Sie wollen, dass Ihre Angestellten bei Unfällen finanziell abgesichert sind: Für alle Firmen bietet Helvetia die Unfall-Zusatzversicherung an, um Lücken zu vermeiden. Betriebe, die nicht bei der Suva sind, können bei uns auch die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG abschliessen.
Die Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen federt in der Schweiz die für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene UVG-Versicherung ab. Mit der Helvetia Unfallversicherung profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermassen von einem umfassenden Schutz.
Jedes Unternehmen trägt für seine Angestellten in verschiedenster Hinsicht eine grosse Verantwortung. Einer der Bausteine im Rahmen der kollektiven Personenversicherungen ist die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG (Unfallversicherungsgesetz). Deren Leistungen können mit der vorteilhaften Lösung von Helvetia individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden.
Unternehmen im Bau-, Transport- und verarbeitenden Gewerbe sowie der Industrie und der Energiewirtschaft müssen sich von Gesetzes wegen bei der Suva versichern. Alle übrigen Betriebe sind mit der Unfallversicherung der Helvetia bestens beraten.
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG deckt die sozialen Mindestleistungen ab – damit Sie aber Gewähr dafür haben, dass die Betroffenen bei einem Unfall optimal abgesichert sind, können Sie bei Helvetia die UVG-Zusatzversicherung abschliessen. Diese steht auch Suva-versicherten Unternehmen offen.
Informieren Sie sich auch über die Lösungen für die berufliche Vorsorge und die Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung von Helvetia, die ebenso vorteilhaft sind.
Die UVG-Versicherung deckt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Heilmassnahmen, Rentenansprüche als Schadenfolgen, ein Taggeld sowie Entschädigungen bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit einzelner Glieder. Im Schadenfall profitieren alle von einem aktiven Schadenmanagement mit effizienter Prüfung.
Mit der UVG-Zusatzversicherung, die sich im Baukastensystem genau auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmenden abstimmen lässt, sind Betroffene im Schadenfall in vielerlei Hinsicht besser gestellt: So kommt das Todesfallkapital als Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente Angehörigen zugute, das Invaliditätskapital dient zur finanziellen Absicherung bei bleibenden Schäden, und das Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit deckt die arbeitsvertraglich vereinbarte Lohnfortzahlungspflicht. Und: Eingeschlossen ist auch die Übernahme der Spitalkosten im In- und Ausland, die von der UVG-Versicherung nicht gedeckt sind. Als weiterer Vorteil kommt Ihr Unternehmen in den Genuss einer Kostenreduktion durch Überschussbeteiligung bei günstigem Schadenverlauf.
Broschüre - Aktives Schadenmanagement | |||
Infoblatt - Austritt Unfallversicherung (UVG) & Abredeversicherung | |||
Infoblatt - Austritt Unfallversicherung (OUFL) & Abredeversicherung FL | |||
Factsheet - Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) | |||
Infoblatt - Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) | |||
Infoblatt - Neuer UVG-Höchstbetrag | |||
Formular - Übertritt in die Einzel-Unfallversicherung | |||
Infoblatt - Unfallversicherung gemäss UVG | |||
Infoblatt - Unfallversicherung gemäss OUFL | |||
Allgemeine Versicherungsbedingungen - Kollektive Unfall-Zusatzversicherung |