Helvetia und Baloise sind jetzt eins. Mehr dazu
*sofern gesetzlich zulässig und nicht bereits anderweitig versichert.
*sofern gesetzlich zulässig und nicht bereits anderweitig versichert.
*Ein Versagen der öffentlichen Versorgungsanlagen muss durch ein, gemäss der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Helvetia Maschinenversicherung, gedecktes Schadenereignis verursacht worden sein.