Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung zeigt auf, inwieweit die Summe aller Ihrer Leistungsverpflichtungen (Renten- und Kapitalzahlungen) durch das verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Grundsätzlich sind die Prämien so berechnet, dass alls Verpflichtungen gedeckt sind. Das Vermögen wird jedoch auf dem Kapitalmarkt investiert und durch die Schwankungen der Kurse können diese Anlagen an Wert verlieren oder gewinnen. Wenn ihre Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt sind, ist die Pensionskasse in einer sogenannten Überdeckung, bei weniger als 100% in einer Unterdeckung.
Im Falle einer Überdeckung kann das überschüssige Kapital als Verzinsung an die versicherten Personen aufgeteilt werden oder als Puffer – eine sogenannte Wertschwankungsreserve – in der Sammelstiftung verbleiben.
Eine kurzfristige, leichte Unterdeckung ist kein Grund zur Sorge, sie hat keine Auswirkungen auf die individuelle Vorsorge der Versicherten. Vorbezüge, Dienstaustritte und Pensionierungen werden in einem laufenden Anschlussvertrag des Arbeitgebers weiterhin zu 100% durchgeführt, ohne jegliche Einschränkungen.
Kündigt jedoch der Arbeitgeber den Anschlussvertrag mit einer unterdeckten Pensionskasse, wird das Deckungskapital um den Grad der Unterdeckung gekürzt. Die neue Pensionskasse erhält also weniger Kapital und den versicherten Personen wird ein geringeres Altersguthaben zugewiesen. Diesen Verlust kann der Arbeitgeber freiwillig ausgleichen.
Erst bei einer sogenannten erheblichen Unterdeckung kann die Stiftung Massnahmen ergreifen, um die Unterdeckung solidarisch (also durch Arbeitgeber, Versicherte und Rentner) zu beheben. Über die Umsetzung der Massnahmen wird die Aufsichtsbehörde regelmässig informiert.
Die Vorsorgegelder der Perspectiva werden durch die Baloise Asset Management AG angelegt und verwaltet. Informationen zur weltweiten Enwicklung der Anlagemärkte finden Sie in unserem Blog. Das Vermögen wird in der Anlagegruppe BVG Mix Perspectiva investiert, zu dem Sie hier detaillierte Informationen finden.
Der Umwandlungssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, mit dem das angesparte Altersguthaben inkl. Zinsen in eine lebenslange, jährliche Altersrente umgerechnet bzw. umgewandelt wird.
Aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartungen und -umstände unterscheiden sich diese Sätze für Männer und Frauen.