftungen automatisch eingeschlossen:
Auch die Flexibilität für die Versicherten ist Teil der Vorsorgeleistung:
Im obligatorischen Vorsorgebereich des BVG liegt die Obergrenze des versicherbaren Lohns beim dreifachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Rente. Darüberliegende Lohnteile sind nicht versichert. Das führt zu Einkommenseinbussen im Alter oder bei Invalidität.
Die folgende Grafik macht deutlich, wie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV und BVG) im Verhältnis zum Gesamtlohn abnehmen und die Vorsorgelücke immer grösser wird, je höher das Einkommen ist.